Haben frauen die gleichen rechte wie männer

Frauen und Gleichstellung allgemein

Fortschritte bei der rechtlichen Gleichstellung
Die Situation der Frauen in der Schweiz hat sich seit den 1970er Jahren wesentlich verbessert, vor allem  in rechtlicher Hinsicht. Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann waren 1971 die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen auf nationaler Ebene und 1981 die Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung. Artikel 8 Abs. 3 (neue BV) lautet:
«Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»

In den folgenden Jahren wurden eine Reihe von Gesetzen wie zum Beispiel das Eherecht (1988), das Sexualstrafrecht (1992), das Scheidungsrecht (2000) und das Namensrecht (2013) revidiert. Als weitere wichtige Meilensteine sind der Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, 1997) sowie die per Volksabstimmung eingeführte Fristenregelung zum legalen Schwangerschaftsabbruch (2002) und der Erwerbsersatz bei Mutterschaft (2004) zu nennen.

Das Gleichstellungsgesetz, in Kraft seit 1996, verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben und sieht Massnahmen vor, um die Chancengleichheit von Frau und Mann im Berufsleben zu erleichtern.

Handlungsbedarf bei der tatsächlichen Gleichstellung
Grosser Handlungsbedarf besteht nach wie vor bei der tatsächlichen Gleichstellung. Die stereotypen Rollenvorstellungen beginnen sich zwar langsam aufzuweichen, doch in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit sind Frauen noch immer nicht gleich vertreten und besetzen deutlich weniger einflussreiche Positionen als Männer. Umgekehrt leisten Frauen weiterhin den grössten Teil der unbezahlten Arbeit in Haushalt und Familie. Auch hier sind unter anderem gesetzgeberische Schritte gefragt, um die nötigen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche und soziale Chancengleichheit der Geschlechter zu schaffen.

Publikationen der EKF

Weiterführende Informationen

  • Öffentliche Gleichstellungsstellen
  • Organisationen / Netzwerke

Öffentliche Gleichstellungsstellen

„Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein“ (GlG Art. 16).

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG ist der Zusammenschluss der öffentlichen Gleichstellungsstellen des Bundes, der Kantone und Städte. Auf ihrem Portal bietet sie u.a. Stellungnahmen sowie eine umfangreiche Datenbank mit Entscheiden nach Gleichstellungsgesetz.

egalite.ch ist der Zusammenschluss der kantonalen Büros für Gleichstellung zwischen Frau und Mann in der Romandie.

Organisationen / Netzwerke

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/themen/frauen-und-gleichstellung-allgemein.html

Recht auf Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben

Alle Menschen über 18 Jahre dürfen ihr Leben selbst gestalten.

Dabei dürfen Sie aber nicht die Gesetze oder andere in ihrer Freiheit verletzen.

Diskriminierung aufgrund von Unterschiedlichkeiten ist verboten.

Persönliche Freiheit und selbstbestimmtes Leben bedeuten:

  • Recht auf die persönliche Gestaltung Ihrer Freizeit
  • Recht auf die eigene Kleiderwahl
  • Recht auf eine selbstständige Partnerwahl
  • Recht auf die Wahl, wo, wie und mit wem Sie leben möchten
  • Recht auf die eigene Meinung

Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Frauen und Männer haben die gleichen Rechte in Deutschland.

Gleichberechtigung bedeutet:

  • Die deutschen Gesetze gelten für alle Frauen und Männer gleich
    • Unabhängig von Alter, Religion, Herkunft und Geschlecht
  • Gleiches Recht auf Bildung und Arbeit
  • Recht auf die Gleichberechtigung bei der Kindererziehung
  • Recht auf die gleiche medizinische Versorgung
  • Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft

Religionsfreiheit

Jeder darf sich seine Religion selber aussuchen.

Der Glaube ist Privatsache und nicht staatlich geregelt.

Ein friedliches Zusammenleben von verschiedenen Religionen ist gewünscht.

Auch die Abwendung vom Glauben ist erlaubt.

Gewaltfreiheit

Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben.

Konflikte dürfen nur gewaltfrei gelöst werden.

Recht auf den eigenen Körper.

Recht auf Hilfe und Unterstützung von der Polizei.

Recht auf Hilfe und Beratung bei Erfahrungen von Gewalt.