Wie stellt man von Öl auf Gas um?

Wie stellt man von Öl auf Gas um?
Wie stellt man von Öl auf Gas um?

    • #1

    Hallo,

    bei uns wurde im letzten Jahr die Ölheizung gegen eine Gasheizung getauscht. Miete wurde um 11% der Kosten erhöht.

    Im Tank waren noch ca. 3000 l Heizöl, welches der Vermieter an den Lieferanten zurück gegeben hat. Er hat jedoch nicht den Preis dafür bekommen, den er bezahlt hat.

    Diesen Verlust rechnet er jetzt in die Nebenkosten ein, d.h. er rechnet den Vorjahresstand minus Geldbetrag für das nicht verbrauchte Öl und das soll dann unser Verbrauch sein. Wir haben 3 Monate Nebenkosten für eine nicht mehr bestehende Heizung gezahlt und sollen jetzt trotzdem noch 500€ nachzahlen.

    Darf der Vermieter so rechnen, oder ist das sein "Bier", was er mit dem übrigen Heizöl macht??

    Vielen Dank schon mal

    • #2

    Falls niemand eine Antwort weiß, wäre ich auch mit der Äußerung vom Bauchgefühl zufriesen:)

    • #3

    Da gibt es doch so ne Suchmaschine Gugel, oder so.

    Ich habe mal für Sie gesucht. Bidderschön:

    Google

    • #4

    Lieber Mainschwimmer,

    vielen Dank für die Hilfe!!... hab scheinbar nicht das richtige eingegeben beim Suchen.

    Beim ersten Durchlesen kann ich aber immernoch keine Antwort auf meine Frage finden. Bin ich soo blind, oder geht es bei den Treffern nur um Öl bei einem Mieterwechsel??

    Bitte nicht schlagen, aber ich komm nicht klar.

    • #5

    Hallo Amellie,
    ich versuche Ihnen ein paar Informationen zu geben.

    Gegen die Berechnung mit den Geldbetrag des nichtverbrauchten Oel ist nichts einzuwenden. Ob Ihr Vermieter aber der Verkaufverlust anrechnen darf, darueber habe ich keine Informationen. (Dieses Problem ist auch nicht so oft anzutreffen).

    Heizkosten sind in der Regel nach Verbrauch abzurechnen. Und durch den nachweisbaren Verbrauch wird dann erkennbar wieviel Sie bezahlen muessen.

    Wenn Sie aber mit "eine nichtbestehende Heizung" das komplette Fehlen einer Heizung meinen, dann ist das eine andere Problematik.
    Leider zu wenig ausfuehrlichere Information in Ihren Bericht.

    Da letztes Jahr die Umstellung der Heizung erfolgte, habe Sie in der Regel mit Ihren Betriebskosten das Oel bezahlt. Somit ist der Vermieter auch verpflichtet mit den Geld der Mieter angemessen und wirtschaftlich umzugehen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    • #6

    Hallo D-D-I,

    vielleicht hab ich mich unglücklich ausgedrück. Ich versuche den Sachverhalt nochmal klarer darzustellen:

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für das 2010 bekommen.
    Darin werden die Heizkosten für die Ölheizung abgerechnet, die vom 01.01.2010 bis 31.08.2010 vorhanden war.

    Es waren am Anfang von 2010 ca. 7000 ltr. Öl im Tank. Dieses Öl hatte einen Wert von ca. 5000,00 €.
    Wir haben als Mieter zusammen ca. 2000 ltr. Öl verbraucht und die restlichen Liter hat der Vermieter für ca. 2300 € verkauft.

    Nun berechnet er uns für die verbrauchten Liter Heizöl 2700,00 €. 5000,00 €war das Öl Anfang 2010 wert, für den Rest hat er 2300 € bekommen, also sind 2700€ unsere Kosten für das Heizöl.

    Darf er das so rechnen oder müsste er nicht 5000 € (Wert des Öls am Jahresanfang) geteilt durch 7000 ltr. (Bestand) mal 2000 ltr. (Verbrauch bis 31.08.2010) rechnen. Da käme nämlich dann nicht 2700 € sondern nur 1428,.. raus.

    ???

    • #7


    Darin werden die Heizkosten für die Ölheizung abgerechnet, die vom 01.01.2010 bis 31.08.2010 vorhanden war.
    Es waren am Anfang von 2010 ca. 7000 ltr. Öl im Tank. Dieses Öl hatte einen Wert von ca. 5000,00 €.
    Wir haben als Mieter zusammen ca. 2000 ltr. Öl verbraucht und die restlichen Liter hat der Vermieter für ca. 2300 € verkauft.
    Nun berechnet er uns für die verbrauchten Liter Heizöl 2700,00 €. 5000,00 €war das Öl Anfang 2010 wert, für den Rest hat er 2300 € bekommen, also sind 2700€ unsere Kosten für das Heizöl.
    Darf er das so rechnen


    Ich würde sagen Ja, denn der VM hat sich nicht bereichert (im Gegenteil: Die neue Heizungsanlage gab's nicht umsonst). Der VM hat lediglich die ihm entstandenen Kosten für die alten Anlagenbetriebsstoffe auf die Mieter umgelegt. Ich bin auch Vermieter und würde es genauso handhaben.

    • #8

    Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort.

    Hättest Du denn auch eine neue Heizung eingebaut, wenn der Tank noch sooo voll ist. Da hätte man dann doch auch noch ein Jahr warten können und den Tank ein wenig leerer machen können. Mit dem Öl hätten wir noch 2 Jahre heizen können.

    Die Kosten der neuen Heizung hat der Vermieter selbstverständlich komplett mit 11% auf die Mieter umgelegt.

    Was hätte ich denn gemacht, wenn der Vermieter das Öl seiner Schwester für 10ct den Liter verkauft hätte?

    Ich bin doch da völlig der Wilkür des Vermieters ausgeliefert. Sohat mich der Liter Öl im letzten Jahr ca. 1,30 € gekostet. Darf das denn wirklich sein? Müssten nicht viel mehr die Differenzkosten ggf. auf die Modernisierungskosten aufgeschlagen werden und davon dann die 11% Mieterhöhung geleistet werden?

    Aber eine andere Frage:

    Für die Ölheizung hatten wir Ableseröhrchen an den Heizungen.

    Die waren für 12 Jahre gemietet. Für jedes Jahr wurden die Kosten auf uns umgelegt. Jetzt werden die Geräte nicht mehr benötigt, da jede Einheit eine eigene Therme hat. Die Miete läuft aber noch 3 Jahre. Wer trägt diese Kosten in den nächsten drei Jahren?

    Schon mal Danke

    • #9

    Hallo Amellie,
    leider habe ich immer noch keine handfeste Erfahrungwerte in Bezug auf Ihr "Oel - Problem". Es stellt sich aber die Frage ob dabei auch das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" Paragraf 560 Abs.5 BGB, fuer den Betrieb der Heizungsanlage eingehalten wurde.
    Sie haben nachvollziehbare Argumente aufgelistet (Oel Menge noch genug fuer 2 Jahre etc.), dass Sie damit eventuell den Vermieter in einen Schreiben die Frage nach dem "Gebot der Wirtschaftlichkeit" stellen koennten. Wenn Sie eine nachvollziehre Rechnung mit aufstellen bin ich sehr neugirig darauf wie Ihr Vermieter diese Vorgehensweise mit den Oel Verlust Verkauf begruenden wird. ( Sollte Sie ein solchen Schreiben an der Vermieter schicken, waere ein Feedback sehr nett ).

    In der Regel kann ein abgeschlossener Vertrag eventuell mit einer Auferhebungsbereinbarung aufgehoben werden. Sollte dies nicht erfolgen, dann muss derjenige die Kosten tragen, der auch den Vertrag abgeschlossen hat ( Tipp: die folgenden Heizkostenabrechnungen genau ueberpruefen).
    Werden diese Kosten auf Ihnen umgelegt, bedarf es nachvollziehbare Begruendung von Ihren Vermieter.
    Auch hier die Frage schriftlich an den Vermieter richten!

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

Kann man von Öl auf Gas umrüsten?

Ja, man kann eine Ölheizung auf Gas umrüsten. Wer sich für die Umrüstung einer alten Ölheizung entscheiden, profitiert nicht nur von staatlichen Förderprogrammen und einer besseren Energieeffizienz, sondern spart auch zusätzliche Heizkosten ein.

Was kostet eine Umstellung von Öl auf Gas?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ist mit Kosten von mindestens 9.000 Euro für diese Umrüstung zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern hängen die Kosten an der Größe des Gebäudes bzw. an der Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten. Hier sind Kosten von bis zu 20.000 Euro möglich.

Wann muss von Öl auf Gas umgestellt werden?

(21.1.2022) Der Einbau eines Öl- oder Gasheizkessels als alleiniges Heizungsgerät wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 praktisch verboten sein. Der Grund: Jede neue Heizung muss ab diesem Stichtag mindestens 65% erneuerbare Energien einkoppeln.

Wie kann ich meine Ölheizung umstellen?

durchführen. Ölheizung und gegebenenfalls Öltanks abbauen. Neue Heizung einbauen und in Betrieb nehmen. Neue Heizung richtig einstellen lassen und regelmäßig warten lassen.