In kaum einem anderen Land der Welt gibt es so ein komplexes Sozialsystem wie in Deutschland. Unser soziales Netz ist im globalen Vergleich sehr dicht. Im deutschen Dschungel der unterschiedlichen Sozialleistungen kann man aber schon einmal ins Grübeln kommen. Sozialhilfe oder Hartz 4? Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung?
Welche Leistung ist für wen und wo liegen die Unterschiede? Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Die Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Hartz 4 im SGB II. Im Wesentlichen gibt es einen großen Unterschied: Die Regelungen zum Hartz 4 werden gesetzlich offiziell Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende genannt. In diesem Titel steckt der Knackpunkt. Die
Regelungen des Hartz 4 betreffen Arbeitssuchende und damit grundsätzlich erwerbsfähige Menschen. Das bedeutet, dass Hartz 4 nur für solche Personen infrage kommt, die in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen. Im Gegensatz dazu betreffen die Regelungen zur Sozialhilfe aus dem SGB XII solche Personen, die genau das nicht mehr können oder aus anderen Gründen nicht (mehr) arbeiten müssen. Dies können durch Krankheit oder Behinderung
erwerbsunfähige Menschen sein, Rentner mit zu geringen Rentenansprüchen oder anderweitig in Not geratenen Menschen. Von Erwerbsunfähigkeit spricht man dann, wenn aller Voraussicht nach die Dauer der Erkrankung oder Behinderung länger als sechs Monate andauern wird. Sind Sie im Bezug von Hartz 4 und erkranken, bleibt vorerst aber das Jobcenter zuständig. Nur, wenn die
Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate dauern wird, ist ein Wechsel in die Sozialhilfe notwendig. Dies entscheidet aus Sicht des Jobcenters im Zweifel der ihm beauftragte Amtsarzt. Die Sozialhilfe ist für Menschen da, welche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr aus eigenen Mitteln und Kräften für Ihren notwendigen Lebensunterhalt sorgen können. Wenn in
solch einer Notsituation dann keine Versicherung oder andere Leistung aus unserem Sozialsystem greift, kein Vermögen (mehr) da ist und kein Verwandter helfen kann, bildet die Sozialhilfe das Notnetz. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger und jede Bürgerin unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht hat. Eine Grundvoraussetzung ist dabei die Hilfebedürftigkeit. Das bedeutet, dass die Notsituation nicht mit eigenen Mitteln, eigenem Vermögen oder eigenem
Einkommen bewältigt werden kann und keine andere Sozialleistung greift. Ebenso wie Hartz 4 handelt es sich bei der Leistung im Regelfall um eine finanzielle Leistung in Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Das Existenzminimum soll dadurch gesichert werden. Im Regelfall müssen die Leistungen nicht zurückbezahlt werden. Die Sozialhilfe kann folgende Leistungen umfassen: Die Sozialhilfe deckt unterschiedlichste Fälle ab. Sie ist dafür da, Menschen in Notsituationen zu helfen, wenn das Existenzminimum nicht
selbst gehalten werden kann. Und solche Situationen können sehr vielfältig sein. Jedes Schicksal ist anders. Dabei ist es grundsätzlich für den Leistungsanspruch unerheblich, ob die Not durch eigenes Verschulden entstanden ist oder nicht. Folgende Grundvoraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein: Verschiedene Arten der SozialhilfeUnter dem großen Begriff der Sozialhilfe stecken streng genommen unterschiedliche Leistungspakete. Diese sind:
Die beiden Hauptleistungen aus der Sozialhilfe sind die Hilfen zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die beiden Leistungspakete unterscheiden sich jedoch nur in Feinheiten. Hilfen zum LebensunterhaltHilfen zum Lebensunterhalt erhält, wer die genannten Grundvoraussetzungen erfüllt. Im Gegensatz zur Grundsicherung liegt jedoch eine (vermutlich) vorübergehende Erwerbsunfähigkeit vor. Die Erwerbsfähigkeit liegt also unter 3 Stunden täglich, dauert länger als 6 Monate an, ist aber dennoch aller Voraussicht nach vorübergehend. Beispiel: Sie erkranken ernsthaft und werden länger als 6 Monate in permanenter Krankenbehandlung sein. Zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung oder eines Unfalls. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Sie geheilt werden und in Zukunft wieder erwerbstätig sein können. Die Sozialhilfe greift dann, wenn Sie kein oder nur zu wenig Krankengeld haben und kein sonstiges Einkommen oder Vermögen zur Deckung Ihrer notwendigen Lebenskosten. Beispiel 2: Aufgrund einer Suchterkrankung müssen Sie länger als 6 Monate stationär behandelt werden. Nach der entsprechenden Behandlung könne Sie aller Voraussicht nach wieder arbeiten. Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungDie sogenannte Grundsicherung als Teil der Sozialhilfe betrifft zwei Personengruppen:
Sonstige Leistungen der SozialhilfeNeben der Sicherung des Existenzminimums hält die Sozialhilfe in vielen Fällen zusätzliche Leistungen bereit.
Die Möglichkeiten der Sozialhilfe sind demnach recht groß und können nicht vollständig aufgezählt werden. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Sozialamt nach. Bedarfsgemeinschaften auch bei der SozialhilfeDie Sozialhilfe kennt ebenso wie Hartz 4 Bedarfsgemeinschaften. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen von Personen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben, berücksichtigt wird. Sie müssen daher im Antrag Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern machen. Achtung: Hartz 4 und Sozialgeld in einer BedarfsgemeinschaftIst ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig und damit Hartz 4 berechtigt, fallen weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich in die Zuständigkeit des Jobcenters. Nicht erwerbsfähige Personen der Gemeinschaft erhalten dann über das Jobcenter das sogenannte Sozialgeld. Sie müssen in diesem Fall nicht beide Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft beantragen. Anrechnung von Einkommen und VermögenSozialhilfe wird nur erbracht, wenn Sie aus eigenen Mitteln und Vermögen Ihren Lebensbedarf nicht decken können. Ihr Einkommen und Vermögen wird daher angerechnet. Auch unterhaltspflichtige Verwandte werden überprüft. Dabei werden folgende Einkommen angerechnet:
Nicht angerechnet werden:
Zum Vermögen zählt Ihr vollständiges, verwertbares Vermögen, zum Beispiel:
Folgendes Vermögen gilt als Schonvermögen und wird nicht berücksichtigt:
Achtung: Sozialamt kann geschenkte Geldbeträge zurückfordernDas Sozialamt prüft Ihre Vermögensverhältnisse bis zu 10 Jahre rückwirkend. Höhere Ausgaben oder fehlende Geldbeträge müssen Sie begründen. Haben Sie größere Geschenke in diesem Zeitraum gemacht, kann das Amt diese vom Beschenkten zurückfordern. Dies geht allerdings in der Regel nicht, wenn der Beschenkte nicht mehr darüber verfügt, es sich um eine Anstandsschenkung handelte (zur Hochzeit oder Konfirmation) oder das Geld für eine Erhöhung des Lebensstandards verwendet wurde. Hat der Beschenkte dagegen Schulden damit getilgt, kann das Geld zurückgefordert werden. HärtefallregelungDas Sozialrecht sieht eine sogenannte Härtefallregelung vor. Nicht alle Lebensumstände, Schicksalsschläge, Unfälle, unvorhergesehene Ereignisse oder Krisen lassen sich vom Gesetzgeber klar regeln. Für diese Härtefälle hat der Gesetzgeber einen Freiraum geschaffen. Die Sachbearbeiter haben hier die Möglichkeit, abweichend von den Bestimmungen zu entscheiden. Befinden Sie sich in einer akuten Notsituation wenden Sie sich an Ihr Sozialamt. Ihr Antrag auf SozialhilfeDer Antrag auf Sozialhilfe ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. In der Regel finden Sie dieses in Ihrem Rathaus oder im zuständigen Landratsamt. Entscheidend ist Ihr tatsächlicher Aufenthaltsort, auch wenn Sie polizeilich in einem anderen Ort gemeldet sind. Viele Kommunen stellen die Antragsunterlagen auch auf Ihrer Homepage zur Verfügung. Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei und geben sie ihn möglichst bald persönlich bei der Behörde ab. Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG)
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Bescheid kostenlos prüfen Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Fragen & AntwortenIst Sozialhilfe und Hartz 4 das gleiche? Nein. Hartz 4 ist Grundsicherung für Erwerbsfähige, Sozialhilfe für Menschen, die nicht arbeiten können.Beide Gruppen bekommen in der Regel gleich viel Geld.
Wer bekommt Sozialhilfe und wieviel? Die Regelsätze für Sozialhilfe und Hartz 4 sind in der Regel gleich hoch. Sozialhilfe bekommen beispielsweise Menschen, die nicht arbeiten können, weil sie zu alt oder zu krank dafür sind. Ist Sozialhilfe genauso hoch wie Hartz 4? Ja, die Regelsätze sind gleich hoch. Hartz 4 bzw. ALG II zahlt das Jobcenter aus, Sozialhilfe zahlt das Sozialamt. Wann bekommt man Hilfe zum Lebensunterhalt?Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."
Was zählt alles unter Grundsicherung?Erwerbseinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit. Lohnersatzleistungen, (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unfallgeld) Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Pensionen. Hinterbliebenenleistungen, (z.B. Witwen-,Witwer- und Waisenrente)
Wer bekommt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil einer unverheirateten und erwerbsfähigen Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteiles.
Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner 2022?Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
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