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Was bedeutet (m/w/d), (m/w/x), (m/w/i) oder (m/w/a) in Stellenanzeigen? – FAQs zum dritten Geschlecht
Seit einiger Zeit sieht man im Titel von Stellenanzeigen nach der Bezeichnung des Jobs Abkürzungen wie (m/w/d), (m/w/i), (m/w/x), (m/w/gn) oder auch (m/w/a). Welche Bedeutung haben diese und was heißt das für die eigene Bewerbung sowie für das Schreiben von Stellenanzeigen? Dieser Beitrag klärt einige Grundsatzfragen zu dem hochaktuellen Thema „drittes Geschlecht“ mittels FAQs. Wofür stehen die Abkürzungen (m/w/d), (m/w/x), (m/w/i) und (m/w/a)?Die Buchstaben m, w und d stehen für die drei Geschlechtsbezeichnungen. „m“ ist die Abkürzung für männlich. „w“ meint weiblich. So weit so bekannt. Der Buchstabe „d“ ist neu und steht für „divers“. Das „x“ steht für „nicht-definiert“, das „a“ für anders. Der Buchstabe „i“ kürzt intersexuell ab. Ab und zu werden auch die Varianten mit der Abkürzung „gn“ für geschlechtsneutral verwendet. Der „*“ steht entweder für einen Platzhalter oder weist auf eine Fußnote hin. In Stellenanzeigen finden sich diese Abkürzungen in unterschiedlicher Reihenfolge, z.B. (m/w/d) oder auch (w/m/d). Die neuen Abkürzungen „d“, „x“, „i“, „a“, „gn“ oder „*“ finden sich meist an letzter Stelle. Übersicht der Abkürzungen zum dritten Geschlecht(m/w/d)=männlich / weiblich / divers(m/w/i)=männlich / weiblich / intersexuell(m/w/a)=männlich / weiblich / anders(m/w/x)=männlich / weiblich / egal welches Geschlecht bzw. nicht definiert(m/w/gn)=männlich / weiblich / geschlechtsneutral(m/w/*)=männlich / weiblich / Platzhalter für Geschlecht oder Fußnote(w/m/d)=weiblich / männlich / divers(w/m/i)=weiblich / männlich / intersexuell(w/m/a)=weiblich / männlich / anders(w/m/x)=weiblich / männlich / egal welches Geschlecht bzw. nicht definiert(w/m/gn)=weiblich / männlich / geschlechtsneutral(w/m/*)=weiblich / männlich / Platzhalter für Geschlecht oder FußnoteAnzeige: Was bedeutet in diesem Zusammenhang „drittes Geschlecht“?Beim dritten Geschlecht spricht man auch von Intersexualität. Im wörtlichen Sinne stehen diese Menschen zwischen (=„inter“) den Geschlechtern. Bei ihnen lassen sich Geschlechtsmerkmale wie Hormone, Keimdrüsen oder Chromosomen nicht eindeutig in männlich oder weiblich einordnen. Selbst bei biologischer Eindeutigkeit gibt es Fälle sogenannter Sexualdifferenzierungsstörungen oder Geschlechtsidentitätsstörungen. Dabei handelt es sich nach allgemeiner Meinung allerdings um keine Krankheit. Im Kern gemeinsam steht dabei die Tatsache, dass sich diese Menschen nicht als Mann oder Frau einordnen lassen (wollen). Seit wann gibt es ein drittes Geschlecht?Menschen mit dem dritten Geschlecht gab es schon immer. Aktuell sollen es in Deutschland 0,1% der Bevölkerung, also rund 80.000 Menschen sein. Allerdings wurde dieses Geschlecht rechtlich erst mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) offiziell anerkannt. Auslöser war eine Klage gegen die nicht vorhanden Möglichkeit einer Eintragung des dritten Geschlechts in das sogenannte Personenstandsregister, welches bis Ende 2008 auch Geburtenbuch genannt wurde. Das höchste deutsche Gericht urteilte, dass der in diesem Fall bis dato im Personenstandsregister einzig mögliche Eintrag „keine Angabe“ dem Persönlichkeitsrecht der Intersexuellen entgegenstehe. Dies war die Geburtsstunde der rechtlichen Bedeutsamkeit des dritten Geschlechts. Menschen mit dem dritten Geschlecht dürfen demnach nicht in eine unpassende Rolle wie Mann oder Frau gedrängt werden. Der Gesetzgeber erhielt den Auftrag, eine rechtliche Grundlage für diese Anerkennung sowie eine positive Betitelung bis 31.12.2018 zu schaffen. Wie weit ist die gesetzliche Regelung zum dritten Geschlecht?Mitte August 2018 wurde ein erster Kabinettsentwurf veröffentlicht. Darin wird der vom CSU-geführten Innenministerium favorisierte Vorschlag einer Benennung als „weiteres“ aufgegeben. Auch die vom deutschen Ethikrat vorgeschlagene Bezeichnung „anderes“ wurde nicht in den Entwurf aufgenommen. Stattdessen soll das dritte Geschlecht zukünftig als „divers“ bezeichnet werden. Sollen die Regelungen auch für transsexuelle Menschen gelten?Die Personengruppe der Transsexuellen ist zum derzeitigen Stand nicht Teil der geplanten gesetzlichen Regelung. Die eindeutige geschlechtliche Zuordnung mit dem Wunsch der Zuordnung zum anderen Geschlecht, wurde nicht mit geregelt. Dies führte bereits zu deutlicher Kritik von Parteien und Interessensverbänden. Wie spricht man Menschen des dritten Geschlechts korrekt an?Diese Frage wird im Rahmen der Debatte um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gerade heiß diskutiert. Verbindliche Vorgaben existieren bis dato nicht. Allerdings gibt es eine einfache Lösung: Das Gespräch mit den Betroffenen. Fragen Sie einfach, wie diese Menschen angesprochen werden möchten. Bei Unternehmen, die ihre Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei formulieren wollen, herrscht derzeit Unsicherheit, was die Ansprache des dritten Geschlechts angeht. Gendergerechte Sprache war jedoch bereits zuvor schon ein großes Thema. Diversity-Beauftragte in Unternehmen kämpfen für eine geschlechterneutrale Sprache, alternativ für die Berücksichtigung aller Geschlechter. Die Anerkennung des dritten Geschlechts hat diese Herausforderung noch deutlich vergrößert. Was bedeutet das für das Schreiben einer Bewerbung?Für die Bewerber ändert sich durch diese neue Regelung nichts. Vielmehr versuchen die Unternehmen in den Stellenanzeigen mit dem Zusatz (m/w/d) zu zeigen, dass das Geschlecht für die Stellenbesetzung keine Rolle spielt. Es können sich also alle Menschen gleichermaßen bewerben ohne aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert zu werden. Kann eine Diskriminierung in der Praxis tatsächlich vermieden werden?Dem Diskriminieren von Bewerbern hat der deutsche Gesetzgeber bereits mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, einen rechtlichen Rahmen gegeben. Danach ist es verboten, Bewerber aufgrund
zu diskriminieren. Dieser Schutz von Bewerbern ist so stark ausgeprägt, dass sogar die Beweislast umgekehrt wurde. Das bedeutet, dass Bewerber eine Diskriminierung nur behaupten brauchen und die Unternehmen diese widerlegen müssen. Auch wenn das AGG als Rechtsfolge Entschädigungen für diskriminierte Bewerber vorsieht, kann eine Diskriminierung in der Praxis de facto trotzdem nicht 100%-ig unterbunden werden. Wie sollten Unternehmen das dritte Geschlecht in ihren Stellenanzeigen betiteln?Hierzu gibt es Stand heute allenfalls Empfehlungen. Da sich die Bezeichnung divers vermutlich als offizielle Bezeichnung laut Gesetz etablieren wird, dürfte eine Kennzeichnung im Titel mit (m/w/d) oder (w/m/d) am wahrscheinlichsten sein. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) rät Unternehmen bereits dazu, eine entsprechende Bezeichnung in die Annonce aufzunehmen. Hintergrund ist die Sorge vor Klagen der Bewerber auf Basis des AGG. Allerdings wurde bisher kein solcher Fall bekannt. Möglicherweise ist es mit der Aufnahme dieses Zusatzes aber nicht getan. Denn auch Bezeichnungen wie „Softwareenwickler“ werden bereits heute auf zwei Geschlechter angepasst. Beispielsweise durch die Nennung der männlichen und weiblichen Variante „Softwareentwickler“ und „Softwareentwicklerin“. Der Versuch dieses Vorgehen auch auf das dritte Geschlecht anzuwenden, führt indes zu großen Problemen. Dazu habe ich bereits vor einiger Zeit in einem Beitrag beschrieben. Wieso bleibt nicht alles so, wie es Jahrzehnte lang war?Sprachwissenschaftler weisen im Rahmen der aktuellen Diskussionen stets darauf hin, dass Personenbezeichnungen generisch maskulin sind und in der bisherigen Verwendung keineswegs nur Männer meinen, sondern Männer und Frauen gleichermaßen. Daher wären rein sprachwissenschaftlich die Probleme mit der Betitelung des dritten Geschlechts bereits gelöst. Allerdings haben sich über viele Jahre Frauenrechtsaktivistinnen mit ihrer Ansicht durchgesetzt, dass weibliche Personenbezeichnungen ausdrücklich genannt werden sollten. Psychologische Tests haben zudem ergeben, dass Frauen sich tatsächlich stärker von Stellenanzeigen angesprochen fühlen, in der die weibliche Wortvariante explizit verwendet wird. Sprache hat sich schon immer verändert. Der früher gängige Begriff „Fräulein“ für eine unverheiratete Frau findet sich beispielsweise heute kaum mehr im Sprachgebrauch der jungen Generationen. Was ist das Gender-Sternchen *?Ein möglicher Ansatz für diskriminierungsfreies Formulieren ist das sogenannte Gender-Sternchen. Das Gendersternchen wird bei Personenbezeichnungen zwischen dem Wortstamm und der weiblichen Endung eingefügt. Immer häufiger begegnet Bewerbern daher in Stellenanzeigen ein „*“ mitten in einem Begriff, z.B. bei „Softwareentwickler*innen“. Im Unterschied zur Schreibweise „SoftwareentwicklerInnen“ mit großem „I“, sollen damit explizit auch Menschen angesprochen werden, die zwischen der männlichen und weiblichen Sprachvariante zu verorten sind. Der Rechtschreibrat hat eine Entscheidung über die Aufnahme des Gender-Sternchens in den Duden jedoch Anfang Juni vertagt. Eine Einigung kam nicht zustande. Empfehlungen zum Umgang mit der neuen Problematik wolle man jedoch bis November dieses Jahres formulieren. Fazit / EmpfehlungDie wichtigste Empfehlung lautet: „Ruhe bewahren!“. Die Vielzahl an wilden Abkürzungen und das Vorschlagsfeuerwerk der Politiker zur Bezeichnung des dritten Geschlechts ist schon verrückt genug. Wenn Sie in Stellenanzeigen heute auf Nummer sicher gehen wollen, dann nutzen Sie die Varianten „(m/w/d)“ oder „(w/m/d)“ als Zusatz im Anzeigen-Titel. Damit sollten Sie zumindest vorerst AGG-konform sein. Bei den weiteren Texten sprechen Sie die Bewerber dann direkt an. Entweder mit Sie oder mit Du. Je nachdem, für was Sie sich entschieden haben. Nur konsequent sollten Sie dabei sein. Alles Weitere überlassen Sie erstmal dem Gesetzgeber. Dann sehen wir weiter beziehungsweise Sie erhalten ein Info-Update von mir. UPDATE: 03.12.: Nachdem das Gesetz ohne Änderungen den Bundesrat durchlaufen hat, hier mein aktueller Beitrag zur Frage der Auswirkungen des neuen Gesetzes zum dritten Geschlecht auf Arbeitgeber im Alltag. Anzeige : www.CleverReach.de Diesen Beitrag teilen auf: Stefan SchellerMein Name ist Stefan Scheller. In meiner Rolle als Persoblogger und Top HR-Influencer (Personalmagazin 05/22) betreibe ich diese Website und das gleichnamige HR Praxisportal. Vielen Dank für das Lesen meiner Beiträge und Hören meines Podcasts Klartext HR! Besuchen Sie auch den großen HR-Studien und Infografiken Download Bereich, den HR-Veranstaltungskalender, den HR-Stellenmarkt und das große HR-Dienstleister Anbieterverzeichnis. Über eine Buchung als Speaker oder Moderator für Ihre Veranstaltung freue ich mich natürlich ebenso wie über das Abonnieren meines Newsletters. DANKE! Klaus Hagen sagt: 25. Februar 2021 um 8:01 Uhr (m/w/d) wird in meinem Sprach-und Schreibgebrauch kein Einzug finden. Genauso wenig diese sternchen Zeug mit *Innen. Nur weil geringe Teile der Linksgrün Idoeligisierten Welt meint verrückt spielen zu müssen, muss man nicht jeden Blödsinn mitmachen. Angeblich gibt es schon 60 Gender, immer wenn man denkt, es kann kaum verrückter werden, wird eine Schippe an Schwachsinn drauf gelegt. Wie weit soll dieser Irrsinn noch getrieben werden? Da muss ich immer an die Comedian Harmonists mit ihrem Hit „Ich wollt’, ich wär’ ein Huhn“ denken. Der Blick in die Unterhose klärt schnell die Sachfrage. Nun lässt man schon eine weile Männer miteinander heiraten, auch so ein skuriles Ding. Offensichtich haben wenige, weder die Biologie, noch den Sinn einer Ehe verstanden. Männer und Frauen paaren sich und bekommen Kinder, das ist der ganz normale Lauf der Dinge, wer daran herum basteln will, begeht ein Verbrechen an der Natur! Kinder Klonen, etwas in die Körper einpflanzen, umoperieren usw. Was jemand in seinen vier Wänden macht ist immer Privatsache, solange legal, aber das wars dann auch schon. Und wenn ein Mann meint ein Kleid anziehen zu müssen, seine Sache. Aber man hat nicht den Rest und der Mehrheit der normalen Gesellschaft per Gesetz oder Medien-Propaganda-Terror Zwänge aufzuerlegen, weil bei wenigen anderen Menschen irgendwas schief gelaufen ist. Früher hat man das ganze noch natürlich aus dem medizinischen Winkel betrachtet. Psyche, Hormone, Kindheit usw. das findet kaum noch statt. Man kann daran kaum was ändern für solche Menschen, sei es ihnen zugestanden, aber die Grenzen sind erreicht, wenn man die Sprache vergewaltigt und absurde Gesetze erlässt, denn für die Meisten ist dies eben nicht alles normal, die meisten Leute sind heute nur zu feige das offen anzusprechen. Es gibt kaum Kindertoiletten an ZOB´s und Bahnhöfen, aber es wird in Städten diskutiert „Divers“ Klos einzurichten. Wer dringend muss, ist ünerhaupt froh ein Klo vorzufinden, die Trennung für Männer und Frauen bleibt trotzdem richtig und das was in der Unterhose steckt, gibt auch die Anwtort für die richtige Toilette, so simpel wie einfach. Antworten Stefan Scheller sagt: 25. Februar 2021 um 9:30 Uhr Lieber Klaus Hagen (wenn das Ihr richtiger Name ist), wussten Sie, dass Sie sich heute mit dem bekannten deutschen Schriftsteller Goethe nicht mehr normal unterhalten könnten, weil Sie sich gegenseitig nicht verstehen? Dass unsere Kinder altdeutsche Schrift nicht lesen können, obwohl gerade mal zwei Generationen zwischen der Nutzung liegen? Wussten Sie, dass auch Sklaverei und der Ausschluss von Wahlen für Frauen einmal abgeschafft werden mussten, weil Gesellschaften sich weiterentwickeln? Kann es sein, dass die Menschen wenn sie von „so ist die Natur“ sprechen, früher auch überzeugt waren, es gäbe Naturgeister, Götter und die Erde sei flach? Ich jedenfalls möchte in keiner Welt leben, in der Menschen abseits von Wissenschaft, Psychologie und Philosophie über andere urteilen, nur weil sie ein Weltverständnis haben, das sie verabsolutieren. Trotzdem habe ich Ihren Kommentar freigeschaltet. Allerdings würde ich massiv einschreiten, wenn sich auf meiner Seite eine Diskussionskultur entwickeln sollte, die jeglichen Respekt voreinander vermissen lässt. Das war hier aber meines Erachtens nicht der Fall. Trotz allem wünsche ich Ihnen einen angenehmen Tag – gehen Sie gerne raus in die Natur und erleben Sie, dass es noch so viel mehr gibt neben dem vermeintlich Offensichtlichen, das in den Social Media Filterblasen (aus welcher politischen Richtung auch immer) auf einen einströmt. Antworten
Michal sagt: 21. Juni 2020 um 14:11 Uhr Ich will keinen diskriminieren, egal ob Farbe, Sexualität, Geschlecht, Nationalität,….. aber dritte Geschlecht? Was soll das bringen? Die „d“ sind dadurch doch auch nicht glücklicher. (Meine Meinung nach) Antworten Manfred Czech sagt: 20. Mai 2020 um 1:23 Uhr Ich habe mal ein Theaterstück gesehen, in dem der König seinem untergebenen Koch mit „das Koch hat wieder blah, blah, blah“ angesprochen hat. Also diese Sächlichkeit im Artikel offenbart schon die Minderwertigkeit der Person. Die Person wird zur Sache degradiert. Insofern ist auch die Zuordnung d = divers eine Herabwürdigung. Antworten Ts Anna sagt: 1. Januar 2020 um 21:20 Uhr Wenn ich morgen früh aufstehe und meine eine schranktüre zu sein, dann bitte ich dies zu akzeptieren Es gibt daher sehr wohl ein drittes Geschlecht Die würde des Menschen…. Usw…. Ganz einfach … Nur finde ich das einige Bsp meiner Gattung saß Thema zu ernst nehmen… Man frau muss sich nicht permanent angegriffen fühlen Antworten
Klaus Rudolph sagt: 13. Oktober 2019 um 23:04 Uhr Biologisch gibt es nur 2 Geschlechter, Daran ändert sich nichts, wenn ist zu einer Mischform kommt, einem Hermaphroditen (griechisch, aus Hermes für Mann und Aphrodite für Frau). Unsere Gesellschaft ist bis auf weiteres überwiegend konservativ. Daher besteht die Gefahr, dass ein der Mischform zugehöriger Mensch Nachteile erfährt, wenn er sich offenbart. Wahrscheinlich werden sich die meisten Betroffenen einem der beiden Geschlechter zuordnen. Das finde ich völlig ausreichend, Und alles Weitere geht die anderen Mitmenschen im Berufsfeld nichts an, Ich denke, Gleichberechtigung im Berufsleben für Chancen und Vergütung sind weiterhin das wichtigere Thema. Wenn im Journalismus des D-Thema behandelt wird, geht es wohl eher um bestenfalls Sensation bzw. Klickzähler. Antworten
freakpower sagt: 17. Mai 2019 um 10:04 Uhr Unter Personalern hat sich nun dieses Kürzel als ein Segen gezeigt. Es werden stellen ausgeschrieben die von einem Männlichen Weißen Deutschen zu besetzen sind. Politisch gewünschter Dünnsch… Antworten Heinz-Joachim Müller sagt: 5. Mai 2019 um 7:01 Uhr Was für ein Blödsinn, haben unsere Politiker nur noch Scheiße im Kopf? Hochbezahlte Hohlköpfe, will mich nicht weiter auslassen, 3tes Geschlecht, ich lach mich schlapp. Antworten
Isa sagt: 8. April 2019 um 9:47 Uhr Bereits vor Jahren sah ich mehrere Berichte über die Auswirkungen der Östrogene im Grundwasser (durch Anti-Baby-Pille), die nicht herausgefiltert werden können. Die Verweiblichung von männlichen Fischen und Fröschen, die sich dadurch nicht mehr paaren, wurde genannt. Des Weiteren gab es Berichte, die nachwiesen, dass immer mehr Männer verweiblichen und z.B. Brustansatz zeigen. Zudem wurde festgestellt, dass das Y-Chromosom sich zurückbildet. Unser hormonelles Eingreifen in die Natur wird vielleicht die ganze Thematik irgendwann überflüssig machen. Antworten Carlos S. sagt: 15. März 2019 um 19:07 Uhr Wie wäre es denn mit Diverse Meyer? und wenn wir einen Brief mit: Sehr geehrte Damen und Herren, beginnen, sollte auch denen Genüge getan sein, die weder Dame noch Herr sein wollen und von denen wir es bisher noch nicht genau wissen. Antworten
Wofür sagt: 13. März 2019 um 8:55 Uhr Das „für was“ schmerzt beim Lesen. Bitte durch „wofür“ ersetzen. Danke! Antworten
Tom Howard sagt: 5. März 2019 um 11:52 Uhr Wie wäre es mir „Mensch“. Wenn eine Arbeitsstelle für (w/m/d) geeignet ist, dann doch wohl für alle, also (*) oder (Mensch). In der Anrede ist es dann „Sehr geehrter Mensch Meyer“ … Antworten Tarkan Tekin sagt: 21. Februar 2019 um 9:56 Uhr Interessant finde ich, dass bisher viel zu selten bis gar nicht auf die korrekte Aufzählung der Geschlechter eingegangen wurde bzw. wird. Bisher gab es zwei Formen: 1. alphabetisch, also m/w oder man ließ 2. den Damen den Vortritt, also w/m. Wenn man der bisherigen Logik folgt, müsste es nun entweder d/m/w oder aber w/d/m heißen. Die gängigste Schreibweise ist die alphabetische, daher plädiere ich für d/m/w. Denn die aktuellen Schreibweisen fördern m. E. eher die Diskriminierung, da das „d“ einfach nur angehängt wird und somit schon visuell entgegen der bisherigen Praxis Ausgrenzung suggeriert, dem Sinn nach „5. Rad am Wagen“. Antworten
Micha sagt: 20. Februar 2019 um 13:34 Uhr Es gibt nur 2 Geschlechter. Daran wird sich nie etwas ändern, auch wenn Ideologien etwas anderes behaupten. Antworten
Matze sagt: 9. Januar 2019 um 9:33 Uhr Nachdem seit 01.01.2019 die Eintragung „divers“ im Personenstandsregister möglich ist, sind wir auch dazu übergegangen in Stellenausschreibungen „m/w/d“ zu nutzen. (Die ketzerisch gemeinte Frage eines Kollegen: „Heißt das jetzt männlich, weiss, deutsch“?). Offen ist die Behandlung hinsichtlich „Diverser“ in Zusammenhang mit Quoten in anderen Gesetzen – z. B. Entgelttransparenzgesetz, Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe (Zielvorgaben in Führungspositionen) oder Quoten bei der Besetzung des Betriebsrats (Geschlecht in der Minderheit). Antworten Daniel sagt: 29. Dezember 2018 um 1:38 Uhr Sehr interessant wofür Steuergelder genutzt werden. Es ist wissenschaftlich nicht bekannt, dass ein Mensch als Zwitter geboren wird. Demzufolge ist die Geschlechtsdefinition eindeutig. Think about it! Antworten
Bernd Jenne sagt: 5. Dezember 2018 um 13:13 Uhr Das ist doch alles Unfug! Es gibt beim Menschen seit Millionen von Jahren nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich! Daran wird sich auch in den kommenden Millionen Jahren nichts ändern! Ein drittes Geschlecht gibt es nicht. Intersexualität ist kein drittes Geschlecht sondern eine recht seltene Anomalie, entstanden durch eine Mutation. Natürlich dürfen intersexuelle Menschen nicht diskriminiert werden und sie müssen sichtbar gemacht werden! Alle weiteren angeblichen „Geschlechter“ sind gar keine Geschlechter sondern gefühlte wandelbare sexuelle Identitäten. Das Kürzel „d“ für „divers“ ist daher als Geschlechtsbezeichnung naturwissenschaftlich schlichtweg falsch. Aber offenbar lässt man sich bei uns in Deutschland bereits mehr von Ideologien leiten als von naturwissenschaftlich belegten Tatsachen! Wenn zukünftig gefühlte sexuelle Identitäten die Stelle biologischer Geschlechter einnehmen sollen dann bitte konsequent. Ich fühle mich als biologischer Mann dann ab sofort als Frau und beanspruche bei Einstellungen die Bevorzugung im Rahmen der Frauenförderung! Antworten K* sagt: 18. November 2018 um 10:30 Uhr Wie wär’s mit „einfach weglassen?“ Antworten A.M. F. sagt: 15. Oktober 2018 um 8:40 Uhr Die richtige Anrede Im Grunde ist es ganz simpel. Alex Jürgen aus Österreich, Elisabeth Müller aus Deutschland und Michel Reiter aus Deutschland (Medizinische Intervention als Folter) haben es ebenso eindeutig zweideutig vorgemacht wie die Klagepartei vor dem Arbeitsgericht Kempten (Az. 2 Ca 143/18). Die richtige Anrede ist: Antworten Volker sagt: 13. September 2018 um 17:05 Uhr Es bleibt die Frage völlig offen, wie ich denn die Anrede gestalten sollte, wenn „Sehr geehrter Herr XXX“ bzw. „Sehr geehrte Frau XXX“ ja dann scheinbar nicht zutreffend sein sollten? Antworten
Tania sagt: 30. August 2018 um 10:00 Uhr Hallo Stefan, Antworten
Tania Teetz sagt: 27. August 2018 um 9:58 Uhr Hallo Stefan, Antworten
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Was ist W M D?Es handelt sich dabei ganz einfach um die Angabe des dritten Geschlechts. Neben dem “m” für “männlich” und “w” für “weiblich” gibt es verschiedene Zusätze mit unterschiedlichen Bedeutungen. Das “d” steht für “divers”, “i” für “inter”, “gn” für “geschlechtsneutral”oder “x” für ein nicht näher spezifiziertes Geschlecht.
Was bedeutet das D bei WMD?Das „d“ bei (m/w/d) steht für „divers“ und meint ein drittes Geschlecht. Damit sollen auch intersexuelle Menschen explizit bei Stellenausschreibungen angesprochen werden.
Wann muss man MWD schreiben?Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2017 das "Dritte Geschlecht" - die Intersexualität anerkannt hat, muss dies ab dem 01.01.2019 in Stellenanzeigen mit weiblich / männlich / inter oder weiblich / männlich / divers gekennzeichnet werden.
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