Wer in Brandenburg mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, hat als Auffrischung bislang nur eine weitere Spritze mit einem mRNA-Impfstoff benötigt. Jetzt hat das Land seine Vorgaben an die neue Ausnahmeverordnung des Bundes angepasst. Show Wer in Brandenburg als geboostert gelten will und als Erstimpfung das Vakzin des Herstellers Johnson & Johnson erhalten hat, benötigt ab sofort zwei weitere Impfungen - idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna). Dies teilte das Potsdamer Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Als vollständig geimpft gilt nach Vorgaben des Paul-Ehrlich-Institut [pei.de] jetzt, wer neben der Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten hat. Mit diesem Schritt sei das Brandenburger Regelwerk an das des Bundes angepasst worden, sagte eine Sprecher des Gesundheitsministerium rbb|24. Eine Johnson-&-Johnson-Impfung reicht nichtDas Vakzin von Johnson & Johnson war als Einmal-Impfung entwickelt worden. Allerdings hatte sich mit dem Fortschreiten der Pandemie gezeigt, dass eine einzige Verabreichnung nicht genügt, um eine ausreichend hohe Schutzwirkung zu entfalten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl deshalb allen Personen über 18 Jahren, eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff. Die Stiko setzt sich aus einer Wissenschaftlerinnen und Experten mit verschiedenen Schwerpunkten und Fachgebieten zusammen. Ihre Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sind allerdings rechtlich nicht bindend. Gesetzlich gilt auch eine zweite Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson als vollständiger Impfschutz; eine dritte damit als Boosterung. Wird hingegen nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite mit Biontech oder Moderna durchgeführt, sollte dies vier Wochen nach dem ersten Piks erfolgen. Die Auffrischung, also die dritte Impfung, muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Nur durch den dritten Piks werden die Anforderungen der 2G-plus-Regel erfüllt, so der Sprecher des Gesundheitsministerium weiter. Insgesamt sollten nicht so viele Menschen betroffen sein, denn laut Impf-Dashboard [impfdashboard.de] sind nach Deutschland etwas mehr als fünf Millionen Impfdosen von Johnson & Johnson geliefert worden, 24 mal weniger als von Biontech.
Wer ist rechtlich betrachtet geboostert?Die neue Regelung wirkt sich auch auf die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz aus, erklärte der Sprecher. Wer nur über die Johnson & Johnson-Einzelimpfung verfügt, benötigt ab sofort einen aktuellen Test, um arbeiten gehen zu können. Wer in Brandenburg rechtlich nun als "geboostert" ist, erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums: "Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis über eine Auffrischungsimpfung (drei Impfdosen) nachweisen, brauchen für den Zutritt nach der 2G-Plus-Regel keinen aktuellen Test." Übersetzt bedeutet dies:
Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Textes stand fälschlicherweise, dass eine Impfung mit Johnson & Johnson zwingend durch einen mRNA-Impfstoff aufgefrischt werden muss. Dies ist nicht korrekt. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung der Stiko. Auffrischungen und Boosterung sind auch mit Johnson & Johnson rechtlich zulässig. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Die Kommentarfunktion wurde am 20.01.2022 um 13:44 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Was Sie jetzt wissen müssen+++ Hier finden Sie unsere komplette Berichterstattung zum Coronavirus +++ Das sind die aktuellen Fallzahlen in Berlin und Brandenburg +++ Was in Berlin jetzt erlaubt ist - und was verboten +++ Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist - und was verboten
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