Wie lange dürfen 14 Jährige in Deutschland draußen bleiben?

Antworten zu Kinderrechten

Findest Du es auch gemein, dass Deine Freunde oft länger raus dürfen? Sylvia wollte wissen: "Ich bin 14 Jahre alt. Wie lange darf ich abends unterwegs sein?"

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.

Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:

  • Aufenthalt in Gaststätten: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
    Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers.
     
  • Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken: Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung.
     
  • Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino: Bis 14 Jahre darf man maximal bis 20:00 ins Kino und der Film muss dann auch zu Ende sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis um 22:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino. Erst ab 16 Jahren dürfen Kinder bis 24:00 ins Kino.

Zum Thema Hausarrest:

Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.

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Wenn das Wetter schön ist, gehen Kinder gerne nach draußen zum Spielen. Pokémon GO, eine Spiele-App für das Smartphone, hat sicherlich ebenso viel dazu beigetragen. Wenn die Kinder dann zu Jugendlichen heranwachsen, wollen sie allerdings nicht nur Pokémon GO spielen, sondern mit ihren Freunden abends auch einmal ausgehen. Nicht selten gibt es Streit zwischen dem Nachwuchs und seinen Eltern darüber, wie lange der Sprössling wegbleiben darf. Dies ist grundsätzlich Sache der Eltern, für bestimmte Orte (in der Jugendsprache auch ‚Locations‘ genannt) regelt das Jugendschutzgesetz aber verbindliche Zeiten:

Die Aufsichtspflicht der Eltern

Die Aufsichtspflicht der Eltern ergibt sich zunächst auch aus dem in Art. 6 GG [Grundgesetz] verfassungsrechtlich besonders geschützten Familienrecht. Dort heißt es in Absatz 2 nämlich, dass Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur das natürliche Recht der Eltern ist, sondern zeitgleich auch die oberste Pflicht. Eine Konkretisierung der Aufsichtspflicht erfolgt durch das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 1626, 1631 BGB, wo insoweit von elterlicher Sorge beziehungsweise Personensorge gesprochen wird.

Die Eltern, beziehungsweise es genügt grundsätzlich ein Elternteil zur Erfüllung der Aufsichtspflicht, sind also verpflichtet, sich um ihren Nachwuchs zu sorgen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie, mit zunehmenden Alter des Kindes, ihren Sprössling ständig, also rund um die Uhr, überwachen müssen. Deshalb darf ein Kind auch alleine beziehungsweise mit Freunden nach draußen zum Spielen. Wann es in einem solchen Fall wieder zu Hause sein soll, ist ebenso grundsätzlich Sache der Eltern. Eine entsprechende gesetzliche Regelung, etwa durch das Jugendschutzgesetz [JuSchG], besteht also gerade nicht. Richtet das Kind in dieser Zeit allerdings einen Schaden an, so haften die Eltern gemäß § 832 BGB, soweit bei ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Außerdem ist zu beachten, dass zumindest dann ein Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung begründet ist, wenn Eltern ihren sehr jungen Nachwuchs bis spät in der Nacht alleine draußen zum Spielen lassen. In einem solchen Fall kann sich die Polizei, im schlimmsten Falle auch das Jugendamt, einschalten.

Letztlich ist zu erwähnen, dass Kinder beziehungsweise Jugendliche mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres, also mit 18 Jahren, in das Erwachsenenalter eintreten und damit Volljährigkeit erfahren, weswegen sie voll verantwortlich für ihr eigenes Handeln werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern endet deshalb im Wesentlichen.

Das Jugendschutzgesetz als Beschränkung der elterlichen Sorge

Jugendliche sind selbstverständlich in einem Alter, in dem man mehr machen möchte, als bloß draußen zu spielen, wie zum Beispiel ins Kino, in einem Club oder auf ein Konzert gehen. Für solche Fälle greift das Jugendschutzgesetz, welches in den §§ 4 ff. JuSchG verbindliche Zeiten vorgibt:

Veranstaltung

Alter

Uhrzeit

Weitere Hinweise

Kino

unter 14

bis 20 Uhr

Film muss um 20 Uhr zu Ende sein

Kino

unter 16

bis 22 Uhr

Film muss um 22 Uhr zu Ende sein

Kino

unter 18

bis 24 Uhr

Film muss um 24 Uhr zu Ende sein

Gaststätte / Bar

unter 16

bis 23 Uhr

mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt

Gaststätte / Bar

unter 18

bis 24 Uhr

mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt

Disco / Club

unter 16

bis 22 Uhr

nur mit Erziehungsberechtigtem

Disco / Club

unter 18

bis 24 Uhr

selbst wenn ein volljähriger Freund dabei ist; mit erziehungsbeauftragten Person, ist ein unbegrenzter Aufenthalt aber möglich

Konzert

grundsätzlich keine Beschränkung

Erlaubnis der Eltern nötig; handelt es sich um eine jugendgefährdende Veranstaltung, kann die zuständige Behörde aber Einschränkungen vom Veranstalter verlangen

Jugendtreff / Vereine / Kirchen

unter 14

bis 22 Uhr

Jugendtreff / Vereine / Kirchen

unter 16

bis 24 Uhr

zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen

Achtung: Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren niemals gestattet.

Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen Jugendschutzgesetz einhalten

Die Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen das Jugendschutzgesetz zwingend einhalten, anderenfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Kinder und Jugendliche dürfen sich grundsätzlich so lange draußen aufhalten, wie es ihre Eltern vorschreiben. Einschränkungen gibt es nur, wenn der Nachwuchs bestimmte Veranstaltungen besuchen möchte, wie Kino, Disco / Club oder Konzert.

Schlagwörter: Kind, Jugendliche, Nachwuchs, Sprössling, allein, draußen, feiern, Party, Art. 6 GG, Familienrecht, Aufsichtspflicht, § 1626 BGB § 1631 BGB, elterliche Sorge, Personensorge, Eltern, Elternteil, Jugendschutzgesetz, JuS

Wie lange darf mein Kind mit 14 draußen bleiben?

In Gaststätten dürfen sie sich zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens nicht aufhalten, außer wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen. Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) ist der Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt.

Was darf man mit 14 in Deutschland?

Wo kann ich mit 14 Jahren arbeiten?.
Nachhilfe..
Zeitungen austragen..
Tätigkeiten im Haushalt und Garten z.B. Rasen mähen..
Babysitten..
Betreuung von Haustieren..
Erntehilfe..

Wie lange dürfen Kinder mit Eltern draußen bleiben?

Kinder und Jugendliche dürfen sich grundsätzlich so lange draußen aufhalten, wie es ihre Eltern vorschreiben. Einschränkungen gibt es nur, wenn der Nachwuchs bestimmte Veranstaltungen besuchen möchte, wie Kino, Disco / Club oder Konzert.

Was ändert sich wenn man 14 wird?

Mit dem 14. Geburtstag machen Jugendliche einen großen Schritt nach vorne. Ganz wichtig: Sie sind nun bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass sie dann strafrechtlich verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

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