Um den Verkehr in Deutschland zu regeln, gibt es Verkehrszeichen. Sie zeigen beispielsweise die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder ein Parkverbot an. Jedoch gibt es noch weitere Hinweise, die den Verkehrsteilnehmern auf den öffentlichen Straßen zur Orientierung dienen: die Fahrstreifenbegrenzung und die Fahrbahnbegrenzung. Show
Umgangssprachlich werden die beiden auch als „durchgezogene Linie“ bezeichnet. Die StVO definiert diese als „Verkehrszeichen 295“, wobei das eigentliche Zeichen die Linie auf der Straße darstellt und im Fachjargon als „Zeichen“ oder „Markierung“ betitelt wird. In der 2. Anlage der StVO wird die durchgezogene Linie unter der laufenden Nummer 68 geführt. Hier befinden sich keine Bußgelder, sondern eher Ge- und Verbote zur Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung. Inhaltsverzeichnis
FAQ: FahrstreifenbegrenzungWird gesetzlich bestimmt, was eine Fahrbahnbegrenzung bzw. eine Fahrstreifenbegrenzung sind? Ja, in der Anlage 2 zur StVO ist definiert, das eine Fahrbahnbegrenzung bzw. die Fahrstreifenbegrenzung durch das Zeichen 295 bestimmt werden. Dieses grenzt die Fahrbahnen und Fahrstreifen voneinander ab. Wie sieht das Zeichen 295 zur Fahrbahnbegrenzung aus? Beim Zeichen 295 handelt es sich um eine weiße durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Dieser grenzt die Fahrbahn zum rechten Rand ab. Die Fahrstreifen werden ebenfalls durch eine solche Linie voneinander abgegrenzt. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist mit Sanktionen bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung zu rechnen? Ja, missachten Verkehrsteilnehmer die Regelungen, die mit dem Zeichen 295 einhergehen, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Wann dies der Fall ist, zeigt die Bußgeldtabelle hier auf. Video: Die durchgezogene Linie auf der FahrbahnWelche Vorschriften gelten hinsichtlich der Fahrstreifenbegrenzung? Die Antwort gibt’s im Video!Was ist eine Fahrbahnbegrenzung?Fahrbahnbegrenzungen trennen die Fahrbahn von einem Seitenstreifen oder einem Seitenweg ab. Sie befinden sich stets am Fahrbahnrand. Eine Fahrstreifenbegrenzung hingegen, begrenzt die beiden Fahrstreifen und definiert die Linie zwischen beiden.
Die Fahrstreifenbegrenzung kann nicht nur aus einer durchgezogenen Linie bestehen. In manchen Fällen ist – zur besseren Übersicht – auch eine Doppellinie auf der Fahrbahn markiert. Die doppelte Linie besitzt den gleichen Zweck wie die einfache durchgezogene Linie. Worin unterscheiden sich Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung?Die Fahrstreifenbegrenzung grenzt jenen Teil der Fahrbahn ab, der für den Gegenverkehr bestimmt ist, oder sie begrenzt mehrere Fahrstreifen derselben Fahrrichtung. Handelt es sich dabei um eine durchgezogene Linie, so kennzeichnet sie gleichzeitig ein Überholverbot. Die Fahrbahnbegrenzung soll hingegen den Fahrbahnrand verdeutlichen. Befindet sich rechts von ihr ausreichend Platz, müssen langsame Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Radfahrer möglichst rechts von ihr fahren. Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote. Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein. Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst. Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar. Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert VerboteHier wird geregelt:
* Einen befestigten Seitenstreifen erkennen Sie übrigens daran, wenn er asphaltiert oder gepflastert wurde. Befindet sich neben der Fahrbahn ein Streifen, der mit Gras bewachsen ist, zählt dies in der Regel nicht als Seitenstreifen. Als Ausnahme kann ein Seitenstreifen auch aus einem Mineralgemisch bestehen. Abstand zwischen Fahrzeug und FahrstreifenbegrenzungSollten Sie die durchgezogene Linie überfahren, droht ein Bußgeld. Dies gilt auch für das Halten und Parken auf bzw. neben der Fahrstreifenbegrenzung oder Fahrbahnbegrenzung. Die StVO bestimmt zwei wichtige Regelungen, die das Halten und Parken in Bezug auf die durchgezogene Linie reglementieren. Wie groß muss der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung sein?Möchten Sie auf der Fahrbahn parken, ist dies nur dann zulässig, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie der Fahrstreifenbegrenzung ein Fahrstreifen mit einer Breite von mindestens drei Metern verbleibt. Dies ist so geregelt, damit noch andere Fahrzeuge zwischen Sie und die durchgezogene Linie passen. Mit dieser Regelung kommt der Verkehr nicht ins Stocken und läuft flüssig. Zusätzlich zu diesem Gebot gibt es noch ein weiteres, welches das Halten bei der durchgezogenen Linie bestimmt. Befindet sich nämlich rechts neben der durchgehenden Linie der Fahrbahnbegrenzung ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg, darf links neben der Linie nicht gehalten werden. Man stelle sich also hier vor, dass es eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen gibt (links: A, rechts: B). Neben dem rechten Fahrstreifen, also B, befindet sich ein Seitenstreifen, also C. Auf B darf nicht gehalten werden. Kreisverkehr überfahren: Die durchgezogene Linie am KreiselEin Kreisverkehr besitzt in der Regel eine Mittelinsel. Diese ist von einer durchgezogenen Linie umgrenzt und bildet dann die Fahrbahnbegrenzung. Diese durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden; das bedeutet, dass ein Fahrzeug nicht mit den Rädern auf der Mittelinsel landen darf. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme:
Die Ausnahme greift aber nur, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ansonsten müssen diese genannten Fahrzeuge den Kreisverkehr umfahren und dabei andere Straßen nutzen. Durchgezogene Linie überfahren: Hier ist es erlaubtDie StVO definiert jedoch nicht nur Verbote. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist in manchen Situationen erlaubt:
Wenn Sie eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer, die den Sonderweg benutzen, nicht gefährdet oder behindert werden. Durchgezogene Linie überfahren? Bußgeld und Co.Die durchgezogene Linie zu überfahren, ist mit einem Bußgeld im Bußgeldkatalog bestimmtÜberholen bei durchgezogener Linie ist eine Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend geahndet. Um den Straßenverkehr zu schützen, sind Geldbußen und weitere Maßnahmen wie Punkte in Flensburg in den deutschen Gesetzen und Verordnungen vorhanden. Sehen Sie eine durchgezogene Linie und überholen, müssen Sie eine Geldbuße von 30 Euro erwarten. Diese erhöht sich auf 35 Euro, wenn Sie außerdem noch einen Unfall verursachten, während Sie mit dem Auto überholt haben. Das sieht der Bußgeldkatalog in puncto durchgezogene Linie außerdem vor:
Fahrstreifenbegrenzung: durchgezogene Linie überfahren? 4.04 5 25Loading...Das könnte Sie auch interessieren:
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