Das Recht auf Vergeltung leitet mancher aus den jüdischen Gesetzen des Alten Testaments ab. Ein Missverständnis, zweifellos Show
Share Share this Tweet this Empfehlen Share Leserpost schreiben Leserpost (10) Text: Eduard Kopp 5.7.13 chrismon August 2013 Zur Rubrik: Religion für Neugierige Es ist eine von Journalisten geliebte Redewendung, wenn es um unerbittlichen Streit und Vergeltung geht. Zum Beispiel zwischen Israel und Palästina. „Auge um Auge – der biblische Krieg“ titelte „Der Spiegel“ einmal, um die Unversöhnlichkeit und die Rachegelüste auf beiden Seiten anzuprangern. Und auch die Erschießung Osama Bin Ladens durch US-Soldaten im Mai 2011 ist für das Magazin Konsequenz dieser Rache-Regel. In politischen Reden taucht dieses Zitat nicht selten auf, denn es garantiert besondere Aufmerksamkeit, sind die Worte doch durch die Autorität der Bibel gedeckt. Nach landläufiger Meinung berechtigen die jüdischen Rechtsnormen der Bibel jeden, dem ein Auge oder ein Zahn ausgeschlagen wurde, dies zur Vergeltung auch bei dem Täter zu tun. Angeblich stehe das im Buch Exodus/2. Buch Mose, im 21. Kapitel: „Wenn es ein tödlicher Unfall ist, gibst du Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß...“ Aber die meisten werden den jüdischen Satz durch eine Bemerkung Jesu aus der sogenannten Bergpredigt kennen: „Ihr habt gehört, dass den Alten gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. – Ich aber sage euch: ... Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin“ (Matthäus 5,38f.). Die Geschichte dieses Satzes ist eine Geschichte von Missverständnissen. Das schlimmste: „Die Juden“ suchen blutige Vergeltung, während „die Christen“ einen friedlichen Ausgleich wollen. Das Zitat Jesu aus der Bergpredigt wird von vielen herangezogen, die gezielt antijüdische Ressentiments streuen. Und es wird von anderen gedankenlos verwandt, was aber ebenfalls eine verheerende Wirkung entfaltet. Dabei ist das Anliegen beider Aussagen – das des jüdischen Rechts und das der Bergpredigt – sehr ähnlich: Sie sollen zur Deeskalation beitragen, zum Beispiel die Blutrache eindämmen. Es soll nicht gehen wie in der Mordgeschichte von Kain und Abel, in der es heißt: „Kain soll siebenmal (!) gerächt werden...“ Die jüdische Rechtsnorm „Zahn um Zahn“ begründet überhaupt keine Rache oder einen Rechtsanspruch, dem Verursacher einer Körperverletzung den gleichen Schaden zuzufügen. Sie hat einen anderen Sinn: Sie soll zum Rechtsfrieden beitragen. Kein jüdisches Gericht ordnet körperliche Vergeltung anSie appelliert an den Verursacher einer Gewalttat, dem Geschädigten eine Kompensation anzubieten. Das macht die Bibelstelle anhand konkreter Fälle deutlich: zum Beispiel, wenn eine Schwangere bei einem Handgemenge ihr Kind verliert – Entschädigung statt Vergeltung. Dass es nicht um Rache geht, zeigt sich auch in der jüdischen Geschichte. Es hat kein einziges rabbinisches Gericht gegeben, das eine körperliche Vergeltungsstrafe zugelassen hat, erst recht nicht, einem Menschen ein Auge auszuschlagen. Der in Deutschland und Israel viel beachtete Rabbiner Dawid Bollag schreibt: „Jedem rabbinischen Richter ist klar, was ‚ajin tachat ajin‘ (Auge für Auge) bedeutet: Der Angeklagte muss die Verletzung, die er einem anderen zugefügt hat, finanziell entschädigen.“ Rechtssystematisch ist „Auge um Auge“ also keine Regel des Strafrechts, sondern des bürgerlichen Rechts, also der Haftung, der Wiedergutmachung. Der Vergeltungsgedanke hat hier keinen Platz. Auch eine antijüdische Interpretation des „Auge um Auge“-Satzes durch Christen ist ungerecht, weil nicht nur im Neuen, sondern auch im Alten Testament das Liebesgebot steht: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst (3. Mose 19,18). Manche Theologen lesen die Rechtsvorschrift noch einmal anders (und wieder nicht im Sinne einer körperlichen Vergeltungsstrafe): Nicht die Menschen, sondern Gott wird die Gerechtigkeit herstellen. Auch diese Lesart ist biblisch. Sie bezieht sich allerdings auf eine spätere, redigierte Version der Norm, als die sogenannte Weisheitsliteratur die Regel ins Metaphorische veränderte. Auch wenn der Wortlaut des Satzes „Auge um Auge“ etwas anderes vermuten lässt – er ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden. Nach oben Share Share this Tweet this Empfehlen Share Leserpost schreiben Leserpost (10) Kirche und Religion Medizin und Ethik Bibel Rache Strafe Vergeltung Christ Todesstrafe
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Thomas Uhrmann | vor 9 Jahre 4 Monate Permanenter Link Mit Missverständnis aufgeräumtLeserbrief zu "Auge um Auge, Zahn um Zahn" von Eduard Kopp, chrismon 08/2013
Fritjof Meyer | vor 9 Jahre 4 Monate Permanenter Link IrreführendSehr geehrte Redaktion! Eduard Kopps "Religion für Einsteiger" ist nicht schlüssig, eher irreführend. 2.Mosis 21 soll die Blutrache eindämmen? Aug' um Auge, das ist die Blutrache! Vers 12: Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. Vers 14: Wer erwürgt, soll sterben. Ein Exzess: Ebenso, wer die Eltern schlägt. Diese Richtsprüche konstituieren - laut Kopp - nur materielle Kompensation, Entschädigung? Ja, im Vers 22: Wenn eine Schwanghere bei einem Handgemenge ihr Kind verliert - und sie selbst keinen Schaden nimmt. Vers 23: Kommt ihr aber ein Schaden daraus, dann gilt: "Seele um Seele". Vers 24: "Aug' um Auge". Also doch Vergeltung. Vers 28 dann der Exzess: Der Ochse, der einen Menschen stößt, soll sterben. Vers 29: Hat sein Herr gewusst, dass sein Ochse stößig ist, und kam der Mensch zu Tode, muss auch der Herr sterben. Vers 30: Allein in diesem Fall ist für Totschlag eine materielle Kompensation möglich! Sehr pragmatisch und vernünftig haben rabbinische Gerichte allein diese Bestimmung verallgemeinert, um generell Vergeltung durch Lösegeld zu ersetzen. Doch Jesus hat laut Matth.5/38f. "Aug' um Auge" im Wortsinn verstanden: "Ich aber (!) sage euch..." Auch Mosis 24, Vers 17 - 21 und noch einmal 5. Mosis 19, Vers 21 fordern: Wer einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Wer einen Nachbarn verletzt, dem soll man tun, was er getan hat. Nur wer ein Vieh erschlägt, der soll bezahlen. Die korrekte wörtliche Interpretaztion ist auch nicht, wie Kopp meint, "antijüdisch", da auch Jesus Jude war. Deshalb ist nicht der Juden wegen die Klarheit der Begriffe so wichtig, sondern in unseren Zeiten wegen eines Antichristen, der sich ausdrücklich darauf berief, als er das "Aug' um Auge" gegen die Juden richtete und barbarisch vollzog, und das Prinzip damit ad absurdum führte. MfG Fritjof Meyer,
Diederich Lüken | vor 9 Jahre 4 Monate Permanenter Link Auge um AugeGuten Tag! Gern lese ich in Ihrer ZEIT-Ausgabe. Diesmal (08.2013) hat mich besonders der Beitrag "Auge um Auge..." gefreut. Ich kämpfe seit Jahrzehnten für die Auffassung, dass es sich hier um Vorschriften zum Schadensersatz handelt und nicht um die Rechtfertigung von Verstümmelungen, zumal letzteres antijüdische und antisemitische Klischees bedient. Herzlichen Dank für die Unterstützung. Als kleine weiterführende Anmerkung möchte ich hinzufügen, dass es nicht heißt: "Du sollst nehmen Auge um Auge...", sondern: "Du sollst geben Auge um Auge..." Es handelt sich also um eine Verpflichtung für den Täter und keineswegs um eine Vergeltungsmaßnahme des Opfers. Mit freundlichem Gruß,
W. Steinriede | vor 9 Jahre 5 Monate Permanenter Link Religion für Einsteiger im AugustLiebe Radaktion Mit freundichenGrüßen
Ingo1971 | vor 9 Jahre 4 Monate Permanenter Link Pflicht der Vergeltung!!!Fahrlässige Körperverletzung ruft auch in unserem Rechtssystem nach Vergeltungspflicht durch die Staatsanwaltschaft. Niemand will in Straßenverkehr Kinder überfahren. Doch die Strafen sind hoch wegen der Abschreckung.
U. Haller | vor 9 Jahre 4 Monate Permanenter Link Es kann nicht genug betontEs kann nicht genug betont werden, dass mit dem in diesem Zusammenhang formulierten Talionsgesetz "Ajin tachat ajin" (Auge um Auge), oftmals missverstanden als unbarmherziges Prinzip der Wiedervergeltung, keine strafrechtliche Leibesverstümmelung gemeint ist, sondern finanzielle Kompensation für den körperlichen Schaden (so schon in der rabbinischen Literatur ebenso wie bei den nachfolgenden jüd. Exegeten wie Saadja haGaon, Raschi, Ibn Esra u.a.).
Iwan der Schrec... | vor 9 Jahre 5 Monate Permanenter Link Vom Segen der GleichheitChristian Niemeyer schrieb am 31. Juli 2013 um 9:14: "Das Auge eines Armen ist genauso viel wert, wie das Auge eines Reichen." Gilt auch für Nieren und andere Organe, bei denen eine Lebendspende medizintechnisch in Frage kommt. Also muss der Arme eine Niere spenden, um an Geld zu kommen. Der Reiche kann sich diesen massiven Eingriff sparen, er hat schon reichlich Geld. Und weil die Organspende gegen Bezahlung in vielen Ländern verboten ist, muss das Ganze auch noch in der Illegalität ablaufen. Vielleicht hat die so viel gepriesene Gleichbehandlung von Ungleichen für viele der Ungleichen nicht nur hier katastrophale Wirkungen?
Thomas Uhrmann | vor 9 Jahre 5 Monate Permanenter Link Auge um AugeImmer, wenn die Israelititsche Kultusgemeinde Konstanz sich am "Europäischen Tag der jüdischen Kultur" beteiligt, versuche ich, den nichtjüdischen Besuchern die wirkliche Bedeutung dieses Satzes zu verdeutlichen. Umso mehr freut es mich, dass auch in einer christlichen Publikation einmal mit diesem so fatal verbreiteten Missverständnis aufgeräumt wird. Es geht ja dabei nicht nur um gesellschaftlichen Frieden, sondern um eine gerechte Rechtsprechung. Im Talmud werden hierzu fünf Bereiche der finanziellen Entschädigung für notwendig erachtet: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Heilungskosten, Entschädigung für den Arbeitsausfall und ein Schamgeld!
Christian Niemeyer | vor 9 Jahre 5 Monate Permanenter Link Oder ganz kurz: Das AugeOder ganz kurz: Das Auge eines Armen ist genauso viel wert, wie das Auge eines Reichen. Usw. Jeder ist als Person gleich viel wert. In der Zeit als es geschrieben worden ist, ein unglaublich zivilisatorisches Statement. Was sagt Jesus zu Auge um Auge Zahn um Zahn?Da aber Jesus in der Bergpredigt des Matthäus sagt: "Ihr habt gehört, dass den Alten gesagt ist: ,Auge um Auge, Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin" (Mt 5,38 f.)
Was versteht man unter Auge um Auge?Mit dem Spruch „Auge um Auge, Zahn Zahn“ zitiert jemand die Bibel. In unserem heutigen Sprachgebrauch soll das Sprichwort etwas Negatives ausdrücken: Und zwar, dass man Gleiches mit Gleichem vergelten muss.
Wo steht die Talionsformel?Diejenige Reihe von Rechtsnormen, die in der alttestamentlichen Wissenschaft unter dem Namen Talionsformel bekannt ist, findet sich in drei unterschiedlich langen Versionen in Ex 2123-25 Lev 24 (18 und) 20 sowie Dtn 19 21.
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