Wer zahlt Wenn jemand mein Auto beschädigt?

Parkrempler: Was tun, wenn das Auto angefahren wurde?

Wer zahlt Wenn jemand mein Auto beschädigt?

Das Auto wurde durch einen Parkschaden angefahren – das sollten Sie jetzt tun: Parkrempler gehören zu den am häufigsten auftretenden Unfallereignissen in Deutschland. Und das, obwohl die „angerempelten“ Fahrzeuge meist ordnungsgemäß von Ihren Fahrzeugbesitzern geparkt wurden. Häufig entstehen durch einen Parkschaden zwar nur kleine Bagatellschäden wie Dellen, Beulen oder Kratzer im Blech und Personenschäden sind eher selten. Trotzdem kann ein Parkrempler für den Fahrzeugbesitzer teuer werden. Manchmal setzen sich die Verursacher derartiger Schadensfälle kurzerhand ab und begeht Unfallflucht. So sollten Sie nach einem Parkschaden handeln:

Inhalt dieses Beitrags

  1. Parkrempler – ein echtes Ärgernis für den Fahrzeugbesitzer
  2. Nicht einmal jeder zweite Schadensverursacher wartet nach einem Parkrempler
  3. Nach einem Parkrempler: Das sollten Sie tun
  4. Wir helfen Ihnen nach einem Parkrempler weiter
  5. KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Parkrempler – ein echtes Ärgernis für den Fahrzeugbesitzer

Aus böswilliger Absicht fährt sicherlich kaum jemand mit dem eigenen Pkw einen anderen Wagen an. Meist geschieht so etwas, wenn jemand in Eile ist, aus reiner Unachtsamkeit oder weil der Schadensverursacher vielleicht sogar von der Sonne geblendet wurde und deshalb das parkende Auto im Seitenspiegel nicht rechtzeitig beim ausparken wahrgenommen hat. Sicherlich können Sie die Polizei hinzu rufen, wenn jemand Ihr geparktes Fahrzeug gestreift oder angerempelt hat und dabei Kratzer oder Dellen an der Karosserie hinterlassen hat. Hat der Verursacher jedoch die Szenerie längst verlassen, womöglich, weil er überhaupt nichts von dem Parkrempler mitbekommen hat, dann werden die Beamten zunächst Ermittlungen wegen Fahrerflucht in die Wege leiten. Die finanzielle Lücke in Ihrem Portemonnaie, welche durch die kostspielige Reparatur wohl entstehen wird, kann durch eine solche Maßnahme allerdings in der Regel nicht geschlossen werden.

Nicht einmal jeder zweite Schadensverursacher wartet nach einem Parkrempler

Üblicherweise tritt die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers (Unfallgegner) nach einem Parkunfall ein, um die Kosten, die mit einem Parkrempler einhergehen, zu regulieren. Hat sich der Täter jedoch vom Unfallort entfernt und ist nicht einmal dessen Kennzeichen bekannt, dann ist es erfahrungsgemäß schwierig bzw. nahezu unmöglich herauszufinden, an welche Versicherung Sie sich wenden könnten. Eine Schadensregulierung läuft dann meistens nur über die eigene Kaskoversicherung.

Die Statistiken sprechen für sich: Sage und schreibe 49 Prozent der Autofahrer, die beim Ein- oder Ausparken einem anderen Fahrzeug einen Schaden zufügen, warten darauf, bis der Eigentümer des Wagens wieder auf der Bildfläche erscheint. 31 Prozent der Schadensverursacher informierten nach dem Parkrempler selbst die Polizei. Andere wiederum hinterließen zumindest einen Zettel mit ihren Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer. Fast 15 Prozent hingegen setzten sich ab, ohne nach dem Parkrempler überhaupt die Bereitschaft zu zeigen, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Nach einem Parkrempler: Das sollten Sie tun

Wenn Sie versehentlich ein anderes Fahrzeug angefahren haben, sollten Sie warten, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zurückkommt. Hat sich der Schadensfall zum Beispiel auf dem Parkplatz eines Supermarktes ereignet, spricht der Gesetzgeber von einer „zumutbaren Wartezeit“ von etwa einer halben Stunde. Fakt also ist, dass Sie keineswegs über Nacht warten müssen, bis der Eigentümer des Wagens zurück kommt, um zu verhindern, dass Ihnen Fahrerflucht unterstellt wird. Zu berücksichtigen ist allerdings Folgendes:

Hinweis: Gesetzt den Fall, dass der Besitzer des Wagens nicht zeitnah zurückkommt und Sie sich demzufolge nach Ablauf der „zumutbaren Wartezeit“ entscheiden, eine Nachricht an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs zu hinterlassen, so wird dies als Straftatbestand gewertet. Sie müssen nicht nur mit einer Geldbuße rechnen, sondern auch mit Punkten in Flensburg. Darüber hinaus ist es sogar möglich, dass Ihnen der Entzug des Führerscheins droht. Und als wäre es damit nicht genug, ist es obendrein denkbar, dass Sie den Versicherungsschutz in der Autoversicherung aufs Spiel setzen. Nach deutscher Rechtsprechung reicht es folglich in keinem Fall aus, einen Zettel hinter am Fahrzeug zu befestigen! Rufen Sie sicherheitshalber immer die Polizei!

Vollkasko-Versicherte sind nach einem Parkrempler meist auf der sicheren Seite. Lässt sich der Verursacher des Schadens an ihrem Fahrzeug nicht ausmachen, ist es häufig nicht möglich, die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung mit Blick auf die Erstattung der Kosten zu kontaktieren. Theoretisch würden Sie demnach auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Nicht aber, wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen. Prüfen Sie aber vor der Inanspruchnahme der Leistungen, ob dies gegebenenfalls mit einer Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes einhergehen könnte.

Tipp: Wenn Sie steigende Versicherungsbeiträge nach einem Schaden verhindern wollen, ist es wichtig, schon im Vorfeld einen entsprechenden Versicherungsanbieter auszuwählen. So gibt es Angebote, die bereits einen so genannten Rabattschutz beinhalten.

Egal, ob Delle, Beule, Kratzer – oder gar ein abgefahrener Seitenspiegel: Fahrerflucht ist hierzulande ein Straftatbestand und wird vom Gesetzgeber entsprechend geahndet. Schadensverursacher müssen sich binnen 24 Stunden mit der Polizei in Verbindung setzen, sofern der Geschädigte nicht innerhalb der Wartezeit zum Ort des Geschehens zurückgekommen ist. Hat sich der Verursacher allerdings nicht gemeldet, können Sie bei der Polizei Anzeige „gegen Unbekannt“ erstatten. Versuchen Sie außerdem, Zeugen zu finden, da anderenfalls so gut wie keine Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang des Unfallereignisses zu erwarten sind.

Hinweis: Nähere Angaben zum Fahrzeugführer sind in dem Zusammenhang nicht von Relevanz. Vielmehr sind für die Klärung des Vorfalls Informationen zum gegnerischen Fahrzeug bzw. zu dessen Halter interessant.

Selbst wenn der Schaden noch so geringer Bagatellschaden ist – Parkrempler sind stets ärgerlich. Der Schadensfall selbst ereignet sich erfahrungsgemäß innerhalb von Sekundenbruchteilen. Der zeitliche Aufwand zur Klärung des Sachverhalts sowie auch, um eine adäquate Kostenregulierung zu gewährleisten, ist im Vergleich dazu ganz erheblich. So gibt es Vorfälle, in denen geschädigte Personen mehrere Monate auf die Erstattung der Kosten warten mussten. Denn erst wenn der Sachverhalt zu 100 Prozent geklärt ist, wird die Versicherung die Erbringung der entsprechenden Leistungen in die Wege leiten.

Wir helfen Ihnen nach einem Parkrempler weiter

So schwierig es ist, am Unfallort Klarheit zu schaffen, so wichtig ist es doch als Fahrzeugbesitzer, dass Sie alles daran setzen, „im Fall der Fälle“ so viele Informationen wie möglich zusammenzutragen. Nur auf diese Weise ist die schnellstmögliche Bearbeitung eines Schadensfalles gewährleistet, egal oder Sie wissen wer der Unfallversucher war oder ob eine Unfallflucht vorliegt. Verkehrsexperten empfehlen, den Schaden an einen unabhängigen Gutachter wie KfzSachverstand.de zu übergeben. Unsere Spezialisten stehen über unsere kostenfreie 24h-Notfallhotline für eine fachgerechte Beratung zu Ihrer Verfügung. Gerne übernehmen wir die Schadenabwicklung, kümmern uns um etwaige Schadenersatzansprüche und wickeln den Unfall in Ihrem Sinne.

Rufen Sie unseren Schadenexperten kostenfrei an: 0800/5701700

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Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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Ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall. Sie sind also verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten. Dies umfasst mindestens eine halbe Stunde. Taucht der Halter des beschädigten Fahrzeugs innerhalb des Zeitraums nicht auf, sollten Sie den Parkschaden unverzüglich der Polizei melden.

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Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.