Mit welchen vorerkrankungen darf man nicht gegen corona geimpft werden

Zwar ein kleiner Einstich, aber eben auch ein Eingriff. Wer zuerst Rücksprache mit seinem Arzt bezüglich der Impfung gegen das Coronavirus halten sollte, klären wir hier.

Von Amelie Baum

06.09.2021 - 16:50 Uhr

Immer mehr Menschen in Deutschland vertrauen auf Forschung und Medizin, lassen sich also gegen das Coronavirus impfen und sind somit gegen einen schweren Verlauf der Krankheit geschützt. Hierzu bedarf es bei den meisten Impfstoffen vorerst nur zwei Impfdosen. Die Auffrischungsimpfung gegen den Wildtyp-Virus, der Beta- sowie der Delta-Variante laufen bereits bei besonders gefährdeten Menschen in mehreren Bundesländern. Es gibt aber auch Fälle bei der eine Coronaimpfung mit dem zu behandelnden Arzt zu besprechen ist, wenn nicht sogar ausgeschlossen werden muss.

Nicht bei jeder Vorerkrankung muss auf eine Corona-Impfung verzichtet werden. Einige Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Vorerkrankungen der Lunge führen zu einem höheren Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf. Gerade bei solchen Personen kann die Impfung empfehlenswert sein.

Natürlich sollte man bei einer bestehenden Grunderkrankung die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt suchen. Auch Personen, die bereits auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffs eine allergische Reaktion gezeigt haben, wird geraten Nutzen und Risiken einer Covid-19-Impfung sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, dies gilt ebenfalls für alte, kranke und gebrechliche Personen. Allergische Reaktionen auf Impfstoffe sind aber eher eine Seltenheit.

Schwangeren wird die Corona-Impfung noch nicht empfohlen

Patienten, die am Impftag akut erkrankt sind, Fieber haben, sollten bis zu ihrer Genesung nicht geimpft werden. Eine leichte Erkältung ohne Fieber sei aber kein Grund einen Impftermin zu verschieben, macht das Robert-Koch-Institut deutlich. Grundsätzlich gilt: Man sollte sich nur dann impfen lassen, wenn man sich auch fit fühlt. Auch bei einer Grippeschutz-Impfung gilt dies. Damit der Körper nicht allzu stark belastet wird sollte zwischen einer Corona- und einer Grippeschutz-Impfung mindestens eine 14- tägige Pause eingelegt werden.

Schwangeren rät die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut derzeit von der Coronaimpfung ab, obwohl diese Gruppe zufolge ein höheres Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf zeigt. Kinder und Jugendliche sind von einer Impfung nicht mehr ausgeschlossen. In Europa darf ab 12 Jahren in sämtlichen Bundesländern mit einem mRNA-Impfschutz geimpft werden.

Volle Schutzwirkung bei Krebspatienten noch unklar

Auch bei einer Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten gegen einen drohenden Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Venenthrombose kann die Corona-Impfung erfolgen, intramuskulär. Dabei wird Gerinnungshemmer-Patienten mit einer besonders dünnen Kanüle der Impfstoff verabreicht. Hämatome werden vermieden indem eine Kompresse auf die Einstichstelle gedrückt wird.

An Krebs erkrankten Patienten empfehlen Mediziner dringend das Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Bei der Entscheidung müssen Faktoren wie Krebsart, Erkrankungsverlauf, Therapie und Begleiterkrankungen beachtet werden. Ob der Impfstoff überhaupt während einer Krebserkrankung die volle Schutzwirkung erreicht, muss noch untersucht werden. Auch wird das eigene Immunsystem durch eine Chemotherapie unterdrückt, was bei einer Covid-Impfung bedacht werden sollte. Auch bei dieser Personengruppe wird noch zu keiner Impfung geraten.

Empfehlungen für Folge- und Auffrischungsimpfungen

Für bereits zweifach Geimpfte empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens 3 Monate zurückliegt. Hintergrund ist, dass der Impfschutz nach 3 bis 4 Monaten beginnt nachzulassen. Ziel ist es hierbei, den Antikörperstatus im Körper wieder zu erhöhen, insbesondere, um sich wirksam gegen die hochansteckende Omikron-Variante zu schützen.

Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung (Stand: 20. September 2022) für eine zweite Auffrischungsimpfung aktualisiert. Seit August 2022 gibt es von der STIKO die Empfehlung einer vierten Impfung.

Die vierte Impfung soll laut STIKO frühestens 6 Monate nach der dritten COVID-19-Impfung oder nach der SARS-CoV-2-Infektion erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. Für Menschen ab 12 Jahren kann für die Auffrischung derOmikron adaptiere bivalente mRNA Impfstoff ( Omicron BA.1 bzw. auch der Omicron BA.4/BA.5) eingesetzt werden. Ab 30 Jahren kann alternativ für die erste Booster Impfung auch Spikevx Omicron BA.1 bivalent verabreicht werden.

Empfohlen ist die zweite Booster-Impfung für

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • Bewohner:innen und Betreute von Pflegeeinrichtungen sowie
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit Patient:innen oder Bewohner:innen,
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren.
     

Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Hierzu gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD),
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen,
  • Chronische neurologische Erkrankungen,
  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (einschließlich Patient:innen mit neoplastischen Krankheiten und Krebserkrankungen),
  • HIV-Infektion.

Gegebenenfalls ist eine fünfte Impfung ratsam, wenn die letzte Impfung oder die Genesung 6 Monate zurückliegt. Das gilt bei besonders Gefährdeten, etwa Hochbetagten. Voraussetzung ist eine ärztliche Empfehlung.

Bei Personen mit Immunschwäche soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischimpfung wie bisher 3 Monate betragen. Geimpft wird in der Regel mit einem mRNA-Impfstoff.

Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster "nicht nennenswert", weshalb das Expertengremium für diese Gruppe keine weitere Auffrischimpfung empfiehlt.

Die STIKO empfiehlt außerdem für bestimmte Personengruppen zusätzlich zur Impfung eine neue medikamentöse Präventionsmaßnahme. Das Kombinationspräparat Evusheld, das aus zwei monoklonalen Antikörpern besteht, wird Personen empfohlen, die

  • eine Immunschwäche haben oder
  • nachgewiesenermaßen nach der Impfung keine Antikörper bilden und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder
  • aufgrund von Kontraindikationen mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe geimpft werden können und gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf haben.
     

Impfempfehlung der STIKO (Stand 18. August 2022): Grundimmunisierung

  • 5 - 11-Jährige mit Vorerkrankungen: Biontech, Moderna
  • 5 - 11-Jährige mit engem Kontakt zu vulnerablen Personen: Biontech, Moderna
  • 5 - 11-Jährige ohne Vorerkrankungen oder engem Kontakt zu vulnerablen Personen: Biontech, Moderna. Erstimpfung reicht zur Grundimmunisierung aus.
  • 12 - 17-Jährige: Biontech, Nuvaxovid von Novavax. 2 Impfstoffdosen sollen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren gegeben werden.
  • 18 - 29-Jährige: Biontech, Nuvaxovid von Novavax
  • 30 – 59-Jährige: Biontech, Moderna, Nuvaxovid von Novavax
  • ab 60 Jahre: Biontech, Moderna; Nuvaxovid von Novavax; vormals auch AstraZeneca und Johnson und Johnson
  • Schwangere jeden Alters ab dem 2. Trimenon: Biontech


Auffrischungsimpfungen (Booster) seit September mit dem angepassten Omikron-Impfstoffen:

  • 5 - 11-Jährige mit Vorerkrankungen nach 6 Monaten mit mRNA-Impfstoff, Kinder mit Immunschwäche (Immundefizienz) nach 3 Monaten
  • 12-17 Jährige. nur Biontech, angepasster Impfstoff BA1. Bzw. auch Omicron BA.4/BA5. nach 6 Monaten
  • 18 – 29-Jährige: nur Biontech, angepasster Impfstoff BA1. Bzw. auch Omicron BA.4/BA5. nach 6 Monaten
  • über 30 Jährige: Biontech, Moderna, Impfung, auch mit Spikevax Omicron BA.1, bivalent nach 6 Monaten
  • Schwangere jeden Alters ab dem 2. Trimenon: nur Biontech, nach 6 Monaten

Wer gilt ab Oktober 2022 als vollständig geimpft?

Die Impfausweise nach zwei erhaltenen Impfungen galten nur bis zum 30. September 2022 als Nachweis für eine vollständige Impfung. Das ist jetzt anders geregelt.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober 2022 nur noch Personen mit drei Einzelimpfungen als vollständig geimpft.

Eine weitere Möglichkeit für den Status "vollständig immunisiert" gibt es aber: mit einer Kombination aus zwei Impfdosen und durchgemachter Corona-Infektion gelten Sie (§ 22a des Infektionsschutzgesetzes) als vollständig immunisiert, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben zusätzlich zu den zwei Einzelimpfungen einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung erhalten ODER
  • Sie haben zusätzlich zu den zwei Einzelimpfungen eine mit PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung gehabt ODER
  • Sie haben zusätzlich zu den zwei Einzelimpfungen eine mit PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung, d.h. Sie haben sich nach der zweiten Impfung infiziert und seit der Testung sind 28 Tage vergangen. Die Gültigkeit des Genesenenzertifikates innerhalb von Deutschland ist auf 90 Tage begrenzt.

Wichtige Fragen und Antworten rund ums Impfen finden Sie in diesem Artikel.

Wie lange sind Genesenenzertifikate innerhalb von Deutschland gültig?

Die Gültigkeit von Genesenenzertifikaten innerhalb von Deutschland beträgt 90 Tage (§ 22a Absatz 2 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz).

Das Bundesgesundheitsministerium teilt hierzu mit: "Die Gültigkeit innerhalb von Deutschland beträgt drei Monate. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2021/953 über Digitale Covid-Zertifikate, nach der Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage bis höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses gültig sind."

In Deutschland hat ein Genesenenzertifikat laut Infektionsschutzgesetz eine deutlich kürzere Gültigkeit (bis zum Ablauf von 90 Tagen) als es das EU-Recht vorgibt (hier bis zu 180 Tage nach Infektion).

Wo bekomme ich neben Arztpraxen und Impfzentren noch eine Impfung?

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass neben Haus- und Fachärzt:innen künftig auch in Zahn- und Tierarztpraxen sowie Apotheken geimpft werden soll. Auch Pflegefachkräfte sollen zur Beschleunigung der "Booster"-Impfkampagne ihre Patien:innen selbst impfen können.

Informieren Sie sich vor Ort in der Praxis oder Apotheke Ihres Vertrauens, ob diese Ihnen die Schutzimpfung verabreichen können.

Eine Umkreissuche nach Apotheken, die impfen, finden Sie außerdem beim Deutschen Apothekerverband e.V. unter https://www.mein-apothekenmanager.de/

Impfungen für Schwangere

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit September 2021 allen ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und ungeimpften Stillenden die Impfung gegen COVID-19 mit 2 Dosen des mRNA-Impfstoffs von Biontech. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ebenfalls ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel die Booster-Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus auch allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen Corona. So besteht schon bereits vor Eintritt der Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor der Erkrankung.

Impfungen für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren

Seit August 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Corona-Schutzimpfung für alle 12- bis 17-Jährigen. Sie sollen mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft werden.

12- bis 17-Jährigen sollen flächendeckende und niedrigschwellige Impfangebote bekommen. Jugendliche - oder bei noch fehlender Einwilligungsfähigkeit deren Sorgeberechtigte - können sich nach entsprechender ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden.

Eine Impfpflicht für Kinder ab 12 Jahren ist nicht vorgesehen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun auch allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischungsimpfung. Die 3. Impfdosis mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer sollte in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Seit dem 30. September 2022 gibt es die angepassten Impfstoffe für die Omikron-Variante, die auch in dieser Altersklasse bevorzugt verimpft werden soll.

Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren

Der Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) ebenfalls zugelassen.

Im Spätsommer oder aber, wenn die Zahlen steigen, wird die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfempfehlung für Kinder erneut bewerten. Damit ist die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder die Booster-Impfung gemeint. Eine Zweitimpfung - mit einem längeren Abstand - zielt auf eine bessere Schutzwirkung und länger anhaltenden Schutz bei Kindern ab.


Die STIKO empfiehlt die Impfung in dieser Altersgruppe für Kinder mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf mit sich bringen. Oder auch für gesunde Kinder mit regelmäßigem Kontakt zu Risikopatient:innen, beispielsweise im Familienkreis. Die STIKO empfiehlt seit dem 24. Mai 2022 allen Kindern zunächst eine Impfung mit dem Biontech-Impfstoff im Sinne einer Basisimmunisierung. Diese Empfehlung gilt für alle Kinder mit oder ohne durchgemachte Corona-Infektion.

Bei vorerkrankten Kindern und einer mit PCR-Test bestätigten Corona Infektion wird die erste Impfdosis nach einem Abstand von 3 Monaten empfohlen.

Informieren Sie sich als Eltern bei den Kinder- und Jugendärzt:innen an Ihrem Wohnort und auf der FAQ-Seite des Robert-Koch-Instituts. In den Impfzentren können Sie sich ebenfalls beraten lassen. Verabreicht wird der Impfstoff von Biontech, der für Kinder anders gehandhabt und niedriger dosiert ist als für die Erwachsenen. Mit einem Abstand von 3 Wochen wird den Kindern die 2. Impfung verabreicht.

Die STIKO hat ihre Empfehlungen für die Auffrischimpfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren erweitert. Sie empfiehlt Kindern mit Vorerkrankung oder als Kontaktperson von Menschen mit einem erhöhten Risiko eine erste Auffrischungsimpfung (1. Booster) frühestens 6 Monate nach der Grundimmunisierung. Für Kinder mit einer Immunschwäche gibt es die Empfehlung für eine erneute Auffrischung (2. Booster), ebenfalls mit einem zeitlichen Abstand von 3 Monaten zur ersten Auffrischung.

Wann und wie oft sollten sich Genesene impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) empfehlen für Personen, die eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, eine Impfung mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Erkrankung. Hierfür können alle zugelassenen Impfstoffe verwendet werden, seit September 2022 vorzugsweise mit dem angepassten Omikron-Impfstoff. Außerdem wird eine Auffrischimpfung (3. Impfung) im Abstand von in der Regel 6 Monaten nach der vorangegangenen Impfung empfohlen.

Sind Sie nach der ersten Impfung an Corona erkrankt, empfiehlt das RKI ebenfalls 3 Monate nach der Infektion eine erneute Impfung.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene wurden die Corona-Regeln gelockert. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in diese Artikel zum Thema. Mehr zum digitalen Impfausweis lesen Sie in diesem Artikel.

Gibt es Risiken, die mit einer Impfung gegen Corona verbunden sind?

Die Studien zeigen bei den bisherigen Impfstoff-Kandidaten keine größeren Gefahren an. Leichte Nebenwirkungen sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches (z.B. Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle). Meist ist das ein gutes Zeichen - das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Achten Sie allerdings darauf, dass die Symptome nicht zu stark ausfallen und schnell wieder abklingen. Falls das nicht der Fall ist: Nehmen Sie Kontakt zu einer Ärztin / einem Arzt auf.

Dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt, lässt sich bei Impfstoffen nicht ganz ausschließen. In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich - und Mediziner können darauf reagieren. Wissen Sie von Allergien bei sich, sollten Sie das vor der Impfung gegenüber Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ansprechen.

Zu Sinusvenenthrombosen und AstraZeneca finden Sie unten in diesem Artikel einen eigenen Abschnitt.

Nebenwirkungen können Sie übrigens auch über ein Portal des Paul-Ehrlich-Instituts melden, damit die Behörden das prüfen können. Achtung: Eine solche Meldung ersetzt keinen Kontakt zu einem Arzt, wenn es Ihnen schlecht geht!

Private Versicherungsunternehmen werben mit Unfallversicherungen, die gesundheitliche Folgen von Corona-Impfungen finanziell abfedern sollen. Aber: Ein Versicherungstarif nur gegen Corona-Impfschäden ist in der Regel nicht ratsam. Hier spielen Versicherungen mit den Ängsten der Menschen. Mehr lesen Sie in unserem Artikel zu dem Thema.

Wer haftet für schwere Nebenwirkungen und wo kann man diese melden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung außergewöhnliche Komplikationen aufgetreten sind, können Sie dies auf der eigens hierfür eingerichteten Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts melden.

Ein sogenannter Impfschaden ist nach der gesetzlichen Definition des § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dann gegeben, wenn die Schutzimpfung eine über das übliche Ausmaß einer normalen Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung hervorgerufen hat. Beispiele für normale Impfreaktionen, die nicht als Impfschaden gelten, sind Schmerzen an der Einstichstelle, Rötungen, Kopf- oder Gliederschmerzen.

Besteht hingegen ein dauerhafter Impfschaden, haben Betroffene nach § 60 IfSG einen Anspruch auf Entschädigung, der sich nach dem Bundesversorgungsgesetz richtet. Die für dessen Durchführung auf Landesebene zuständigen Stellen finden Sie auf der Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Daneben können auch der Hersteller des Impfstoffs, etwa nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), oder die impfenden Ärzt:innen haften, sofern diesen Fehler bei der Impfung unterlaufen sind, die zu einem Impfschaden geführt haben. Beachten Sie aber bitte, dass etwaige Ansprüche gegenüber diesen Personen auf den Staat übergehen, soweit dieser Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erbringt.

    Wie wirksam ist der Impfschutz? Gibt es dennoch ein Risiko, zu erkranken?

    Omikron verbreitet sich rasant. Impfdurchbrüche gibt es auch bei Geimpften, Geboosterten und Genesenen. Studien belegen, dass Impfungen und insbesondere auch eine Auffrischungsimpfung mit einem der derzeit verfügbaren Impfstoff vor einem schweren Verlauf einer COVID-19 Erkrankung schützt. Seit September 2022 sollen laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) Auffrischungsimpfungen mit dem angepassten Omikron-Impfstoff erfolgen.

      Herzmuskelerkrankungen im Zusammenhang mit dem Impfstoff von Moderna

      Im November 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen aktualisiert und empfiehlt bei Personen unter 30 Jahren nur noch eine Impfung mit dem Impfstoff "Comirnaty" von Biontech/Pfizer. Dies gilt auch für mögliche Auffrischungsimpfungen in dieser Altersgruppe, zum Beispiel bei jungen Pflegekräften.

      Hintergrund: In seltenen Fällen traten bei jüngeren Menschen nach Verabreichung des Impfstoffs "Spikevax" von Moderna Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels auf – jedoch mit überwiegend milden Verläufen.

      Wie wirkt ein mRNA-Impfstoff?

      Die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind sogenannte mRNA-Impfstoffe. Sie basieren auf einem neuen Mechanismus. Das Präparat enthält genetische Informationen des Erregers, aus denen der Körper ein Viruseiweiß herstellt. Körperzellen nutzen die genetische Information zum Bau des Erregerbestandteils. Anschließend erkennt das menschliche Immunsystem den fremden Erregerbestandteil und baut eine schützende Immunantwort auf.

      Ziel der Impfung auf diese Art ist es, den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen dieses Protein anzuregen, um die Viren abzufangen, bevor sie in die Zellen eindringen und sich vermehren.

      RNA-Impfstoffe könnten das Erbgut von Menschen weder ändern noch falsche Immunantworten hervorrufen, so Experten. Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts, Thomas Mertens, hat erklärt: "Der Impfstoff wird zwar mit gentechnischen Methoden hergestellt, aber beim Geimpften findet keine Änderung des Genoms statt - und das kann man sich auch kaum vorstellen."

      Der Impfstoff wird in der Regel in einen Muskel im Oberarm gespritzt. Vorteile: Die Stelle ist gut zu erreichen. Und der Wirkstoff bleibt für einige Stunden im Muskel, wodurch der Körper Zeit hat, ihn zu erkennen und darauf zu reagieren.

      Wie wirkt ein Vektorimpfstoff?

      Das Corona-Vakzin von Johnson & Johnson ist ein sogenannter Vektorimpfstoff. Bei diesem Impfstofftyp werden DNA-Teile des Coronavirus in sogenannte Trägerviren eingebaut und das Trägervirus als Transportmittel eingesetzt. Man nennt es Vektor. Dieser Vektor ist für den Menschen harmlos. Das Trägervirus beinhaltet in diesem Fall die genetische Information des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2), die in die Zellen der geimpften Person eingeschleust wird.

      Daraufhin werden von den menschlichen Immunzellen Antikörper gebildet. Dringt später das echte Coronavirus SARS-CoV-2 in den Körper ein, kann das Immunsystem viel schneller mit einer Abwehrreaktion beginnen und die Viren eliminieren. Derartige Impfungen werden bereits gegen Dengue-Fieber und Ebola eingesetzt.

      Welchen Status hat meine Impfung von Johnson & Johnson?

      Weil der Impfstoff gegen die Omikron-Variante kaum wirksam ist, gilt die einmalige Impfung mit Johnson & Johnson nicht mehr als vollständiger Impfschutz. Nach Auffassung der STIKO (Ständige Impfkommission) ist eine 2. Impfung für eine bessere Immunisierung nach 4 Wochen mit einem mRNA-Impfstoff oder Novavax vorgesehen. Eine einmalige Impfdosis ist nicht mehr ausreichend für eine Grundimmunisierung mit dem Johnson & Johnson Impfstoff. Als geboostert gelten Johnson & Johnson-Geimpfte mit der 3. Impfung.

      Wird es eine Impfpflicht geben?

      Die Bundesregierung hat lange Zeit ausgeschlossen, dass es eine Impfpflicht in Deutschland geben würde. Diese Haltung basierte auch auf der auch von Expert:innen bestätigten Annahme, dass eine sogenannte "Herdenimmunität" schon bei einer Impfquote von 70 bis 80 Prozent zu erreichen wäre und sich hierfür genug Menschen freiwillig impfen lassen würden.

      Aufgrund der weitaus ansteckenderen Varianten des Corona-Virus wird jedoch mittlerweile in der Wissenschaft davon ausgegangen, dass eine Impfquote von mindestens 90 Prozent für eine nachhaltige Bekämpfung der Pandemie erforderlich ist. Diese Quote scheint derzeit bei nur freiwilligen Impfangeboten in Deutschland nicht erreichbar zu sein. Der Bundestag wird daher über eine allgemeine Impfpflicht abstimmen, die bei entsprechender Stimmenmehrheit ab Februar 2022 in Kraft treten soll. Bereits am 10. Dezember 2021 haben Bundestag und Bundesrat einer Impfpflicht für Angestellte in Gesundheitseinrichtungen (Kliniken, Pflegeheime und Arztpraxen) zugestimmt. Sie gilt ab dem 15. März 2022.

      Kann ich mir einen Impfstoff aussuchen?

      Das kommt darauf an, ob in Ihrem Bundesland noch Impfzentren geöffnet haben. Dort können Sie Ihren bevorzugten Impfstoff wählen. Jedoch schließen Impfzentren nach und nach. In Hausarztpraxen besteht nicht immer Wahlfreiheit. Hausärzt:innen können den Impfstoff bestellen, den sie bevorzugen. Sie bekommen dann den Impfstoff verarbreicht, für den sich Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin entschieden hat.

      Können Anbieter für Zutritt / Dienstleistungen einen Impfnachweis verlangen?

      Es kann durchaus sein, dass Länder Einreisebedingungen so gestalten, dass Sie dort Impfungen vorweisen müssen.

      • Für den deutschen Staat, also z.B. für Behörden, gilt ein allgemeines Diskriminierungsverbot.
      • Für private Anbieter von Waren und Dienstleistungen gilt seit Anfang Dezember 2021 mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs die 2G-Regel: Zugang haben hier vorerst nur noch Geimpfte und Genesene. Dies gilt auch für Restaurants, Kulturveranstaltungen und touristische Übernachtungen in Hotels oder Ferienunterkünften.

      In jedem Fall müsste ein Anbieter die Bedingung schon vor dem Vertragsabschluss deutlich kenntlich machen. Wer z.B. Eintrittskarten bereits vor einer solchen Regelung gekauft hat, darf nicht nachträglich ausgeschlossen werden.

      Wann kommt der totimpfstoff?

      Erster „Totimpfstoff“ gegen COVID-19: Alles Wichtige zu Nuvaxovid® von Novavax. Am 20. Dezember 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung des ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoffes Nuvaxovid des US- Pharmaunternehmens Novavax empfohlen.

      Was ist das Risiko von schweren Nebenwirkungen nach der Covid 19 Impfung?

      Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend.

      Welche Nebenwirkungen kann eine Pneumokokken Impfung haben?

      Häufig kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Ebenso können in den ersten drei Tagen nach der Impfung Allgemeinsymptome wie beispielsweise Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskel- und Gelenkschmerzen auftreten.

      Was ist der beste Impfstoff?

      Gemäß den Stiko-Empfehlung ist der Impfstoff von BioNTech/Pfizer für alle Altersgruppen geeignet und findet vor allem auch für Impfungen bei Personen unter 30 Jahren Anwendung, da er in dieser Altersgruppe seltener eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen hervorrzurufen scheint als der mRNA-Impfstoff von Moderna.