Was ist der unterschied sozialabgabenfrei und ohne abzug von steuern

Das Bruttogehalt ist die zentrale Größe für die Berechnung der tatsächlich anfallenden Lohnkosten in einer Organisation. Denn bei der Personalkostenplanung müssen Arbeitgeber nicht nur die Bruttogehälter der Belegschaft kalkulieren, sondern weitere Kosten einrechnen. Erst mit ihnen wird deutlich, was jede einzelne Mitarbeiter:in das Unternehmen wirklich kostet.

Wir erklären, was vom Bruttogehalt abgezogen wird und wie Arbeitgeber das Bruttogehalt berechnen – mit Beispielrechnung und aktuellen Beitragssätzen für Arbeitgeber.

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Was ist das Bruttogehalt?

Als Bruttogehalt bezeichnet man das Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer:innen auf Basis des Arbeitsvertrags zusteht. Es ist das Entgelt vor jeglicher Form von Abzügen, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:innen zählen. Wenn Beschäftigte von Gehalt sprechen, meinen sie das Bruttogehalt. Nur dies ist mit den Gehältern von Kolleg:innen vergleichbar, da sich die Gehaltsabzüge von Fall zu Fall unterscheiden. Mit Begriffen wie „Monatsgehalt“ oder „Jahreseinkommen“ sind in Deutschland also in der Regel immer die Bruttobeträge gemeint.

Für Arbeitnehmer:innen ist das Bruttogehalt zwar eine wichtige, allerdings nicht die wirklich entscheidende Größe. Sie interessieren sich vielmehr für das Nettogehalt, weil eben genau dieser Betrag am Ende jeden Monats dank der Lohnbuchhaltung auf ihrem Gehaltskonto landet. Und nur mit dieser Summe können Beschäftigte wirklich rechnen und kalkulieren.

Für Arbeitgeber hingegen stellt das Bruttogehalt die entscheidende Größe dar, auf deren Basis das sog. „Arbeitgeberbrutto“ berechnet wird: die Gesamtkosten, die eine Mitarbeiter:in für das Unternehmen verursacht. Das Nettogehalt ist für den Arbeitgeber irrelevant.

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Vom Brutto zum Netto – was vom Bruttogehalt abgezogen wird

Die Differenzen zwischen Brutto- und Nettogehalt der Beschäftigten zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2020 betrug der Durchschnitt der monatlichen Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter je Arbeitnehmer:in in Deutschland 3.092 Euro. Nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben betrug der durchschnittliche monatliche Nettoverdienst je Arbeitnehmer:in in Deutschland 2.084 Euro. Eine Differenz von mehr als 1000 Euro bzw. rund einem Drittel.

Abzüge durch Steuern

Bevor Mitarbeitende ihr Gehalt ausgezahlt bekommen, werden vom Bruttogehalt zunächst diverse Steuern abgezogen. Die Höhe der gezahlten Lohnsteuer ist abhängig von der Steuerklasse, in der sich die einzelnen Arbeitnehmer:innen befinden.

Beispiel: Zwei Beschäftigte in einer Abteilung erhalten exakt das gleiche Bruttomonatsgehalt. Andreas A. ist unverheiratet und kinderlos, Belinda B. ist verheiratet und hat zwei Kinder. Andreas befindet sich in Steuerklasse I und Belinda in Steuerklasse III (ihr Ehemann hat einen geringeren Verdienst als sie). Andreas‘ Nettogehalt ist deutlich geringer als Belindas, weil er deutlich höhere steuerliche Abzüge hat. Innerhalb einer Steuerklasse ergibt sich der individuelle Steuersatz aus der Höhe des Bruttogehalts.

Arbeitnehmer:innen, die in der Kirche sind, zahlen Kirchensteuer auf ihr Bruttogehalt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.

Seit 2021 entfällt für ca. 90 Prozent aller Zahler:innen der Solidaritätszuschlag. Bis zu einem Einkommen von 61.717 Euro wird kein Soli mehr fällig.

Abzüge durch Sozialversicherungsbeiträge

Neben den Steuern werden Abzüge zu den Sozialversicherungen fällig – auch diese tragen dazu bei, aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt zu errechnen.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung- und zur Rentenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte gezahlt. Dies gilt auch, wenn ein Beschäftigter gesetzlich krankenversichert ist. Der Höchstzuschuss für Beschäftigte in der privaten Krankenversicherung beträgt im Jahr 2021 384,58 Euro pro Monat, basierend auf der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4837,50 Euro.

Sozialversicherung und VersicherungssatzBeitragssatz ArbeitgeberBeitragssatz Arbeitnehmer
Krankenversicherung: 14,6 % plus 1,3 % Zusatzbeitrag 7,3 % + Zusatzbetrag / 2 7,3 % + Zusatzbetrag / 2
Arbeitslosenversicherung: 2,40 % 1,20 % 1,20 %
Pflegeversicherung: 3,05 % (3,3 % Kinderlose)
Pflegeversicherung: 3,05 % (3,3 % Kinderlose)
1,525 % (1,775 %)*
1,525 %
Rentenversicherung: 18,60 % 9,30 % 9,30 %

* Der Kinderlosenzuschlag ist von den Beschäftigten allein zu tragen.

Es ist die Aufgabe der Lohnabrechnung, die genannten Abzüge vor der Auszahlung des Gehalts direkt an die entsprechenden Empfänger abzuführen.

Das zahlt der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt

Das Bruttogehalt für Arbeitnehmer:innen – auch direkte Arbeitskosten genannt – ist nicht identisch mit dem sogenannten „Arbeitgeberbrutto“ (auch Gesamtbrutto). Denn hierfür muss der Arbeitgeber neben dem Bruttoentgelt, das der Mitarbeitende mit dem Unternehmen verhandelt hat, auch die Lohnnebenkosten (die indirekten Arbeitskosten) kalkulieren und addieren. Tut er das nicht, kommt es bei der Personal(kosten)planung oder einer Aufstockung der Belegschaft zu unliebsamen Überraschungen.

Arbeitgeberbrutto = Summe aller Lohnkosten für den Beschäftigten

Der Arbeitgeber zahlt also auf das Bruttogehalt seiner Beschäftigten drauf. In der Regel beträgt das Arbeitgeberbrutto etwa das 1,5-fache des Bruttogehalts einer Arbeitnehmer:in.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Extras zahlt der Arbeitgeber regelmäßig auf das Bruttogehalt

  • Arbeitgeberanteil an den Abgaben zur Sozialversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Umlagen – etwa für Krankheitsfälle oder Mutterschaft
  • Pauschalsteuern – etwa für Minijobber

Diese regelmäßigen Extras umfassen ca. 20 Prozent des Bruttogehalts. Außerdem gibt es die sog. freiwilligen sozialen Leistungen des Arbeitgebers. Diese werden entweder unregelmäßig oder nur einmalig bezahlt. Dazu zählen

  • Sachbezüge (z.B. Jobticket, Tankgutschein)
  • Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs
  • Vor- und Zuschüsse
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen
  • Umzugskosten
  • Berufskleidung

Diese freiwilligen sozialen Leistungen sind für jeden Einzelfall bei der Berechnung gesondert zu berücksichtigen.

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Bruttogehalt berechnen – Die Formel für Arbeitgeber

Auf der Grundlage dieser Informationen berechnen Sie die tatsächlichen Kosten des Bruttogehalts für den Arbeitgeber.

Folgende Komponenten werden dafür in der Lohnabrechnung benötigt:

  • Bruttogehalt
  • Lohnsteuerklasse
  • Bundesland
  • Kirchensteuerpflicht (?)
  • Kinderfreibeträge (?)

Beispielrechnung für Bruttogehalt Arbeitgeber

Anna Anonym arbeitet als Personalsachbearbeiterin ihres Unternehmens am Standort Köln. Ihr Bruttogehalt beträgt 3.300 Euro. Sie ist 33 Jahre alt, nicht verheiratet, hat keine Kinder und ist aus der Kirche ausgetreten. Anna ist gesetzlich krankenversichert. Für Umlage 1 beträgt der Prozentsatz 1,7 Prozent, für die Umlage 2 beträgt er 0,52 Prozent.

Praktisch ist jedes Arbeitszeitmodell möglich, solange Arbeitgeber und Arbeitnehmende einverstanden sind und Regelungen des Arbeitsrechts eingehalten werden. Jedes Unternehmen kann eigene, flexible Modelle entwickeln, um auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

Lohnnebenkosten
(Steuerklasse I, 3.300 Euro)
Beiträge des Arbeitgebers
(in €)
Krankenversicherung* 262,35
Pflegeversicherung 58,57
Arbeitslosenversicherung 39,60
Kirchensteuer hier nicht fällig
Lohnsteuer 468,66
Rentenversicherung 306,90
Insolvenzgeldumlage (0,12 Prozent) 39,60
Umlage 1 (1,7 Prozent) 56,10
Umlage 2 (0,52 Prozent) 17,16
GESAMT1248,94

*Infos zu den Sätzen unter Punkt 2 dieses Artikels

Das Arbeitgeberbrutto ergibt sich aus dem Bruttogehalt von Anna Anonym (3.300 Euro) und den Lohnnebenkosten in Höhe von 1248,93 Euro. Die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber beträgt in diesem Fall 4548,94 Euro. Sie ist damit knapp 1,4 mal höher als das Bruttogehalt der Arbeitnehmer:in.

Bruttogehalt in der Entgeltabrechnung

Der Arbeitgeber hat verschiedene Pflichten zu erfüllen, eine davon ist die Entgeltabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung) – die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Bedeutung hat.

Der Arbeitnehmer erhält über die Entgeltabrechnung eine transparente Übersicht über sein Bruttogehalt und die davon abgehenden Abzüge wie Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ermittelt in der Abrechnung zwei Dinge – einerseits die von ihm zu zahlenden Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Lohnsteuer, andererseits das Gehalt für den festgelegten Leistungszeitraum.

Im Rahmen der Abrechnung wird von der Personalabrechnung zunächst das Gesamtbrutto ermittelt, in dem zum Bruttogehalt weitere verpflichtende (und eventuell freiwillige) Leistungen wie z.B. vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge oder Zulagen, pauschal versteuerte Lohnbestandteile und Sachbezüge addiert werden. Daran anschließend erfolgt die Steuerberechnung und die Beitragsberechnung, auf deren Basis das Nettogehalt und der Auszahlungsbetrag für die Beschäftigten ermittelt werden.

Disclaimer:

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Was ist der Unterschied zwischen Steuern und Sozialabgaben?

Im Unterschied zu den Steuern ist bei den Sozialabgaben allerdings die Leistungshöhe an die Einzahlung gekoppelt. Wer mehr in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlt, erhält auch höhere Leistungen, also eine höhere Rente oder ein höheres Arbeitslosengeld.

Werden Sozialabgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen?

Neben den Steuern, die der Arbeitnehmer allein bezahlt, werden vom Bruttoeinkommen Sozialabgaben abgezogen. Diese Sozialabgaben tragen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 50 Prozent.

Sind Sozialabgaben steuerfrei?

Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von den Arbeitgebern zu 100 % steuerlich geltend gemacht. Arbeitnehmer können im Gegensatz dazu im Jahr 2018 nur 72 % steuerlich geltend machen.

Welches Entgelt ist Steuer und Sozialversicherungsfrei?

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (vgl. dazu § 8 Abs. 4 EStG und Anmerkung unten) “Sachbezüge von insgesamt € 50,00 (bis 2021: € 44,00) pro Kalendermonat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.