Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet

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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren - bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind - den anderen Beteiligten angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen - auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

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Eintrag › Frage: 1.2.34-001 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008

Antwort 1, 2 und 3: Richtig

Die Beteiligung an einem Verkehrsunfall verpflichtet Sie zu mehreren Dingen:

  • Bei einem nur geringen Schaden müssen Sie umgehend zur Seite fahren, damit der fließende Verkehr ungehindert weiterrollen kann und unnötige Behinderungen vermieden werden.
  • Sie müssen sich allen anderen Beteiligten vorstellen und angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind. Dies hat nichts mit der Frage zu tun, ob Sie den Unfall verursacht haben, sondern soll lediglich sicherstellen, dass alle Unfallbeteiligten bekannt sind.
  • Aus diesem Grund sind Sie auch dazu verpflichtet, allen Beteiligten Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen, sowie ihnen Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. So soll allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, sich persönliche Daten der anderen Unfallbeteiligten zu notieren, damit diese später bei Versicherungen, Polizei usw. angegeben werden können. Sie müssen Ihre Papiere jedoch nicht aushändigen, dies ist nur gegenüber einem Polizeibeamten der Fall.

Die Antwortmöglichkeiten sind bei dieser Frage also alle richtig.

In Gedanken beim Job, kurz am Navigationgerät gespielt, mal aufs Iphone geschaut, oder einfach in einem müden Moment nicht aufgepasst – im Straßenverkehr kann das große Folgen haben – Verkehrsunfall! Der Schrecken ist erstmal enorm und plötzlich ist man in einer völlig neuen Situation, die schnell überfordern kann. 

Ob der Verkehrsunfall eigen- oder fremdverschuldet ist, gibt es einige Verpflichtungen die man als Unfallbeteiligter einhalten muss. Einfach weiterfahren ist keine Option, auch wenn das im ersten Moment als einfachste Alternative in Frage kommt. Das wäre Fahrflucht und ist verboten. Wie verhält man sich also richtig, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist? 

Bevor wir zu unserer Checkliste kommen, vorab … 

Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden, dies geschieht täglich tausende Mal auf deutschen Straßen. Es ist sinnvoll das Szenario einmal zu durchdenken und sich mit den Pflichten vertraut zu machen, um nicht völlig unvorbereitet und ratlos vor genau diese unangenehme Situation zu stehen.

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt Wozu sind Sie verpflichtet

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind sie verpflichtet? Hier eine einfache Checkliste: 

  • Sichern sie die Unfallstelle ab. Stellen sie zum Beispiel ein Warndreieck auf 
  • Verlassen sie nicht den Unfallort, informieren sie die Polizei und Rettungskräfte und warten sie bis diese eintreffen 
  • Leisten sie Erste Hilfe und / oder fordern sie andere auf zu helfen, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind 
  • Ist das Schaden an ihrem Fahrzeug gering, fahren sie das Fahrzeug zur Seite 
  • Geben sie allen Beteiligten an, dass auch sie in dem Unfall verwickelt sind 
  • Machen sie, zwecks Dokumentation, Fotos vom Unfallort 
  • Sind sie Zeuge, teilen sie es der Polizei mit 

In einer Unfallsituation ist man schnell überfordert. Sprechen sie mit anderen Beteiligten und Zeugen und helfen sie sich gegenseitig. Menschen reagieren in Extremsituation sehr unterschiedlich, manche verfallen in einen Art Schockstarre, andere verhalten sich ruhig und besonnen und sind in der Lage zu helfen. Helfen sie auch denjenigen die sich ueberfordert sind, indem sie ihnen mitteilen sich einfach an den Straßenrand zu setzen und zu warten, bis Hilfe eintrifft.  

Diese Fragestellung wird sie auch in der Führerscheinprüfung antreffen (1.2.34-110). 

Frage: Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet? 

  • bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren 
  • den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war 
  • auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben 

Alle Antworten sind richtig.

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Was müssen Sie bei einem Unfallbeteiligten auf Verlangen vorweisen?

Du musst auf Verlangen anderer Unfallbeteiligter deinen Führerschein und Anschrift vorzeigen, kannst dies allerdings gleichermaßen von anderen Personen einfordern. Den Vertrag zur Haftpflichtversicherung musst du nicht vorweisen.

Wer ist beteiligt an einem Verkehrsunfall?

In § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird definiert, welche Personen nach einem Verkehrsunfall als Unfallbeteiligte gelten. Dort heißt es: Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

Sind an einem Unfall auf einem Parkplatz beteiligt?

Du solltest die wichtigsten Angaben mit deinem Unfallgegner austauschen, um in Kontakt treten zu können und abgesichert zu sein. Ihr solltet ebenfalls einvernehmlich den Unfallhergang festhalten. Du solltest den Schaden mithilfe von Fotos dokumentieren.