Show Frauen und Gleichstellung allgemeinFortschritte bei der rechtlichen Gleichstellung In den folgenden Jahren wurden eine Reihe von Gesetzen wie zum Beispiel das Eherecht (1988), das Sexualstrafrecht (1992), das Scheidungsrecht (2000)
und das Namensrecht (2013) revidiert. Als weitere wichtige Meilensteine sind der Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, 1997) sowie die per Volksabstimmung eingeführte Fristenregelung zum legalen Schwangerschaftsabbruch (2002) und der Erwerbsersatz bei Mutterschaft (2004) zu nennen. Das Gleichstellungsgesetz, in Kraft seit 1996, verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben und sieht Massnahmen vor, um die Chancengleichheit
von Frau und Mann im Berufsleben zu erleichtern. Handlungsbedarf bei der tatsächlichen Gleichstellung Publikationen der EKFWeiterführende Informationen
Öffentliche Gleichstellungsstellen„Das Eidgenössische Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein“ (GlG Art. 16). Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG ist der Zusammenschluss der öffentlichen Gleichstellungsstellen des Bundes, der Kantone und Städte. Auf ihrem Portal bietet sie u.a. Stellungnahmen sowie eine umfangreiche Datenbank mit
Entscheiden nach Gleichstellungsgesetz. egalite.ch ist der Zusammenschluss der kantonalen Büros für Gleichstellung zwischen Frau und Mann in der Romandie. Organisationen / Netzwerkehttps://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/themen/frauen-und-gleichstellung-allgemein.html Recht auf Freiheit und ein selbstbestimmtes LebenAlle Menschen über 18 Jahre dürfen ihr Leben selbst gestalten. Dabei dürfen Sie aber nicht die Gesetze oder andere in ihrer Freiheit verletzen. Diskriminierung aufgrund von Unterschiedlichkeiten ist verboten. Persönliche Freiheit und selbstbestimmtes Leben bedeuten:
Gleichberechtigung von Frauen und MännernFrauen und Männer haben die gleichen Rechte in Deutschland. Gleichberechtigung bedeutet:
ReligionsfreiheitJeder darf sich seine Religion selber aussuchen. Der Glaube ist Privatsache und nicht staatlich geregelt. Ein friedliches Zusammenleben von verschiedenen Religionen ist gewünscht. Auch die Abwendung vom Glauben ist erlaubt. GewaltfreiheitJeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Konflikte dürfen nur gewaltfrei gelöst werden. Recht auf den eigenen Körper. Recht auf Hilfe und Unterstützung von der Polizei. Recht auf Hilfe und Beratung bei Erfahrungen von Gewalt. |