Braucht man eine überweisung zum hautarzt

Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen – also Hausärztinnen und Hausärzte – oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle. Bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden sind jedoch manchmal Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination möglich sind. Oder es ist für die Diagnose und Behandlung ein besonderes medizinisches Wissen erforderlich. In diesen Fällen wird die Patientin oder der Patient an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.

Überweisung, Zuweisung und Einweisung: Was ist das?

  • Bei der Überweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere Behandlung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überwiesen.
  • Bei der Zuweisung benötigt die Ärztin oder der Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung). Die Patientin oder der Patient wird daher einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt mit einem konkreten Untersuchungsauftrag zugewiesen. Den Befund bespricht die praktische Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
  • Bei der Einweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere medizinische Behandlung stationär in ein Krankenhaus eingewiesen (z.B. für eine Operation).

Benötige ich einen Überweisungsschein?

Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich.

Hinweis

Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B.Röntgen, Computertomographie oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich.

Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.

Wie oft kann ich mit der e-card innerhalb eines Quartals zur Ärztin oder zum Arzt gehen?

Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal – bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden.

Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Überweisungen bzw. Zuweisungen sind ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig.

e-Zuweisung

Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin schickt die Überweisung dabei direkt an die Österreichische Gesundheitskasse.

Hat die oder der ÖGK- bzw. SVS-Versicherte innerhalb dieses Zeitraums Kontakt mit der gewünschten Leistungserbringerin oder dem Leistungserbringer aufgenommen und dieser oder diesem den Antragscode der e-Zuweisung und die Sozialversicherungsnummer bekanntgegeben, so verlängert sich der Zeitraum für die Leistung auf drei Monate ab dem Tag der Bewilligung. Falls BVAEB-Versicherte unverschuldet innerhalb eines Monats keinen Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin erhalten, verlängert die BVAEB auf Antrag die Gültigkeit der Zuweisung auf drei Monate.

Derzeit wird das elektronische Kommunikationsservice eKOS Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform. Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte stellen Zuweisungen ausschließlich in Papierform aus.

Weitere Informationen zu eKOS erhalten Sie unter eKOS (sozialversicherung.at)

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes sind die Kosten durch die Sozialversicherung abgedeckt.

Welche Rechte haben Patienten?

Braucht man eine überweisung zum hautarzt

Zum Überblick

Noch immer wissen zu wenige Patienten, welche Rechte und Pflichten sie haben. Unter fachlicher Beratung von Dr. Rainer Hess stellen wir wichtige Patientenrechte im Überblick vor.

Berlin, 28.05.2021 - Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob man wirklich einen Spezialisten braucht und wenn ja welchen. Wer jedoch direkt einen Facharzt aufsuchen will, kann das in den meisten Fällen aus rechtlicher Sicht auch tun, ohne vorher den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Welche Ausnahmen es gibt, warum Überweisungen wichtig sind und wie lange sie Gültigkeit haben – wichtige Fakten rund um die ärztliche Überweisung. 

Kann ich direkt zum Facharzt oder nur mit Überweisung? In den Infokorb legen

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Daher ist grundsätzlich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig. Man kann in den meisten Fällen direkt zum Facharzt und muss nicht den Weg über den Hausarzt gehen. Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen. Und: Ob eine Überweisung medizinisch nötig ist oder nicht, kann der Hausarzt oder die Hausärztin meistens am besten einschätzen, da er oder sie einen besseren Gesamtüberblick hat.

Kann ich ohne Überweisung zu allen Ärzten? In den Infokorb legen

Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt. Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin). Krankenhausärzte können außer in einem medizinischen Notfall nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden und auch nur, wenn sie zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt sind. 

Patienten oder Patientinnen, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag“), sind grundsätzlich vor dem Gang zum Facharzt dazu verpflichtet, eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) – umgangssprachlich „das Hausarztmodell“. Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf. Vorteile in Form von reduzierten Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten.

Als selbstzahlender Patient haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten, die in eigener Praxis niedergelassen oder mit Sprechstundengenehmigung in leitender Position am Krankenhaus tätig sind. Allerdings gilt auch bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, dass die Behandlung medizinisch notwendig sein muss, damit die Kosten erstattet werden.

Welcher Arzt macht was?

Vom Angiologen bis zum Phoniater, vom Proktologen bis zum Venerologen: Die Spezialisierungen in der Medizin können verwirrend sein. Wer macht eigentlich was? Wann sollte man überhaupt zum Facharzt gehen? Und welche Rolle spielt dabei der Hausarzt?

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Wozu dient überhaupt eine Überweisung? In den Infokorb legen

Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist. Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Der Spezialist informiert wiederum den Hausarzt oder die Hausärztin, wo der Befund in die weitere Behandlung integriert wird. 

Welche Arten von Überweisungen gibt es? In den Infokorb legen

Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen. Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z. B. Laboruntersuchungen) – man spricht dabei von Auftragsüberweisungen. Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen. Auch eine Mit- oder Weiterbehandlung durch den Arzt eines anderen Fachgebietes erfolgt in der Regel per Überweisung.

Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen. Das Recht des Patienten auf freie Arztwahl bleibt so auch im Falle einer Überweisung gewährleistet.

Wie lange ist eine Überweisung gültig? In den Infokorb legen

Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein vorgelegt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder einen anderen Versicherungsnachweis des zuständigen Kostenträgers vorweisen kann. 
Diese Regelung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer seit dem 1. Oktober 2019  geltenden Ergänzung der „Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein“ (einer Art Ausfüllhilfe für Arztpraxen) verbindlich festgehalten. 

Wichtige Patientenrechte kennen

Eine Vielzahl von Vorschriften regeln das Miteinander im Gesundheitswesen – zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenversicherungen auf der einen Seite und Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. Diese Regelungen zu kennen ist wichtig – denn nur so kann man Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

  • Patientenrechte beim Arzt
  • Patientenrechte im Krankenhaus
  • Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Quellen

Gutmann J. Für diese Fachärzte brauchen Sie eine Überweisung. Merkur.de [online] 2020. https://www.merkur.de/leben/gesundheit/diese-fachaerzte-brauchen-eine-ueberweisung-zr-13758223.html [28.04.2021]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Überweisungen. Mit- und Weiterbehandlung durch Kollegen. [online] https://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/abrechnung-wie-was-wann-wohin/ueberweisungen/ [28.04.2021]

Kann ich ohne Überweisung zum Hautarzt gehen?

Augen-, Frauen- oder Hautarzt: Nicht bei allen Fachärzten und Praxen brauchen Sie eine Überweisung. Bei manchen bekommen Sie auch so einen Termin. Hausarztpraxen bieten Sprechstunden nach telefonischer Terminvereinbarung, und bei vielen Hausärzten ist es sogar möglich, ohne Termin vorbeizuschauen.

Für welche Ärzte braucht man eine Überweisung?

Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin).

Wann brauche ich eine Überweisung vom Arzt?

Eine Überweisung zur Mitbehandlung wird ausgestellt, wenn der behandelnde Arzt ergänzende therapeutische oder diagnostische Maßnahmen für nötig hält, die er selbst nicht erbringen kann. Eine Weiterbehandlung wird dagegen empfohlen, wenn aufgrund der Lebenssituation des Patienten ein Arztwechsel nötig ist.

Warum braucht man eine Überweisung?

Die Überweisung schützt vor Informationsverlust, denn nur durch die Überweisung erfährt der „neue“ Arzt bisherige Maßnahmen und aktuelle Befunde bzw. weiß, wo er diese anfordern kann. Behandelt der Facharzt ohne Überweisung, erfährt er über die bisherige Behandlung nur, was der Patient selbst erzählt.