Die Auszahlung des ElterngeldesAuf Antrag können sich Eltern für die halbierte Auszahlung ihres Elterngeldes entscheiden. An der Summe des zustehenden Elterngeldes ändert sich dabei nichts.Das Elterngeld wird im Laufe des jeweiligen Bezugsmonats gezahlt, für den ein Elternteil das Elterngeld beantragt hat. Die genauen Auszahlungsdaten der Elterngeldbeträge können Sie dem Anhang Ihres Elterngeldbescheides entnehmen. Show
Das sollten Sie zur Auszahlung des Elterngeldes wissen:
Änderungen zum 01.07.2015Beachten Sie bitte, dass die halbierte Auszahlungsoption und der damit verbundenen verlängerte Auszahlungszeitraum für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, wegfallen! Aber auch beim neuen Elterngeld Plus können Eltern über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus Elterngeld beziehen. Ähnlich wie bei der halbierten Auszahlungsoption kann man sich seine vollen Elterngeldbeträge statt in einem auch in zwei Monaten auszahlen lassen. Statt eines Bezugsmonats Basiselterngeld nimmt man dann zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus in Anspruch. Neu ist, dass es keinen verlängerten Auszahlungszeitraum mehr gibt. Stattdessen sind alle Bezugsmonate mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus auch gleichzeitig Bezugsmonate. D.h. Es müssen in allen Bezugsmonaten die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sein und ein Zuverdienst wird während des Bezugszeitraumes immer angerechnet. Beispiele zur Wahl der halbierten Auszahlung des Elterngeldes:Beispiel 1:Frau Müller beantragt Elterngeld für den 1. bis 12. Lebensmonat Ihrer Tochter Sophia. Sie hat vor, zwei Jahre in Elternzeit zu bleiben und möchte die verlängerte Auszahlungsoption in Anspruch nehmen. Da ihr Kind einige Tage vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kam, verlängert sich ihre Mutterschutzfrist nach der Geburt bis in den dritten Lebensmonat ihres Kindes hinein. Auf Grund dessen gelten die ersten drei Lebensmonate von Sophia automatisch als von der Mutter für Elterngeld verbraucht. Elterngeld bekommt Frau Müller für den 1. und 2. Lebensmonat nicht ausgezahlt, für den 3. Lebensmonat anteilig für die Tage berechnet, in denen sie weder Mutterschaftsgeld noch Arbeitgeberzuschuss erhält. Ab dem 4. bis einschl. 12. Lebensmonat steht ihr das volle Elterngeld zu. Daher kann sie sich die ihr zustehenden Monatsbeträge vom 4.-12. Lebensmonat ihres Kindes auch halbiert auszahlen lassen. In Summe erhält Frau Müller Elterngeld bis einschließlich 21. Lebensmonat ausbezahlt. Nach dem Ende ihrer Bezugsmonate entscheidet sich Frau Müller, wieder stundenweise zu arbeiten. Ihr Verdienst, den sie nach dem Ende des 12. Lebensmonats ihrer Tochter erhält, hat keinen Einfluss auf das ihr zustehende Elterngeld und die Weiterzahlung der halbierten Elterngeldbeträge bis zum 21. Lebensmonat ihres Kindes. Beispiel 2:Frau Hermann ist Studentin und war vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig. Sie hat Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld à 300 Euro. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat Frau Hermann nicht. Da sie die nächsten zwei Jahre weiterhin bei ihren Eltern wohnen möchte, hat sie keine großen finanziellen Probleme. Sie nimmt daher die Verlängerungsoption in Anspruch und freut sich über 24 Monatsbeträge mit jeweils 150 Euro Elterngeld. Für sie als Studentin gilt auch die 30-Wochenstunden-Grenze nicht. Daher kann Frau Hermann ganz nach Belieben wieder anfangen zu studieren und zeitgleich Elterngeld beziehen. Beispiel 3:Frau Fritz bezieht Elterngeld vom 01. bis 12. Lebensmonat ihrer Zwillinge. Sie überlegt sich im 06. Lebensmonat, doch länger als das vorerst geplante eine Jahr Elternzeit mit halbierten Elterngeldbeträgen zu Hause zu bleiben. Dafür teilt Frau Fritz ihrem zuständigen Sachbearbeiter mit, dass sie die Auszahlung ihres Elterngeldes für den 06. bis 12. Lebensmonat ihrer Kinder in halbierten Monatsbeträgen wünscht. Vom 06. bis 19. Lebensmonat ihrer Zwillinge erhält Frau Fritz nun halbierte Elterngeldbeträge. Was passiert wenn man Elternzeit vorzeitig beendet?Die Zeit, welche Sie nicht in Anspruch genommen haben, jedoch per Gesetz nehmen dürften, verfällt bei frühzeitiger Beendigung der Elternzeit nicht. Sie können die Restzeit zu einem späteren Zeitpunkt noch antreten.
Bis wann Elternzeit vorzeitig beenden?Elternzeit kann vorzeitig beendet werden
Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden 8 Wochen nach der Geburt. Wenn Sie die Elternzeit für die Mutterschutzfristen vorzeitig beenden wollen, brauchen Sie dazu keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber.
Kann man die Elternzeit jederzeit abbrechen?Sie können Ihre Elternzeit am Stück nehmen oder aufteilen in 2 Zeitabschnitte. Mehr als 2 Zeitabschnitte sind nur möglich mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie Ihre Elternzeit in mehr als 2 Zeitabschnitte aufteilen wollen, dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber schon im Antrag auf Übertragung darauf hinweisen.
Wie beende ich die Elternzeit?In besonderen Härtefällen kannst du das vorzeitige Ende der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. Hierunter fallen schwere Krankheiten, eine Behinderung oder auch der Tod eines Elternteils oder Kindes. Ebenso, wenn deine wirtschaftliche Existenz bedroht ist.
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