Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist

Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt. Sagt der Papst.

(Foto: imago/McPHOTO)

Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist
Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist
Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist
Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist
Kann man standesamtlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist

Der Austritt aus der Kirche ist theoretisch einfach. Aber er hat Konsequenzen. Taufe, Hochzeit und Beerdigung sollten im Blick behalten werden. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Konfessionen.

Immer mehr Katholiken und Protestanten in Deutschland treten aus der Kirche aus. Manche haben Glaubenszweifel, andere wollen keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen - je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt, Personalausweis mitbringen, Formular ausfüllen und unterschreiben. In der Regel wird eine Gebühr fällig, die bis zu 60 Euro betragen kann. Viel mehr muss nicht erledigt werden.

Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist aber genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, erklärt Christian Weisner von der katholischen "KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche": "Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt."

Unabhängig davon hat die Katholische Deutsche Bischofskonferenz vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt "eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" darstelle. Für jeden der sich dazu entschließe, sei die "aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt". Die Folgen im Überblick:

Taufe

Bei Protestanten ist es "wünschenswert", dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erläutert. Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, "entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen".

Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden. Zur Taufe eines Kindes, "muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird", heißt es vonseiten der Deutschen Bischofskonferenz.

Hochzeit

In der Regel müssen für eine evangelische Trauung beide Eheleute Kirchenmitglieder sein. Wenn nur ein Partner Mitglied ist, gibt es verschiedene Regelungen: "Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines "Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung"", sagt eine EKD-Sprecherin. Wenn beide Ehepartner konfessionslos sind, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.

Ähnlich wie bei der Taufe ist bei den Katholiken auch hier der Einzelfall entscheidend: "Wenn Sie katholisch heiraten möchten, ist dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig", sagt die Deutsche Bischofskonferenz. "Wenn ein Partner in der Kirche ist, kann eine kirchliche Ehe vollzogen werden. Die Eheleute werden dann dazu angehalten, Kinder im christlichen Glauben zu erziehen", ergänzt Weisner.

Beerdigung

Wer nicht oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Dazu hat die Deutschen Bischofskonferenz folgenden Hinweis: "Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben." Nach einem Austritt sei davon auszugehen, dass die Person nicht kirchlich begraben werden will - sondern dass eher die Angehörigen diesen Wunsch hätten. Prinzipiell gilt: Auch hier ist es eine Frage des Einzelfalls.

Die evangelische Kirche verweist in dieser Frage auf die Angehörigen, stellt aber klar: "Grundsätzlich ist dies nicht möglich." Da eine Beerdigung aber ein seelsorgerischer Akt gegenüber den Hinterbliebenen sei, könnten auch Ausnahmen gemacht werden. "Darüber entscheidet das Pfarramt vor Ort im Gespräch mit den Angehörigen."

Gottesdienst

Hier gibt es kaum Einschränkungen. Die evangelische Kirche sagt dazu: "Der Gottesdienst ist das kirchliche regelmäßige Angebot für jeden, und alle sind dazu herzlich eingeladen." Für die Deutsche Bischofskonferenz steht fest: "Selbstverständlich ist es möglich an Gottesdiensten teilzunehmen." Allerdings dürfen keine Sakramente empfangen werden - etwa die "der Eucharistie, der Firmung, der Buße und der Krankensalbung - außer in Todesgefahr".

Wiedereintritt

Ein Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Er ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. "Sie gilt als unauslöschliches Merkmal lebenslang", erklärt Weisner. Wer in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten will, muss an einem sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen.

Kirchenneulinge bekommen zudem eine Unterweisung - eine Katechese - und werden anschließend als Erwachsene getauft. Informationen dazu gibt es entweder beim zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes, bei einer der evangelischen Kirchenwiedereintrittsstellen oder über die Internetseite katholisch-werden.de.

Kann man kirchlich heiraten wenn der Mann nicht in der Kirche ist?

Sowohl für eine evangelische als auch für eine katholische Trauung muss mindestens ein Partner Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft sein. Ist nur einer Mitglied der Kirche, ist bei manchen Konfessionen eine Zustimmung durch eine höhere Stelle (z.B. Bischoff) notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen Hochzeit und Heirat?

Das Wort Hochzeit leitet sich ab von Hohe Zeit (Festzeit), das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen. Bis zur Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe wird „Heirat“ auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.

Kann man in Deutschland kirchlich heiraten ohne Standesamt?

In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt.

Was muss man erfüllen um kirchlich zu heiraten?

Daher setzt die kirchliche Hochzeit eigentlich eine standesamtliche Vermählung voraus. Es gibt auch eine unumstößliche Voraussetzung für den Gang vor den Traualtar: Wenigstens ein Partner muss Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche sein.