Show Die Nebenkostenabrechnung umfasst alle kalten Betriebskosten, wie Kaltwasser, Kanal (Abwasser), Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr, Allgemeinstrom und dergleichen. Anders als bei den Heizkosten, deren Aufteilung detailliert in der Heizkostenverordnung geregelt ist, gehört zu jeder Nebenkostenposition ein Umlageschlüssel, der über die Kostenverteilung dieser Position auf die einzelnen Mieter entscheidet. Als Vermieter sollten Sie jede Nebenkostenposition, die Sie zusätzlich zu der Kaltmiete und den Heizkosten umlegen möchten, explizit im Mietvertrag aufführen und auch den zugehörigen Umlageschlüssel angeben. Die Nebenkostenabrechnung ist ein separates Abrechnungsdokument. Bei einer ebenfalls mit eddi24 durchgeführten Heizkostenabrechnung enthält es automatisch auch den daraus resultierenden Betrag und dient als Gesamtabrechnungsunterlage aller Betriebskosten. Selbstverständlich ist es auch möglich, lediglich eine Nebenkostenabrechnung ohne Heizkostenabrechnung durchzuführen. Auch können Sie einen anderweitig ermittelten Betrag für die Heizkosten als direkte Kostenposition in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen. Bei Durchführung einer Nebenkostenabrechnung ist es nicht möglich, eine Abrechnung Plus zu erstellen, da in diesem Fall die Abrechnung des Kaltwassers immer in der Nebenkostenabrechnung erfolgt. Screenshot-Galerie NebenkostenabrechnungSchritt 1: Öffnen einer Liegenschaft zum Bearbeiten. Sie können unter einem Login beliebig viele Liegenschaften anlegen. An dieser Stelle wählen Sie die zu bearbeitende Liegenschaft aus. Schritt 2: Mit den unter der Rubrik Abrechnungsart gesetzten Häkchen stellen Sie eine Nebenkosten- und Kaltwasserabrechnung ein. Möchten Sie kein Kaltwasser abrechnen, so darf das Häkchen für Kaltwasser nicht gesetzt werden. Möchten Sie zusätzlich eine Heizkostenabrechnung durchführen, so ist das Häkchen für die Heizkostenabrechnung ebenfalls anzuklicken. Schritt 3: Bei einer Nebenkostenabrechnung mit Kaltwasser tragen Sie in dieser Maske die zum Abrechnungsende abgelesenen Stände der Kaltwasserzähler ein. Schritt 4: So geben Sie die Kosten für die Nebenkostenpositionen ein, im vorliegenden Fall Kaltwasser. Schritt 5: Im oberen mittleren Bereich stehen die angelegten Nebenkostenpositionen. Darunter legen Sie die Einzelheiten zu einer ausgewählten Position fest. Hier lässt sich auch der Umlageschlüssel frei wählen. Schritt 6: Nachdem Sie alle erforderlichen Eingaben getätigt haben, veranlassen Sie hier das Erstellen der Abrechnung. In der Regel stehen nur wenige Minuten nach Anklicken des Links „Nebenkostenabrechnung jetzt durchführen“ die fertigen Abrechnungsunterlagen im Downloadbereich zur Verfügung. Zusätzlich werden Ihnen diese per E-Mail zugestellt. ‹ Previous › Next Nutzungspreis NebenkostenabrechnungDas eddi24 Gebührenmodell orientiert sich an der Anzahl Einzelnutzerabrechnungen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise für Endkunden und verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die selbstständige Erstellung einer Nebenkostenabrechnung im Online-Verfahren betragen € 13,99 inkl. 19% MwSt. je EinzelnutzerabrechnungDer Gesamtpreis errechnet sich aus der Anzahl Nutzparteien. Sie erhalten: Muster Nebenkostenabrechnung Übersicht Muster Nebenkostenabrechnung NutzerKorrekturen (Datenänderung und erneutes
Abrechnen) sind innerhalb eines Abrechnungszeitraums kostenfrei. Davon ausgenommen ist eine nachträgliche Erhöhung der Anzahl Nutzparteien. In diesem Fall werden die Mehrkosten je Partei zusätzlich in Rechnung gestellt.
BeispielrechnungBei einem Vierfamilienhaus mit insgesamt einem Nutzerwechsel (5 Nutzparteien) ergeben sich folgende Kosten für die Abrechnung bei eddi24 (völlig unabhängig von der Messgeräteausstattung und -anzahl): Nebenkostenabrechnung: 5 * 13,99 € = 69,95 € inkl. 19% MwSt.Über den zu zahlenden Betrag erhalten Sie eine Rechnung, die mit der Benachrichtigung der Fertigstellung Ihrer Abrechnung per E-Mail an Sie übermittelt wird und zusätzlich im Downloadbereich abrufbar ist. Welche Kosten gehören zur Nebenkostenabrechnung?Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).
Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Welche Kosten können auf den Mieter umgelegt werden?Umlagefähige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Grundsteuer.. Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung). Entwässerung.. Warmwasser und Heizung.. Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Gebäudereinigung.. Gartenpflege.. Hausstrom (Flur, Keller, Gemeinschaftsräume), Beleuchtung.. Aufzugskosten.. Kann die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
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