Zahlungserinnerung oder gleich mahnung

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Gast

Ist es nicht üblich zuerst eine Zahlungserinnerung zu schicken??

Antworten (5)

Ja, darf.
Nein, das braucht es nicht, auch wenn es scheinbar "üblich" ist.
Das Mahnwesen verpflichtet nicht zum Verschicken einer Zahlungserinnerung, es kann sofort gebührenpflichtig gemahnt werden.

guckma

Hi,
abgesehen davon handelt es sich bei einer Zahlungserinnerung auch um eine Mahnung. Es ist nur das freundlichere Wort dafür, hat aber rechtlich die gleiche Bedeutung.
Unabhängig davon, ob bereits beim ersten Mal eine Mahngebühr erhoben wird oder nicht.

Viele Grüße
guckma

Deho

@ guckma
Ist das so? Wenn ich eine Zahlungserinnerung bekomme steht da drin, dass ich wohl vergessen hätte ... und bitte.....Wenn ich eine Mahnung bekomme, wollen die eine Mahngebühr. Ich überweise dann den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühr, bislang hat das funktioniert.

Jonathan80

Hallo,

schau doch mal hier . Vielleicht hilft es ja weiter.

Beste Grüße

micle

Ja, siehe
http://www.providerwork.de/Mahnungen.html
und
http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/Beschleunigte-Zahlung-070500.htm

Das "Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs war vom Gesetzgeber ursprünglich für die Beschleunigung der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von für Werkleistungen im Bauwesen gedacht, wird aber bereits eit einigen Jahren auch von Gewerbe und Handel genutzt.

Das Wichtigste zur Zahlungserinnerung

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Eine Zahlungserinnerung soll den Rechnungsempfänger an seine fälligen Schulden erinnern. Oft wird sie als unverbindliche Vorstufe einer rechtswirksamen Mahnung betrachtet.

Worin unterscheidet sich die Zahlungserinnerung von einer Mahnung?

Ob ein Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung besteht, hängt von der Formulierung und dem Inhalt des Schreibens ab. Eine unverbindliche Erinnerung setzt den Schuldner z. B. nicht in Verzug, eine Mahnung hingegen schon. Welche Rechtsfolgen der Schuldnerverzug hat, lesen Sie hier.

Was sollte ich beachten, wenn ich eine unverbindliche Zahlungserinnerung schreibe?

Auch wenn Sie nur ein unverbindliches Schreiben aufsetzen, macht es Sinn, dem Kunden eine Frist in der Zahlungserinnerung zu setzen. Nutzen Sie auch unser kostenloses Muster für eine erste Orientierung.

Inhalt

  • Was ist eine Zahlungserinnerung?
    • Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung
    • Was sagt das BGB über Mahnung und Zahlungserinnerung?
      • Irrtum 1: Der Gläubiger darf erst nach drei Mahnungen rechtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten.
      • Irrtum 2: Eine Zahlungserinnerung ist gesetzliche Pflicht.
      • Irrtum 3: Ein Zahlungsziel auf der Rechnung setzt den Schuldner ohne Mahnung in Verzug.
  • Zahlungserinnerung schreiben: Vorlage zum kostenlosen Download
    • Muster für eine Zahlungserinnerung

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Zahlungserinnerung oder gleich mahnung
Wenn Sie eine Zahlungserinnerung schreiben, bleiben Sie freundlich. Vielleicht hat der Kunde die Rechnung nur vergessen.

Manche Schuldner übersehen versehentlich eine Rechnung oder sind zahlungsunfähig bzw. überschuldet und wieder andere haben eine schlechte Zahlungsmoral. Für den Gläubiger ist es unangenehm, wenn sein Kunde die Rechnung nicht pünktlich zahlt, und er nun entsprechende Maßnahmen einleiten muss, um an sein Geld zu kommen.

Einer der ersten Schritte ist oft eine freundliche Zahlungserinnerung, die den Schuldner in höflichem Ton darauf aufmerksam macht, dass da noch eine Rechnung offen ist, die er möglicherweise nur versehentlich übersehen hat. Meistens lautet die Formulierung in etwa: „Wahrscheinlich Sind Sie noch nicht dazu gekommen …“ oder „Sicher haben Sie nur vergessen …

In der Regel ist eine solche erste Zahlungserinnerung unverbindlich und löst noch keinerlei Rechtsfolgen aus. Der Gläubiger geht zunächst von einem Versehen seines Schuldners aus und möchte ihn nur an die offene Rechnung erinnern. Bezahlt dieser danach immer noch nicht, hat der Rechnungssteller folgende Möglichkeiten:

Er verschickt eine zweite Zahlungserinnerung, die ebenfalls unverbindlich ist und keine Rechtsfolgen auslöst oder er lässt dem Schuldner eine Mahnung zukommen, die diesen in Schuldnerverzug setzt.

Für den Gläubiger ist dies wichtig, weil ein solcher Verzug mehrere Rechte bzw. Ansprüche begründet, z. B.:

  • Er kann vom Schuldner Schadensersatz für den Verzugsschaden verlangen oder alternativ den Ersatz von Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat.
  • Die Geldschuld, also die offene Rechnung, ist während des Verzugs zu verzinsen.
  • Der Gläubiger darf vom Vertrag zurücktreten.
  • Die angemahnte, nicht bestrittene Forderung kann bei der SCHUFA eingetragen werden.

Eine Mahnung berechtigt den Gläubiger jedoch noch nicht, eine Zwangsvollstreckung bzw. Pfändungzu veranlassen. Hierfür muss er zunächst eine titulierte Forderung, z. B. einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungserinnerung

Was ist besser – Zahlungserinnerung oder gleich Mahnung? Aus juristischer Sicht ist es nicht erforderlich, den Schuldner per Zahlungserinnerung freundlich auf die noch offene Rechnung hinzuweisen. Sie verursacht Kosten und einen gewissen Aufwand, wahrt aber auch den guten Ton gegenüber einem Kunden, der es möglicherweise wirklich nur vergessen hat, pünktlich zu zahlen.

Zahlungserinnerung oder gleich mahnung
Zahlungserinnerung und Mahnung: Der feine Unterschied liegt in der Formulierung.

Welches Schreiben Sie daher zuerst verschicken, hängt maßgeblich von Ihren Kundenbeziehungen und Ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab. Größere Zahlungsausfälle können gerade kleine Händler und Shops schnell in Schwierigkeiten bringen.

Die Zahlungserinnerung entfaltet gewöhnlich nicht dieselbe Wirkung wie eine Mahnung. Sie ist eher deren kleine Schwester und ein höflicher Wink mit dem Zaunpfahl. Doch Vorsicht: Mitunter werden beide Begriffe aber auch synonym benutzt.

An eine Mahnung stellt der Bundesgerichtshof ganz konkrete Anforderungen:

„Als verzugsbegründende Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt.“

[Quelle: BGH, NJW, 1998, 2132]

Eine verzugsbegründende Zahlungserinnerung bzw. Mahnung sollte folgenden Inhalt aufweisen:

  • Datum
  • genauer Name bzw. korrekte Firmenbezeichnung und Anschrift vom Gläubiger (Rechnungssteller) und vom Schuldner (Rechnungsempfänger)
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Vertragsgegenstand bzw. Forderungsgrund
  • Kaufpreis bzw. geschuldeter Betrag
  • genaue Formulierung, dass und in welcher Höhe die offene Forderung besteht
  • ausdrückliche Aufforderung, die offene Summe zu bezahlen
  • empfehlenswert ist eine Zahlungsfrist, bis wann der Kunde gezahlt haben soll, idealerweise ein konkretes Datum
  • gegebenenfalls Ankündigung weiterer Schritte, falls die Zahlung weiterhin ausbleibt, z. B. Übergabe an ein Inkassounternehmen oder gerichtliches Mahnverfahren (optional)

Will sich ein Gläubiger im Streitfall auf den Schuldnerverzug berufen, so muss er nachweisen, dass dem Schuldner wirklich eine Mahnung zugegangen ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Mahnung bzw. Zahlungserinnerung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.

Was sagt das BGB über Mahnung und Zahlungserinnerung?

Zahlungserinnerung oder gleich mahnung
Gläubiger sind nicht verpflichtet, ihrem Schuldner eine Zahlungserinnerung vor der Mahnung zu schicken.

Im Geschäftsverkehr ist es üblich, dass Gläubiger einer Geldforderung ihre Kunden zunächst nur höflich an die offene Rechnung erinnern. Oft folgt dann die erste, zweite und dritte Mahnung. Dementsprechend hat sich der Glaube durchgesetzt, dass das Gesetz genau diese Vorgehensweise vorschreibt. Doch das stimmt nicht.

Im Folgenden klären wir drei Irrtümer zur Mahnung und Zahlungserinnerung auf:

Irrtum 1: Der Gläubiger darf erst nach drei Mahnungen rechtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten.

Auch wenn sich diese Vorgehensweise durchgesetzt hat, muss der Gläubiger nicht zwingend drei Mahnungen verschicken. Ist die Geldforderung fällig, so genügt eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen und die oben beschriebenen Rechtsfolgen auszulösen. In bestimmten Fällen gerät der Rechnungsempfänger sogar ohne Mahnung bzw. Zahlungserinnerung in Verzug, etwa wenn für die Geldleistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

Die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB begründet ebenfalls einen Schuldnerverzug, ohne dass es einer Mahnung oder Zahlungserinnerung bedarf:

„Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung […] leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung […] besonders hingewiesen worden ist. […]“

Irrtum 2: Eine Zahlungserinnerung ist gesetzliche Pflicht.

Der Gläubiger muss dem Schuldner keine unverbindliche Zahlungserinnerung schicken, bevor er diesen mahnen oder sonstige Schritte einleiten darf. Er darf vielmehr sofort mahnen, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit nicht zahlt.

Verschickt der Rechnungssteller zuerst eine höfliche, vielleicht sogar humorvolle Zahlungserinnerung, dann dient das eher der Kundenpflege und -bindung. Jeder kann es mal vergessen, eine Rechnung pünktlich zu begleichen. Gläubiger, die dann sofort mit dem Anwalt drohen, verprellen eher ihre Kunden.

Irrtum 3: Ein Zahlungsziel auf der Rechnung setzt den Schuldner ohne Mahnung in Verzug.

Zahlungserinnerung oder gleich mahnung
Zahlungserinnerung: Wann macht sie Sinn?

Angenommen, auf der Rechnung steht: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum].“ Gerate ich in Verzug, wenn ich bis zum besagten Zeitpunkt nicht bezahle? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Wenn ein Verkäufer den Zahlungstermin erstmals in der Rechnung nennt, dann genügt dies nicht, um den Schuldner ohne Mahnung bzw. Zahlungserinnerung in Verzug zu setzen, schon gar nicht, wenn dieser Verbraucher ist (BGH, Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07). Dann bedarf es zusätzlich einer Belehrung auf der Rechnung, dass eine verspätete Zahlung nach dem Zahlungsziel einen Verzugsschaden verursachen kann.

Das heißt: Fehlt eine solche Belehrung, gerät der Rechnungsempfänger erst nach einer gesonderten Mahnung in Verzug. Und erst nach dieser Mahnung darf er Mahngebühren verlangen. Das erste Mahnschreiben ist kostenlos.

Zahlungserinnerung schreiben: Vorlage zum kostenlosen Download

Zwar ist eine unverbindliche, höfliche Erinnerung keine Pflicht. Sie kann aber dennoch Sinn machen, um zahlungswillige Kunden nicht gleich vor den Kopf zu stoßen. Fehler machen wir alle und so kann eine Rechnung versehentlich auch mal übersehen werden.

Wenn Sie eine Zahlungserinnerung (mit Fristsetzung) verfassen wollen, sollten Sie sich daher zunächst im Klaren darüber sein, was Sie damit bezwecken. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Kunde zahlungswillig ist und er Sie nur vergessen hat? Oder soll das Schreiben gleich die Wirkungen einer Mahnung entfalten?

Inhalt und Formulierung des Schriftstücks hängen maßgeblich von Ihren Antworten auf diese Fragen ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Zahlungserinnerung als Muster zur Verfügung. Sie richtet sich eher an Rechnungsempfänger, die es schlicht vergessen haben zu zahlen.

Zahlungserinnerung oder gleich mahnung
Wie schreibt man eine freundliche Zahlungserinnerung?

Zu guter Letzt noch einige kurze Tipps:

  • Auch eine erste Zahlungserinnerung verursacht Kosten. Diese dürfen dem Schuldner gewöhnlich nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Schreiben Sie höflich und achten Sie auf einen guten Ton, um Ihren Kunden nicht zu verärgern. Drohungen sind an dieser Stelle daher unangebracht.
  • Dennoch sollten Sie auch in einer Zahlungserinnerung eine Frist benennen, innerhalb derer der Kunde zahlen sollte.
  • Fügen Sie der Erinnerung eine Rechnungskopie bei für den Fall, dass der Kunde das Original nie erhalten hat oder es verloren gegangen ist.
  • Sie fragen sich, ab wann eine Zahlungserinnerung Sinn macht? Sie können das Schreiben verschicken, wenn Ihr Kunde den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt bzw. das festgesetzte Zahlungsziel überschritten hat. Allerdings macht es Sinn, danach noch zwei bis drei Tage zu warten, weil Überweisungen bei der Bank etwas Zeit in Anspruch nehmen.
  • Haben Sie triftige Gründe zu der Annahme, dass Ihr Schuldner die Zahlung absichtlich hinauszögert, so ist eine freundliche Erinnerung nach unserem Muster wahrscheinlich der falsche Ansatz. In diesem Falle ist eine verzugsbegründende Mahnung nach dem oben benannten Kriterien sinnvoller.

Bitte beachten Sie, dass jede Vorlage einer Zahlungserinnerung an Ihre individuelle Bedürfnisse, Ihren Kunden und die jeweilige Situation angepasst werden muss. Unsere Vorlage ist nur ein Beispiel. Sie bietet lediglich eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Muster für eine Zahlungserinnerung

Rechnungssteller
vollständiger Name/Firmenbezeichnung
Anschrift

Rechnungsempfänger
vollständiger Name/Firmenbezeichnung
Anschrift

Ort, Datum

Zahlungserinnerung zu unserer Rechnung Nr. [….] vom [Datum]

Sehr geehrte/r Herr/Frau …………..

wir freuen uns, dass Sie bei uns eingekauft haben. War alles in Ordnung? Sind Sie zufrieden mit unserem Produkt?

Leider konnte unsere Buchhaltung noch keinen Zahlungseingang verbuchen. In der Hektik des Alltags kann es schon einmal passieren, dass eine Rechnung übersehen oder vergessen wird. Deshalb senden wir Ihnen diese Erinnerungshilfe und bitten Sie, den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von […] Euro bis zum [Datum] zu überweisen.

Für den Fall, dass Ihnen die Rechnung verloren gegangen ist, haben wir eine Kopie beigefügt, auf der Sie auch unsere Bankverbindung finden.

Mit freundlichen Grüßen

……………………………
     Unterschrift

Hier finden Sie unser Muster zum kostenlosen Download

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Wann Zahlungserinnerung und wann Mahnung?

In der Regel sind das 10 bis 14 Tage nach Rechnungsstellung. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch 2 bis 3 Tage nach Fälligkeit zu warten, bevor Sie Zahlungserinnerung schreiben, da Überweisungen zwischen Banken durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Wie lange zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

Dabei sollte vor allem der Abstand zwischen den einzelnen Zahlungserinnerungen beachtet werden. Kontinuität und feste Rhythmen bei den Mahnintervallen sind der Grundstein zur erfolgreichen Zahlungsaufforderung. Der empfehlenswerte Zeitraum für Mahnintervalle liegt zwischen 8 und 14 Tagen.

Wann ist eine Mahnung eine Mahnung?

Eine Mahnung wird auch als Zahlungserinnerung oder Reminder bezeichnet. Sie dient dazu, einen Schuldner förmlich in Verzug zu setzen. Dies kann und muss man tun, wenn dieser eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt.

Was kommt nach der 2 Zahlungserinnerung?

Mahnstufe 2 und 3: Mahngebühren und Vollstreckungsandrohung Hierin wird erneut eine kurze Zahlungsfrist gesetzt und darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichteinhaltung Mahngebühren und Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag fällig werden.