32 jahre in der gleichen firma

Sie wollen endlich raus aus dem Job? Oder Ihnen droht die Kündigung? Dann sollten Sie wissen, wie die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags gesetzlich geregelt ist.

Egal, ob Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber* droht oder Sie selbst den Job wechseln möchten: Für die Beendigung des Arbeitsvertrags gelten bestimmte Regeln. So ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die besagt, wie lange Sie noch nach der Kündigung im Unternehmen verbleiben dürfen bzw. müssen.

Die Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus der vom Gesetz festgelegten Kündigungsfrist, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

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Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers - Das müssen Sie beachten

Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind. 

Diese Kündigungsfrist kann durch eine Regelung im Arbeitsvertrag jedoch verlängert werden - aber nur, wenn die längere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann jedoch nicht durch den Arbeitsvertrag verkürzt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers - Diese Regelungen gelten

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, muss dieser bei der Kündigungsfrist die Dauer Ihrer Beschäftigung berücksichtigen (§ 622 Abs. 2 BGB). Dafür gelten die folgenden Fristen:

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

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Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit

Für die Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Was Sie in der Probezeit bei einer Kündigung beachten müssen, lesen Sie hier. (as)

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung! Aber unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.

Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, so kann der Arbeitnehmer zwischen einer Kündigungsschutzklage oder einer Abfindung wählen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr. Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt (§ 1 a KSchG).

Einen Anspruch auf eine Abfindung hat der Arbeitnehmer aber auch, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben hat und das Gericht festgestellt hat, dass die Kündigung nach dem KSchG sozial ungerechtfertigt ist und das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers durch Urteil auflöst, da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar bzw. eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist (§ 9 KSchG). Eine solche Unzumutbarkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt wäre. Aber auch Gründe, die für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen, können die Fortsetzung unzumutbar machen. Hierbei ist beispielsweise an die Fälle zu denken, in denen als Kündigungsgründe unzutreffende ehrverletzende Behauptungen über den Arbeitnehmer leichtfertig genannt worden sind oder das Vertrauensverhältnis im Verlauf des Prozesses ohne wesentliches Verschulden des Arbeitnehmers zerrüttet worden ist. In einem solchen Fall wird das Arbeitsverhältnis vom Gericht gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer beendet.

Aber auch dem Arbeitgeber steht in bestimmten Fällen das Recht zu, auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer zu bestehen, wenn aus betrieblichen Gründen eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist. Er hat dies, außer wenn es sich bei dem Entlassenen um einen leitenden Angestellten (§ 14 Abs. 2 KSchG) handelt, ausführlich zu begründen. Die Höhe der Abfindung kann bis zu 12 Monatsgehältern betragen (§ 10 KSchG).

In Ausnahmefällen ist die Höhe der Abfindung jedoch höher:

  • der Arbeitnehmer ist 50 Jahre oder älter und war mindestens 15 Jahre in dem Betrieb beschäftigt, so kann die Abfindung bis zu 15 Monatsverdiensten betragen,
  • der Arbeitnehmer ist 55 Jahre oder älter und sein Arbeitsverhältnis bestand mindestens 20 Jahre, so ist eine Abfindung bis zu 18 Monatsverdiensten möglich.

Ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses 65 Jahre oder älter ist.

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entlassungsabfindung kann sich aber auch noch aus einem Tarifvertrag, einem zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich, ergeben.

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    Wie hoch ist die Abfindung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit?

    Nach § 1a Abs. 2 KSchG beträgt die Abfindung einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Haben Sie etwa 30 Jahre im Betrieb gearbeitet und 4.000 Euro brutto verdient, erhalten Sie 60.000 Euro als Abfindung ausgezahlt. Ein weiterer Abfindungsanspruch findet sich in § 9 KSchG.

    Ist man nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit unkündbar?

    Normalerweise handelt es sich laut § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD bereits bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren um unkündbare Arbeitnehmer. Weiteren Vorschriften zufolge ist man auch mit 55 Jahren unkündbar, sofern man seit mindestens 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist.

    Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 30 Jahren?

    Kündigungsfristen nach Jahren der Betriebszugehörigkeit.

    Was bekommt man nach 30 Jahren?

    Kündigung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindung kann hoch ausfallen.

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