Bauherrenhaftplicht gleich mit privathaftpflicht

Schutz vor Schäden und Haftpflichtansprüchen beim Bauprojekt

Die Baufirma hat nicht nur eine Grube für Ihr neues Einfamilienhaus gegraben, sondern auch noch gleich eine für Ihren Nachbarn. Bei einem Bauprojekt kann vieles passieren, und oft übernimmt niemand die Schuld. Eine Bauversicherung der Mobiliar schützt Bauherren vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen.

Vorteile der Bauversicherung

  • Bauwesenversicherung: Schutz vor finanziellen Folgen bei Bauunfällen
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung: Übernahme der Haftung des Bauherrn für Schäden, die durch seine Baustelle verursacht werden
  • Bauplatzpolice: Komplettpaket für grosse Bauvorhaben
  • Zusatzdeckungen und Zusatzversicherung Rechtsschutz möglich

Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren können Sie mit der Bauversicherung abdecken?

Die Bauversicherung versichert folgende Gefahren und Schäden:

Bauwesenversicherung

Schutz vor finanziellen Folgen von sogenannten Bauunfällen mit unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauteilen. Die Bauwesenversicherung springt dort ein, wo die Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers diesen nicht schützt. Der Diebstahl von Bauteilen ist versichert, und alle am Bau beteiligten Handwerker können durch die Bauwesenversicherung gedeckt werden.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet für alle Schäden, die durch seine Baustelle verursacht wurden – auch dann, wenn er für die Ursache eines Schadens nicht direkt verantwortlich ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt begründete Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.

Bauplatzpolice

Komplettes Versicherungspaket für grosse Bauvorhaben . Eine Police für alle wichtigen Deckungen, nach Mass auf Ihr Bauprojekt abgestimmt: Bauwesenversicherung, Bauherren-Haftpflichtversicherung, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Besucher-Unfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung.

Rechtsschutz im Strafverfahren (Zusatzversicherung)

Schutz vor den Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen. Übernahme von Anwaltshonoraren, Gerichts- und Expertisekosten, Parteientschädigungen und Verfahrenskosten.

Welche Kosten übernimmt unsere Bauversicherung?

Bei der Bauwesenversicherung basiert die Versicherungssumme auf den aufgeführten Baukostenplan-Positionen (BKP), die Sie mit uns in der Police vereinbaren. In der Regel umfassen diese Positionen im Hochbau die Gebäudekosten inklusive Honorare und Eigenleistungen.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht, wenn wegen Ihres Bauvorhabens Personen getötet oder verletzt werden oder eine andere Gesundheitsschädigung erleiden. Sie übernimmt zudem die Kosten bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, wenn der Schaden mit dem Bauprojekt zusammenhängt. Mitversichert sind auch Schäden an fremden Grundstücken und anderen Werken.

Weitere Informationen

Sie können jederzeit weitere Zusatzversicherungen zugeschnitten auf Ihr Bauprojekt abschliessen. Zum Beispiel gegen das Anbohren von Grundwasser unter Überdruck bei Erdsondenbohrung oder gegen Mehrkosten für Überzeit oder Wochenendarbeit wegen eines Schadens. Weiter lassen sich auch Expertisekosten in der Garantiezeit versichern.

Die Mobiliar entlastet Sie als Bauherr von einer Vielzahl von Risiken, die ein Bau mit sich bringt. So können Sie sich ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zur idealen Versicherungslösung für Ihr Bauprojekt.

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Die Bauherrenhaftpflicht: Unabdingbare Versicherung beim Hausbau

Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass auf dem Bauplatz keine Personen zu Schaden kommen. Daher ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, kurz Bauherrenhaftpflicht, während der Hausbauphase nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt erforderlich. Sollte es doch zu einem Schaden an Dritten kommen, müssen Sie diesen als Bauherr finanziell ausgleichen und haften mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos optimal abzusichern, sollten Sie verschiedene Versicherungen vor dem Hausbau miteinander vergleichen. Die Bauherrenhaftpflicht kann dabei einfach über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Inhalt dieser Seite

  1. So einfach geht der Vergleich
  2. Warum lohnt es sich?
  3. Sachschäden versichern
  4. Leistungsübersicht
  5. Was kostet es?
  6. Was sind vertragliche Obliegenheiten?
  7. Schadenfall rechtzeitig melden
  8. Optionaler Zusatzschutz
  9. Wann endet die Versicherung?
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Weitere interessante Artikel
  12. Das ist Verivox

Privathaftpflicht inkl. Bauherrenhaftpflicht im Vergleich: So geht es

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  1. Wählen Sie Ihren aktuellen Familienstand und Ihr Alter aus.
  2. Ergänzen Sie Angaben zu Ihrem Wohnort und wählen Sie bei den zusätzlichen Leistungen die Bauherrenhaftpflicht aus.
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Warum brauchen Sie die Bauherrenversicherung?

Eine Baustelle birgt ein hohes Risiko. Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann es durch einen Unfall oder durch Unaufmerksamkeit passieren, dass Personen- oder Sachschäden entstehen. Folgende Schadensfälle sind besonders häufig:

  • Schäden durch mangelnde Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, etwa unzureichende Absperrungen oder Beleuchtung oder nicht abgedeckte Gruben
  • Unzureichend gesicherte, einstürzende Gerüste
  • Hohe Temperatureinwirkungen, beispielsweise durch ein Schweißgerät
  • Stürze von Fußgängern oder Radfahrern wegen Schmutz auf Straße und Gehweg
  • Falsch gelagerte Baumaterialien, die etwa auf den Straßenrand hinausragen

Ein Grund, warum spezielle Versicherungen für Bauherren unbedingt nötig sind, ist das Risiko von Personenschäden. Diese haben ein besonders hohes Schadenspotenzial. Wenn beispielsweise ein spielendes Kind in die Baugrube fällt und sich schwer verletzt, muss der Bauherr ohne entsprechende Versicherung in voller Höhe zahlen, was durch Schadensersatzleistung in Form einer Rente im schlimmsten Fall in die Millionenhöhe gehen kann. Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht zu umgehen, kann sich finanziell rächen: Unter Umständen müssen Sie auch für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Die Ersatzansprüche sind in vielen Fällen mit Personenschaden so erheblich, dass ohne Versicherung der finanzielle Ruin eines Bauherrn droht.

Auch Sachschäden sind versichert

Eine Privathaftpflicht mit integrierter Bauherrenhaftpflicht schützt Sie nicht nur vor den Kosten infolge von Personenschäden auf dem Baugrundstück. Sie sind ebenfalls gegen Sachschäden abgesichert. Solche können beispielsweise durch Baumaschinen verursacht werden, wenn sich beim Ausheben der Baugrube der Untergrund großflächig verändert. In diesem Fall besteht bei Nachbarhäusern die Gefahr der Absenkung des Bodens. Das kann sowohl private Nachbargrundstücke und -häuser treffen als auch kommunale Einrichtungen und Flächen. Ohne Bauherrenhaftpflicht können die Kosten in beiden Fällen beträchtlich sein.

Unter Umständen werden Sachschäden erst im Nachhinein erkennbar, nicht aber unmittelbar bei der Verursachung. Das ist beispielsweise bei Schäden durch folgende Umstände möglich:

  • Feuchtigkeit
  • Dämpfe
  • Rauchgas
  • Ruß

Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn teilweise unerfahrene Bauherren in Eigenregie Leistungen an der Baustelle vornehmen.

Leistungen der Bauherrenhaftpflicht

Haben Sie eine Versicherung für Ihren Hausbau abgeschlossen, leistet der Versicherer bis zur vereinbarten Deckungssumme Schadenersatz – meist über eine Bauzeit von zwei Jahren. Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen. Abgesichert sind auch relevante Sachschäden – etwa durch ein vom Sturm angehobenes Schalungsbrett, das den Wintergarten des Nachbarn zerstört.

Unser Tipp:

Schließen Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung gleich beim Grundstückskauf ab, können Sie zusätzlich sparen. Denn ein unbebautes Grundstück ist häufig ohne Aufpreis mitversichert, wenn der Hausbau voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein wird. Damit ist es nicht mehr nötig, eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftplicht abzuschließen.

Ist das Versicherungsunternehmen über die Ansprüche informiert, leistet es im ersten Schritt sogenannten passiven Rechtsschutz: Seine Anwälte prüfen zunächst, ob der Bauherr für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Sind die Ansprüche berechtigt, werden diese von der Versicherung übernommen. Bei unberechtigten Forderungen übernimmt die Bauherrenhaftpflicht auch die Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen.

Was kosten Versicherungen für den Hausbau?

In der Regel geht eine Bauherrenversicherung nicht mit hohen Kosten einher. Bei einer Bausumme von 200.000 Euro ist die Police schon für unter 100 Euro zu haben. Besteht bereits eine private Haftpflichtversicherung, so kann der Versicherungsschutz unter Umständen für wenige Euro im Jahr um eine Bauherrenhaftpflicht erweitert werden. Im Verhältnis zur Bausumme handelt es sich bei den Prämien von Bauherrenversicherungen also generell um kleine Aufwendungen, die Sie vor hohen Kosten bewahren können.

Vertragliche Obliegenheiten bei der Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht leistet nur dann in vollem Umfang, wenn alle vertraglichen Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers eingehalten werden. Normalerweise obliegt es Ihnen als Bauherrn zum Beispiel, sich um die Sicherung der Baustelle zu kümmern. Folgende Sicherungsmaßnahmen sind dabei besonders wichtig:

  • Die Absperrungen müssen eindeutig erkennbar sein. Bei größeren Baustellen muss zumeist ein Bauzaun aufgestellt werden.
  • Ausgehobene Gruben müssen so abgedeckt werden, dass niemand hineinstürzen kann.
  • Der Bauherr muss für eine sichtbare Beschilderung und bei Bedarf für eine ausreichende Beleuchtung der Baustelle sorgen.
  • Könnte Schutt oder Ähnliches von oben herabfallen, muss der Gehweg überdacht werden, um Passanten zu schützen.

Zu weiteren vertraglichen Obliegenheiten bei der Bauherrenhaftpflicht gehört, vor dem Abschluss des Vertrags die Versicherung umfassend über die geplanten Arbeiten, die Sie auf der Baustelle in Eigenregie durchführen wollen, zu informieren. Auch wenn Freunde, Bekannte und Verwandte am Bau mithelfen, müssen Sie das dem Versicherer mitteilen.

Achtung!

Wenn ein fremdes Bauunternehmen beteiligt ist, können Sie die Auskunftspflichten auf dieses übertragen. Dennoch obliegt es Ihnen, die Überwachung des Unternehmens zu übernehmen. Sie haften im Falle der Verletzung Ihrer Überwachungspflicht.

Freunde und Helfer absichern

Auch die Helfer auf der Baustelle müssen abgesichert werden. Mitanpackende Freunde und Verwandte sind automatisch bei der Bauberufsgenossenschaft, dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, versichert. Mit Baubeginn müssen Sie das Bauvorhaben bei der regionalen Bauberufsgenossenschaft anmelden. Bei Unterlassung droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Pro Helferstunde zahlen Sie nur wenige Euro. Bei einem Unfall auf der Baustelle übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten – von der Behandlung bis zur möglichen Rente.

Schadenfall rechtzeitig melden

Einen Schadenfall müssen Sie innerhalb einer Woche bei der Versicherung melden und die Umstände dabei möglichst exakt schildern. Außerdem müssen in einem solchen Fall sofort Maßnahmen eingeleitet werden, die weiteren Schaden abwenden – zum Beispiel Stützmaßnahmen am Gebäude. Über jegliche Form von Schadensersatzansprüchen vonseiten Dritter sollte die Versicherung umgehend informiert werden. Ohne Absprache sollten Sie keinen Schadensersatz an Dritte leisten.

Optionaler Zusatzschutz durch die Bauleistungsversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht kann um eine sogenannte Bauleistungsversicherung erweitert werden, mit der Sie sich zusätzlich absichern können. Sie greift bei unvorhersehbaren Schäden an Bauteilen und -stoffen durch extreme Witterungseinflüsse oder auch durch Vandalismus.

Im Vergleich zur Bauherrenhaftpflicht besteht für diese Zusatzversicherung keine unbedingte Notwendigkeit. Sollte es zum Schadenfall kommen, müssen in der Regel auch ohne die Versicherung keine horrenden Summen zur Begleichung aufgewendet werden. Die Bauleistungsversicherung ist allerdings sinnvoll, wenn teure Teil-Abnahmen vorgesehen sind.

Die Versicherung endet mit dem Abschluss des Baus

Die Bauherrenhaftplicht endet in der Regel mit der Fertigstellung des Bauprojekts. Sie geht in der Regel lückenlos in die schon bestehende Privathaftpflichtversicherung bei Selbstnutzern über. Vermieter sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Zum Dreiklang der wichtigsten Versicherungen nach dem Umzug ins neue Haus gehören außerdem die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Erstere sichert das Inventar ab, beispielsweise Möbel, Kleidung und Computer. Letztere hält den finanziellen Schaden am Eigenheim gering, wenn Feuer, Blitz, Sturm, Hagel oder Leitungswasser Schaden am Haus verursachen.

Für Öltankbesitzer empfiehlt sich zudem der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung. Moderne Öltanks sind in der Regel gut gesichert und stehen in einer gesetzlich vorgeschriebenen Auslaufwanne. Allerdings können die Schäden am Grundwasser und am Erdreich durch die Verseuchung ausgesprochen kostspielig werden, wenn ein Tank einmal ausläuft.

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Planen Sie ein Bauprojekt, sollten Sie unbedingt eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Sie springt bei Personenschäden sowie Sachschäden auf dem Baugrund ein und kann Sie vor der Zahlung hoher Summen im Schadenfall bewahren. Dabei ist die beste Bauherrenhaftpflicht nicht unbedingt die teuerste. Sie sollten allerdings darauf achten, die Versicherungssumme nicht zu gering zu wählen, damit Sie optimal abgesichert sind.

Wo schließe ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Generell sollten Sie über eine Privathaftpflicht verfügen. Die Bauherrenhaftpflicht stellt eine Ergänzung zu dieser dar. Den Zusatzbaustein können Sie auswählen, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen, aber es ist ebenso möglich, eine schon bestehende Police entsprechend zu erweitern. Beim Kauf eines Grundstücks ist dieses häufig bereits mitversichert.

Wie lange gilt eine Versicherung für Bauherren?

Die Versicherung endet in der Regel mit der Beendigung des Bauprojekts. Ebenfalls kann eine Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten festgelegt werden. Ist das Haus bezugsfertig bzw. wurde es von der Baubehörde abgenommen, müssen Sie diesen Umstand dem Versicherer mitteilen.

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Was ist der Unterschied zwischen Privathaftpflicht und Haftpflicht?

Oft werden umgangssprachlich die Worte „Privathaftpflicht“ und „Haftpflicht“ synonym genutzt. Dabei ist das nicht ganz richtig: Die Privathaftpflicht ist lediglich eine Art von Haftpflichtversicherung. Denn es gibt ein ganzes Spektrum von Haftpflichtversicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht deckt laut Definition des Gabler-Wirtschaftslexikons „die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks“ ab. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund ihres Vorhandenseins zugefügt werden.

Welche Versicherungssumme bei bauherrenhaftpflicht?

Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Höhe der Bau- und der Versicherungssumme. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen.

Wann ist eine bauherrenhaftpflicht nötig?

Wann braucht man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht nicht. Der Gesetzgeber gibt nur vor, dass der Bauherr für alle auftretenden Schäden haften muss. Wie er die Kosten bezahlt, ist ihm überlassen.