Was ist der unterschied zwischen personalgespräch und mitarbeitergespräch

Wie gut die Arbeit ist, die sie leisten, interessiert nicht nur Berufseinsteiger. Sie sind häufig dankbar dafür, Feedback zu ihrer Arbeit zu bekommen und umgekehrt auch ihre Wünsche äußern zu können. Gelegenheit hierzu bietet sich in einem Mitarbeitergespräch.

Was ist der unterschied zwischen personalgespräch und mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch: Fragen und Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.

Ob, wann und wie häufig ein Mitarbeiter zum Gespräch gebeten wird, ist in Betrieben unterschiedlich geregelt. Während einige die Probezeit abwarten und dann ein solches Feedbackgespräch anbieten, unterhalten sich andere Chefs – gerade in größeren Unternehmen – mit ihren Mitarbeiter durchaus in einem monatlichen Rhythmus.

Kurz & knapp: Mitarbeitergespräch

Welche Arten von Mitarbeitergesprächen gibt es?

Das Mitarbeitergespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeiterführung. Vorgesetzter und Mitarbeiter bleiben im Austausch miteinander. Welche Arten von Mitarbeitergesprächen es gibt, erfahren Sie hier.

Darf ich ein Mitarbeitergespräch ablehnen?

Wann Sie als Arbeitnehmer an einem Mitarbeitergespräch teilnehmen müssen und wann nicht, lesen Sie hier.

Was sollte ich vor einem Mitarbeitergespräch bedenken?

Einer der wichtigsten Mitarbeitergespräch-Tipps ist: Gehen Sie niemals unvorbereitet hinein. Nur selten haben Sie die Chance, eine so vertrauliche Vier-Augen-Unterredung mit Ihrem Vorgesetzten zu führen.

In diesem Ratgeber erhalten Sie Hinweise dazu, inwiefern Sie sich auf Gespräche mit dem Chef vorbereiten müssen, wie Sie ein Personalgespräch führen und ob Sie die Einladung zum Mitarbeitergespräch überhaupt annehmen müssen.

  • Kurz & knapp: Mitarbeitergespräch
  • Die Ziele vom Mitarbeitergespräch
    • Mitarbeitergespräche: Diese Arten gibt es
    • Wer nimmt alles am Mitarbeitergespräch teil?
    • Der Ablauf vom Mitarbeitergespräch
    • Dürfen Sie ein Mitarbeitergespräch ablehnen?
  • Mitarbeitergespräche führen – so bereiten sich Arbeitnehmer am besten vor
    • Mitarbeitergespräch – eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten
  • Fazit zum Thema Mitarbeitergespräch
    • Weiterführende Suchanfragen

Die Ziele vom Mitarbeitergespräch

Arbeitsvertraglich sind Arbeitnehmer zur Ableistung bestimmter Tätigkeiten verpflichtet, die innerhalb einer definierten Arbeitszeit zu erledigen sind. Schnell entsteht hieraus ein Rhythmus, der dazu führt, dass Sie sich über die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen keine Gedanken mehr machen, sondern Tag für Tag die auf Ihrem Tisch liegenden Aufgaben erfüllen.

Was ist der unterschied zwischen personalgespräch und mitarbeitergespräch
Ab und an wird beim Mitarbeitergespräch ein Protokoll erstellt.

Hier setzen Mitarbeitergespräche an. Sie geben Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich zu folgenden Dingen zu äußern:

  • die Zufriedenheit mit den übertragenen Aufgaben
  • die Vergütung
  • die Arbeitsatmosphäre

Die Inhalte vom Mitarbeitergespräch werden jedoch auch maßgeblich von der gegenübersitzenden Führungskraft bestimmt. Diese kann ebenfalls Lob und Kritik äußern, was Ihnen die Möglichkeit gibt, neue Blickwinkel einzunehmen und sich weiterzuentwickeln. Das Gespräch mit dem Chef ist auch die ideale Gelegenheit, um sich mit ihm über eventuell nötige Fort- und Weiterbildungen zu unterhalten. Hier können Sie Führungskräfte davon überzeugen, dass es eine unternehmerisch sinnvolle Entscheidung ist, Sie in einem bestimmten Bereich schulen zu lassen.

Ein Mitarbeitergespräch wird in der Regel zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Chef geführt und beinhaltet ein beiderseitiges Feedback. Es verfolgt ebenfalls den Zweck, die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und ihre Arbeit wertzuschätzen.

Mitarbeitergespräche: Diese Arten gibt es

Wann und wie häufig Mitarbeiter zum Gespräch gebeten werden, ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. Die Einhaltung einer gewissen Regelmäßigkeit empfehlen Experten jedoch. Aus welchem Anlass und zu welchem Zeitpunkt ein Mitarbeitergespräch stattfindet, ist durchaus variabel.

  1. regelmäßige Feedbackgespräche: Sie finden in bestimmten, festen Abständen statt. In diesen Mitarbeitergesprächen wird die Arbeitsleistung des Betroffenen evaluiert. Lassen Sie sich beispielsweise gerade scheiden und sind in letzter Zeit nicht ganz bei der Sache, kann dies in einem solchen Feedbackgespräch thematisiert werden. Da eine Scheidung Kosten verursacht, die sich nicht selten in vierstelliger Höhe bewegen, bringt Ihr Arbeitgeber möglicherweise Verständnis für Ihre Ablenkung auf, wenn Sie mit ihm darüber sprechen.
  2. spontane Mitarbeitergespräche: Auch außerhalb der Reihe kann eine Führungskraft um eine Unterredung mit Ihnen bitten. Nicht zwingend muss es dabei um die Besprechung eines Misserfolgs gehen. Genauso kann Ihnen hier eine spontane Beförderung mitgeteilt werden. Auch wenn nur allzu gut nachvollziehbar ist, dass die Einladung zu einem kurzfristig anberaumten Termin für Unsicherheit sorgen kann, lohnt es sich ruhig zu bleiben und das Mitarbeitergespräch strukturiert anzugehen.

Mitarbeitergespräche können monatlich oder auch einmal im Jahr (Mitarbeiterjahresgespräch) stattfinden. Welches Prozedere am effektivsten ist, müssen Führungskräfte ganz individuell beurteilen. Da eine gute Personalführung nicht ohne diese vertrauensbildende Maßnahme auskommt, ist ihr große Aufmerksamkeit zu schenken.

Wussten Sie, dass Sie einen Rechtsanspruch auf ein Mitarbeitergespräch haben? Festgehalten ist dies im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In § 82 führt es aus: Ein Arbeitnehmer darf jederzeit um eine Unterredung mit einem Vorgesetzten bitten, wenn es dabei um betriebliche Angelegenheit geht, die ihn persönlich betreffen. Ausdrücklich einbezogen wird hier ebenfalls das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen.

Wer nimmt alles am Mitarbeitergespräch teil?

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Mitarbeitergespräch: Einer der wichtigsten Tipps für Mitarbeiter ist, sachlich und freundlich zu bleiben.

In Feedbackgesprächen werden häufig vertrauliche Informationen ausgetauscht. Thema kann dabei unter anderem die Zusammensetzung und Höhe des Gehalts sein. Unternehmen behalten Informationen wie diese gern unter Verschluss, um den Wettbewerb zwischen den Angestellten anzukurbeln. Ein Vorgesetzter hat demnach selten ein Interesse daran, dass außer ihm und dem Arbeitnehmer, um den es geht, noch andere Personen am Mitarbeitergespräch teilnehmen.

Dem Wunsch nach einem Vier-Augen-Gespräch seitens des Arbeitgebers muss nicht zwingend nachgekommen werden. Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen, einen Vertreter des Betriebsrates – sofern vorhanden – zur Unterredung hinzuzubitten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es auf das Thema ankommt. Betriebsratsmitglieder dürfen nämlich nur an Mitarbeitergesprächen teilnehmen, die folgende Dinge zum Gegenstand haben:

  1. Änderung von Arbeitsabläufen, die ohne Fortbildung nicht zu bewältigen sind
  2. Beurteilung der Arbeitsleistungen, Erörterung der Vergütung, Karriereaussichten
  3. den Wunsch nach Einsicht in die Personalakte des Arbeitnehmers
  4. Beschwerde über arbeitnehmerseitige Benachteiligung

Ein Betriebsratsmitglied darf über die ihm zur Kenntnis gelangten Informationen kein Wort gegenüber Dritten verlieren. Diese Vorgabe gilt nicht, wenn der Mitarbeiter ihm dies ausdrücklich erlaubt.

Sind die Fronten bereits verhärtet, kann ebenfalls die Frage im Raum stehen: „Darf ich meinen Anwalt, mit dem ich das Mitarbeitergespräch und den Leitfaden vorbereitet habe, hinzuziehen?“ Mit dieser Frage hat sich unter anderem bereits das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm befasst und geurteilt: Ist Ihr Chef nicht damit einverstanden, darf der Anwalt eines Arbeitnehmers nicht am Mitarbeitergespräch teilnehmen (LAG Hamm, Az.: 14 Sa 497/01). Steht bei einer solchen Unterredung hingegen eine Verdachtskündigung im Raum, ist es erlaubt, seinen Rechtsanwalt einzubeziehen.

Anders kann es jedoch aussehen, wenn der Arbeitgeber eine nicht dem Betrieb zugehörige Person, dazu zählt auch ein Anwalt, als Zeuge einlädt. Um gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen, darf der Arbeitnehmer entsprechend gleichziehen.

Der Ablauf vom Mitarbeitergespräch

Steht bei Ihnen ein Personalgespräch an, muss das ganz und gar nichts Schlechtes bedeuten. Schließlich ist eine solche Unterredung auch dafür da, Ihnen positives Feedback für Ihre Arbeit zu geben. Ebenso können Sie es dazu nutzen, um etwas an der Gehaltsschraube zu drehen. Wann Sie am besten mit der Sprache rausrücken, ist dabei von großer Bedeutung.

Um den richtigen Zeitpunkt zu erwischen, sollten Sie daher den grundsätzlichen Ablauf eines Mitarbeitergesprächs kennen. Dieses geht für gewöhnlich wie folgt vonstatten:

Was ist der unterschied zwischen personalgespräch und mitarbeitergespräch
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen.

  1. Rekapitulation der letzten Monate: Nach der Begrüßung und ein paar einleitenden Worten startet das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch für gewöhnlich mit einer Analyse des Zeitraumes, der zwischen der letzten und dieser Unterredung lag. Der Mitarbeiter erhält Feedback zu seiner Leistung und den bewältigten Arbeitsaufgaben. Gegebenenfalls erfolgt ebenfalls ein Ist-Soll-Abgleich mit den in der Vergangenheit festgelegten Zielen. Konnte er diese erreichen? Danach hat er selbst die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Ihnen bietet sich jetzt die Gelegenheit, Lob und Kritik an Unternehmensabläufen und der Zusammenarbeit mit Ihrem Vorgesetzten zu äußern.
  2. modifizierte/neue Zielvereinbarung: Auf diesen Schritt hin folgt Stufe Nummer 2. Im Mitarbeitergespräch wird eine neue Zielvereinbarung vereinbart bzw. die alte wird an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Absolvieren Sie beispielsweise eine Ausbildung, bildet in der Regel ein Ausbildungsplan ab, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten Sie in dieser Zeit erlernen sollen. Können Sie diese zum Zeitpunkt des Gesprächs bereits alle vorweisen, ist es nun an Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Chef zu überlegen, welche Aufgaben Sie gern noch übernehmen würden und welche Ziele es dabei zu erreichen gilt.
  3. Ausblick: Das Mitarbeitergespräch endet im Ablauf mit der perspektivischen Entwicklung des Mitarbeiters. Zu diesem Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer die Option, Wünsche auf etwaige Fortbildungen oder aber auch mehr Geld zu äußern. Achtung: Wenn Sie mehr Geld für Ihre Arbeit fordern, sollten Sie rechtzeitig eine gute Vorbereitung für das Mitarbeitergespräch treffen. Das bedeutet: Sammeln Sie Argumente, die Ihren Erfolg und die Nützlichkeit für das Unternehmen belegen. Logisch argumentiert und mit Selbstvertrauen vorgebracht, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihren Chef überzeugen, Ihnen am Ende des Monats mehr Geld zu überweisen.

Übrigens: Oftmals halten Arbeitgeber mit einem Protokoll das Mitarbeitergespräch und die getroffenen Absprachen fest. Nüchtern formuliert und von beiden Seiten unterschrieben, dient es vor allem dem Nachweis der getroffenen Vereinbarungen. Es kann Eingang in die Personalakte finden, muss es aber nicht zwingend.

Dürfen Sie ein Mitarbeitergespräch ablehnen?

Welche Rechte Arbeitgeber haben, geht in der Regel unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag hervor. Darüber hinaus existiert gemäß Gewerbeordnung ein sogenanntes Direktionsrecht, das auch als Weisungsrecht bekannt ist (§ 106). Es erlaubt Vorgesetzten, Mitarbeitern im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen, Anordnungen zu erteilen, denen diese Folge leisten müssen. Dazu können auch Aufforderungen, an einem Mitarbeitergespräch teilzunehmen, zählen.

Grundsätzlich gilt also: Sie müssen an Mitarbeitergesprächen teilnehmen, wenn diese einen Arbeitsbezug haben. Sollen in einem Mitarbeitergespräch also Ziele festgelegt werden, haben Sie zu erscheinen, um Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Die Interessen des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. Kommt es dazu, dass ein Termin zum Mitarbeitergespräch wegen einer Erkrankung nicht wahrgenommen werden kann, sind Sie demnach von Ihrer Pflicht zur Teilnahme entbunden. Ob Sie einem Mitarbeitergespräch beiwohnen müssen, ist auch abhängig vom zu besprechenden Thema. Soll es beispielsweise darum gehen, sich auf einen Änderungsvertrag zu einigen, kann Ihr Vorgesetzter ebenfalls nicht verlangen, dass Sie seinem Wunsch nach einer Unterredung nachkommen.

Sollten Sie wegen Ihrer Weigerung ein jährliches Mitarbeitergespräch wahrzunehmen, eine Abmahnung erhalten haben, ist es daher ratsam, arbeitsrechtlich genau prüfen zu lassen, ob diese überhaupt rechtens ist. Laien verfügen nur selten über ein so großes juristisches Fachwissen, weshalb der Gang zum Rechtsanwalt in der Regel zu empfehlen ist. Dieser kann gegebenenfalls erwirken, dass die Abmahnung für ungültig erklärt wird und aus der Personalakte verschwindet.

Mitarbeitergespräche führen – so bereiten sich Arbeitnehmer am besten vor

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Beim Mitarbeitergespräch kann ein Formular oder eine Checkliste helfen, das wichtigste festzuhalten.

Wie die Maus vor der Schlange – so fühlen sich viele Mitarbeiter, die spontan zum Mitarbeitergespräch mit dem Chef gerufen werden. Waren Sie fleißig und haben stets erfolgreich die Ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt, brauchen Sie Ihr Licht jedoch gar nicht unter den Scheffel stellen.

Gehen Sie positiv an diese Unterredung ran. Häufig hängt von einem solchen Termin ab, wie Ihre weitere Berufslaufbahn verläuft. Deshalb ist einer der wichtigsten Tipps in diesem Zusammenhang: Ein Personalgespräch bedarf der Vorbereitung. Etwaige Unsicherheiten können hierdurch bereits minimiert werden.

Mitarbeitergespräch – eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten

Checkliste für ein Mitarbeitergespräch

  1. Wie erfolgreich war ich? Chefs beurteilen ihre Angestellten danach, ob sie ihre Ziele erreicht haben. Wurde Ihnen also ein Mitarbeitergespräch angekündigt, schauen Sie auf Ihre Bilanz. Haben Sie erreicht, was von Ihnen erwartet wurde? Wo haben Sie die Erwartungen übertroffen? Welche Ursachen kann es haben, dass Sie in bestimmten Punkten nicht erfolgreich waren?
  2. Wo liegen Ihrer eigenen Einschätzung nach Ihre Stärken? Wo Ihre Schwächen? Welchen Mehrwert bieten Sie dem Unternehmen?
  3. Welche Kritikpunkte könnten vorgebracht werden? In einem Mitarbeitergespräch wird in der Regel Ihre Arbeit auch bemängelt. Hierin sollten Sie die Chance sehen, noch besser zu werden. Nehmen Sie Beanstandungen keinesfalls persönlich und antworten Sie dem Chef schon gar nicht pampig. Gehen Sie deshalb bei der Mitarbeitergespräch-Vorbereitung alle potenziellen Kritikpunkte durch und überlegen Sie sich angemessene Antworten. Vorgesetzte honorieren es, wenn Arbeitnehmer konstruktiv und professionell mit Kritik umgehen.
  4. Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial? Kaum ein Arbeitnehmer ist mit seinem Arbeitsverhältnis in absolut allen Punkten zufrieden. Der eine wünscht sich mehr inhaltliche Abwechslung, der andere sehnt sich nach mehr Mitbestimmung oder einer besseren Unternehmenskommunikation. Machen Sie sich vor dem Mitarbeitergespräch klar, welche Punkte Sie stören und warum. Versuchen Sie diese möglichst freundlich und sachlich rüberzubringen, ohne Druck aufzubauen.

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Laden Sie hier kostenlos die Mitarbeitergespräch-Checkliste herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Ihre persönlichen Daten müssen in der Vorlage noch ergänzt werden. Bei Bedarf können Sie auch noch weitere Punkte hinzufügen.

Mitarbeitergesrpäch-Checkliste (.pdf)

Fazit zum Thema Mitarbeitergespräch

Der Zweck eines Personalgesprächs ist der Austausch des gegenseitigen Feedbacks zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. Es bietet dem Chef die Gelegenheit, die Leistung eines Arbeitnehmers anzuerkennen und mit ihm gemeinsam ganz individuelle Zielvereinbarungen zu treffen bzw. die Einhaltung dieser zu überprüfen.

Sie sollten die Gelegenheit nutzen, Ihre eigenen Wünsche zu äußern. Sind Sie mit dem Arbeitsumfeld zufrieden? Welche Aufgabenbereiche reizen Sie noch? Was kann der Arbeitgeber tun, um Sie noch glücklicher zu machen? Deshalb: Ein vorher vorbereiteter Leitfaden hilft, das Mitarbeitergespräch in die richtigen Bahnen zu lenken. Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit, um perfekt vorbereitet zu sein und einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Auch um schwierige Mitarbeitergespräche kommen Sie manchmal nicht herum. Deshalb ist einer der wichtigsten Tipps: Ein Mitarbeitergespräch ist unbedingt immer sachlich, ergebnisorientiert und freundlich zu führen, schließlich wollen Sie im Laufe Ihrer Karriere noch eine Menge erreichen.

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Was wird beim Personalgespräch gesprochen?

Im Personalgespräch bzw. Mitarbeitergespräch kommunizieren Führungskraft und Mitarbeiter miteinander. Die inhaltlichen Schwerpunkte können unterschiedlich gesetzt werden. Das Spektrum reicht von Konfliktsituationen über Zielvereinbarungen bis hin zu fachlichen Beurteilungen des Mitarbeiters.

Was versteht man unter einem Mitarbeitergespräch?

Ein Mitarbeitergespräch ist jede Form von Vier-Augen-Gespräch, das ein Vorgesetzter mit seinem Mitarbeiter führt. Mitarbeitergespräche stellen ein wesentliches Element der Mitarbeiterführung und internen Kommunikation dar.

Was gehört zum Mitarbeitergespräch?

In einem solchen Mitarbeitergespräch werden Arbeit und Leistung besprochen, weitere Ziele gesetzt und zukünftige Entwicklungen thematisiert. Mitarbeiter erhalten Rückmeldung zu ihrem aktuellen Stand im Job sowie Perspektiven für die kommenden Monate und Jahre.

Wer muss beim Personalgespräch dabei sein?

Von Ausnahmen abgesehen ist ein Arbeitnehmer damit verpflichtet, zum Personalgespräch zu erscheinen. Dabei richtet sich auch die Art der Durchführung nach "billigem Ermessen" im Sinne von § 106 GeWO.