Wie lange bleiben Verluste im Verlusttopf?

Auf Jobsuche, verspekuliert oder zu viel investiert? Manchmal läuft es einfach nicht rund. Über­steigen im Jahr die Aufwendungen die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Im Steuer­deutsch spricht man dann von negativen Einkünften. Immerhin: Diese senken die Steuerlast, weil sie sich in der Regel mit positiven Einkünften verrechnen lassen.

Geben Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler Miese in ihrer Steuererklärung an, versucht das Finanz­amt zunächst, das Minus mit Gewinnen des selben Jahres auszugleichen. Bleibt anschließend trotzdem ein Negativ­betrag stehen, geht dieser nicht verloren. Denn der Verlust kann noch mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnet werden: Zum einen mit einem Plus, das im Vorjahr entstanden ist, zum anderen aber auch mit positiven Einkünften der Folge­jahre.

Warum sich die Unter­suchung „Verluste verrechnen“ für Sie lohnt

  • Tipps und Tricks. Verluste etwa aus Vermietung, einer Selbst­ständig­keit oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer lassen sich verrechnen. Wir erklären, wie Sie „negative Einkünfte“ beim Finanz­amt steuerlich geltend machen.
  • Beispiel­rechnung. Verluste können Sie steuerlich auch ins Vorjahr verschieben. Wir zeigen anhand eines Rechenbei­spiels, wie Sie den optimalen Betrag für einen sogenannten Verlustrück­trag berechnen. Erfahren Sie außerdem, wie sie einen Verlust­vortrag beantragen.
  • Besonderheiten. Wir sagen, welchen besonderen Regeln Verluste aus Geld­anlagen folgen, etwa Aktien­verluste oder solche aus dem Verkauf von Investmentfonds. Lesen Sie, wie die Bank Verluste verrechnet, wann das Finanz­amt aktiv wird und welche Frist Sie dabei beachten müssen.
  • Muster­prozesse. Sie erfahren, wie der Bundes­finanzhof über Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten, Anleihen und Privatdarlehen geur­teilt hat.
  • Heft­artikel. Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 11/2022 zum Download.

Sonder­regeln bei Verlusten aus Kapital­vermögen

Doch nicht bei allen Verlusten läuft es so einfach. Miese aus Kapital­vermögen haben eine Sonderstellung. Weil bei ihnen nicht die Einkommensteuer anfällt, sondern Abgeltung­steuer, müssen sie bei der Verlust­verrechnung getrennt von anderen Einkunfts­arten betrachtet werden.

Das macht die Bank

Zunächst beschäftigt sich die Bank damit, ob die Geld­anlagen eines Sparers Erträge abwerfen oder nicht. Verkaufen Anleger ein Wert­papier zu einem geringeren Preis, als sie selbst bei Kauf gezahlt haben, fahren sie einen Verlust ein. Um diese auszugleichen, zieht die Bank alle Depots und Konten zusammen, die ein Sparer bei ihr innehat. Dabei unterscheidet sie allerdings, woher die Erträge stammen. In unserem Special erklären wir, welche Regeln dafür gelten und was es mit dem Begriff Verlust­verrechnungs­topf auf sich hat.

Das macht das Finanz­amt

Unterhalten Anle­gerinnen und Anleger Konten bei unterschiedlichen Banken und wollen Verluste über­greifend verrechnen, klappt das nur im Rahmen der Steuererklärung. Dazu müssen sie recht­zeitig bei der Bank eine Verlust­bescheinigung anfordern, die die Verluste ausweist. Anschließend kann die Anlegerin oder der Anleger die Verluste in der Anlage KAP der Steuererklärung geltend machen.

Das Finanz­amt gleicht anschließend die mitgeteilten Verluste mit Gewinnen aus, die mit Geld­anlagen bei anderen Banken entstanden sind und korrigiert den Steuer­abzug. In unserem Special erklären wir ausführ­lich, wie das funk­tioniert.

Verluste aus dem Verkauf von Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien­verkäufen verrechnen – zum Ärger der Anle­gerinnen und Anleger. Selbst der Bundes­finanzhof hält die sogenannte Verlust­verrechnungs­beschränkung für Aktien­verluste für verfassungs­widrig. Jetzt muss das Bundes­verfassungs­gericht entscheiden (Az. 2 BvL 3/21).

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Wie lange bleibt der Verlusttopf bestehen?

Da Verlusttöpfe auch über das Ende eines Kalenderjahres hinaus bestehen, bis sie aufgebraucht sind, brauchst du hierbei nichts weiter zu tun, da der Depotanbieter diesen Vorgang selbst erledigt.

Wie lange kann man Verluste verrechnen?

Beim Verlustvortrag gibt es keine zeitliche Begrenzung auf ein Jahr. Dein Verlust wird so lange Jahr für Jahr vorgetragen, bis er komplett mit positiven Einkünften verrechnet ist.

Kann man Verluste aus Kapitalvermögen aus Vorjahren noch geltend machen?

Denn der Verlust kann noch mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnet werden: Zum einen mit einem Plus, das im Vorjahr entstanden ist, zum anderen aber auch mit positiven Einkünften der Folgejahre.

Wie lange ist eine Verlustbescheinigung gültig?

Die gesetzliche Frist für die Verlustbescheinigung läuft am 15. Dezember eines jeden Jahres ab. Danach wird die Verlustbescheinigung nicht mehr rückwirkend ausgestellt und die Verrechnung ist für das laufende Jahr verwirkt.