Ausziehen mit 18 während der Ausbildung

Auszug aus dem "Hotel Mama": Wann volljährige Kinder Anspruch auf eine eigene Bleibe haben und was Eltern und Staat dazu beisteuern müssen.

Rolf Winkel

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Der Umzug in die eigenen vier Wände wird von 1. April an für junge Erwachsene erschwert. Das gilt jedenfalls für Hartz-IV-Empfänger und diejenigen, die Arbeitslosengeld II beantragen. Was aber gilt für volljährige Kinder, deren Eltern nicht finanziell bedürftig sind? Wann müssen sie ihren Sprösslingen eine eigene Bude finanzieren - und wann nicht?

Dürfen Volljährige eine eigene Wohnung nehmen?

Selbstverständlich. Wer 18 Jahre alt ist, darf seinen Wohnsitz frei wählen. Soweit junge Erwachsene finanziell auf eigenen Füßen stehen, brauchen sie weder ihre Eltern noch ein Amt um Erlaubnis zu fragen, wenn sie eine eigene Wohnung mieten wollen.

Auch ein 18-jähriger Schüler oder ein Arbeitsloser darf grundsätzlich von zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten. "Allerdings muss er dann dafür auch das Geld haben - die Eltern sind meist nicht verpflichtet, ihm eine eigene Bleibe zu finanzieren", erläutert Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht aus dem rheinischen Brühl.

Wie weit geht die Unterhaltspflicht der Eltern?

Mutter und Vater müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar auch für volljährige Kinder weiterhin Unterhalt zahlen - in der Regel gilt das aber nur bis zur Beendigung der Berufsausbildung oder des Studiums. "Die Eltern haben in diesen Fällen jedoch das Recht, selbst zu bestimmen, wie sie den Unterhalt leisten", erklärt Eva Gerz. Entweder lassen sie ihr erwachsenes Kind weiterhin bei sich wohnen, kommen für seinen Lebensunterhalt auf und gewähren ihm zusätzlich ein "Taschengeld". Das nennt sich dann "Naturalunterhalt". Oder sie zahlen dem Kind eine eigene Wohnung samt Lebensunterhalt. Dann gewähren sie ihrem Sohn oder ihrer Tochter "Barunterhalt". Geregelt ist dies in Paragraph 1612 Absatz 2 BGB. "Wenn die Eltern die Wahl haben, entscheiden sie sich meistens für den Naturalunterhalt", so Anwältin Gerz. "Dieser ist zum einen meist erheblich preiswerter, und zum anderen gehen wohl viele Eltern davon aus, dass es für die Kinder besser sei, weiter zu Hause zu wohnen."

Was ist, wenn das Kind das anders sieht als die Eltern?

Wenn das erwachsene Kind dafür - so das BGB - "besondere Gründe" vorbringen kann, können die Eltern dazu verpflichtet werden, ihm eine eigene Bleibe zu finanzieren. Im Streitfall muss darüber - auf Antrag der Tochter oder des Sohnes - das Familiengericht befinden. "Bei einer tief greifenden Entfremdung zwischen beiden Seiten gestehen die Gerichte den Kindern deshalb meist Barunterhalt zu." Das gelte allerdings nicht, wenn die Entfremdung allein auf ein "provozierende Verhalten des Kindes" zurückzuführen ist.

Während der Ausbildung verdient man das erste eigene Geld. Der Gedanke ans Ausziehen ist nicht mehr fern. Man wünscht sich auf eigenen Beinen zu stehen und für sich selbst zu sorgen. Doch was gibt es zu beachten, wenn man während der Ausbildung auszieht?

Diese Vor- und Nachteile gibt es, wenn man während der Ausbildung auszieht

Der Auszug aus dem Elternhaus nach der Ausbildung geht mit Vor- und Nachteilen einher:

Nachteile:

  • Höhere Kosten durch Miete und Unterhalt
  • Höheres finanzielles Risiko bei Jobverlust
  • In der Regel kleine Wohnung
  • Gegebenenfalls Einsamkeit allein zu wohnen

Vorteile:

  • Rückzugsort ohne Störungen durch Eltern
  • Eigenverantwortlichkeit lernen
  • Unabhängigkeit von den Erziehungsberechtigten
  • Gegebenenfalls näher am Arbeitsplatz

Tipps für Azubis, welche ausziehen wollen

Frühzeitig um eine gute Bonität kümmern

Mieter wollen in der Regel eine Schufa-Mieterauskunft sehen. Diese beschreibt die Bonität des Mieters und dient dem Vermieter als Anhaltspunkt, ob die Miete regelmäßig gezahlt werden kann. Hat man negative Einträge sollte man mit dem Auszug sich noch gedulden, bis diese gelöscht werden.

Eine kostenlose Selbstauskunft ist auf der Schufa-Webseite einmal im Jahr möglich. In besonders gefragten Gegenden kann es sinnvoll sein, neben dem Ausbildungsgehalt auch eine Bürgschaft der Eltern bereitzuhalten. Diese gibt dem Vermieter die Gewissheit, dass er jederzeit mit der Miete rechnen kann.

Frühzeitig Geld zur Seite legen

Das Gehalt eines Auszubildenden ist in der Regel limitiert. Entsprechend gilt es bereits frühzeitig Geld für den Umzug zur Seite zu legen. Kosten, die auf einen zukommen sind unter anderem: Miete für einen Transporter, neue Möbel und Geräte und die Mietkaution (in der Regel drei Kaltmieten). Ein finanzieller Puffer sollte zudem für Planungssicherheit sorgen.

Ausschau nach günstigen oder kostenlosen Möbeln halten

Die Entscheidung des Auszugs steht bereits fest? Dann gilt es jetzt die Augen offenzuhalten. Häufig stellen Anwohner in der Nachbarschaft Möbel, die sie nicht mehr benötigen, vor die Tür. Wenn sich diese im guten Zustand befinden, können sie bis zu dem Umzug im Keller oder auf dem Dachboden der Eltern lagern.

Aber auch auf Kleinanzeigenportalen gibt es einige gute Angebote, bei denen man ordentlich sparen kann. Manchmal hat man auch Glück und kann etwas kostenlos abholen. So spart sich der Anbieter die Entsorgungskosten und der Azubi spart sich den Einkaufspreis. Aber auch Möbel, welche vom Vormieter übrigbleiben, können oft günstig übernommen werden. An dieser Stelle ist es ratsam den Preis zu verhandeln.

Urlaubstage ersparen Stress beim Umzug

Steht der Umzugstermin fest, ist es sinnvoll sich frühzeitig um Urlaub zu kümmern. Der Umzug neben der Arbeit ist stressvoll und nicht zu empfehlen. Idealerweise plant man den Urlaub nach einem Wochenende. So ist es einfacher am Wochenende freiwillige Helfer zu finden. Nachdem alles dann bereits in der neuen Wohnung steht, kann man die Urlaubstage für den Aufbau und die Ordnung nutzen.

Wohngemeinschaften sind eine Erfahrung wert

WGs sind längst nicht nur etwas für Studenten. Auch während der Ausbildung macht eine Wohngemeinschaft Sinn. Man teilt sich die Miete und Nebenkosten mit anderen und kann so einiges einsparen. Wer sich allein in der eigenen Wohnung zu einsam fühlt, sollte das WG-Leben ausprobieren.

Finanzielle Förderungen beanspruchen

Neben dem Kindergeld, welches einem auch während der Ausbildung zusteht, gibt es weitere Möglichkeiten die eigene Ausbildung zusätzlich zu finanzieren.

Eine Möglichkeit ist die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB). Diese fördert die erste Ausbildung und bezuschusst die Unterhaltskosten. Ob und wie viel BAB einem zusteht, kann man einfach auf der weiter unten verlinkten Webseite errechnen lassen. Zudem kann ein Antrag auf Wohngeld sinnvoll sein, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe dem Azubi nicht zusteht.

Fazit: Ausziehen während der Ausbildung muss geplant sein

Oft ist es eine impulsive Reaktion von den Eltern in der Ausbildung ausziehen zu wollen. Der Auszug muss jedoch geplant sein. Man muss sich finanziell sowie organisatorisch auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten.

Ist es sinnvoll mit 18 Jahren aus dem Haus auszuziehen?

Ab 18 darfst du von zu Hause ausziehen. Oft ist es sinnvoll, mit dem grossen Schritt noch etwas zu warten. Es kann aber auch sein, dass du aus anderen Gründen, wie Streit oder Gewalt in der Familie, nicht mehr zu Hause leben kannst.

Wie viel Geld bekomme ich wenn ich ausziehe?

Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi. Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten.

Wie bekomme ich eine Wohnung ohne Geld?

Ganz ohne Geld geht's mit Hartz IV Auch dann, wenn Sie "aus schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht mehr zu Hause wohnen können, kann unter Umständen das Jobcenter einen Auszug bewilligen. Damit ist vor allem gemeint, wenn Sie schwerwiegende Differenzen mit Ihren Eltern haben.

In welchem Alter darf man ausziehen?

Bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Wer also schon mit 16 oder 17 ausziehen möchte, kann das prinzipiell nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.