Wann gibts die 300 € vom staat

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Erstellt: 07.10.2022Aktualisiert: 14.10.2022, 09:59 Uhr

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Wichtiger Bestandteil des Entlastungspaketes der Bundesregierung ist die Energiepauschale über 300 Euro. Aber wie und wann kriege ich das Geld?

Update vom 11. Oktober 2022: In der Regel sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Betriebsrat oder Ihren Arbeitgeber. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dezember 2022 die Energiepreispauschale, mehr dazu erfahren Sie hier.

Erstmeldung vom 25.03.2022: Mit umfangreichen und milliardenschweren Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Ampel-Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise. Vorgesehen ist in dem Entlastungspaket der Ampel unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wer soll von dieser Pauschale künftig profitieren?

Energiepauschale von 300 Euro: Wer bekommt das Geld?

Wann gibts die 300 € vom staat

Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.  © Patrick Pleul/dpa

Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge geeinigt: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

Energiepreispauschale für Erwerbstätige: Wann kommt das Geld?

Wann das Geld ausgezahlt werden soll? „Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll“, hieß es etwa in einem Bericht auf MDR.de (Stand: 28. April). Lesen Sie zudem hier, inwiefern man auch bei einem Minijob von der Pauschale profitieren soll.

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Arbeitnehmerpauschbetrag wurde auf 1.200 Euro erhöht

Schon zuvor hatte die Koalition beschlossen, dass – um Arbeitnehmer angesichts der gestiegenen Energiepreise zu unterstützen –, der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. (ahu)

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Die Energiepreispauschale „EPP“ verspricht 300 Euro Extra-Geld für alle, die unter den stark steigenden Energiepreisen leiden. Was Sie wissen müssen und wann Sie wie an die Pauschale kommen, sagen wir Ihnen hier.

Wenn nur alles so einfach gehen würde, wie sich die 300 Euro Energiepauschale zu sichern. Sie ist Teil des Entlastungspakets und während es 9-Euro-Ticket und Tankrabatt schon länger gibt, steht der staatliche Zuschuss für erhöhte Energiekosten erst noch aus. Ganz korrekt heißt die Pauschale eigentlich Energiepreispauschale und wird gern als „EPP“ abgekürzt.

Die gute Nachricht: Die meisten Menschen müssen einfach gar nichts machen, um an die 300 Euro zu kommen. Im September sollten einfach 300 Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung stehen. Doch es lohnt sich, die Details zu kennen.

Die 300 Euro der EPP sollen die Menschen entlasten, „denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind “, schreibt das Bundesfinanzministerium in bestem Beamtendeutsch.

Verkürzt könnte man sagen, wer in Deutschland wohnt und 2022 steuerpflichtige Einkünfte bezieht, kriegt die 300 Euro. Dazu zählen unter anderem:

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten,
  • Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
  • kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber") sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer),
  • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit,
  • Personen, die ein Wertguthaben bei der DRV Bund ansparen,
  • Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG),
  • Arbeitnehmer, die steuerpflichtige oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten (z. B. nach § 20 Mutterschutzgesetz ‑ MuSchG ‑),
  • im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler und Grenzgänger,
  • Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer),
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum,
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind,
  • Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison‑]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht).

Pensionierte Beamte sowie Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP.

  • Arbeitsverträge ändern sich: Ab dem 1. August wird vieles anders

Besonders komfortabel erhalten Arbeitnehmer, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, die 300 Euro EPP mit der Lohnabrechnung im September. Es ist also eine gute Idee, einen zweiten Blick auf den Gehaltszettel zu werfen. Ist dort die Pauschale vermerkt, müssen Sie nicht aktiv werden. Fehlt sie, können Sie mit der Buchhaltung Rücksprache halten.

Es gibt nämlich Fälle, da zahlt der Arbeitgeber die EPP nicht aus, etwa wenn

  1. der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben oder der Arbeitgeber ausschließlich geringfügige Beschäftigte einsetzt oder
  2. der Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichtet hat oder
  3. der Arbeitnehmer bei Minijobs dem Arbeitgeber nicht schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt oder
  4. der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft ist.

Die Energiepauschale entfällt dann aber nicht, vielmehr fließt sie in die Einkommensteuererklärung für 2022 ein.

Längst nicht jeder ist bei einer Firma angestellt. Doch auch Selbständige und Freiberufler kriegen die 300 Euro EPP. Sie kann in diesen Fällen nur nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Der Trick ist, dass diese Berufsgruppen die 300 Euro als Minderung bei der Einkommensteuer-Vorauszahlung geltend machen können. Das gilt auch für Einkünfte als Land- und Forstwirtschaft sowie für Gewerbebetriebe.

Es wird dabei die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022, also die Zahlung für den 10. September 2022 herabgesetzt.

300 Euro vom Staat nimmt man gerne mit, doch es handelt sich dabei nicht um einen steuerfreien Zuschuss. Die Energiepauschale ist also steuerpflichtig und zwar was Einkommen- sowie Lohnsteuer betrifft.

Was die Einkommensteuer betrifft, handelt es sich bei der EPP um „sonstige Einkünfte“. Die vom Arbeitgeber ausgezahlte EPP unterliegt als „sonstiger Bezug“ dem Lohnsteuerabzug. Selbständige müssen für die EPP aber weder Umsatz- noch Gewerbesteuer abführen.

Wann kommen die 300 €?

Die Energiepreispauschale wird im September ausgezahlt. Ab September 2022 soll der 300-Euro-Bonus auf die Konten der steuerpflichtigen Arbeitnehmer landen. Doch wann kommt die Energiepreispauschale im September 2022 als Einmalzahlung auf die Konten?

Wer bekommt die 300 Euro Bonus 2022?

Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.

Wer bekommt die Energiepauschale 300 €?

Selbständige bekommen einen Vorschuss, indem sie weniger Steuern vorauszahlen müssen. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen 10,4 Milliarden Euro. Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.