Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr

Verkehrs­zeichen sind nicht immer eindeutig: Viele Schilder gelten nur „werktags“. Aber was heißt das eigentlich?

Berlin (DAV). „Werktags 9 – 23 Uhr mit Parkschein“: Kleine Zusätze wie dieser hängen oft an blauen Parkschildern. Auch Park- und Halteverbote gelten häufig nur zu bestimmten Zeiten an „Werktagen“. Von Montag bis Freitag darf man sein Auto hier nicht abstellen, so viel ist klar. Aber was gilt eigentlich am Samstag? Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt immer wieder für teure Missver­ständnisse. Spätestens, wenn Autofahrer am Samstag ein saftiges Knöllchen an ihrem Auto finden.

Gerichte eindeutig: Samstag ist „Werktag“

Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und betrachten den Samstag deshalb nicht als Werktag. Anders sehen das in der Regel die Gerichte: So entschied beispielsweise das Oberlan­des­gericht Hamm am 7. März 2001 (AZ: 2 Ss OWi 127/01), der Samstag sei im „allgemeinen Sprach­ge­brauch“ auch heute noch ein Werktag. Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleich­zu­setzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung gilt. Diese Einschätzung bestätigt auch eine Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs vom 27. April 2005 (AZ: VIII ZR 206/04). Dass der Samstag ein Werktag sei, begründen die Richter unter anderem mit einer Definition im Bundes­ur­laubs­gesetz: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Knöllchen droht!

Verkehrs­teil­nehmer sollten sich deshalb bei „werktäg­lichen“ Verboten und Einschrän­kungen nicht auf ihre Intuition verlassen. „Es ist unbedingt zu empfehlen, diese Schilder auch am Samstag zu beachten. Wer das nicht tut, riskiert ein Knöllchen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Michael Burmann, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins.

Übrigens: Nicht bei allen gesetz­lichen Regelungen zählt der Samstag als Werktag – zum Beispiel bei bestimmten Fristen und Terminen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürger­lichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Samstage werden dabei nicht mitgezählt. Das entschied der Bundes­ge­richtshof in einer Entscheidung vom 13. Juli 2010 (AZ: VIII ZR 291/09). Die Begründung: Mieten werden in der Regel per Banküber­weisung bezahlt. Und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Es lohnt sich also, beim Begriff „Werktag“ genau hinzuschauen – nicht nur im Straßen­verkehr.

Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr
Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr
Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr

häufige Fragen

Frage: Wir möchten in unserer Innenstadt das Parken neu ordnen. Tagsüber soll das Parken mit Parkschein bewirtschaftet werden; nachts hingegen sollen dort nur Bewohner parken dürfen. Wie muss beschildert werden ? Antwort: Ich empfehle die links dargestellte Art der Beschilderung. Durch die Verwendung des Z 290 (Haltverbotszone) wird deutlich gemacht, dass es sich um einen reglementierten Bereich handelt. Von diesem Verbot sind Bewohner mit besonderem Ausweis befreit und zwar rund um die Uhr. In einem Zeitfenster von 8 - 18 Uhr ist das Parken mit Parkschein erlaubt. Die Höchstparkzeit ( 30 MInuten, eine Stunde oder mehr) regelt der Parkscheinautomat. Frage: Wenn wir als Gemeinde in einer Straße Parkbuchten einzeichnen und jeweils bei der Einfahrt in diese Straße ein Hinweisschild anbringen: Parken nur in den Parkbuchten erlaubt reicht das? oder muss ich den anderen Bereich mit VZ 286 Anfang und Ende beschildern? Antwort: Ein Hinweisschild alleine reicht nicht aus. Sie erreichen die gewünschte Parkweise indem Sie Z 286 (eingeschränktes Haltverbot) oder Z 290 (Haltverbotszone) anordnen; jeweils mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt). Dazu brauchen Sie auch nicht unbedingt vollständige Parkbuchten oder Parkflächen zu markieren; es reicht aus, wenn Sie die Flächen z.B, mit Ecken kennzeichnen. Frage: Es geht um das Parken nach Kreisverkehrsausfahrten. In der Regel ist dies aufgrund von vorhandenen Mittelinseln oder Fahrbahnmarkierungen unzulässig. Was gilt jedoch bei einen Minikreisverkehr, an welchem weder Fahrbahnteiler noch Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind. Besteht hier auch das Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO? Antwort: Der Kreisverkehr ist eine besondere bauliche Gestaltungsform eines Knotenpunktes. Gemäß § 8 StVO stellen die dem Kreisverkehr zuführenden Straßen jeweils Einmündungen dar: § 8 Abs. 1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Demzufolge ist das Parken an besagter Stelle gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 im Bereich von 5m vor und nach der Ausfahrt vom Kreisverkehr untersagt. Bemessungspunkt ist der Schnittpunkt der Bordsteinkanten. Frage: Ih einem Wohngebiet wird so gegenüber voneinander geparkt, dass der Linienbus oft behindert wird. Wir wollen dort das Parken ordnen so dass nur noch in gekennzeichneten Bereich geparkt werden darf. Außerdem soll zu bestimmten Zeiten dort eine Parkscheibenpflicht gelten. Antwort: Zunächst muss eine Beschilderung gefunden werden, die das Parken grundsätzlich verbietet. Das erreichen Sie mit Z 290 (Haltverbotszone). Von dem damit angeordneten Verbot sollen gekennzeichnete Flächen ausgenommen werden. Damit ist das Zusatzzeichen 1053-30 StVO ergänzend anzuordnen. Innerhalb einer Haltverbotszone sind abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen möglich. So können Sie dort durch die Z 314 eine Parkscheibenpflicht anordnen. Diese ist begrenzt auf werktags von 8-20 Uhr. Außerhalb dieser Zeit darf ohne Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden (Z 290 mit Zusatzzeichen).

Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr

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Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr
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Nur mit parkschein werktags 9 - 18 uhr

Was bedeutet nur mit Parkschein werktags?

Werktags 9 – 23 Uhr mit Parkschein“: Kleine Zusätze wie dieser hängen oft an blauen Parkschildern. Auch Park- und Halteverbote gelten häufig nur zu bestimmten Zeiten an „Werktagen“. Von Montag bis Freitag darf man sein Auto hier nicht abstellen, so viel ist klar.

Was bedeutet werktags 8 18 Uhr?

Dahjer bedeutet die beschriebene Kombination: "Werktags von 8-18 Uhr ist das Parken auf dem Seitenstreifen für 2 Stunden gestattet, sofern eine Parkscheibe ausgelegt ist."

Was bedeutet nur werktags?

Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag.

Was bedeutet Ladezone 8 18 Uhr?

ich parke öfter auf einer stelle wo ein parkverbotschild steht mit dem zusatz ladezone 8 - 18 uhr. heisst das, daß man dort in der restlichen zeit parken darf oder nicht ? Ja, in der nicht angegebenen Zeit darfst Du da parken. Ja, in der nicht angegebenen Zeit darfst Du da parken.