Was passiert wenn ich ohne Krankmeldung nicht zur Arbeit gehe?

Die Krankmeldung bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Was der Begriff „unverzüglich“ im arbeitsrechtlichen Sinne bei einer Krankmeldung bedeutet,was passiert, wenn die Krankmeldung zu spät eingereicht wird und was der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung durch den Arzt ist, erklären wir Ihnen im folgenden Blog.

Außerdem erläutern wir Ihnen einleitend, welche Voraussetzungen generell für eine Krankmeldung und die Arbeitsunfähigkeit gelten.

Grundsätzliches zur Krankmeldung:

Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern. Das hat die arbeitsrechtliche Konsequenz, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zumindest telefonisch, per Fax, SMS oder ggf. per E-Mail sofort informieren muss, dass er arbeitsunfähig krank ist, sobald er dies merkt.

Das kann er bereits tun, bevor er einen Arzt aufsucht – also so früh wie irgendwie möglich.

Der Hintergrund ist der, dass der Arbeitgeber somit frühzeitig den Arbeitsausfall einplanen kann und entsprechenden Ersatz organisiert. Deshalb sollte der Arbeitnehmer auch subjektiv einschätzen und dem Arbeitgeber bei der Krankmeldung mitteilen, wie lange er wahrscheinlich arbeitsunfähig ist.

Von der Krankmeldung ist die Krankschreibung im Sinne der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich auch AU, Gelber-Schein bzw. ärztliches Attest genannt) zu unterscheiden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt nur die Krankmeldung und ist etwas anderes, als die bloße Information des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber, dass er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann (Krankmeldung).

Der Arzt wird dann auch die genaue Dauer für die Arbeitsunfähigkeit vermerken. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieses Zeitraums immer noch krank, muss er eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nach dem EntgFG ist solch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Werktag zugehen, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Aber der Arbeitgeber kann solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher und auch bei kürzerer Arbeitsunfähigkeit verlangen (zum Beispiel bei einer eintägigen Arbeitsunfähigkeit)!

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei nur eintägiger Krankheit kann bereits generell durch einen Tarifvertrag oder mit Zustimmung des Betriebsrates in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Aber auch im Einzelfall kann der Arbeitgeber ohne besondere Regelung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Vorlage eines ärztlichen Attest schon am ersten Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verlangen.

Zu späte Krankmeldung und die Rechtsfolgen:

Eine bestimmte Form für die Krankmeldung gibt es nicht. In der heutigen Zeit ist es also in der Regel unproblematisch möglich, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren.

Bei einer Grippe, Rückenschmerzen oder Magenproblemen ist es dem Arbeitnehmer ohne weiteres zumutbar, den Arbeitgeber noch vor dem Arztbesuch per Telefon oder auf anderen elektronischen Wegen über seinen Arbeitsausfall zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann auch noch nachträglich eingereicht werden. Bei einem Unfall oder Bewusstlosigkeit bedeutet unverzüglich natürlich erst dann, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, zumindest einen Dritten (Lebenspartner, Krankenschwester usw.) zu bitten, den Arbeitgeber zu informieren.

Wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung verstößt, kann der Arbeitgeber ihn für dieses Fehlverhalten mit einer Abmahnung abmahnen. Wenn der Arbeitnehmer mehrfach wegen desselben Fehlverhaltens eine Abmahnung erhalten hat, kann der Arbeitgeber im Wiederholungsfall auch eine ordentliche Kündigung aussprechen. In der Regel liegt dann eine verhaltensbedingte Kündigung vor.

(Wann eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger oder lang andauernder Krankheit gerechtfertigt ist, erfahren Sie hier.)

Abmahnung und Kündigung wegen zu später Krankmeldung:

Wann eine verhaltensbedingte Kündigung wegen zu später Krankmeldung gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Hierfür kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Häufigkeit und Gründe der Abmahnungen und die Schwere der Verstöße an.

Es macht natürlich einen Unterschied, ob die Krankmeldung nur einen halben Vormittag zu spät angemeldet oder erst mit mehreren Tagen Verzögerung beim Arbeitgeber angezeigt wird.

Bei einem Arbeitnehmer, der 15 Jahre im Betrieb beschäftigt ist und alle fünf Jahre nur mit kurzer Verspätung die Krankmeldung angemeldet hat, ist eine Kündigung weniger gerechtfertigt, als bei einem Arbeitnehmer, der in den ersten zwei Jahren seiner Betriebszugehörigkeit bereits dreimal eine Abmahnung wegen zu später Krankmeldung erhalten hat.

Das Hessische Landesarbeitsgericht sah eine ordentliche Kündigung als gerechtfertigt an, weil ein Arbeitnehmer, der bei sechs Jahren Betriebszugehörigkeit seine Krankheit sieben Mal zu spät angezeigt hat und hierfür insgesamt vier Mal abgemahnt wurde (siehe LAG Hessen 12 Sa 522/10).

Zusammenfassung:

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  • Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Krankmeldung informieren und dabei nach bestem Gewissen schon grob einschätzen, wie lange er ungefähr krank sein wird. Das geschieht am besten sofort per Telefon, E-Mail, Fax oder SMS, damit der Arbeitgeber den Arbeitsausfall entsprechend planen kann.
  • Von der bloßen Information über die Krankheit (Krankmeldung) ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich auch Gelber-Schein, AU, Krankschreibung, ärztliches Attest genannt) zu unterscheiden.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwingend einzureichen, wenn die Krankheit mehr als drei Tage dauert. Der Arbeitgeber kann aber auch schon bei kürzerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen!
  • Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung, kann der Arbeitgeber ihn hierfür abmahnen.
  • Bei mehrfachen Verstößen und Abmahnungen kann unter Umständen auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen:

Wir beraten Sie bei Abmahnung und Kündigung sowie im gesamten Arbeitsrecht. Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch vor dem Arbeitsgericht und geben Ihnen vorab eine detaillierte und verständliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Klage.

Was passiert wenn ich einfach nicht zur Arbeit erscheine?

Kurz & knapp: Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit Wenn Sie an einem oder sogar an mehreren Tagen einfach so nicht auf der Arbeit auftauchen, ohne Bescheid zu geben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Ändern Sie Ihr Verhalten auch danach nicht, kann Ihnen sogar eine Kündigung drohen.

Was passiert wenn man keine AU hat?

Was passiert, wenn ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgebe? Weigern Sie sich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, können die Konsequenzen aus einer Abmahnung oder schlimmstenfalls aus einer Kündigung bestehen. Zudem kann Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt für die versäumte Arbeitszeit einbehalten.

Wie oft darf man im Jahr ohne Krankenschein fehlen?

Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.

Was tun wenn man nicht zur Arbeit kommt?

Rufen Sie den Angestellten an oder schreiben Sie eine E-Mail. Sollte kein wichtiger Abwesenheitsgrund wie ein Unfall oder eine Krankheit vorliegen, können Sie den Arbeitnehmer abmahnen: Fordern Sie ihn auf, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen und die Arbeit wieder aufzunehmen.