Wann steht einem das 13 Monats Gehalt zu?

Wann steht einem das 13 Monats Gehalt zu?

In welchen Berufen und Branchen ist das Extra-Geld üblich?

In welchen Berufen und Branchen ist das Extra-Geld üblich?

Ein 13. Monatsgehalt hätte jeder gerne, doch einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn ihr unsicher seid, ob euch in eurem aktuellen Job eine solche Sonderzahlung zusteht, werft ihr am besten einen Blick in euren Arbeitsvertrag. Findet sich dort keine explizite Regelung, können die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag Aufschluss geben. Steht auch dort nichts drin, geht ihr aller Wahrscheinlichkeit nach leer aus. Doch damit seid ihr nicht allein. Einer Umfrage zufolge bekommen 46 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland kein 13. Monatsgehalt. Zu diesem Ergebnis kam das gewerkschaftliche WSI-Tarifarchiv, das eine Online-Umfrage mit mehr als 10.000 Arbeitnehmern durchgeführt hat. Demnach erhalten 54 Prozent der Befragten regelmäßig eine solche Sonderzahlung.

Am größten sind die Chancen auf ein zusätzliches Monatsgehalt in Berufen und Branchen, für die ein Tarifvertrag gilt. 74 Prozent der tariflich Beschäftigten bekommen das Extra-Geld regelmäßig zum Jahresende. Aber nur 44 Prozent der Arbeitnehmer in nicht-tarifgebundenen Betrieben. Denn dort werden Sonderzahlungen nur als freiwillige Leistung gezahlt. Besonders gute Aussichten haben tariflich Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland. Ein volles 13. Gehalt ist aber auch bei ihnen eher die Ausnahme. Meist ist die Sonderzahlung als Prozentsatz eines Monatsgehalts verankert.

Besonders hoch fällt die Extra-Zahlung im Bankgewerbe, in der Chemie-, Druck- und Süßwarenindustrie aus. In diesen Branchen dürfen sich Arbeitnehmer über 95 bis 100 Prozent ihres Monatsgehalts zusätzlich freuen. Dem stehen Branchen gegenüber, in denen Festbeträge üblich sind. Dazu zählen etwa das Hotelgewerbe, die Landwirtschaft und der Steinkohlebergbau. In Ostdeutschland liegt das Sondergehalt tendenziell niedriger, im sächsischen Hotelgewerbe beträgt es beispielsweise 499 Euro.

Da, wo Arbeitnehmern die Extrazahlung zusteht (beispielsweise, weil sie im Tarifvertrag verankert ist), haben Teilzeitkräfte und Minijobber genauso Anspruch darauf wie Vollzeitkräfte. Allerdings gibt es in der Regel dann auch nur einen Anteil des Geldes.

Fazit

Ob ihr ein 13. Monatsgehalt bekommt, hängt also stark von eurem Beruf, eurer Branche und eurem Bundesland ab. Aber auch das Verhandlungsgeschick kann eine Rolle spielen. Denn weil die Wirtschaft brummt und vielerorts Fachkräfte fehlen, lassen sich Arbeitgeber mitunter auf ein 13. und teilweise sogar auf ein 14. Monatsgehalt ein.

Weiterführende Links:

  • TGA: 13. Monatseinkommen, IG Metall Baden-Württemberg
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt, Bundesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • 13. Monatsgehalt: Das müssen Sie wissen!, Heimarbeit.de

Gekürztes 13. Monatsgehalt

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Jedes Jahr aufs Neue: Weihnachten steht vor der Türe und das Thema 13. Monatslohn steht wieder im Raum. Damit Sie alle Informationen zur Hand haben, finden Sie hier das Wichtigste rund um den 13. Monatslohn.

Was ist der 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn ist eine Sondervergütung und wird zum vereinbarten Jahreslohn zusätzlich ausbezahlt. Mit dem Entscheid für einen 13. Monatslohn belohnen Sie Ihre Arbeitnehmer zusätzlich für die im ganzen Jahr geleistete Arbeit. Er ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie legen vorab im Arbeitsvertrag die Höhe sowie den Auszahlungszeitpunkt fest.

Kurz gesagt: Rein von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf eine Sonderzahlung. Hier gilt die Vertragsfreiheit in der Schweiz gemäss Art. 19 OR.

So legen Sie den 13. Monatslohn fest

Wenn Sie sich als Arbeitgeber für eine Sonderzahlung in Form des 13. Monatslohnes entscheiden, muss es hierzu eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer geben. Diese kann sowohl schriftlich als auch formlos mündlich getroffen werden.

Übrigens gelten auch stillschweigende Vereinbarungen: Wurde regelmässig während mindestens drei Jahren in Folge, aus gleichem Grund, in unveränderter Höhe eine vorbehaltlose Sonderzahlung geleistet, verliert sie ab diesem Zeitpunkt ihren freiwilligen Charakter.

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13. Monatslohn nicht zu verwechseln mit Gratifikation oder Bonus:

Gratifikation

Die Gratifikation oder das Weihnachtsgeld sind freiwillige Sonderzahlungen des Arbeitgebers (freiwillig nur, wenn sie nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind). Der Arbeitgeber kann Anlass, Zeitpunkt sowie Höhe festlegen und die Auszahlung an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie beispielsweise ein guter Geschäftsgang.
Achtung: Diese freiwilligen Sonderzahlungen können auch nur einzelne Mitarbeitende begünstigen, beispielsweise bei einer individuellen Leistung oder einem speziellen Teamerfolg. Wenn die Mehrheit der Mitarbeiter eine Sonderzahlung erhält, müssen aber triftige Gründe vorliegen, warum andere keine Sonderzahlung erhalten.

Bonus

Das Wort «Bonus» ist ein Überbegriff für viele unterschiedliche Leistungsarten. Der Bonus ist eine variable Vergütung mit teils Gratifikationscharakter (freiwillig) und, je nach Bedingungen, teils Lohncharakter (unfreiwillig) oder er kann eine Mischform sein.

Der Bonus ist gesetzlich nicht geregelt, daher muss von Fall zu Fall unterschieden werden, ob der Bonus eine Gratifikation (Art. 322d OR), Lohn (Art. 322 OR) oder einen Anteil am Geschäftsergebnis (Art. 322a OR) darstellt. Ausschlaggebend ist die Formulierung im Arbeitsvertrag.

Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?

Es gibt keine bestimmte Vorgabe, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Dies ist abhängig vom jeweiligen Unternehmen. Das heisst, jedes Unternehmen kann selbst festlegen, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Dies kann also jeden Monat über das Jahr verteilt sein oder nur in einem bestimmten Monat zum vollen Betrag. Spätestens aber mit dem Dezemberlohn wird dieser ausbezahlt. Dies ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.

Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?

Die Höhe des 13. Monatsgehalts hängt vom Jahreslohn ab. Das heisst, dass der Jahreslohn durch 12 geteilt wird, sofern es nicht anderes vertraglich festgelegt worden ist.
Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch (pro rata). Der anteilsmässige Anspruch entfällt jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird.

13. Monatslohn berechnen – so geht’s

Unser Berechnungsbeispiel hilft Ihnen, die Berechnung des 13. Monatslohn nachvollziehen zu können.

Monatslohn (brutto) Arbeitnehmer CHF 6'000.-
Jahreslohn (brutto) ohne 13. Anteil CHF 72'000.-
13. Monatslohn (1/12 des Jahreslohns) CHF 6'000.-
Auszahlungsalternativen
Einmalige Auszahlung (spätestens im Dezember) inkl. Monatslohn (brutto) CHF 12'000.-
Alternative Auszahlung über das Jahr verteilt inkl. Monatslohn (brutto) CHF 6'500.-

In unserem Beispiel beträgt der Bruttolohn des Arbeitnehmers CHF 6’000.- pro Monat. Während des Jahres gab es keine Anpassung am Lohn. In einem ersten Schritt rechnen Sie den Jahreslohn aus. In diesem Beispiel also CHF 6’000.- x 12 = CHF 72’000.-. Dieser Jahreslohn wird dann wiederum durch 12 geteilt und ergibt somit den 13. Monatslohn: CHF 72’000.- / 12 = CHF 6’000.-.

Tipp: Eine Lohnabrechnung Monat für Monat zu erstellen ist natürlich mühsam. Wenn dann im Dezember noch der 13. Monatslohn hinzu kommt, kann es schnell mal unübersichtlich werden. Einfacher und automatisch geht es, wenn man dafür ein geeignetes Lohnprogramm benutzt. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung der Lohnabrechnung und bei der Berechnung des 13. Monatslohnes.

13. Monatslohn bei Stundenlohn?

Wenn es vertraglich festgelegt ist, dann erhält der Arbeitnehmer auch beim Stundenlohn einen 13. Monatslohn. Die Auszahlung erfolgt beim Stundenlohn gemäss Gesetz immer jeden Monat. Das heisst, hier haben Sie als Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, den 13. Monatslohn gebündelt in einem Monat auszubezahlen.

Ein Beispiel
Hat der Arbeitnehmer einen Stundenlohn von CHF 25.- und er hat im Monat November 30 Stunden gearbeitet, dann ergibt das einen Lohn von CHF 750.-.
Manche Gesamtarbeitsverträge schreiben vor, dass der 13. Monatslohn bei Stundenlöhnern mit 8.33% (d.h. auf zwei Nachkommastellen gerundet) gerechnet wird. Ansonsten wird dieser mit 1/12 berechnet. Zudem wird festgelegt, ob zuerst der 13. Monatslohn und darauf der Ferienzuschlag oder umgekehrt zuerst der Ferienzuschlag und darauf der 13. Monatslohn berechnet wird.

Das Ergebnis ist gleich, nur die Zwischenbeträge und die Höhe der Ferienrückstellung ändern sich durch diese Einstellung. Auch dies wird vertraglich festgelegt.

Bei der normalen Berechnung zu 1/12 sieht dies dann wie folgt aus: CHF 750.-/12 = CHF 62.50.-. Hier erhält der Mitarbeiter also einen 13. Monatslohn von CHF 62.50.- für den Monat November.

Bei Eintritt und Kündigung

Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch (pro rata). Der anteilsmässige Anspruch entfällt aber, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird.

Hier wird auch zuerst der Jahreslohn ausgerechnet und dieser dann durch 12 Monate geteilt.
Wenn der Arbeitnehmer also z. B. per 01.08.2020 bei der Firma gestartet hat und er einen Monatslohn von CHF 6000.- hat, dann ergibt sich hier ein Jahreslohn wie folgt: 6000 x 5 = 30’000.-
Der 13. Monatslohn wird dann wie folgt berechnet: CHF 30’000.- / 12 = CHF 2’500.-

Bei Kurzarbeit

Einige Arbeitgeber machen geltend, dass der 13. Monatslohn um die Kurzarbeit gekürzt werden soll. Wir empfehlen jedoch, den 13. Monatslohn ungekürzt zu vergüten, da wenigstens anteilsmässig eine Vergütung durch die ALK gemacht wurde.

Bei Krankheit

Bei einer Abwesenheit aufgrund einer Krankheit, erhält der Arbeitnehmer das Krankentaggeld. Im Lohn bei Krankheit ist der 13. Monatslohn aber bereits inbegriffen und somit ist kein 13. Monatslohn geschuldet für diese Zeit. Da es sich aber meistens um einen kleinen Betrag handelt, zahlen viele Unternehmen den normalen 13. Monatslohn aus. Dies ist aber abhängig vom Arbeitgeber. Auch hier wird bei keiner speziellen Regelung der Jahreslohn geteilt in 12 gerechnet um den 13. Monatslohn zu berechnen.

Sonstige

Grundsätzlich bleibt die Berechnung des 13. Monatslohn immer gleich. Auch wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Lohnerhöhung oder Lohnkürzung während dem Jahr erhalten hat. Hier wird immer der Jahreslohn ausgerechnet und dieser dann durch 12 geteilt.

13. Monatslohn in der Lohnabrechnung

Auch beim 13. Monatslohn gelten die normalen Abzüge wie beim regulären Monatslohn. Das heisst auch beim 13. Monatslohn werden die AHV, ALV, NBU, KTG etc. abgezogen.

Wenn Sie eine geeignete Software verwenden, dann wird dies natürlich weitestgehend automatisiert: Mit der Lohnsoftware bexio, beispielsweise, erstellen Sie Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter mit wenigen Klicks.

Beispiel-Lohnabrechnung in bexio

In der Lohnbuchhaltung von bexio müssen Sie hierfür lediglich definieren, wie sich der 13. Monatslohn zusammensetzt und in welchen Monaten dieser ausbezahlt werden soll. Wählen Sie z. B. aus, dass dieser im August, September, Oktober, November und Dezember ausbezahlt werden soll, dann wird dies wie folgt berechnet:

Abb. Beispielhafte Lohnabrechnung in bexioAbb. Beispielhafte Lohnabrechnung in bexio

So könnte demnach eine Lohnabrechnung aussehen, bei der im Dezember noch zusätzlich der 13. Monatslohn ausbezahlt wird:

Abb.: Beispiel-Lohnabrechnung in bexioAbb.: Beispiel-Lohnabrechnung in bexio

Beim Stundenlohn können Sie definieren, ob dieser zu 1/12 oder 8.33% berechnet werden soll. Zudem können Sie definieren ob der 13. Monatlsohn entweder vor dem Ferienzuschlag und der Feiertagsentschädigung berechnen werden soll oder ob diese in die Lohnsumme einbezogen werden. Mehr erfahren »

Darf das 13. Monatsgehalt gestrichen werden?

Der 13. Monatslohn wird in der Regel vertraglich festgelegt. Auch stillschweigende Vereinbarungen gelten: Wurde regelmässig während mindestens drei Jahren in Folge, aus gleichem Grund, in unveränderter Höhe eine vorbehaltlose Sonderzahlung geleistet, verliert sie ab diesem Zeitpunkt ihren freiwilligen Charakter. Da dies ein Vertragsbestandteil ist, kann dies nur im gegenseitigen Einvernehmen oder via Änderungskündigung angepasst oder gestrichen werden.

Wenn Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsauskunft zu wenden.

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Fazit: Meine 5 Tipps zu Sonderzahlungen für Arbeitgeber

  • Vereinbaren Sie Sonderzahlungen schriftlich und formulieren Sie sie klar und einheitlich.
  • Verzichten Sie auf willkürliche Zahlungen an einzelne Mitarbeiter.
  • Informieren Sie als Arbeitgeber transparent und proaktiv, weshalb eine Sonderzahlung erfolgt.
  • Denken Sie daran, dass Lohnforderungen bis 5 Jahre nach Fälligkeit eingefordert werden können (Verjährungsfrist).
  • Achtung: Alle Auszahlungen in Form von Bonus, Gratifikation, 13. Monatslohn sind beitragspflichtig (AHV etc.).

Michèle Aregger, bexio-Support

Wann hat man Anspruch auf 13 Monatsgehalt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein.

Wie lange muss man arbeiten um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt, ist eine Bindung an das Unternehmen bis zum 31.03. des Folgejahres zulässig. Bei zwei Monatsgehältern oder mehr ist sogar eine betriebliche Bindung bis zum 30.06. des Folgejahres rechtlich unbedenklich.

Wann hat man Anspruch auf 13 und 14 Gehalt?

Anspruch auf die volle Höhe Ihrer Sonderzahlungen haben Sie dann, wenn Sie das gesamte Kalenderjahr im Unternehmen oder der Institution beschäftigt waren. Ist das nicht der Fall, werden das 13. und 14. Gehalt meist nur aliquot, also anteilig, ausbezahlt.