Schweres Asthma, Diabetes, Depressionen – Krankheiten können das Arbeitsleben stark beeinträchtigen. Damit kranke Menschen nicht ausfallen und schon früh eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es medizinische Rehabilitationen. Das sind mehrwöchige ambulante oder stationäre Aufenthalte in spezialisierten Kliniken, etwa kardiologischen, orthopädischen oder psychosomatischen. Seit der Gesundheitsreform von 2000
gibt es offiziell nur noch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Umgangssprachlich findet der Begriff „Kur“ aber immer noch Verwendung. Eine medizinische Rehabilitation, kurz
Reha, wirkt kurativ, also heilend. Ob ambulant oder stationär, sie kommt infrage für Patienten, die eine chronische Erkrankung haben oder anderweitig gesundheitlich stark eingeschränkt sind, etwa nach einem Herzinfarkt oder einer Operation. Kurz gesagt: die Vorsorge soll gesund halten, die Reha gesund machen. Antrag mit HindernissenRund eine Million Menschen machen jedes Jahr eine medizinische Reha. Aber Leser und Bekannte aus dem Umfeld der Finanztest-Redaktion berichten immer wieder, dass das mit dem Reha-Antrag gar nicht so einfach sei. Wir haben mit Kostenträgern, Ärzten und Betroffenen gesprochen und ihre Hinweise in sechs Tipps zusammengefasst. Unser RatAnlaufstellen. Sie haben das Gefühl, es ist Zeit für eine Reha? Wenden Sie sich zuerst an die gesetzliche Rentenversicherung und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Reha haben und welche infrage käme. Die Servicenummer lautet 0 800/10 00 48 00 (kostenlos). Auf den Internetseiten der Behörde finden Sie Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe. In diesen beraten Mitarbeiter Sie persönlich und helfen Ihnen auch, die Reha zu beantragen.1. Keine Zeit verlieren und an die richtige Behörde wenden© iStockphoto, Getty Images, Masterfile Rehas werden aus unterschiedlichen Töpfen finanziert wie Renten-, Kranken-, Unfallkasse. Sich gleich an den richtigen Kostenträger zu wenden, spart Zeit. Sind Sie berufstätig und soll die Reha helfen, dass das so bleibt, ist meist die gesetzliche Rentenversicherung für Sie zuständig. Sie zahlt ärztliche und therapeutische Leistungen, medizinische Anwendungen, Reise, Unterkunft, Verpflegung. Je nach Einkommen wird aber eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag fällig – für längstens 42 Tage. Ihr Gehalt bekommen Sie weiter vom Arbeitgeber. Ist Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung schon ausgeschöpft, springt die Rentenkasse mit Übergangsgeld ein. 2. Gleich zu Beginn klären: Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf Reha?© iStockphoto, Getty Images, Masterfile Dass die Rentenkasse Ihnen eine medizinische Reha finanziert, ist an Voraussetzungen gekoppelt. Bevor Sie sich ans Ausfüllen der Antragsformulare machen, klären Sie, ob Sie diese erfüllen. Gesundheitliche Voraussetzungen:
Beim Nachweis dieser Punkte spielt Ihr Arzt eine zentrale Rolle (siehe Tipp 3). Versicherungsrechtliche Bedingungen: Sie müssen eine der Vorgaben erfüllen.
3. Ganz wichtig: Mit Ihrem Arzt an einem Strang ziehen© iStockphoto, Getty Images, Masterfile Die Erfolgschancen Ihres Antrags sind höher, wenn Sie sich eng mit Haus- oder Facharzt abstimmen. Er schreibt für die Rentenkasse einen ärztlichen Befundbericht (ÄBB), der wichtig für die Beurteilung Ihres Antrags ist. Der ÄBB sollte vor allem eindeutig sein. Leiden Sie etwa seit Jahren an Rheuma, aber auch an Depressionen, müssen Sie zusammen mit Ihrem Arzt überlegen, welche Krankheit Sie vorrangig während der Reha angehen wollen. Davon hängt ab, welche Klinik geeignet ist: eine psychosomatische Klinik oder eine auf Rheumaerkrankungen spezialisierte Klinik. Hauptdiagnose, Funktionsstörungen und bisherige Behandlungen müssen aufeinander abgestimmt sein. Gerade bei Hausärzten, die über die Jahre oft mit vielen unterschiedlichen Problemen ihrer Patienten konfrontiert sind, ist es wichtig, darauf zu achten. Kann der sozial-medizinische Dienst der Rentenkasse das Ziel der Reha nicht erkennen, lehnt er den Antrag im ungünstigen Fall ab. Oder er fordert ein ärztliches Gutachten an: Ein von der Rentenkasse ausgewählter Arzt nimmt Sie dann unter die Lupe. Hinweis: Den Rentenkassen Rheinland und Westfalen reicht ein ÄBB nicht. Sie geben immer Gutachten in Auftrag. 4. Bürokratie in Kauf nehmen: Ohne Formulare geht es nicht© iStockphoto, Getty Images, Masterfile 1,6 Millionen Menschen haben im Jahr 2017 die Formulare der gesetzlichen Rentenversicherung ausgefüllt und einen Antrag auf medizinische Reha gestellt. An die Formulare kommen Sie telefonisch oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Die Mitarbeiter dort helfen beim Ausfüllen (siehe „Unser Rat“ oben). Auch im Internet gibt es das Formularpaket unter deutsche-rentenversicherung.de. Kernstück des Pakets ist das eigentliche Antragsformular (G0100). Dazu gehört die Anlage G0110. In ihr geht es um Ihre berufliche Situation und Ihre bisherigen Behandlungen. Den „Selbsteinschätzungsbogen“ (G0115) müssen Sie nicht ausfüllen, es ist aber sinnvoll. Hier stellen Sie Ihre Sicht der Dinge dar: Erwartungen an die Reha, familiäre und berufliche Belastungen, Erfahrungen mit bisherigen Behandlungen. Seien Sie ausführlich, notfalls auf einem gesonderten Blatt. Ein weiteres Formular, den AUD-Beleg (G0120), lassen Sie von Ihrer Krankenkasse ausfüllen. Teils überschneiden sich die Fragen der Formulare. Wichtig ist, dass sich Ihre Angaben nicht widersprechen und zum Befundbericht Ihres Arztes passen. Gehen Sie vor allem auf jene Aspekte von Krankheit, Risikofaktoren, beruflicher und sozialer Belastung ein, die die Notwendigkeit der gewünschten Reha-Maßnahme herausstellen. Leiden Sie an Rheuma, wollen aber nach mehreren depressiven Episoden in eine psychosomatische Klinik, legen Sie darauf den Schwerpunkt. Zeigen Sie, was Sie bisher schon unternommen haben, etwa Psychotherapie oder Selbsthilfegruppe. Oder erklären Sie, warum das nicht möglich war, etwa wenn es keine freien Psychotherapieplätze in Ihrer Gegend gibt. Alles ausgefüllt? Der Antrag geht an Ihren Rententräger. Welcher das ist – es gibt insgesamt 16 –, finden Sie auf Ihren Rentenmitteilungen oder im Internet (siehe „Unser Rat“ oben). 5. Anspruchsvoll ja, aber nicht zu wählerisch bei der Klinik sein© iStockphoto, Getty Images, Masterfile Suchen Sie nach einer Klinik, die Ihnen gefällt. Die Rentenkasse versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, solange sie zu Ihrer Indikation passen. Geben Sie an, wann Sie die Reha machen wollen, ob ganztägig ambulant oder stationär. Auch religiöse, weltanschauliche, alters- und geschlechtsspezifische Vorlieben können Sie nennen. Aber: Je mehr Wünsche, desto länger kann es mit einem Platz dauern. 6. Reha-Antrag abgelehnt? Legen Sie Widerspruch ein© iStockphoto, Getty Images, Masterfile Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, nehmen Sie es nicht persönlich. Widersprechen Sie. Das geht innerhalb von einem Monat, nachdem Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben. Im Jahr 2017 war von rund 157 000 Widersprüchen immerhin fast jeder zweite zumindest teilweise erfolgreich. Sprechen Sie noch mal mit Ihrem Arzt. Finden Sie vielleicht aussagekräftigere Begründungen für die Notwendigkeit der Reha? Gibt es weitere Unterlagen, die Sie hinzufügen könnten? Auch Beratungsstellen helfen (siehe Unser Rat oben). Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, klagen Sie besser nicht. Das kann jahrelang dauern. Stellen Sie einfach einen neuen Antrag. Was bedeutet Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte Rehabilitationsantrag?Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag (G100) ist dazu da, eine Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Da- mit der Antrag schnell bearbeitet werden kann, müssen alle Stellen ausgefüllt werden. Außerdem müssen weitere zusätzliche Formulare (z.
Was bedeutet Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation?Die medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Rehabilitation. Sie umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind. Medizinische Reha wird ambulant oder stationär erbracht, ambulant hat meist Vorrang.
Was heißt Antrag auf Leistungen zur Teilhabe?Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten bewilligt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare.
Haben Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt?Wer zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung: Die Grundregel. In § 168 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI steht geschrieben, dass die Beiträge getragen werden bei Personen, die Arbeitsentgelt beschäftigt werden, von dem Versicherten und von dem Arbeitgeber je zur Hälfte.
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