Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2022 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für Bauen ohne Baugenehmigung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus: Show
Die Gesetzestexte rund um die BaugenehmigungEs ist keine gute Idee, ein Haus ohne Baugenehmigung zu errichten.In Deutschland gilt: Kein Bauvorhaben wird ohne genehmigten Bauantrag verwirklicht. Dies trifft sowohl auf den öffentlichen, wie auf den privaten Bereich zu. Doch natürlich gibt es einige Ausnahmen. Ab wann braucht man also eine Baugenehmigung? Ist für ein Gartenhaus bereits ein Antrag fällig? Oder kann eine Terrassenüberdachung ohne auch Baugenehmigung gezimmert werden? Wir stellen das Baurecht etwas genauer vor und versuchen, diese Fragen zum Bau zu beantworten. Prinzipiell ist zu sagen, dass wenn ein Gebäude errichtet, verändert oder niedergerissen werden soll, ein entsprechender Bauantrag gestellt werden muss. Das gilt in Deutschland seit der Reichsgründung im Jahr 1871. Hintergrund ist die Erhaltung des Stadtbildes, der Natur sowie sicherheitsrechtliche Überlegungen. Heute wird grundelgend zwischen privaten und öffentlichen Bauvorhaben unterschieden. Es gelten unterschiedliche Gesetze, die bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Bau greifen. Wir wollen diese im Folgenden kurz vorstellen. Inhaltsverzeichnis
Das Baugesetzbuch (BauGB)Das 1960 in Kraft getretene bundesweit gültige Baugesetzbuch regelt alle öffentlichen stadtplanerischen Belange der Kommunen. Es handelt sich um Bundesrecht, was den einzelnen Ländern wenig Spielraum lässt. Das BauGB unterteilt sich in vier Kapitel mit insgesamt 249 Paragraphen und zwei Anlagen: 1.
Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht Es wird in allen Einzelheiten geregelt, wie der öffentliche Raum einer Stadt oder Gemeinde baulich verändert werden darf. Dabei spielen Gestalt, Struktur und absehbare Entwicklungen des besiedelten Raumes entscheidende Rollen. Privatpersonen sind von den Richtlinien und Festlegungen des BauBG in ihren Vorhaben zunächst nicht berührt. Dies kann sich jedoch ändern, sobald der private Bauherr öffentlichen Raum bebauen will. Für den Normalbürger ist dies höchst selten der Fall, weshalb wir uns nun dem Baurecht für Privatleute zuwenden. Die Musterbauverordnung (MBO)Das zivile Baurecht ist nicht in einem Gesetzestext grundlegend geklärt. Vielmehr gelten zunächst die Bestimmungen zum Privateigentum und dem Nachbarschaftsschutz im Zivilrecht des Bundesgesetzbuches (BGB). Bürger haben prinzipiell das Recht, ihre Bauvorhaben auf ihrem Privatbesitz (also ihrem Land), zu verwirklichen. Dabei spielen selbstverständlich viele Faktoren eine Rolle, die es in den meisten Fällen nötig machen, beim zuständigen Bauamt eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nach welchen Kriterien und Regeln das Amt eine Baugenehmigung erteilt, wird in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes genau festgelegt. Die Länder haben sich, um die Vorschriften weitestgehen zu vereinheitlichen, darauf geeinigt, sich eng an ein gemeinsam erstelltes Muster zu halten, nach welchem die Landesbauordnungen beschlossen werden. Dies ist die Musterbauverordnung. Sie wird in Konferenzen aktualisiert, bei denen Vertreter aller 16 Bundesländer beteiligt sind. Das letzte Mal ist dies im Jahr 2008 geschehen. Die MBO ist also kein gültiger Gesetzestext, sonder ein gemeinsam erarbeiteter Orientierungsrahmen für die Bauordnungen der Bundesländer. Hier werden Bestimmungen für bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie
Grundstücke vorgeschlagen und weitgehend einheitlich übernommen. Die Landesbauordnungen regeln einzig zivilrechtliche Fragen zur Baugenehmigung und klammern städtebauliche Großprojekte aus. So werden hier keine Bestimmungen zu Kränen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs getroffen. Auch Leitungen für (Ab-)Wasser, Gas, Wärme, Elektrizität oder Telekommunikation sind nicht inbegriffen. Schon ein einfacher Anbau, wie etwa ein Carport, braucht eine Baugenehmigung.Bestimmungen zu Sonderbauten sind allerdings Teil der einzelnen Landesordnungen. Denn kein Haus kann ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dazu zählen auch Hochhäuser von mehr als 22 Metern Höhe, Gewerberäume, Schulen oder Krankenhäuser. Außerdem werden neben der erforderlichen Qualität der Bauprodukte auch die Kompetenzen der Bauaufsichtsbehörde geregelt. Welche Unterlagen setzt eine Baugenehmigung voraus?Es ist prinzipiell immer ratsam, den Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Auch wenn es einige Ausnahmen gibt, kann gesagt werden, dass größere Eingriffe in die Struktur eines bestehenden Gebäudes, als auch die Errichtung neuer Bauten immer eine Baugenehmigung bedürfen. Um sicher zu gehen, können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Die Behörde kann so vorab prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist und welche Richtlinien sonst zu beachten sind. Die Anfrage sollte möglichst genau formuliert sein und das Vorhaben konkret beschreiben. Nur so kann die Bauaufsichtsbehörde die Chance auf eine Erteilung der Genehmigung voraussagen. Die BauvoranfrageDas sogenannte „kleine Genehmigungsverfahren“ kann dem Bauherren die Sicherheit geben, dass sein Projekt bei ordnungsgemäß gestelltem Bauantrag auch eine Baugenehmigung erhält. Die zuständige Behörde prüft die prinzipielle Möglichkeit des Vorhabens. Auch kann auf diesem Weg geklärt werden, ob überhaupt eine Genehmigung notwendig ist. In manchen Fällen ist dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Ein einfacher Anruf beim zuständigen Amt reicht dann nicht aus. Die Voranfrage kann formlos gestellt werden und wird mit einer Gebühr verbunden sein. In der Regel kann nur ein Bauplaner oder Architekt eine Anfrage stellen. Einige Landesbauordnungen sehen jedoch Ausnahmen vor, sodass Sie als Bauherr sich an das Amt wenden können. Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus muss in NRW und allen anderen Bundesländern oft genehmigt werden.Es ist übrigens auch möglich, eine Bauvoranfrage nur bezüglich einzelner baurechlicher Fragen zu stellen, ohne dass das gesamte Projekt betrachtet wird. Denn je umfangreicher und detaillierter eine Anfrage ist, desto mehr Gebühren werden anfallen. Stellen Sie eine Bauvoranfrage schon vor dem Erwerb eines Grundstückes, auf dem Ihr Haus später stehen soll, können Sie sich sicher sein, dass der Bau letztlich auch genehmigt wird. Eine positive Rückmeldung gibt ihnen nämlich bis zu drei Jahren Sicherheit. In dieser Zeit wird die Bauaufsichtsbehörde keine Änderungen an den Bauvorlagen verlangen, denn der rechtliche Rahmen wurde bereits abgesteckt. Manchmal hilft es auch schon, einen ortskundigen Architekten oder Bauplaner frühzeitig vom Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Mit einiger Expertise können zum Teil verlässliche Aussagen über das Baugenehmigungsverfahren getroffen werden, sodass sich eine Bauvoranfrage vielleicht erübrigt. Eine solche Anfrage kann unter anderem folgende Dokumente enthalten:
Die BaugenehmigungDas Baugenehmigungsverfahren ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich. Die benötigten Unterlagen können außerdem je nach Vorhaben variieren. Ergänzend zum Antrag auf Baugenehmigung können außerdem folgende Dokumente notwendig sein:
Die Unterlagen sollten stets in dreifacher Ausführung eingesandt werden. Ab wann wird eine Baugenehmigung fällig?Ab wann eine Baugenehmigung fällig wird, entscheiden die Bundesländer.Bevor Sie einen Antrag zücken und alle Unterlagen zusammensuchen, empfehlen wir die Bauvoranfrage. Auch können kleinere Bauvorhaben genehmigungsfrei sein. Manchmal reicht ein einfacher Anruf oder ein Blick auf die Webseite der Bauaufsichtsbehörde um zu prüfen, was im Gebiet einer Gemeinde genehmigungspflichtig ist und was nicht. Oft nachgefragt, kurz erklärtIn den vielen Fällen sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume für Personen mit einer Fläche unter 30 m2 nicht baugenehmigungspflichtig. Einen einfachen Schuppen zu bauen, ohne eine Baugenehmigung einzuholen, kann also rechtlich im Bereich des Möglichen liegen. Erkundigen Sie sich trotzdem vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde! Benötige ich für ein Carport eine Baugenhemigung?Prinzipiell ist davon auszugehen, dass es illegal ist, ein Carport zu bauen, ohne eine Baugenehmigung eingeholt zu haben. Wobei die Grundfläche der gesamten Anlage beachtet werden muss. In einigen Fällen können Unterstellmöglichkeiten für Kleinwagen oder Fahrräder auch genehmigungsfrei sein. Ist für eine Terrasse eine Baugenehmigung erforderlich?Eine Terrasse ist genehmigungspflichtig, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Es wird unterschieden zwischen:
Unter Umständen muss der Nachbar seine Einwilligung geben, wenn die Terrasse einen geringeren Abstand zum angrenzenden Grundstück aufweist als 2,50 Meter. In einigen Bundesländern ist die Grundfläche der Anlage sowie die Höhe des Terrassendaches entscheidend, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht. Kann ich ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen?Ein Gartenhaus braucht die Genehmigung, sobald ein Aufenthaltsraum für Personen vorgesehen ist. Die Gesetzeslage ist hier jedoch einigermaßen unklar. So können „genehmigungsfreie Gartenhäuser“ in Baumärkten erworben werden, die in der vorgesehenen Bauregion eben doch einer Genehmigung bedürfen. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung kann in Bayern, Berlin und Brandenburg vergleichsweise groß ausfallen. Bis zu 75 m2 sind erlaubt. Dagegen ist für ein Gartenhaus die Baugenehmigung in NRW nur dann nicht benötigt, wenn es sich um Gebäude „bis zu 30 cbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen“, handelt (§ 65 BauO NRW Abs. 1). Die Konsequenzen für illegale Bauten sind in jedem Bundesland die selben. Neben einem Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog für Umweltschutz, wird der Bauherr das Gartenhaus, welches ohne Genehmigung errichtet wurde, auf eigene Kosten wieder entfernen müssen. Ist es erlaubt, eine Garage ohne Baugenehmigung zu bauen?Das Baugesetzbuch regelt, wann eine Baugenehmigung für den öffentlichen Bereich erteilt wird.Garagen sind in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es unter Umständen möglich, eine Garage zu bauen, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Klären Sie die Details bitte mit der lokalen Behörde. Außenbereich – besonderes BaurechtDie Gemeinden und Städte legen in ihrem Geltungsbereich Bebauungspläne an. So können Sie langfristig planen und bestimmen, an welchen Orten das Bauen erlaubt beziehungsweise verboten ist. So soll eine „Zersiedelung“ vermieden werden und das gewünschte Stadtbild erhalten bleiben. Betrifft ein Bauvorhaben den öffentlichen Bereich des Bebauungsplanes, ist prinzipiell eine Baugenehmigung einzuholen. In diesem Zusammenhang spricht man im Baurecht von „Außenbereich“ und „Innenbereich“: Der Innenbereich liegt innerhalb eines Gebietes, das von einem Bebauungsplan eingeschlossen ist. Der Außenbereich dagegen ist nicht Teil des Beubaungsplans der Stadt. Es handelt sich immer um nicht bebaute Ortsteile. Dies ist in den meisten Fällen der Ortsrand. Es ist beinahe ausgeschlossen, als Privatperson eine Baugenehmigung für den Außenbereich einzuholen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Man spricht von privilegierten Bauvorhaben. Gebäude dieser Art erhalten unter strengen Voraussetzungen eine Genehmigung außerhalb des Bebauungsplans. Der Außenbereich ist im Baurecht also für privilegierte Bauten reserviert. Dazu können zählen:
Abrissfällige Häuser im AußenbereichEin begünstigender Umstand kann vorliegen, wenn Sie im Außenbereich ein abrissfälliges Haus abreißen und an gleicher Stelle ein neues bauen wollen. Das neue Haus muss in seinen Ausmaßen und in seiner Nutzung dem abgerissenen Haus entsprechen. Auch kann die Grundsanierung eines Hauses genehmigt werden, das im Außenbereich steht. Bei Häusern aber, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, bleibt nur noch der Abriss. In vergangenen Krisenzeiten , etwa nach dem Krieg, haben Menschen zum Teil Häuser errichtet, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. In einigen davon wohnen deren Nachfahren aufgrund des Gewohnheitsrechtes bis heute. Doch sobald ein solches Haus verlassen und verkauft wird, muss eine Genehmigung her. Eine solche ist aber praktisch nicht zu bekommen. Diese Häuser werden auch nach vielen Jahrzehnten abgerissen, weil sie ohne Genehmigung gebaut wurden. Nutzungsänderung – nur mit GenehmigungWenn ein bestehendes Gebäude in seiner Struktur so verändert werden soll, dass es in Zukunft anders genutzt werden kann, als es bisher der Fall war, wird eine Baugenehmigung fällig. Informationen zum Bauen ohne Baugenehmigung erhalten Sie auch bei einem Anwalt.Dies betrifft zum Beispiel Hausbesitzer, die aus einer Wohnung etwa eine Praxis, eine Gewerbefläche oder ein Lokal machen wollen. Ob eine Nutzungsänderung vorliegt oder nicht, kann im Einzelfall schwer zu klären sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat dazu 1995 folgende Aussage getroffen:
(OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 15.08.1995, 11 A 850/92) Es muss also ein im besonderen Maße vom alten Zweck abweichender neuer Zweck vorgesehen sein, um eine Baugenehmigung als Voraussetzung für den Umbau festzulegen. Der Bauvorlage, nach welcher eine Genehmigung schließlich erteilt wurde, muss genau entsprochen werden. Andernfalls handelt es sich auch bei kleinen Abweichungen um Bauen ohne Baugenehmigung, was die üblichen Konsequenzen nach sich zieht. Bauen ohne Baugenehmigung: Welche Strafe kann auf mich zukommen?Neben dem Abriss, der als besonders schwere Maßnahme gilt, jedoch beinahe immer verhängt wird, kann die Bauaufsichtsbehörde weitere Sanktionen anordnen, wenn ein sogenannter Schwarzbau aufgedeckt wurde.
Das Bauen ohne Genehmigung ist also unbedingt zu vermeiden. Wir empfehlen, die Sachlage eindeutig zu klären und in jedem Fall das zuständige Bauamt aufzusuchen. Tipp: Erfahren Sie hier, wo Sie den Bauschutt entsorgen können! FAQ: BaugenehmigungWas ist eine Baugenehmigung? Bevor Sie den ersten Spatenstich machen, muss Ihr Bauprojekt i. d. R. von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden – in Form einer Baugenehmigung. Diese bescheinigt Ihnen, dass Sie so bauen dürfen, wie Sie es beantragt haben und wie es ein Ingenieur in den Bauunterlagen beschreibt. Wann Sie diese Genehmigung brauchen, lesen Sie hier. Ich will nur einen Schuppen bauen. Brauche ich dafür wirklich eine Baugenehmigung? Wann Sie für welches Bauprojekt – und sei es nur ein Schuppen – eine Genehmigung brauchen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Am besten fragen Sie vorher bei der zuständigen Baubehörde nach. Was passiert, wenn ich „schwarz baue“ – ohne Genehmigung? Die Behörden gehen normalerweise rigoros gegen genehmigungspflichtige Schwarzbauten vor. Zum einen drohen saftige Geldbußen – die Sie unseren obigen Tabellen entnehmen können. Zum anderen wird die Behörde Sie meist zum Abriss auffordern.
(77 Bewertungen, Durchschnitt: 4,27 von 5) Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen in RheinlandWelche Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz keine Baugenehmigung erfordern, ist in Paragraph 62 der Landesbauordnung (LBauO) zusammengefasst. Hierzu zählen Garagen oder überdachte Stellplätze mit einer Grundfläche von bis zu 50 m². Die mittlere Wandhöhe der Außenwände darf nicht höher als 3,20 m sein.
Wie groß darf ein Schuppen ohne Genehmigung sein RLP?In Rheinland-Pfalz können Sie Gartenhäuser und Geräteschuppen mit einer Größe von maximal 50 Kubikmetern errichten. Im Außenbereich gelten Gebäude mit maximal 10 Kubikmetern.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung in RheinlandEine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Ist ein Geräteschuppen genehmigungspflichtig?Wird das Gartenhaus lediglich als Geräteschuppen verwendet, wird in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Bei einem Bau, der auch bewohnbar ist, da sich in ihm beispielsweise eine Toilette oder Kochgelegenheit befindet, ist die Hütte genehmigungspflichtig.
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