Wie teuer ist ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Wer sich für den Umzug in ein Pflegeheim entschieden hat, sollte bei der Suche nach der passenden Einrichtung nicht nur auf Ausstattung und Lage achten. Auch bei den Preisen können sich von Heim zu Heim Unterschiede ergeben. Wir erklären, wie sich die Kosten für einen Heimplatz zusammensetzen und welche Anteile Sie selbst übernehmen müssen.

So setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen

Die Kosten für das Leben im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Pflegeheimbetreiber können für die folgenden Punkte Entgelte verlangen:

  • Kosten für Pflege und Betreuung
  • Kosten für Verpflegung und Unterkunft
  • Investitionskosten
  • Ausbildungskosten
  • gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen

Wenn Sie regelmäßig Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung geleistet haben und Ihre Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter bestätigt wurde, dann bekommen Sie einen Zuschuss zu den Kosten für Pflege und Betreuung. Die restlichen Kosten übernehmen Sie selbst.

Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung

Wenn ein Gutachter des Medizinischen Diensts (MD) oder Ihrer privaten Pflegeversicherung bestätigt hat, dass Sie pflegebedürftig sind, dann bekommen Sie einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten. Wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt davon ab, welcher Pflegegrad für Sie festgelegt wurde. Der Pflegegrad spiegelt, wie viel Hilfe Sie benötigen. Ein Mensch mit Pflegegrad 1 braucht vergleichsweise wenig Unterstützung. Ein Heimbewohner mit Pflegegrad 5 ist nicht mehr in der Lage, alltägliche Handlungen selbst auszuführen und braucht besonders viel Unterstützung.

Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt:

Pflegegrad 2 = 770 Euro
Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.

Diese Pflegekosten zahlen Sie selbst

In der Regel sind die Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst zahlen. Im Pflegegrad 1 zahlen Sie den Großteil der Pflegekosten selbst, denn sie bekommen nur einen geringen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.

Ab dem Pflegegrad 2 gilt: Sie zahlen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Jeder Heimbewohner zahlt – das ist seit Januar 2017 gesetzlich so festgelegt – unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die anderen Heimbewohner auch. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden. Ein Blick in die Preisliste lohnt sich also.

Gut zu wissen: Da der einrichtungseinheitliche Anteil nicht an Ihren Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollten Sie einmal mehr Pflege benötigen. Was Sie bei einer Pflegegradveränderung im Pflegeheim beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag. Neben den Pflegekosten fallen bei einem Heimaufenthalt Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen und möglicherweise Kosten für Zusatzleistungen an. Diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten seit 1. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten.


Wie teuer ist ein Pflegeheim in Niedersachsen?

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Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Diese Kosten sind – mit wenigen Ausnahmen – für alle Bewohner gleich.

Die Kosten für die Verpflegung müssen Sie dann nicht in voller Höhe bezahlen, wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Nahrung aufzunehmen. Sollte der Gesundheitszustand eines Heimbewohners so eingeschränkt sein, dass die Ernährung ausschließlich oder überwiegend über eine Magensonde (PEG) erfolgt, muss der Heimbetreiber den Kostenanteil für die Verpflegung reduzieren.

Die Kosten für die Unterkunft müssen bei längerer Abwesenheit reduziert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtig zu wissen: Wenn der Pflegeunternehmer seine Berechnungslage für Verpflegung und Unterkunft ändert, kann es sein, dass Sie mit einer Entgelterhöhung rechnen müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Pflegeheim wird teurer - in diesen Fällen ist eine Preiserhöhung möglich.

Investitionskosten

Investitionskosten sind Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung. Ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz sind Kosten, die ein Pflegeunternehmen möglicherweise investieren muss. Die Aufwendungen dafür werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und jedem Bewohner in Rechnung gestellt.

Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem so genannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Auskünfte dazu erhalten Sie direkt bei den Pflegeeinrichtungen oder den Sozialämtern.

Ausbildungskosten

Je nach Heim und Bundesland kann der Heimbetreiber den Bewohnern einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung stellen. Damit sollen die Kosten finanziert werden, die bei der Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe entstehen.

Für die Kostenbeiträge gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Beispielsweise Ausbildungszuschlag, Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag oder Ausbildungsumlage. Weil derzeit zwei Systeme der Ausbildung gleichzeitig existieren, ist es auch möglich, dass zwei Kostenpositionen zur Ausbildungsfinanzierung abgerechnet werden.

Zusatzleistungen

Über die üblichen Kosten hinaus können Bewohner mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren. Damit sind vor allen Dingen Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung und besondere pflegerisch-betreuende Leistungen gemeint. Die Reparatur von Kleidung oder Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern, eine aufwendige Frisur oder ein individueller Vorleseservice sind Beispiele für Zusatzleistungen.

Gut zu wissen: Vereinbarungen über Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden. Nur wenn sie schriftlich festgehalten sind, dürfen sie auch in Rechnung gestellt werden.

Was tun, wenn das Einkommen nicht reicht?

Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht Heimbewohnern "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt zu. Wann Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, lesen Sie hier.

Darüber hinaus können Sie sich bei einer der folgenden Stellen zum Thema Heimplatzkosten beraten lassen:

Wie hoch ist durchschnittlich der Eigenanteil im Pflegeheim?

Wie hoch ist der Eigenanteil bei den Pflegekosten im Heim? Die sogenannte „Pflegelücke“ steigt Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro. Das zeigt eine Auswertung der Pflegedatenbank des PKV-Verbands.

Wie viel kostet ein Pflegeheim im Monat?

Die durchschnittlichen Kosten für einen Heimplatz belaufen sich auf rund 3.500 Euro pro Monat. Das kann aber tatsächlich auch bis über 4.000 Euro hinaus gehen oder, wie in den neuen Bundesländern, darunter liegen. Wer muss für die Kosten aufkommen, wenn die Rente des Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht deckt?

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2022?

Viele Versicherte sind kürzer im Pflegeheim Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?

Das Sozialamt beteiligt sich in den Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.