Welche Gegenstände dürfen gepfändet werden Österreich?

Können Leute ihre Schulden nicht mehr bezahlen, steht vielleicht schon bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Einige Dinge dürfen allerdings nicht gepfändet werden. Was ist geschützt?

Antwort:

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Neben einer Forderungspfändung kann er auch die Sachpfändung beantragen. Ein Gerichtsvollzieher wird dann beim Schuldner Gegenstände beschlagnahmen und verwerten. Bestimmte Gegenstände unterliegen aber dem Pfändungsschutz. Normale Möbel, ein einfacher Fernseher und der Ehering dürfen nicht gepfändet werden.

Voraussetzung der Pfändung

Ein Gerichtsvollzieher wird nicht einfach überraschend vor der Tür stehen. Bevor es so weit ist, muss ein Gläubiger einige Verfahrensschritte durchlaufen. Und diese gehen nicht unbemerkt am Schuldner vorbei. Grundlegende Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung ist ein rechtskräftiger Titel. Das kann ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren oder bestimmte notarielle Urkunden sein. Erst wenn diese Titel rechtskräftig und damit nicht mehr angreifbar sind, kann der Gläubiger einen Pfändungsantrag stellen.

Sachpfändung

Die Pfändung eines Vermögens kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. So kann der Gläubiger einerseits Forderungen wie beispielsweise das Gehalt pfänden lassen. Oder der Gerichtsvollzieher soll eine Mobiliarvollstreckung vornehmen. Meist erhält der Schuldner vorher eine Benachrichtigung, wann der Gerichtsvollzieher die Sachpfändung bei ihm durchführen will. Er kann aber durchaus auch unangekündigt vor der Tür stehen. Durchsuchen darf er die Wohnung nicht. Verweigern Sie dies aber, kann er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Dies ist möglich nach zwei erfolglosen Vollstreckungsversuchen. Einmal in der Wohnung, schaut sich der Gerichtsvollzieher nach verwertbaren Gegenstände um. Das können teure Antiquitäten, Schmuck oder Bargeld sein. Im Anschluss wird er die gepfändeten Gegenstände durch Versteigerung verwerten.

Was ist geschützt?

Natürlich soll ein Schuldner nach einer Sachpfändung nicht in einer leeren Wohnung zurückbleiben. Daher sieht das Gesetz verschiedene Gegenstände vor, die nicht gepfändet werden dürfen. Dazu gehören Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise sind das unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher und Küchengeräte. Ebenfalls geschützt sind Dinge, die der Ausbildung oder Ausübung der Erwerbstätigkeit unterliegen. Auch Eheringe, Orden oder Ehrenabzeichen sind explizit von der Sachpfändung ausgenommen. Eine genaue Auflistung finden Sie in § 811 Zivilprozessordnung (ZPO).

Nobelfernseher gegen alte Kiste: Die Austauschpfändung

Auch wenn ein Fernsehgerät zu den Gebrauchsgegenständen des Alltags zählt, die eigentlich unpfändbar sind: Der teure Luxusfernseher ist trotzdem nicht sicher. Hochwertige und luxuriöse Gegenstände können nämlich im Wege der Austauschpfändung beschlagnahmt werden. Übersteigt der Wert eines Gegenstands die angemessene Lebensführung, kann ein Gerichtsvollzieher diesen pfänden. Im Austausch erhält der Schuldner ein einfaches Gerät. Denkbar ist eine Austauschpfändung beispielsweise bei Computern, Fernsehern und anderen technischen Geräten. Dabei muss der Wert des gepfändeten Gegenstands den des Ersatzes deutlich übersteigen.

Sachpfändung verhindern?

Ein Schuldner hat die Möglichkeit, die Sachpfändung abzuwenden. Der einfachste Weg ist, die offene Forderung zu bezahlen. Dies kann er direkt bar an den Gerichtsvollzieher vornehmen. Oder er überweist die Forderung, wenn die Ankündigung der Vollstreckung ankommt. Kann der Schuldner die Forderung nicht auf einmal zahlen, sollte er das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen. Es gibt nämlich die Möglichkeit, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren. An diese sollte der Schuldner sich dann allerdings auch halten. Sonst steht ihm eine erneute Sachpfändung ins Haus.

Was ist der „Kuckuck“?

Traurige Berühmtheit hat im Rahmen der Zwangsvollstreckung der „Kuckuck“ erlangt. Dabei handelt es sich um ein Pfandsiegel. Auf diesem befand sich früher ein Bild des Wappenadlers, der etwas despektierlich „Kuckuck“ genannt wurde. Auch wenn der Adler mittlerweile gewichen ist, so ist der Name doch geblieben. Nimmt der Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung gepfändete Gegenstände nicht direkt mit, kann er das Pfandsiegel darauf anbringen. Damit ist die Sache der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogen. Schafft er den Gegenstand fort oder verkauft ihn sogar, macht er sich strafbar.

Weit mehr als 1 Million Exekutionen gibt es pro Jahr in Österreich - worauf natürlich viele Exekutionen auf die selben Menschen fallen. Menschen, die entweder über ihre Verhältnisse gelebt haben oder einfach auch sehr viel Pech gehabt haben. Oft auch beides zusammen.

Auch wenn dieser Tage bei den sogenannten Fahrnisexekutionen (hier werden bewegliche Sachen aus dem Besitz des Schuldners gepfändet) immer weniger zu holen ist - diese Art der Exekution ist oft die letzte Möglichkeit, den Schuldnern noch ein paar Euro ihrer Forderung einbringlich zu machen. Denn wenn die Lohnpfändung mangels pfändbarer Teile nichts mehr einbringt, muss sich eben der Gerichtsvollzieher um verwertbare Sachen umsehen...

Ablauf der Fahrnisexekution

Bis zum Erscheinen des Gerichtsvollziehers vergeht zumeist einige Zeit: Zuerst benötigt der Gläubiger einen rechtskräftigen Exekutionstitel für seine Schuld - erst dann wird bei Gericht die Fahrnisexektution beantragt.

Hier tritt dann der Gerichtsvollzieher auf, welcher die Schuld (bzw. Teile davon) eintreiben soll. Wird seitens Schuldner keine Zahlung geleistet und kann auch keine Teilzahlung vereinbart (und eingehalten) werden, werden vom Gerichtsvollzieher vor Ort (z.b. in der Wohnung bzw. im Geschäft des Schuldners) pfändbare Gegenstände festgestellt. Diese Gegenstände werden in einem sogenannten Pfändungsprotokoll eingetragen.

In manchen Fällen werden die gepfändeten Gegenstände gleich vor Ort versteigert. Ja, auch das ist möglich - und wohl für den Schuldner besonders negativ, da sich die hier mitbietenden Interessenten mit einiger Sicherheit kennen und auch im Vorfeld absprechen könnten.

In den meisten Fällen wird jedoch seitens Gericht ein Versteigerungstermin festgelegt. Der Versteigerungserlös kommt dann den Gläubigern zugute.

Was darf der Gerichtsvollzieher (Exekutor)

Im Gegensatz zu einem Inkassobüro ist der Gerichtsvollzieher ein Gerichtsbediensteter, dessen Aufgabe darin besteht, die Fährnisse (beweglichen Gegenstände) im Besitz des Schuldners festzustellen.

Primär möchte der Gerichtsvollzieher natürlich nur die Schuld eintreiben - eine Barzahlung bzw. eine Teilzahlung (soweit möglich) würde das Problem für diesen schon lösen. Kommt es zu keiner Zahlung, wird eine Liste mit pfändbaren Gegenständen (Pfändungsprotokoll) erstellt.

Jedenfalls muss man den Gerichtsvollzieher (nicht das Inkassobüro!) nach Ausweisleistung in die Wohnung lassen. Ist mehrfach niemand zu Hause und reagiert der Schuldner nicht auf Aufforderungen, so kann er auch die Exekutive heranziehen und mithilfe eines Schlossers in die Wohnung eindringen. Wer dann die Kosten für das Schloss sowie die Arbeiten trägt, ist wohl klar...

Pfändbare Gegenstände

Dem Schuldner dürfen Gegenstände nicht verpfändet werden, die zu einer einfachen/bescheidenen Lebensführung notwendig sind. Die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung bleibt dem Exekutor überlassen. Es gibt jedoch auch einfache Regeln, was gepfändet werden kann und was nicht:

Beispiele für pfändbare Gegenstände

  • Autos, Motorräder, Räder, Schiffe, Boote
  • Antiquitäten, Schmuck etc.
  • Bargeld (auch Taschenpfändung genannt) - soweit nicht unentbehrlich zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang
  • Fernseher, DVD-Player, Konsolen, PC und Laptop, Fotoapparate, sonstige wertvollere Elektronik
  • Sportausrüstung, Sportartikel, Freizeitartikel
  • Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Musikanlagen, CD's, DVD's & Co.
  • Kunstgegenstände wie Bilder, Skulputuren etc.
  • Teure Tiere
  • Teure Kleidung, Luxusartikel
  • Teppiche, Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen, andere Sammlungen

Beispiele für unpfändbare Gegenstände

  • Bargeld, wenn es zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang notwendig ist
  • Wesentliche Gebrauchsgegenstände wie Bett, Schränke, Tische, Stühle, Kästen, Kücheneinrichtung, Waschmaschine, Dusche oder Kühlschrank
  • Für Versteigerungen unrentable Gegenstände
  • Gegenstände mit zu hohen Transportkosten (welche einen Versteigerungserlös übersteigen würden)
  • Normale Kleidung
  • Gegenstände welche zur Ausbildung bzw. zur Berufsausübung dienen (z.B. Laptop, CD's, Bücher etc.)
  • Höchstpersönliche Gegenstände: z.B. Ehering, Fotos, Briefe, Postkarten etc.

Verpfändung von fremden Eigentum

Eine Verpfändung von fremden Eigentum sollte eigentlich nicht vorkommen. Nachdem aber sehr viele Schuldner auf die Idee kamen, es wäre doch einfacher zu behaupten, dass die Gegenstände jemanden anderen gehören (um so eine Pfändung zu vermeiden), sieht die Regelung nun folgendermaßen aus:

Der Exekutor nimmt generell alle Gegenstände, welche er dem Schuldner zuordnen kann, in das Verpfändungsprotokoll auf.

Sollte dabei auch Fremdeigentum sein, so müssen die Besitzer dieser Güter durch Nachweis des Besitzes an diesen Gegenständen dieses aus dem Pfändungsprotokoll streichen lassen. Dies geschieht durch Kontaktaufnahme mit dem Anwalt des pfändungsführenden Gläubigers.

Gibt es mit dem Anwalt Probleme, so muss der Besitzer eine Exszindierungsklage (welch Wort!) beim jeweiligen Bezirksgericht einreichen - und der Richter entscheidet über die Eigentumsverhältnisse bzw. eine etwaige Steichung aus dem Pfändungsprotokoll.

Wenn Sie also hochverschuldeten Freunden kurzfristig Güter überlassen, so sollten Sie auch (im Bedarfsfall) über einen diesbezüglichen Nachweis (z.B. Rechnungen - bestenfalls mit Namen) verfügen. Besonders schwierig wird dieser Nachweis wohl zu erbringen sein, wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, der von Exekutoren häufig besucht wird: Hier sollten Sie keine wertvollen Gegenstände in die gemeinsame Wohnung einbringen...

Pfändungen entkommen

Natürlich können Sie versuchen, ihr Hab und Gut zu verstecken etc. Sinnvoller erscheint der Geldmarie aber der Versuch, die nachteiligen Verpfändungen gänzlich zu vermeiden. Damit entstehen auch jede Menge Anwalts- und Gerichtskosten - oft mehr als die eigentliche Grundschuld.

So Sie also in groben Finanzproblemen stecken, die eine Bank (Kredit) nicht mehr lösen kann, sollten Sie Ihren Besitz schon selbst verwerten (Ebay, Flohmarkt, Pfandleihe etc.) bzw. rechtzeitig eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Der Besuch beim Kredithai, der Rateneinkauf beim Versandhaus oder weitere Ratenvereinbarungen mit hohen Zinsen sind oft der logische Weg zur Fahrnisexekution.

In vielen Fällen sind Sie (soweit möglich) mit einem Privatkonkurs viel besser dran - und können nach ein paar harten Jahren wieder schuldenfrei durchstarten.

Was darf gepfändet werden 2022?

Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 330,16 Euro (bisher: 1 252,64 Euro) monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung um 6,19 %. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1 339,99 Euro pfändungsgeschützt.

Was für Gegenstände dürfen gepfändet werden?

Pfändbare Gegenstände.
Schrank, Bett, Stuhl, Tisch..
Kühlschrank, Waschmaschine, Herd..
übliche Haushaltsgeräte..
Bekleidung..
Radio..
Fernsehgerät..
Haustiere..

Was kann in Österreich gepfändet werden?

Was darf gepfändet werden? Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können alle Entgeltbestandteile gepfändet werden, zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Zulagen, Entgelt für Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch alle Beendigungsansprüche können gepfändet werden, z.B. Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung.

Was darf gepfändet werden Tabelle?

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2021.
Person ohne Unterhaltspflichten: 1.259,99 Euro..
Person mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person: 1.729,99 Euro..
Person mit Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen: 1.989,99 Euro..
Person mit Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen: 2.249,99 Euro..