Was tun wenn mindestlohn nicht gezahlt wird

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Knapp 3,7 Millionen Menschen ziehen Angaben der Regierung zufolge einen Vorteil daraus. Die sogenannte Lohnuntergrenze soll dafür sorgen, dass weniger Menschen auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind und mit ihrem Gehalt für ihre gesamten Lebenshaltungskosten aufkommen können.

Was tun wenn mindestlohn nicht gezahlt wird
Der gesetzliche Mindestlohn existiert seit 2015. Ausnahmen davon gibt es einige.

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Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hat die Aufgabe, regelmäßig zu überprüfen, ob der Mindestlohn erhöht werden sollte und weshalb. Dabei orientiert sie sich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre. So gilt nun ein Betrag von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro Stunde.

Kurz & knapp: Ausnahmen vom Mindestlohn

Wo sind die Vorschriften zum Mindestlohn geregelt?

Die Vorschriften zum Mindestlohn und den Ausnahmen finden sich im Mindestlohngesetz (MiLoG).

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2020 allerdings eine spezielle Mindestvergütung. Mehr dazu hier.

Weshalb werden die Ausnahmen vom Mindestlohn kritisiert?

Informationen zur Kritik am Mindestlohn und den Ausnahmen davon finden Sie hier.

So weit so gut. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht jeder vom Mindestlohngesetz (MiLoG) profitiert. Vielmehr existieren in puncto Mindestlohn einige Ausnahmen, die in den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Branchen gelten. Wie diese im Detail aussehen, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

  • Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
  • Kurz & knapp: Ausnahmen vom Mindestlohn
  • Mindestlohn in Deutschland: Diese Ausnahmen sollten Sie kennen
    • Mindestlohn in der Ausbildung?
    • Haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn?
    • Mindestlohn: Ausnahmen für Freiberufler und Selbstständige?
    • Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose?
    • Gibt es auch Branchen ohne Mindestlohn?
    • Mindestlohn: Ausnahmen galten auch für Zeitungszusteller
    • Mindestlohn: Gelten die Ausnahmen auch für ehrenamtliche Tätigkeiten?
    • Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn bzw. die Ausnahmen eingehalten werden?
  • Kritik am Mindestlohn und den Ausnahmen
    • Weiterführende Suchanfragen

Mindestlohn in Deutschland: Diese Ausnahmen sollten Sie kennen

Was tun wenn mindestlohn nicht gezahlt wird
Mindestlohn: Welche Ausnahmen sieht das Mindestlohngesetz vor?

Im Mindestlohngesetz sind die verschiedenen Regelungen zum Mindestlohn genau festgehalten. In § 1 MiLoG heißt es beispielsweise:

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

Dass dem jedoch nicht immer so ist bzw. diverse Ausnahmen vom Mindestlohn existieren, beweist § 22 MiLoG. Dort sind die jeweiligen Berufsgruppen definiert, die allgemein in Bezug auf den Mindestlohn als Ausnahmen angesehen werden. Diese sehen wie folgt aus:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind

Doch inwiefern gelten diese Personengruppen in puncto Mindestlohn als Ausnahmen? Warum muss ihnen kein Mindestlohn gezahlt werden? Einen Überblick über die mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen erhalten Sie im Folgenden.

Mindestlohn in der Ausbildung?

Auszubildende zählen beim Mindestlohn zu den Ausnahmen, da sie die Ausbildung in der Regel nicht absolvieren, um Geld zu verdienen und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Vielmehr geht es darum, sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, die der Beruf erfordert.

Es handelt sich bei Auszubildenden demnach nicht um Angestellte. Sie erhalten zwar ein Gehalt, allerdings soll dieses eher dafür sorgen, dass die oft noch relativ jungen Menschen lernen, auf eigenen Beinen zu stehen. Sie gewöhnen sich mit der Zeit daran, sich von ihren Eltern zu lösen und selbst für ihre Ausgaben aufzukommen.

Auch wenn die Vergütung während der Ausbildung häufig eher gering ausfällt, haben Jugendliche normalerweise noch bis zum Abschluss dieser Anspruch auf Kindergeld oder werden von ihren Eltern unterstützt. Unter anderem deshalb hat der gesetzliche Mindestlohn Ausnahmen. Er soll jene unterstützen, die bisher trotz Arbeit auf die Unterstützung des Staates angewiesen waren (z. B. Minijobber).

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2020 existiert ein gesonderter Mindestlohn für Azubis, die ihre Lehre in einem Betrieb absolvieren, der nicht tarif­gebunden ist. Er betrug mindestens 550 Euro brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr im Jahr 2021 und wird jährlich erhöht. 2022 liegt er bei 585 und 2023 soll er auf 620 Euro im Monat ansteigen. Doch Vorsicht: Für Ausbildungs­verhältnisse, die vor 2020 begonnen wurden, gilt dieser Mindestlohn nicht!

Haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn?

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Muss Mindestlohn im Praktikum gezahlt werden?

Beim Mindestlohn greifen die Ausnahmen in der Regel auch bei einem Praktikum. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten, denn in manchen Fällen haben Praktikanten nämlich doch einen Anspruch auf den Mindestlohn:

  • Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt: Wird das Praktikum von Schule oder Universität vorgeschrieben, so zählt dies zu den Ausnahmen beim Mindestlohn. Pflichtpraktikanten haben keinen Anspruch auf die Zahlung von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto in der Stunde. Das Gleiche gilt, wenn das Praktikum mit einer Vorbereitung auf die Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung im Betrieb in Zusammenhang steht.
  • Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert: Da Praktikanten normalerweise nicht von vornherein ein Gewinn für das Unternehmen sind, sondern erst angelernt werden müssen, haben sie erst nach drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Die Ausnahmen beziehen sich demnach nicht auf jedes Praktikum.
  • Wenn es ein freiwilliges Praktikum ist: Sollte es sich um Praktikum neben dem Studium bzw. der Ausbildung oder ein Orientierungspraktikum handeln, das nach drei Monaten beendet ist, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten keinen Mindestlohn zahlen. Die Ausnahmen aus dem Mindestlohngesetz beziehen sich auch hier auf Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dann besteht nämlich Anspruch auf den Mindestlohn. Wichtig: Soll das Praktikum nach drei Monaten verlängert werden, muss der Mindestlohn rückwirkend gezahlt werden!
  • Wenn Praktikanten mindestens 18 Jahre alt sind: Beim Mindestlohn greifen die Ausnahmen auch dann nicht, wenn es sich um einen erwachsenen Praktikanten handelt. Ab 18 Jahren haben Praktikanten demnach generell einen Anspruch auf den Mindestlohn. Minderjährige Praktikanten müssen nur dann nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.

Da sich die Höhe der Vergütung in der Ausbildung oder einem Praktikum teilweise sehr voneinander unterscheiden, würden sich ohne diese Regelung viele Minderjährige möglicherweise gegen eine Ausbildung entscheiden. Dies liegt daran, dass die Bezahlung in einem Praktikum zumindest anfangs besser erscheint. Beim Mindestlohn sollen die Ausnahmen daher auch sicherstellen, dass junge Menschen sich für eine Ausbildung entscheiden und so auf längere Sicht bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Mindestlohn: Ausnahmen für Freiberufler und Selbstständige?

Selbstständig Tätige sowie freischaffende Arbeiter gehören in Bezug auf den Mindestlohn zu den Ausnahmen. Für sie gilt die Lohnuntergrenze entsprechend nicht. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) liegen die Gehälter von Millionen Selbstständigen unter dem Mindestlohn.

Dies führt dazu, dass viele Mitarbeiter in der Zukunft womöglich ein höheres Gehalt beziehen werden, als ihre Arbeitgeber. Auch Freiberufler müssen sich ohne Lohnuntergrenze herumschlagen. Unter Politikern wird diese Problematik schon seit einiger Zeit diskutiert.

Unter anderem hält es das Bundesarbeitsministerium jedoch für unmöglich, einen Mindestlohn für Selbstständige oder Freiberufler einzuführen. Dies ist darin begründet, dass weder die Arbeitszeit noch die Kosten für benötigte Materialen vorgeschrieben werden können. Auch ist es unwahrscheinlich, Kontrollen auf diesem Gebiet durchführen zu können.

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose?

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Langzeitarbeitslosen wird zu Beginn kein Mindestlohn gezahlt.

Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr arbeitslos waren und im Anschluss eine neue Stelle antreten möchten, zählen ebenfalls in Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn zu den Ausnahmen.

§ 22 MiLoG besagt dazu:

Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.“

Demnach sind Langzeitarbeitslose nicht generell vom Mindestlohn ausgeschlossen, sondern nur im ersten halben Jahr der neuen Beschäftigung. Dies liegt darin begründet, dass der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 € (Stand Oktober 2022) pro Stunde es den Arbeitslosen nicht erschweren soll, wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen.

Der Mindestlohn soll schließlich nicht dafür sorgen, dass arbeitswillige Menschen trotzdem ohne Arbeit bleiben, weil mögliche Arbeitgeber nicht bereit sind, sie nach der Lohnuntergrenze zu bezahlen.

Gibt es auch Branchen ohne Mindestlohn?

In Bezug auf branchenbezogene Mindestlohntarifverträge galt bis Ende 2017 eine Übergangsregelung. Die mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen wurden demnach auch hier bemerkbar. Abweichungen vom Mindestlohn, die aufgrund tariflicher Verträge auftraten, waren jedoch aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollkommen legal.

Waren für die Branche tarifliche Mindestlöhne festgelegt, so galten diese beispielsweise auch für Langzeitarbeitslose mit sofortiger Wirkung. Tarifverträge konnten sich demnach über das Mindestlohngesetz hinwegsetzen. Betroffen waren unter anderem die folgenden Branchen: *

  • Bekleidungs- und Textilbranche: seit dem 1. Januar 2015 7,50 Euro, 8,25 Euro ab 1. Januar 2016, 8,75 Euro ab 1. November 2016 (Ostdeutschland)
  • Gartenbau/Forst- und Landwirtschaft: ab 1. Januar 2015 7,40 Euro, ab 1. Januar 2016 8,00 Euro (Westdeutschland), ab 1. Januar 2015 7,20 Euro, ab 1. Januar 2016 7,90 Euro (Ostdeutschland und Berlin), einheitlich ab 1. Januar 2017 8,60 Euro und ab 1. November 2017 9,10 Euro
  • Objektkundengeschäft und Wäschereidienstleistungen: bis Juli 2016 8,00 Euro, ab 1. Juli 2016 8,75 Euro (Ostdeutschland und Berlin)
  • Zeit- und Leiharbeit: Vorher 8,20 EUR, seit dem 1. Juni 2016 8,50 EUR (Ostdeutschland und Berlin)

* Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich mittlerweile geändert haben.

Die oben genannten Abweichungen haben seit dem 1. Januar 2017 jedoch keine Gültigkeit mehr. Die Lohnuntergrenze musste ab diesem Zeitpunkt in den entsprechenden Branchen bei mindestens 8,50 Euro liegen, obwohl der allgemeine Mindestlohn zu dieser Zeit bereits 8,84 Euro betrug. Übrigens: Saisonkräfte, wie z. B. Aushilfen in der Gastronomie oder Erntehelfer, sind seit 2017 ebenfalls offiziell nicht mehr von den mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen betroffen. Mittlerweile muss der Mindestlohn von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro geleistete Arbeitsstunde ausnahmslos eingehalten werden.

Mindestlohn: Ausnahmen galten auch für Zeitungszusteller

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Auch Zeitungszusteller gehörten zu den Ausnahmen beim Mindestlohn.

Die mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen waren ebenfalls bei Zeitungszustellern zu beobachten. Auch ihr Gehalt lag damals noch unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Seit dem 1. Januar 2015 bis Ende 2017 wurde ihnen der Mindestlohn versagt. Sie näherten sich dem Ganzen jedoch sukzessiv an, da eine schrittweise Anpassung der Vergütung pro Stunde vereinbart wurde.

In § 24 MiLoG, der mittlerweile weggefallen ist, fanden sich dazu folgende Angaben:

Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller haben ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1. Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 beträgt der Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.“

Den vollen gesetzlichen Mindestlohn erhielten Zeitungszusteller demnach erst ab dem Jahr 2018. Begründet wurde diese Regelung damit, dass durch die Einführung des Mindestlohns Mehrkosten entstanden seien, was sich vor allem bei der Zustellung in ländlichen Regionen bemerkbar machen würde. Der Vertrieb von Zeitungen sei jedoch durch das Grundgesetz geschützt und müsse daher sichergestellt werden.

Mindestlohn: Gelten die Ausnahmen auch für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Da ehrenamtliche Tätigkeiten in der Regel nicht entlohnt werden, handelt es sich bei freiwilligen Mitarbeitern auch nicht um Arbeitnehmer. Sie haben meist weder einen Arbeitsvertrag unterschrieben oder anderweitige Absprachen getroffen. Ehrenamtliche Mitarbeiter in Sportvereinen erhalten jedoch des Öfteren eine kleine Vergütung, die als Dankeschön für die geleistete Arbeit fungieren soll.

Das Mindestlohngesetz differenziert sich in § 22 MiLoG von ehrenamtlichen Tätigkeiten:

Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von […] ehrenamtlich Tätigen.“

Vertreter von Verbänden und Vereinen haben also nicht die Pflicht, sich über den Mindestlohn oder die Ausnahmen zu informieren. Es kann ihnen nicht passieren, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten und dafür mit einer Strafe zu rechnen haben.

Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn bzw. die Ausnahmen eingehalten werden?

Ob die Vorschriften zum Mindestlohn und dessen Ausnahmen in Deutschland auch eingehalten wird, prüft das Zollamt. Bei Missachtung können laut § 21 MiLoG Geldbußen bis zu 500.000 Euro drohen. Da durch die Einführung eines Mindestlohns etwa 3,7 Millionen Arbeitnehmer mehr verdienen als vorher, haben Arbeitgeber die Pflicht, die geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter schriftlich festzuhalten.

Halten Arbeitgeber sich nicht an diese Vorschrift, können sie belangt werden. Das Gleiche gilt, wenn sie sich schlichtweg weigern, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Arbeitgeber, die aufgrund der mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen nicht verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern einen Lohn von mindestens 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto zu zahlen, können weitgehend selbst entscheiden, wie hoch die Vergütung anzusetzen ist.

Kritik am Mindestlohn und den Ausnahmen

Was tun wenn mindestlohn nicht gezahlt wird
Mindestlohn: Die Ausnahmen werden von vielen Seiten kritisch betrachtet.

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 sind der Mindestlohn sowie seine Ausnahmen einer steten Kritik ausgesetzt. Beispielsweise halten Gewerkschafter die Regelung, Langzeitarbeitslosen den Mindestlohn für sechs Monate vorzuenthalten, für besonders fatal.

Ungefähr eine Million Menschen sind von dieser Vorschrift betroffen. Außerdem könnten Arbeitgeber so willkürlich entscheiden, ob sie nicht lieber einen neuen Mitarbeiter, der schon länger ohne Arbeit ist, einstellen sollten. Nach sechs Monaten ohne Mindestlohn könnte dieser wiederum durch einen anderen Langzeitarbeitslosen ersetzt werden.

Viele sind bereit, alles Mögliche zu tun, nur um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen. Menschen, die für eine lange Zeit arbeitslos waren, würden so gezwungen, sich weniger wertvoll für den Arbeitsmarkt vorzukommen, beinahe schon wie „Menschen zweiter Klasse“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte auch die mit dem Mindestlohn verbundenen Ausnahmen für Jugendliche und Saisonkräfte. Ein Mindestlohn hätte eigentlich die Funktion, als allgemein gültige Lohnuntergrenze zu fungieren, die für alle Beschäftigten gleichwohl gilt und sich nicht je nach Branche oder Bildungsstand verändern lässt.

Doch damit noch nicht genug: Auch die Altersgrenze des Mindestlohns wurde bereits mehrfach kritisiert. Viele wünschen sich eine Grenze, die erst bei 21 oder sogar 25 Jahren beginnt. Jugendliche, die beispielsweise keine Ausbildung nach dem Schulabschluss gefunden hätten, könnten schnell in die Arbeitslosigkeit abrutschen, da sie für 12,00 € (Stand Oktober 2022) in der Stunde wohl niemand so leicht einstellen würde.

Wer in jungen Jahren bereits eine längere Zeit arbeitslos ist, wäre einer höheren Wahrscheinlichkeit ausgesetzt, auch später ohne Arbeit zu bleiben. Die Gewerkschaften sind sogar teilweise für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen, die sich auf das Alter beziehen.

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Wann gibt es 12 Euro Mindestlohn?

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 12,00 Euro. Vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Vom 1. Juli bis zum 30. September betrug der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro.

Wird der Mindestlohn eingehalten?

Mittlerweile muss der Mindestlohn von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto pro geleistete Arbeitsstunde ausnahmslos eingehalten werden.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn 2022?

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn Juli 2022?

Darunter ist eine Kurve zu sehen, die die Höhe des Mindestlohn in den jeweiligen Jahren anzeigt: 2015: 8,50 Euro, 2016: 8,50 Euro, 2017: 8,84 Euro, 2018: 8,84 Euro, 2019: 9,19 Euro, 2020: 9,35 Euro, 2021: 9,60 Euro, 2022: 12 Euro.