Ab wann zählt ein land nicht mehr als risikogebiet

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Das sind derzeit Corona-Hochrisikogebiete ZDFheute Logo

Wegen hoher Corona-Zahlen hat die Regierung viele Länder als Hochrisikogebiete eingestuft. Als Virusvariantengebiete werden aktuell keine Länder mehr ausgewiesen.

Mitarbeiter einer Fluggesellschaft warten am Flughafen Frankfurt. Archivbild Wegen der Coronavirus-Pandemie weist das Auswärtige Amt Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete aus. Reisende müssen entsprechende Regeln beachten.
Quelle: Arne Dedert/dpa

Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt dafür, dass knapp die Hälfte aller rund 200 Länder auf der Welt als Hochrisikogebiete eingestuft werden.

Insgesamt stehen damit nun 97 Hochrisikogebiete auf der Liste. Ab Sonntag, 20. Februar um 00:00 gelten unter Anderem die USA, Spanien inklusiver der Balearen, Großbritannien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate nicht mehr zu den Hochrisikogebieten. Hier der Überblick:

Folgende Länder fallen derzeit in diese Kategorie:

  • Ägypten
  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Australien
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien
  • Belize
  • Bhutan
  • Bolivien, der Plurinationale Staat
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark inklusive der Färöer und Grönland
  • Dominica
  • Ecuador
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich und die folgenden Übersee-Departements und Überseegebiete: Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy, Neukaledonien
  • Georgien
  • Grenada
  • Griechenland
  • Guatemala
  • Guyana
  • Haiti
  • Irak
  • Iran
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Japan
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kolumbien
  • Korea
  • Kososvo
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Lettland
  • Libanon
  • Lybien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Litauen
  • Madagascar
  • Malediven
  • Mexiko
  • Moldau
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Niederlande und die folgenden Überseegebiete: Aruba, Bonaire, Curaçao, St. Eustatius, Saba, St. Martin
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Oman
  • Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Palästinensische Gebiete
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Papua-Neuguinea
  • Peru
  • Philippinien
  • Polen
  • Portugal inkl. der Azoren und Madeira
  • Rumänien
  • Russland
  • Salomonen
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • St. Lucia
  • Suriname
  • Syrische Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Venezuela, Bolivarische Republik
  • Vietnam
  • Zypern

2. Virusvarianten-Gebiete:

Reiserückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten:

Es gilt eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab sechs Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.

Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.

Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt - vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen - ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Einreisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Weitere Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie hier.

Quarantäneregeln

Personen, die sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und zehn Tage in häusliche Quarantäne.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.

Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich.

Was ist eine Reisewarnung?

Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.

Mehr zu den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.

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