Wer ist bei rohrbruch zuständig landesbrand oder gebäudeversicherun

Der Wasserrohrbruch und seine Folgen

Ein Wasserrohrbruch ist eine sehr ärgerliche Sache und gehört zu den Schäden am Haus, die vollkommen unvermittelt auftreten können. Bei einem Rohrbruch handelt es sich zumeist um einen schleichenden Prozess, der in aller Regel erst durch den letztendlichen Bruch des Wasserrohres bemerkt wird. Dabei verursacht ein Wasserrohrbruch nicht nur extrem viel Dreck, sondern auch hohe Kosten. Die Schadensbeseitigung an Hausrat und Gebäude kostet viel Zeit, Nerven und Geld. Mit dem richtigen Versicherungsschutz können sich die Betroffenen jedoch eine Menge Ärger ersparen.

Das Vorgehen nach einem Rohrbruch

Wer ist bei rohrbruch zuständig landesbrand oder gebäudeversicherun
Ein Wasserrohrbruch kann schnell richtig teuer werden. Doch welche Versicherung zahlt den Schaden? Symbolfoto: the_lightwriter / Bigstock

Sobald der Rohrbruch bemerkt worden ist und die Beseitigung des daraus entstandenen Schadens ansteht, müssen die Beteiligten einige Dinge beachten. Bei den ersten Anzeichen eines Rohrbruchs muss zunächst der Haupthahn der Wasserleitung unverzüglich geschlossen werden. Durch den Verschluss des Haupthahns werden weitere Folgeschäden vermieden. Zudem ist der Versicherungsnehmer oftmals dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Schäden, die aufgrund eines unverschlossenen Haupthahns entstanden sind, werden in den meisten Fällen nicht von der entsprechenden Versicherung übernommen. Als Nächstes müssen die Möbel und andere Wertgegenstände aus dem betroffenen Bereich entfernt und an einen trockenen Ort gebracht werden. Nun ist es an der Zeit, den Schadensfall zu melden. Hierzu genügt in der Regel ein einfacher Telefonanruf bei der Versicherung aus. Die Versicherung nimmt sich der Sache an und bestimmt das weitere Verfahren. Es wird dann von der Versicherung ein Gutachter geschickt, der den Schaden aufnimmt. Einige Versicherungsgesellschaften akzeptieren auch Gutachten von ortsansässigen Handwerkern. Ob solch Gutachten von der Versicherung anerkannt wird, sollte allerdings vorher erfragt werden. Erst nach der Schadensaufnahme durch die Versicherung kann mit der Reparatur des Rohrbruchs begonnen werden.

Die Haftung der Gebäudeversicherung

Sobald die Folgen eines Wasserrohrbruchs beseitigt werden müssen stellt sich rasch die Frage, wer für die Kosten aufzukommen hat. Den Großteil der zu tragenden Kosten übernimmt im Normalfall die sogenannte Wohngebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt die Reparatur und Instandhaltung der Immobilie selbst ab. Dies umfasst insbesondere Schäden an der Wand, am Boden sowie an angrenzenden Gebäuden wie Garagen oder Schuppen. Des Weiteren fallen unter die Wohngebäudeversicherung auch die am Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile wie Sanitär- und Heizungsanlagen. Neben den Kosten für Heizkörper, Boiler oder Heizkessel werden von der Gebäudeversicherung auch Waschbecken, Wasserhähne oder Toiletten ersetzt. Die Reparatur des defekten Wasserrohrs wird von der Versicherung hingegen nicht bezahlt. Abgedeckt werden nur solche Schäden, die durch den Wasserrohrbruch entstanden sind. Der Rohrbruch selbst fällt nicht unter den Versicherungsfall. Grundsätzlich wird von der Versicherung der Zustand wiederhergestellt, der vor dem Wasserrohrbruch herrschte. Darüberhinausgehende Veränderungen werden nicht erstattet.

Die Haftung der Hausratsversicherung

Während die Gebäudeversicherung nur für Schäden am Haus selbst haftet, kümmert sich die Hausratversicherung um die persönlichen Gegenstände. Sie ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in der Wohnung entstehen.

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Hausratversicherung bei Wasserschaden nach Bruch der Wasserleitung – Symbolfoto: devon / Bigstock

Wenn eine solche Versicherung nicht besteht, bleiben die Betroffenen auf diesem Schaden sitzen. Sofern die Möbel noch zu reparieren sind, werden diese Kosten von der Versicherung übernommen. Falls eine Reparatur jedoch nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist, wird dem Versicherungsnehmer gewöhnlich nur noch der Zeitwert erstattet. Ob eine Erstattung des Neuwerts möglich ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Fazit

Die Folgen eines Rohrbruchs sind oftmals verheerend und reichen von durchnässten Gebäudeteilen bis hin zu gesundheitsgefährdetem Schimmel. Die Beseitigung der Schäden sollte unbedingt von Fachleuten übernommen werden kann schnell ein kleines Vermögen kosten. Mit Hilfe des passenden Versicherungsschutzes, der nur durch eine Wohngebäude- als auch eine Hausratsversicherung gewährleistet werden kann, sind die Betroffenen gut gegen derartige Schäden abgesichert. Wer hier an der falschen Stelle spart, wird bei einem Wasserrohrbruch auf dem Großteil der Kosten sitzenbleiben.

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Welche Versicherung ist für einen Rohrbruch zuständig?

Wichtig für die Kostenregulierung bei einer Rohrverstopfung oder einem Wasserrohrbruch ist die Leitungswasserversicherung (vgl. Leitungswasserschaden Wohngebäudeversicherung). Im Falle eines Wasserrohrbruchs übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten am Haus oder auf dem Grundstück.

Wer kümmert sich um einen Rohrbruch?

Rohrbruch: Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus Kommt es zum Rohrbruch, ist in der Regel der Besitzer zuständig und damit seine Versicherung. Sind Leitungswasserschäden gedeckt, springt die Versicherung für die Folgen eines Rohrbruchs ein.

Welche Rohre sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Experten-Tipp: „Üblicherweise sind die Zu- und Ableitungsrohre im Gebäude versichert. Wenn aus diesen Rohren Leitungswasser austritt und einen Schaden verursacht, fällt dies unter den Versicherungsschutz. Der Versicherer muss für anfallende Kosten zahlen.

Wer zahlt bei Rohrbruch im Haus?

Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch? Bei Schäden an Deiner Wohnung, Deinem Haus oder auf Deinem Grundstück durch einen Rohrbruch zahlt die Gebäudeversicherung. Wird Dein Hausrat, also Deine Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, beschädigt, springt die Hausratversicherung ein.