Kredit unterschrieben aber nicht im Grundbuch

Grundsätzlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Partner zu 50 Prozent im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte. Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie allein. Die Verhältnisse können übrigens auch als 60/40 oder 70/30 im Grundbuch notiert werden. Bei einer Trennung, wenn beide im Grundbuch stehen,  gibt es drei Möglichkeiten:

  • Ein Partner bleibt in dem Haus. Der andere überträgt die Anteile auf den verbleibenden Partner.
  • Das Haus wird verkauft.
  • Eine Teilungsversteigerung regelt den Nachlass.

Bei allen Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass sich beide Parteien mit der Entscheidung identifizieren könnenengagieren können. Daher ist eine Einigung bei einer Trennung stets der beste Weg.

Ein Partner bleibt nach der Trennung im Haus

Haben Sie entschieden, dass einer der Partner in der Immobilie wohnen bleibt, wird der andere Partner ausgezahlt. Er verkauft seine Anteile quasi an den verbleibenden Partner. Der „neue“, nun 100-einhundertprozentige, Eigentümer wird in das Grundbuch eingetragen. Dafür ist ein Notar erforderlich, sodass Notarkosten anfallen. Diese können Sie sich beide aufteilen, das ist Verhandlungssache. Auch wenn nun die Eigentümerverhältnisse geklärt sind, besteht nach wie vor ein Darlehensvertrag, den in der Regel beide Eigentümer unterschrieben haben. Dieser bleibt auch weiterhin bestehen. Wollen Sie beide weiterhin im Darlehensvertrag aufgeführt werden, auch wenn es nur noch einen alleinigen Eigentümer gibt, ändert sich nichts. Sie haften im Fall von Zahlungsausfällen allerdings auch beide.  Möchte einer der Partner aus dem Vertrag aussteigen, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzvermittler in Verbindung, um die Baufinanzierung zu klären. Der „neue“ Eigentümer sollte in der Lage sein, das Immobiliendarlehen allein zu stemmen. Die Bank ist übrigens nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer zu entlassen, wird Ihnen jedoch sicher entgegenkommen, wenn Sie rechtzeitig das Gespräch suchen.

Das Haus wird nach der Trennung verkauft

Wenn beide Partner im Grundbuch stehen und die Trennung bevorsteht, scheint der Verkauf der Immobilie in den meisten Fällen als die geeignetste Variante. Sie ist meist unkompliziert, wenn die Partner sich einig sind. Mit dem Erlös aus dem Hausverkauf kann die Restschuld das Immobilienkredits finanziert werden. Bleibt etwas übrig, wird der Erlös zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Reicht der Kaufpreis jedoch nicht, das Darlehen zu tilgen, bleiben auch beide Partner auf den Schulden sitzen. Auch in diesem Fall ist ein Gespräch mit der Bank unumgänglichratsam, da der Immobilienvertrag nichts mit dem Darlehensvertrag der Bank zu tun hat.

Teilungsversteigerung als schlechteste Lösung

Können Sie sich so gar nicht auf eine Variante einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Sie kann auch beantragt werden, wenn der zweite Partner nicht dafür stimmt. Er wird lediglich darüber in Kenntnis gesetzt und hat zwei Wochen Zeit, einen Einwand hervorzubringen. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie öffentlich versteigert. Dabei können auch die beiden Parteien getrennten Partner mitbieten. In der Regel wird jedoch nicht einmal der Verkehrswert der Immobilie erzielt. Zudem werden zunächst die Kosten für das Verfahren vom Erlös abgezogen. Erst dann kommt es zu einer VerAufteilung des Betrages an die Eigentümer. Da dieses Verfahren stets mit hohen Verlusten einhergeht, ist diese Variante nicht ratsam.

Besonnen handeln und Bank informieren

Eine Trennung oder eine Scheidung mit Haus ist immer eine sehr emotionale Angelegenheit. Es wird alles auf den Kopf gestellt. Einige neigen in solchen Situationen zu überstürztem Handeln. Das mit in Verbindung mit einem Haus und einem Immobiliendarlehenvertrag jedoch keine gute Entscheidung. Daher nutzen Sie die Zeit des Trennungsjahres, um eine besonnene Entscheidung zu treffen. In dieser Zeit zahlen Sie gemeinsam die Raten für das Haus weiter an die Bank, denn für das Kreditinstitut ändert sich zunächst einmal nichts. In einigen wenigen Fällen und auch nur, wenn Sie sich beide sehr gut verstehen, können Sie sogar beide im Haus wohnen bleiben. Eventuell lässt sich das Haus auch in zwei Wohnungen aufteilen, sodass jeder selbst entscheiden kann, ob er die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten möchte. Auch eine Art Mietvereinbarung, bei der ein Partner im Haus bleibt und einen Mietabschlag an den anderen zahlt, ist denkbar.

Die Baufinanzierung schließen Sie in der Regel erst ab, wenn der Kaufvertrag zur Immobilie notariell besiegelt wurde. Wichtig dabei ist aber: Vor dem Notartermin benötigen Sie unbedingt eine Finanzierungszusage von der Bank. Das bedeutet: Sie holen sich von Ihrer Bank für das konkret ins Auge gefasste Objekt eine schriftliche Finanzierungsbestätigung. Darin bescheinigt sie ihre Bereitschaft, Ihnen das Geld für diese Immobilie zu leihen. 

Sie können die Baufinanzierung auch bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages abschließen. Dann sollte aber der Notartermin innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfinden. So lange beträgt die Widerrufsfrist, innerhalb derer Sie vom Darlehensvertrag noch zurücktreten können.  

Was passiert, wenn ich vor Abschluss des Kaufvertrages keine Finanzierungsbestätigung habe?

Der Worst Case: Sie gehen ohne Finanzierungsbestätigung in den Notartermin, unterschreiben einen Kaufvertrag, und im Anschluss verweigert Ihre Bank Ihnen die Finanzierung des Kaufpreises. Dann entsteht folgende Situation: Durch den unterschriebenen Kaufvertrag haben Sie sich dem Verkäufer gegebenüber zum Kauf verpflichtet, können aber die vereinbarte Kaufsumme nicht bezahlen. In diesem Fall können Sie natürlich darum bitten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Dann müssen Sie allerdings in der Regel die gesamten, bislang angefallenen sowie die noch kommenden Notarkosten für die Rückabwicklung begleichen. Zudem kann der Verkäufer Schadensersatz von Ihnen verlangen. Schließlich hat er anderen Kaufinteressenten abgesagt und muss sich nun nach neuen umsehen. Gleichzeitig muss er länger auf Zahlung des Kaufpreises warten, sodass er das Geld eine Zeit lang nicht anderweitig anlegen kann. Für all diese Unannehmlichkeiten wird der Verkäufer eine Entschädigung in finanzieller Form von Ihnen verlangen. 

Kann die Bank die Finanzierung trotz Finanzierungsbestätigung noch platzen lassen?

Ja, auch das ist möglich. Denn rein rechtlich gesehen ist eine Finanzierungsbestätigung noch kein Darlehensvertrag. Die Bank kann ihre Zusage also noch zurückziehen. Dies passiert beispielsweise, wenn sich bestimmte Bedingungen auf Seiten des Immobilienkäufers ändern, sich seine Bonität verschlechtert beispielsweise. Solche Fälle sind aber äußerst selten. Hinzu kommt, dass Banken die Unterlagen und alle Gegebenheiten im Vorfeld sehr gut prüfen, bevor sie eine Finanzierungsbestätigung ausstellen. In der Regel hält sich eine Bank an die Zusage und geht nach dem Notartermin einen verbindlichen Darlehensvertrag mit dem Käufer ein.

Wie sieht der Ablauf des Kaufes nach der Unterschrift des Kaufvertrages aus?

Ist der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben, bestellt der Notar meist noch im selben Termin die Grundschuld für Sie. In diesem Schritt wird die Bank, die Ihnen den Kredit gibt, als Gläubigerin ins Grundbuch eingetragen. Im Zuge dessen holt der Notar vom Verkäufer eine sogenannte Belastungsvollmacht ein. Der Käufer erteilt damit seine Erlaubnis, dass das Grundbuch der Immobilie mit der neuen Grundschuld des Käufers belastet werden darf. Außerdem veranlasst der Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Dies ist der erste Schritt zum Eigentümerwechsel. Dadurch hat der Verkäufer keine Möglichkeit mehr, das Objekt an einen anderen Interessenten zu verkaufen. Anschließend muss der Notar in der Regel noch den Vorkaufsverzicht der Gemeinde einholen. Oftmals verfügen Gemeinden über ein Vorkaufsrecht an Immobilien, deren Grundstücke in ihrem Gebiet liegen, verzichten aber normalerweise darauf.

Zudem meldet der Notar den Verkauf ans Finanzamt. Hier kommt die Grunderwerbsteuer ins Spiel: Erst, wenn der Käufersie beglichen hat, kann der Verkaufsprozess weiter gehen. Der Notar erhält vom Amt daraufhin die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nun wird der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises anweisen. Der Käufer tritt in Kontakt mit seiner Bank und veranlasst diese Überweisung. Ist die vereinbarte Summe auf dem Konto des Verkäufers eingegangen, bestätigt der Verkäufer dies dem Notar gegenüber. Der Notar lässt daraufhin die Auflassungsvormerkung aus dem Grundbuch löschen und den Käufer als neuen Eigentümer eintragen. Mit diesem Schritt ist der Kauf dann endgültig abgeschlossen.

Was ist zu beachten wenn es zwei Kreditnehmer gibt aber nur einer im Grundbuch steht?

Grundsätzlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Partner zu 50 Prozent im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte. Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie allein.

Was passiert wenn man nicht im Grundbuch steht?

Ein weiterer Nachteil ist, dass der Partner, der im Grundbuch steht, die Immobilie ohne Zustimmung vom anderen Partner verkaufen kann. Ohne Grundbucheintrag gibt es also kein Mitspracherecht. Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da.

Ist man Eigentümer wenn man nicht im Grundbuch steht?

Wohnt der Eigentümer selbst in der Immobilie, ist er zugleich auch Besitzer. Wer im Grundbuch steht, ist also der Eigentümer. Eigentum gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen. Beim Alleineigentum gehört die Immobilie einer einzigen Person.

Wer steht bei einer Finanzierung im Grundbuch?

Allgemein gilt: wer im Grundbuch einer Immobilie steht, der ist auch der Eigentümer dieses Objekts. Auch wenn Sie in einer Ehe leben, oder beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Wenn Sie unverheiratet ein Haus kaufen ist es sinnvoll, dass beide Partner sich ins Grundbuch eintragen lassen.