Was tun wenn firma insolvenz anmeldet

Betriebs­insolvenz – wichtige Fakten und erste Schritte.

Ihre Abteilung wurde verkleinert, Ihr langjähriger Kollege entlassen – und jetzt spricht Ihr Chef sogar von Betriebsinsolvenz. Da stellen sich viele Fragen: „Werde ich arbeitslos? Muss ich auf mein Gehalt verzichten? Und wie geht es mit dem Betrieb weiter?“

Erfahren Sie hier, was jetzt zu beachten ist und welche Fristen wichtig sind.

Was ist eine Betriebs­insolvenz?

Insolvenz bedeutet erstmal „nur“, dass ein Betrieb zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, sei es wegen der schlechten Auftragslage oder Fehlentscheidungen in der Betriebsführung. Für Sie ist jetzt wichtig, dass eine Insolvenz nicht automatisch das Aus für Ihren Betrieb bedeuten muss.

Der Antrag auf Insolvenz wird bei Gericht vom Unternehmen selbst oder von einem Gläubiger gestellt. Ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, hat das für Ihren Betrieb Vorteile, denn nun liegen vorerst alle Zahlungsverpflichtungen auf Eis und der Insolvenzverwalter prüft in den folgenden drei Monaten, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann. In dieser Zeit versucht er sicherzustellen, dass das laufende Geschäft weitergeht, indem er Gespräche mit Mitarbeitern, Kunden, Banken, Lieferanten etc. führt.

Bei ausreichendem Vermögen folgt das eigentliche (ordentliche) Insolvenzverfahren. Alle Rechte des Betriebs gehen auf den Insolvenzverwalter über, mit dem Ziel, den Betrieb durch eine Sanierung zu retten und mit den Gläubigern einen Plan zur Abtragung der Schulden zu erarbeiten.

Reicht das Vermögen nicht aus, lehnt das Gericht den Antrag ab, der Betrieb wird ohne Insolvenzverfahren geschlossen und die Gläubiger gehen leer aus.

23

Im Jahr 2015 gab es in Deutsch­land mehr als 23 Tau­send Un­ter­neh­mens­insolvenzen.

3

Bei Lohn­aus­fall zahlt die Bun­des­agen­tur für Ar­beit bis zu drei Mo­nate In­sol­venz­geld.

3

Bei Kün­di­gung muss inner­halb von drei Wo­chen Kün­di­gungs­schutz­klage ein­ge­reicht werden.

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Während des ordentlichen Insolvenzverfahrens ändert sich für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nichts, auch dann nicht, wenn der Betrieb verkauft wird.

Aber: Sobald Sie von der Insolvenzanmeldung erfahren haben, sollten Sie direkt zur Bundesagentur für Arbeit (BA) gehen und sich zum Thema Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld (ALG I) beraten lassen. Melden Sie sich dort auch dann sofort, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, selbst wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.

Unregelmäßige oder fehlende Gehaltszahlungen

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Gehaltsabrechnung und kontrollieren Sie, ob das Gehalt vollständig auf Ihr Konto überwiesen wurde. Weisen Sie Ihren Chef umgehend schriftlich auf ausstehende Beträge hin und fordern Sie ihn fristgerecht auf, sie zu begleichen. Nur wenn Sie die fehlenden Beträge schriftlich anmahnen, können Sie offene Forderungen später geltend machen.

Gehaltsverzicht ist keine Option

Es kann vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu verzichten oder die Auszahlung Ihres Gehalts auf einen späteren Zeitpunkt verschieben zu dürfen. Ihnen, als „fairer“ und womöglich langjähriger Arbeitnehmer scheint das eine Überlegung wert, doch in den meisten Fällen hilft Ihr Entgegenkommen dem Betrieb nicht weiter. Viel eher kann eine Stundung oder ein Verzicht Sie selbst in eine finanzielle Misere bringen. Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz nämlich trotz allem verlieren, werden bei der Berechnung des Arbeitslosengelds nur die Beträge berücksichtigt, die auch tatsächlich ausgezahlt worden sind. Daher raten wir von einer Stundung bzw. einem Verzicht grundsätzlich ab.

Insolvenzgeld – der Staat hilft bei Lohnausfall

Das Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung, die Ihren möglichen Lohnausfall der letzten drei Monate vor Beginn der Insolvenz ausgleichen soll. Ausgezahlt wird das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

Den Antrag auf Insolvenzgeld stellen Sie entsprechend bei der Arbeitsagentur spätestens zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Diese Frist müssen Sie einhalten, da Ihr Anspruch sonst erlischt.

Es kann dauern bis Ihr Antrag bewilligt wird. Um Auszahlungslücken zu vermeiden, sollten Sie erwägen, einen Vorschuss zu beantragen.

Kündigung durch den Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter

Hat Ihr Chef Ihnen bereits vor der Insolvenzeröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit gekündigt, sollten Sie sich auf jeden Fall juristischen Rat bei Ihrer Gewerkschaft holen. Es kann sinnvoll sein, gegen die Kündigung zu klagen, denn nur so stellen Sie beim Verkauf des Betriebs sicher, dass Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmerentschädigung aus dem Sozialplan oder auf Weiterbeschäftigung haben.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Auch im regulären Verfahren ist der Insolvenzverwalter an tarifliche Bestimmungen und Vereinbarungen gebunden, so dass Ihnen nicht ohne Grund gekündigt werden kann.

Allerdings kann der Verwalter Sie dazu verpflichten, andere, auch geringwertigere Arbeiten als bisher zu übernehmen.

Sollte der Insolvenzverwalter aufgrund fehlender Aufträge betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, muss er eine Sozialauswahl durchführen, also die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familiensituation etc. berücksichtigen, ansonsten sind die Kündigungen unwirksam.

Sind Sie mit der Kündigung nicht einverstanden, sollten Sie schnell mit Ihrer Gewerkschaft sprechen. Um die Fristen zu wahren, müssen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Urlaub einreichen während der Insolvenz?

Es kann sinnvoll sein, während des Insolvenzverfahrens Urlaub zu beantragen, z.B. um den Stellenmarkt zu sondieren, Bewerbungen zu schreiben oder einfach nur, um den Kopf wieder frei zu bekommen. Der Insolvenzverwalter ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen Urlaub zu gewähren, in der Praxis aber oft dazu bereit, denn er hat ein Interesse daran, dass Ruhe einkehrt und Überkapazitäten abgebaut werden.

Eher bleiben oder doch selbst kündigen?

Sicher stellen Sie sich jetzt die Frage „Soll ich bleiben und mithelfen, den Betrieb zu retten oder lieber gehen, bevor es evtl. zu spät ist“? Keine leichte Entscheidung. Sie wollen niemanden im Stich lassen, aber auch kein Risiko eingehen, falls eine Sanierung scheitert. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für eine Entscheidung, überarbeiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und sondieren Sie in Ruhe den Arbeitsmarkt.

Sollten Sie das Unternehmen verlassen wollen, dann möglichst fristgerecht und einvernehmlich. Denn wenn Sie nicht bereits seit Monaten auf Ihr Gehalt warten, droht Ihnen ansonsten eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Holen Sie sich rechtzeitig Rat von Ihrer Gewerkschaft.

Betriebs­insolvenz: Und was mache ich jetzt?

Erste Schritte

  • Gehaltsnachweise prüfen und Unregelmäßigkeiten umgehend schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen.
  • Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.
  • Ausstehende Beträge beim Insolvenzverwalter anmelden.
  • Bei einer Kündigung unverzüglich Arbeitslosengeld beantragen.
  • Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.
  • Lassen Sie sich in Bezug auf Angebote des Insolvenzverwalters zur Weiterführung oder Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses juristisch beraten.

Häufige Fehler vermeiden

  • Schnell mit Ihrer Gewerkschaft sprechen, um keine wichtigen Fristen verstreichen zu lassen.
  • Die eigenen Ansprüche bei der Geschäftsführung und beim Insolvenzverwalter rechtzeitig sichern.
  • Nicht aufgrund falsch verstandener Loyalität zum Arbeitgeber auf Gehalt oder andere Ansprüche verzichten.
  • Sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden, spätestens 2 Monate nach der Insolvenz oder bei Erhalt einer Kündigung.
  • Keine vorschnellen Entscheidungen treffen, sondern Rat bei ver.di einholen.

Die Insolvenztabelle – Wichtig auch für Sie

Die Insolvenztabelle ist das Verzeichnis aller Forderungen, die die Gläubiger an Ihren Betrieb haben. Anhand dieser Tabelle kann der Insolvenzverwalter nach Prüfung der Ansprüche bestimmen, wie viel Geld an welche Gläubiger ausgezahlt werden kann.

Sie als Arbeitnehmer können hier den Anteil Ihres Gehalts anmelden, der nicht über das Insolvenzgeld abgegolten wurde. Bitten Sie den Insolvenzverwalter, Ihnen die Anmeldefristen zu nennen, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.

Wichtige Gesetze

Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.

§ 614 BGB

Fälligkeit der Vergütung. Die Vergütung (Gehalt) ist nach der Leistung der Dienste (i.d.R. am Ende des Monats) zu entrichten.

§ 286 BGB

Verzug des Schuldners. Leistet der Schuldner auf eine nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Was ver.di für Sie tun kann

Als Gewerkschaft unterstützen wir Sie auf mehreren Ebenen. In tarifgebundenen Unternehmen treten wir im Insolvenzfall aktiv für die Rechte aller Beschäftigten ein und unterstützen die Betriebsräte bei allen in der Krise anfallenden Aufgaben. Dazu gehört die Information und Beratung der Arbeitnehmer, die Verhandlung über einen Interessensausgleich oder Sozialplan und ggf. der Abschluss einer Betriebsvereinbarung.

Darüber hinaus steht ver.di Ihnen als Gewerkschaftsmitglied auch persönlich und unmittelbar mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie, wenn das Gehalt ausbleibt oder eine Insolvenz Ihres Betriebes droht. Wir sprechen mit Ihnen über die Fragen, die eine Insolvenz für Sie als Arbeitnehmer aufwirft, informieren Sie über wichtige Fristen und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Und sollte ein Rechtsstreit unvermeidlich sein, haben Mitglieder vollen Rechtsschutz.

Was passiert wenn eine Firma Insolvenz anmelden muss?

Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, müssen Sie Lohnansprüche aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die Zeit ohne Einkommen zu überbrücken, können Sie bei der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld beantragen.

Was tun wenn Firma Insolvenz geht?

Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, müssen Sie das Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung der Insolvenz tun. In dringenden Fällen können Sie einen Vorschuss beantragen.

Wie geht es nach firmeninsolvenz weiter?

Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Ausstehende Beträge beim Insolvenzverwalter anmelden. Bei einer Kündigung unverzüglich Arbeitslosengeld beantragen. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Mitarbeiter?

Wie hoch ist das Insolvenzgeld? Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Sie erhalten einmalig Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. In der Regel erhalten Sie Insolvenzgeld in der Höhe des Nettoverdienstes.