Was muss man machen um Betreuungskraft zu werden?

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Du besitzt Einfühlungsvermögen und kümmerst dich gerne aufopferungsvoll um hilfsbedürftige Menschen? Dann ist vielleicht eine Ausbildung zur Betreuungskraft genau das richtige Tätigkeitsfeld für dich. Du unterstützt Senioren und Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung des Alltags und betreust sie auch bei der Freizeitgestaltung.

Betreuungskräfte oder Alltagsbegleiter/innen sind in der Regel in Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Pflegeeinrichtungen tätig, sie können jedoch auch in Privathaushalten eingesetzt werden.

Dort unterstützen sie die Pflegekräfte bei der täglichen Arbeit, denn diese haben im stressigen Arbeitsalltag meist nur wenig Zeit für zusätzliche Betreuungsmaßnahmen. Der Beruf wurde im Zuge der Pflegereform im Jahr 2008 ins Leben gerufen und soll dem bestehenden Personalmangel im Pflegebereich entgegenwirken.

Zu deinen Aufgaben gehören beispielsweise die Organisation von Spielenachmittagen oder Gymnastik- und Tanzveranstaltungen. Du bastelst, malst und singst mit den Menschen und hörst ihnen zu. Der zwischenmenschliche Kontakt ist besonders wichtig, da er das Wohlbefinden der hilfsbedürftigen Personen deutlich steigern kann.

Auch die Begleitung im Umgang mit neuen Lebenssituationen ist ein wichtiger Punkt. Insbesondere Patienten und Patientinnen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen benötigen hier meist besondere Hilfestellung. Weitere Aufgabenbereiche umfassen zudem hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie organisatorische Aufgabenbereiche.

Video zum Berufsbild Alltagsbegleiter

Gehalt und Verdienst als Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in

Während der Ausbildung zur Betreuungskraft wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Dein monatliches Bruttoeinkommen mit einer Vollzeitstelle liegt aufgrund der geringeren Anforderungen in der Regel unterhalb der Verdienstmöglichkeiten von ausgebildeten Pflegekräften.

Entscheidend für die Höhe deines Einkommens sind neben der Ausbildung und der Berufserfahrung auch weitere Aspekte wie das Bundesland sowie die Größe der Einrichtung, in der du tätig bist. Auch dein Verantwortungsbereich spielt diesbezüglich eine entscheidende Rolle.

Generell kannst du als Betreuungskraft mit einem durchschnittlichen Einkommen von etwa 1.600 bis 2.200 Euro brutto pro Monat rechnen. In einigen Einrichtungen kannst du mit der Zeit auch bis zu 2.600 Euro brutto pro Monat verdienen. Zusätzlich zur steigenden Berufserfahrung können sich auch weitere Fortbildungen positiv auf deine Verdienstmöglichkeiten auswirken.

Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b (ehemals 87b), 53c SGB XI dauert je nach Ausbildungsstätte zwischen 2,5 und 3 Monaten. Es müssen mindestens 160 Unterrichtsstunden absolviert werden, bei einigen Trägern umfasst die Ausbildung auch bis zu 250 Stunden. Neben dem Theorieunterricht gehört auch ein praktischer Teil zum Umfang.

Der praktische Ausbildungsbereich unterteilt sich in eine Hospitation zur Orientierung (1 Woche / 40 Stunden) und ein Betreuungspraktikum (2 Wochen). Nach dem Ende der Weiterbildung steht eine praktische und theoretische Prüfung an.

Auf dem Stundenplan stehen Themen wie:

– Psychologie
– Stress- und Konfliktlösung
– Demenzerkrankung
– Bewegungsübungen & Freizeitgestaltung
– Gesprächstechniken
– Stärkung der Empathie
– Hygiene
– Ernährungslehre
– rechtliche Vorgaben

Häufig werden diese Weiterbildungskurse von Altenpflegeschulen, kirchlichen und privaten Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein Fernstudium bei einer zertifizierten Akademie zu absolvieren. Unabhängig von der Ausbildungsstätte handelt es sich hier lediglich um eine Qualifizierung und nicht um eine anerkannte Berufsausbildung.

In der Ausbildung erhalten Altenpfleger eine Ausbildungsvergütung. Diese Ausbildungsvergütung ist bei Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nach Tarif wie folgt gegliedert:

Bisher war die Tätigkeit als Betreuungskraft nach Paragraf 87b des SGB XI geregelt, nun sind es § 43b, §53c und §45. Hier ist klar definiert, wer Anspruch auf die Pflegeleistung hat und wie die Rechte definiert sind.

Voraussetzungen für Betreuer/Alltagsbegleiter nach § 43b (ehemals 87b)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bestimmter Schulabschluss sind für die Weiterbildung zur Betreuungskraft nicht vorgeschrieben. Je nach Anbieter können jedoch bestimmte Zugangskriterien verlangt werden.

Möglich sind beispielsweise Erfahrung im Pflegebereich, berufliche Vorbildung oder sogar eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bestimmter Schulabschluss. Unabhängig von den individuellen Kriterien ist jedoch in der Regel erforderlich, dass der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest erbracht wird.

Da du neben der Betreuung auch verwaltende Aufgaben als Alltagsbegleiter übernimmst, solltest du gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorweisen können. Bei der Arbeit mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen haben Empathie, Verantwortungsbewusstsein, psychische und körperliche Belastbarkeit, Selbstkontrolle und Konfliktfähigkeit oberste Priorität.

Du solltest jederzeit Ruhe bewahren können und neben Durchsetzungsvermögen auch ein freundliches Wesen besitzen. Sorgfältigkeit, eine eigenständige Arbeitsweise und Verschwiegenheit sind für diese Tätigkeit ebenfalls unerlässlich.

Bewerbung als Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in

Neben einem Anschreiben und dem tabellarischen Lebenslauf gehören auch Kopien von Zeugnissen und Praktikabescheinigungen zu den obligatorischen Bewerbungsunterlagen.

Im Bewerbungsschreiben hast du die Möglichkeit, deinen potenziellen Arbeitgeber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten zu überzeugen. Du schilderst hier, was dich zu deiner Berufswahl motiviert hast und welche Berufserfahrung du bereits vorweisen kannst.

Deinen genauen Werdegang von Schule über Ausbildung bis zu Tätigkeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern listest du im tabellarischen Lebenslauf auf. Hier kannst du auch absolvierte Praktika, relevante Nebenjobs, ehrenamtliche Tätigkeiten und vorhandene Fremdsprachenkenntnisse erwähnen.

Achte unbedingt darauf, dass dir keine Rechtschreib- und/oder Grammatikfehler unterlaufen. Auch unvollständige Unterlagen hinterlassen keinen guten Eindruck. Vor dem Absenden solltest du die Bewerbungsunterlagen daher unbedingt eingehend kontrollieren.

Weitere Tipps zur Bewerbung!

Die Situation im Pflegebereich ist sehr angespannt, denn ausgebildete Pflegekräfte sind derzeit Mangelware. Als Betreuungskraft oder Alltagsbegleiter sorgst du dafür, dass die hilfsbedürftigen Menschen neben der eigentlichen Pflege auch soziale Kontakte und unterschiedliche Freizeitmöglichkeiten nutzen können. Die Zukunftsaussichten für Betreuungskräfte sind somit aufgrund der angespannten Lage im Pflegebereich exzellent.

Wenn du dein Fachwissen auf dem neuesten Stand halten und vielleicht sogar noch ergänzen möchtest, solltest du in regelmäßigen Abständen weitere Fortbildungen absolvieren. So kannst du zudem auch deine berufliche Position stärken und möglicherweise sogar von besseren Verdienstmöglichkeiten profitieren. Empfehlenswert sind Spezialisierungen auf bestimmte Bereiche wie Familienhilfe, Behindertenarbeit oder Hauswirtschaft.

Selbstverständlich kannst du auch eine Aufstiegsweiterbildung absolvieren und so möglicherweise sogar eine Führungsposition übernehmen. Möglich sind beispielsweise Weiterbildungen zum/zur Haus- und Familienpfleger/in oder sogar zum/zur Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar ein Studium (Gerontologie, Soziale Arbeit, etc.) möglich.

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Wie viel verdient man als Betreuungskraft?

Wenn Sie als Betreuungskraft arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 22.200 € und im besten Fall 32.700 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 26.800 €.

Kann man ohne Ausbildung als Betreuungskraft arbeiten?

Um Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen zu entlasten, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI geschaffen. Gerade als Krankenschwester, examinierter Altenpfleger etc. können Sie diesen alternativen Beruf aber auch ohne zusätzliche Ausbildung ausüben.

Welchen Abschluss braucht man als Betreuer?

Welchen Abschluss brauche ich als Alltagsbetreuer? Für die Ausbildung als Alltagsbetreuer ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Hast du einen Real- oder Hauptschulabschluss, erhöht das natürlich deine Chancen, an einer Berufsfachschule angenommen zu werden.

Was verdient man als ungelernte Betreuungskraft?

In der Entgeltgruppe P5 werden Pflegehelfer/innen ohne einjährige Ausbildung eingeordnet, dementsprechend gehören auch Betreuungskräfte in diese Gruppe. Somit erhält man als Betreuungskraft ein Einstiegsgehalt von 2.376 Euro brutto im Monat.