Wer zahlt Unterhalt wenn die Mutter mehr verdient?

Menschen finden und verlieben sich, heiraten und lassen sich scheiden … und finden eventuelle auch wieder einen neuen Partner. Gerade dann, wenn aus vorherigen Beziehungen Kinder hervorgegangen sind, stellt sich der ein oder andere vor allem beim Unterhalt fürs Kind die Frage: „Wenn Mutter oder Vater wieder heiratet, muss ich dann weiterhin Kindesunterhalt zahlen?“ Und was geschieht eigentlich, wenn ein neues Kind in die neue Ehe geboren wird?

Literatur zum Thema Kindesunterhalt

Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt nach Wiederheirat

Wie wirkt sich die Heirat auf den Unterhalt aus?

Beim Kindesunterhalt ändert eine neue Ehe aufseiten des Unterhaltspflichtigen regelmäßig nichts, da minderjährige und privilegierte volljährige Kinder in der Unterhaltsrangfolge stets vor den Ehegatten stehen.

Wird das Einkommen des neuen Partners bei Kindesunterhalt angerechnet?

Ist der alleinerziehende Elternteil des unterhaltsberechtigten Kindes wieder neu verheiratet, ist beim Kindesunterhalt mitnichten das Einkommen des Stiefelternteils bei der Bedarfsberechnung anzusetzen. Nur gegenüber den rechtlichen Eltern (u. a. auch Adoptiveltern) besteht ein Unterhaltsanspruch aufseiten der Kinder, sodass der Unterhaltspflichtige nicht die Anrechnung des Einkommens des neuen Partners verlangen darf.

Wie ändert sich der Kindesunterhalt, wenn ich selber nochmal ein Kind habe?

Ein neues Kind kann unter Umständen zeitweise einen erhöhten Selbstbedarf des Unterhaltspflichtigen begründen. Hierbei bedarf es jedoch einer umfassenden Bewertung des Einzelfalls.

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Welchen Einfluss auf den Kindesunterhalt hat eine neue Ehe?

Anrechnung des zusätzlichen Einkommens auf den Kindesunterhalt bei Wiederheirat?

Wer zahlt Unterhalt wenn die Mutter mehr verdient?
Ihre Ex-Frau ist wieder verheiratet: Was ist dem Kindesunterhalt? Müssen Sie weiterhin zahlen?

Wenn ein Elternteil eines unterhaltsberechtigten Kindes erneut heiratet, muss dies doch unweigerlich Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Unterhaltsschuldners haben – oder etwa doch nicht? Der ein oder andere Unterhaltspflichtige hofft im Zuge der Wiederheirat des anderen Elternteils, dass sich nun die Kosten für den Kindesunterhalt verringern. Schließlich würde ja nunmehr auch das Einkommen des neuen Partners in die Berechnungen einbezogen werden.

Aber: Das ist ein Irrtum! Die Pflicht, Kindesunterhalt zu leisten, bezieht sich immer nur auf leibliche und adoptierte Kinder. Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt.

Aus diesem Grund findet das Einkommen des neuen Ehegatten und Stiefelternteils des Kindes nach Wiederheirat beim Kindesunterhalt keine Berücksichtigung.

Anders hingegen verhielte es sich bei dem nachehlichen Ehegattenunterhalt bei Wiederverheiratung. Wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet, geht die Unterhaltspflicht von dem Ex-Ehegatten auf den neuen über. Der ehemalige Unterhaltspflichtige muss dann regelmäßig keinen Unterhalt mehr an seinen ehemaligen Lebenspartner zahlen.

Kindesunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Wer zahlt Unterhalt wenn die Mutter mehr verdient?
Was geschieht mit dem Unterhalt fürs Kind, wenn die Mutter wieder heiratet?

Was aber geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige nun erneut heiratet? Spielt beim Kindesunterhalt die neue Ehe in diesem Fall eine Rolle?

Grundsätzlich gilt auch hier dasselbe beim Unterhalt fürs Kind. Wenn die unterhaltspflichtige Mutter wieder heiratet, dann spielt das Einkommen ihres neuen Mannes keine Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts, da die Unterhaltspflicht mit der Eheschließung nicht automatisch auch auf diesen übergeht. Der Anspruch auf Kindesunterhalt bleibt bei Wiederheirat der Mutter also in der bisherigen Form bestehen.

Zudem hat auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Ehegatten in aller Regel keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt, sofern dieser Anspruch aufseiten minderjähriger oder privilegierter volljähriger Kinder liegt. Denn diese stehen in der Unterhaltsrangfolge stets an erster Stelle. Der neue Ehegatte kann dann schon mal das Nachsehen haben.

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Änderung beim Kindesunterhalt durch neue Ehe und neues Kind?

Wenn aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen neue Kinder hervorgehen, kann sich dies indirekt auf den Kindesunterhalt der älteren Kinder auswirken. Grund hierfür ist, dass auch gegenüber diesen eine Unterhaltspflicht besteht, die vor allem in Form von Naturalunterhalt erbracht wird. Dies kann ggf. im Rahmen eines erhöhten Selbstbehaltes Berücksichtigung finden. Entsprechende Vorgänge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt und bedürfen der Einzelfallbewertung.

Dabei gilt allerdings: Der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt bei Wiederheirat des Vaters oder der Mutter nicht automatisch, wenn ein neues Kind in die Ehe geboren wird. Minderjährige und privilegierte Volljährige stehen in der Rangfolge auf gleicher Stufe. Ein neues Kind hemmt damit nicht automatisch den Unterhaltsanspruch eines älteren.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Kindesunterhalt:

Wer zahlt Unterhalt wenn die Mutter mehr verdient?
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Wer zahlt die Differenz zum Unterhalt?

Tritt der Mangelfall bei der Zahlung von Kindesunterhalt für minderjährige Kinder auf, kommt der Staat in Form von Unterhaltsvorschüssen für die Differenz auf. Derartige Ausgleichszahlungen gibt es im Mangelfall bei Ehegattenunterhalt jedoch nicht.

Wird bei dem Kindesunterhalt das Gehalt der Frau mit angerechnet?

Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet.

Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?

Unterhalt kann gekürzt werden, wenn z. B. die Unterhaltsleistung für den Pflichtigen unzumutbar ist, nach einer kurzen Ehedauer oder einer neuen Lebenspartnerschaft des Unterhaltsberechtigten.

Wie viel muss ein Vater verdienen um Unterhalt zu zahlen?

Seit 1. Januar 2022 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 396 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.160 Euro für sich behalten.