Muss ich für das jobcenter telefonisch erreichbar sein corona

Das Jobcenter Stuttgart hat seine Arbeitsabläufe an die derzeitige Situation angepasst, um die Gesundheit der leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeitenden zu schützen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Das Jobcenter Stuttgart bittet darum, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren. Es ist auch einetelefonische Beratung möglich.  Anträge und Unterlagen werden per Post entgegengenommen.

Während der städtischen Sprechzeiten ist sichergestellt, dass dringende Anliegen auch persönlich vor Ort in den Zweig- und Fachstellen des Jobcenters vorgebracht werden können. Bitte tragen Sie zum Schutz unserer Mitarbeitenden und anderer Besucher*innen freiwillig einen Mund- und Nasenschutz.

Angebote zur Unterstützung

Nehmen Sie bitte Kontakt zu der  Jobcenter-Zweigstelle (Öffnet in einem neuen Tab) Ihres Wohnortes oder mit der zuständigen Fachstelle auf:

  • Telefonische Beratung: Die Mitarbeitenden beraten Sie gerne telefonisch zu allen leistungsrechtlichen Themen, kurzfristig aufkommenden Anliegen und Fragen rund um die berufliche Eingliederung. Eine telefonische Beratung kann ganz spontan oder auch nach Vereinbarung eines Telefontermins stattfinden. Sollten die Leitungen durch ein erhöhtes Anrufaufkommen belegt sein, erfolgt möglichst schnell ein Rückruf durch die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters Stuttgart.
  • Persönliche Einladung: Sie wurden zu einem Gespräch ins Jobcenter eingeladen? Nehmen Sie diesen Termin bitte wahr, soweit keine Gründe im Sinne des Infektionsschutzes oder andere triftige Gründe dagegensprechen.
  • Unterlagen einreichen: Unterlagen können Sie per E-Mail möglichst als ein Anhang oder durch Einwurf in die Haus-Briefkästen der Zweig-, Außen- und Fachstellen einreichen. Elektronische Nachweise können als Scan oder auch als Handy-Foto geschickt werden.

Wichtig: E-Mails sollten grundsätzlich an das zentrale Postfach der Zweig- oder Fachstellen gesendet werden und nicht an E-Mail-Adressen der jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters. Denn sonst können die Anliegen im Falle einer Erkrankung der Mitarbeitenden nicht bearbeitet werden.

Weitere Themen

  • Corona-Pandemie: Erleichterte Antragstellung Arbeitslosengeld II
  • Corona-Pandemie: Akute finanzielle Notlagen

Die Corona-Pandemie bringt vieles durcheinander. Zehntausende Menschen arbeiten plötzlich von zu Hause aus, Geschäfte müssen schließen, Menschen verlieren ihre Stellen. Auch bei zahlreichen Behörden sorgt das Virus dafür, dass nichts mehr so ist, wie es mal war. Das Bremer Jobcenter ist da keine Ausnahme. Seit Mitte März hat es für Publikum geschlossen. Wer Leistungen wie Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beantragen will, kann das noch telefonisch machen, persönliche Treffen gibt es vorerst nicht. Und genau hier liegt das Problem – glaubt Marcus Funke.

Funke, 48 Jahre alt, studierter Jurist, ist seit mehreren Jahren arbeitssuchend und hat Ende Juni seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter eingeworfen. Wenige Tage später telefonierte er mit einer Mitarbeiterin. 90 Minuten hätten sie gesprochen, sagt Funke, unter anderem über die Eingliederungsvereinbarung. Hinter diesem Begriff steckt ein Vertrag, der zwischen Jobcenter und Antragsteller geschlossen wird und die Pflichten und Leistungen festhält, die beide Seiten erbringen müssen – der rechtliche Unterbau für das Prinzip Fördern und Fordern.

Normalerweise wird so etwas im persönlichen Gespräch gemacht, wegen Corona wurde das aber durch ein Telefonat ersetzt. Wenige Tage später bekam Funke die Vereinbarung schriftlich zugeschickt, mit der Aufforderung, er möge unterschreiben. Zeitgleich mit diesem Brief kamen aber auch die Zweifel. „Rein instinktiv erschien es mir äußerst fragwürdig, dass eine derart massiv in die Privatautonomie des Antragstellers eingreifende Maßnahme telefonisch vorgenommen werden kann“, sagt er. Als Jurist wählt er jedes seiner Worte mit Bedacht und Präzision.

Und er kennt die Rechtslage. Eine Eingliederungsvereinbarung müsse eigentlich „zusammen“ geschlossen werden, sagt Funke. In seinem Fall könne davon aber nicht die Rede sein. Er glaubt, dass es auch bei anderen so gewesen sein könnte. In der Abmachung, die Funke unterschreiben soll, steht unter anderem, dass er sich innerhalb von drei Tagen auf Stellen bewerben muss, die ihm das Jobcenter vorschlägt, und dass er sich beim Jobcenter abmelden muss, wenn er mehrere Tage irgendwo anders hinfährt.

Es sind Aufgaben, die Tausende Bremerinnen und Bremer in ihren Eingliederungsvereinbarungen stehen haben dürften. Allein in der Hansestadt gibt es 54 000 Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen und eine Eingliederungsvereinbarung mit der Behörde schließen mussten. Bewerben sie sich nicht regelmäßig, verlassen Bremen für längere Zeit, ohne vorher dem Jobcenter Bescheid zu geben, oder verstoßen in anderer Weise gegen ihre Eingliederungsvereinbarung, drohen ihnen Sanktionen. In der Regel wird das Hartz-IV-Geld, 432 Euro im Regelsatz, gekürzt.

In der Corona-Zeit sei das aber anders, teilt das Jobcenter Bremen mit. Persönliche Gespräche seien tatsächlich durch Telefonate ersetzt worden, heißt es. Dafür sei auch der Rechtsrahmen angepasst worden. Und: „Im Augenblick hat es finanziell keine negativen Folgen für Kundinnen und Kunden, wenn gemeinsam in der telefonischen Beratung besprochene Aufgaben nicht umgesetzt und Ziele nicht erreicht werden“, sagt Thorsten Spinn, stellvertretender Leiter des Jobcenters in Bremen. Soll heißen: Wer sich in der Corona-Zeit nicht an seine Abmachung mit der ­Behörde hält, dem drohen trotzdem keine Kürzungen. Außerdem arbeite man aktuell daran, persönliche Gespräche bald wieder zu er­möglichen.

Funke reicht das nicht. Selbst wenn die Sanktionen ausgesetzt sein sollten, sei der Eingriff in das Privatleben immer noch sehr groß. Sein Anwalt Freddy Beier aus Gröpelingen sieht das ähnlich. „Wenn man sich an die Abstands- und Hygieneregeln hält, sollte ein persönliches Gespräch auch zu Corona-Zeiten möglich sein.“ Das sei unabdingbar, allein schon, weil durch den fehlenden persönlichen Kontakt viele Fehler und Missverständnisse entstehen könnten.

Eingliederungsvereinbarungen stehen immer wieder in der Kritik. Anwälte wie Beier sehen ihre Mandanten oft in einer „Zwangsposition“. Da sie auf Leistungen des Jobcenters angewiesen seien, könnten keine Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden. Auch der Bundesrechnungshof hatte zuletzt Zweifel an den Vereinbarungen geäußert. Sie seien häufig fehlerhaft und so schlampig formuliert, dass unklar bleibe, wer welche Leistungen genau zu erbringen hat.

Marcus Funke will gegen seine Vereinbarung vorgehen – indem er sie nicht unterschreibt. Das muss er auch nicht – diese Abmachung ist freiwillig. Allerdings: Das Jobcenter hat die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt zu erlassen, der den Inhalt der Eingliederungsvereinbarung einfach vorschreiben kann. Betroffene können hiergegen aber rechtlich vorgehen. Das ist auch Funkes Plan.

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Bin ich verpflichtet beim Jobcenter ans Telefon zu gehen?

Sie haben Ihren telefonischen Meldetermin beim Jobcenter verpasst und befürchten nun, dass Ihnen eine Sanktion droht? Diese Sorge ist unbegründet. Das Jobcenter kann Sie rechtlich nämlich nicht verpflichten, solche Termine wahrzunehmen.

Wie müssen Arbeitslose erreichbar sein?

Der Arbeitslose muss dazu für die Behörde an jedem Werktag (d. h. Montag bis Samstag) in seiner Wohnung durch Briefpost erreichbar sein, er muss also einmal werktäglich seine Wohnung aufsuchen, um nach eingehender Post zu schauen und Briefe der Behörde zur Kenntnis zu nehmen.

Wieso ist das Jobcenter nicht erreichbar?

Seit Einführung der HARTZ-IV-Reformen sind die Mitarbeiter in den Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht mehr persönlich erreichbar. Betroffene landen auf einer Hotline (0800 4 555500) und werden vertröstet, dass der persönliche Ansprechpartner innerhalb von 3 (!) Tagen sich persönlich zurückmeldet.

Wie lange kann man beim Jobcenter anrufen?

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr.