Was muss ich machen wenn ich mein kennzeichen verloren habe

Das Nummernschild ist weg. Ärgerlich! Kennzeichen verloren oder gestohlen, in diesem Beitrag erfahren Sie, wohin sie sich wenden können und was zu tun ist. Wo ist außerdem der Zulassungsschein? Keine Sorgen, auch für diesen Fall haben wir die richtige Adresse.

Geht das Kennzeichen verloren, muss der Fahrzeughalter bei der Polizei  Anzeige erstatten. Und zwar spätestens eine Woche nach dem Verlust. Das gilt auch für einen Diebstahl und auch dann, wenn das Kennzeichen im Ausland verloren geht.

Innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl sollten des weiteren neue Kennzeichentafeln beantragt werden. Dafür zuständig ist eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist. In der Zwischenzeit darf der Fahrzeuglenker eine „behelfsmäßige Ersatztafel“ verwenden. Dieses selbstgebastelte Nummernschild ist in Kombination mit der polizeilichen Bestätigung (Anzeige) dann für maximal eine Woche gültig.

Kennzeichen verloren:Welche Unterlagen brauche ich bei der Zulassungsstelle?

Für ein neues Kennzeichen bringen Sie diese Dokumente mit:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Betrifft der Verlust oder Diebstahl nur eine von zwei Kennzeichentafeln, bitte die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitbringen
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • Aktuelles Prüfgutachten („Pickerl“)
  • Genehmigungsnachweis
  • Eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter zur Zulassungsstelle schicken

Je nach Fahrzeugtyp entstehen Kosten für Kennzeichentafeln und Prüfplakette. So belaufen sich die Kosten für einen  Pkw auf 1,90 Euro für die Plakette und 21 Euro für die neuen Kennzeichen.

Zulassung weg: muss ich zur Behörde?

Nein, die Zulassungsstelle ist dafür die richtig Anlaufstelle. Der Fahrzeughalter sucht um ein Duplikat an. Lichtbildausweis nicht vergessen. Kosten entstehen keine. Eine Ausnahme bildet jedoch der Scheckkartenzulassungsschein: Diese kostet 22 Euro.

Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen: Der erste, gelb/rote Teil muss bei jeder Fahrt mit. Er enthält alle Fahrzeugdaten und behördlichen Auflagen. Der zweite, gelb/blaue Teil wird bei der Zulassung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Das kann der Typenschein des Fahrzeugs oder im Bedarfsfall auch eine Einzelgenehmigung sein. Seit 1. Juli 2007 erhält man statt des Typenscheins einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank. Ältere Fahrzeuge werden bei einer Neuzulassung ebenfalls in diese Datenbank eingetragen.

„Typenschein“ weg? – Zulassungsstelle!  

Geht der Typenschein bzw. das Genehmigungsdokument verloren, kann die Zulassungsstelle ein Duplikat erstellen. Sind die Daten vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten, wird ein aktueller Ausdruck hergestellt. Der und die neuerlich ausgedruckte Zulassungsbescheinigung Teil II bilden das Duplikat-Genehmigungsdokument. Bei Fahrzeugen, deren Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, muss der Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises (z.B. Typenschein) eine Kopie ausstellen.

Wir erklären Ihnen, was bei Verlust oder Diebstahl der Nummernschilder genau zu tun ist und ob selbst gebastelte Pappschilder für den Übergang erlaubt sind oder nicht.

Kennzeichen weg - schnelles Handeln ist gefragt

Ihr Kennzeichen wurde gestohlen oder ist während einer Fahrt verloren gegangen? Unabhängig davon, ob nur ein oder beide Schilder fehlen, ist die Umkennzeichnung des Fahrzeugs notwendig. Das bedeutet, dass das Gefährt ein neues Wunschkennzeichen erhalten muss. Die bisherige Kennzeichen-Kombination wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt, damit Missbrauch vermieden wird. Bei Abhandenkommen eines oder beider Kennzeichen muss rasch gehandelt werden, da das Fahren ohne Kfz-Schilder unzulässig ist. Wer beim Fahren ohne Kennzeichen erwischt wird, muss mit Bußgeldern von etwa 60 Euro rechnen.

Pappschild als Übergang erlaubt?

Viele Fahrzeughalter nutzen als Übergang ein selbst gebasteltes Pappschild. Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt, es wird aber häufig von den Gesetzeshütern für eine kurze Fahrt nach Hause bzw. direkt zur Zulassungsstelle toleriert, sofern man glaubhaft machen kann, dass das Kennzeichen soeben verloren gegangen ist. Zeugen, die den Verlust bestätigen können, können dabei sehr hilfreich sein. Ein Anspruch auf diesen Ermessensspielraum gibt es allerdings nicht. 

Das müssen Sie bei Verlust oder Diebstahl tun:

Je nachdem, ob es sich um einen (eigenverschuldeten) Verlust oder Diebstahl handelt, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Anzeige bei der Polizei, Meldung bei Zulassungsstelle: Zeigen Sie unmittelbar den Diebstahl oder Verlust bei der Polizei an und informieren Sie Ihre Zulassungsbehörde - unabhängig davon, ob nur eines oder beide Kennzeichen fehlen. Von der Polizei wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, welche für den Gang zur Zulassungsstelle wichtig ist. Achtung: Wenn es sich sicher um Eigenverschulden handelt, bleibt Ihnen die Anzeige bei der Polizei erspart, aber Sie müssen eine eidesstattliche Versicherung zum Hergang abgeben, die als Nachweis des unfreiwilligen Verlusts fungiert.

  2. Informieren Sie Ihre Versicherung: Denn: Missbraucht jemand in der Zwischenzeit Ihre Kennzeichen mit einem anderen Fahrzeug, können Schäden ungewollt über das eigene Versicherungsprofil abgerechnet werden.

  3. Gang zur Zulassungsstelle: Gehen Sie mit der polizeilichen Bescheinigung zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, damit Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden kann. Fehlt nur ein Kennzeichen, nehmen Sie das “alte”, noch vorhandene Schild bitte mit. Tipp: Reservieren Sie sich vorher ein neues Wunschkennzeichen, bestellen Sie die Schilder vorab online und nehmen Sie sie mit zum Amt.

Diese Unterlagen müssen Sie mit zur Zulassungsbehörde nehmen:

• gültiger Personalausweis / Reisepass
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (durch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten HU-Bericht)
• Bei Diebstahl: Anzeigen-Bestätigung einer deutschen Polizeidienststelle
• Wenn vorhanden: Übriges Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
• Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
• Falls das Fahrzeug einer Firma, einem Verein oder einer sonstigen juristischen Person gehört: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Kosten für den Gang zur Zulassungsstelle:

Je nach Zulassungsstelle können Kosten zwischen 70 und 100 Euro anfallen, da sowohl der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein als auch Kennzeichen neu ausgestellt werden müssen. Es kommt quasi zu einer Neuzulassung. Ob Ihre Versicherung die Kosten für die neuen Kennzeichen übernimmt, muss den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Versicherer an.

Kann man nur mit einem Kennzeichen fahren?

Ohne hinteres oder vorderes Kennzeichen einen Pkw zu fahren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Wird ein Fahrzeug ohne Nummernschild im Straßenverkehr geführt, ist dieses schlecht lesbar oder entspricht nicht den Vorschriften, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.

Wie bekomme ich meine Kennzeichen wieder?

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.

Wie viel kostet ein Kennzeichen?

Gebühren / Kosten für Kennzeichentafeln: EUR 21,- für Pkw/Lkw-Kennzeichen. EUR 12,- für Motorrad-Kennzeichen. EUR 10,50 für Anhänger-Kennzeichen. EUR 7,50 für Moped-Kennzeichen.

Wie schnell neues Kennzeichen?

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Meist sind es zwischen 10 und 90 Tage. So sind es in Berlin etwa zwei Monate, in Hamburg zwei Wochen. Oft gibt es aber die Option, eine Reservierung gegen Gebühr zu verlängern.