Bundesweite RegelungenSeit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Show
1. Stufe: Mögliche weitergehende Maßnahmen der LänderDie Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Maskenpflicht:
Testpflicht:
Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier. 2. Stufe: Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der GesundheitslageStellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.
Neuerungen zum Impfstatus Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, - wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig. Wenn Sie wissen möchten, ob eine weitere Impfung für Sie empfohlen wird, hilft Ihnen der „Impf-Guide“ ganz konkret. Er führt Sie zu Ihrer persönlichen Impfempfehlung. Samstag, 1. Oktober 2022
Weiter mit Tracking durch Dritte Besuchen Sie unsere Website mit personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen. Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung. Was gilt ab 1. Oktober 2022 NRW?Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
Wann gelten die neuen Corona Regeln in NRW?Aktuelle Verordnungen. Coronaschutzverordnung - gültig ab 27. Oktober 2022 (PDF) Anlage 1 (PDF) Anlage 2 (PDF). Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 27. Oktober 2022 (PDF) Anlage 1 (PDF) Anlage 2 (PDF). Coronateststrukturverordnung - gültig ab 25. August 2022 (PDF). Wie sind die neuesten Corona Regeln?Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht sowie eine FFP2-Maskenpflicht. Nur noch 3 Besucher*innen sind pro Tag pro Patient*in in Spitälern erlaubt. In Pflegeheimen gibt es weiterhin keine Besucher*innen-Beschränkung. Positiv getestete dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Was gilt in NRW in der Gastronomie?GASTRONOMIE. Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben. Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben.
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