Wie kann man sich bei E

In den Niederlanden, Schweden und der Schweiz können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. Ab 2022 soll das auch in Deutschland möglich sein.

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Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronische Rezepte sollen Ihnen Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.
  • Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.
  • Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, brauchen Sie die App "Das E-Rezept" der gematik GmbH, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und die PIN-Nummer von der Krankenkasse sowie ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Aber auch wer kein Smartphone benutzt, hat keinen Nachteil: Arztpraxen können einen Papierausdruck des Rezeptcodes ausstellen, den Sie, wie gewohnt, in einer Apotheke einlösen können.

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In einigen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden und der Schweiz, können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland wird das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel 2022 eingeführt. Apotheken müssen dann in der Lage sein, elektronische Rezepte anzunehmen und zu bearbeiten. Mit der Einführung des elektronischen Rezepts soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Rezepte können Sie künftig auch online bei Ihrer Apotheke einlösen und sich Medikamente nach Hause liefern lassen, wenn die Apotheke einen Botendienst oder einen Versand anbietet. Es wird auch möglich sein, sich Folgerezepte von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ohne Besuch oder nach einer Videosprechstunde an die E-Rezept-App zuschicken zu lassen. Auch praktisch: Sie können in der App Ihre Apotheke über Ihren Medikamenten-Wunsch informieren und nachsehen, ob die Apotheke das Mittel vorrätig hat und wann Sie es dort mit dem digitalen Rezept abholen können.

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für "elektronisches Rezept" und ist ein digitaler Rezeptcode, den Sie in der Apotheke gegen das verschriebene Mittel einlösen können.

Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Verordnungsdaten in digitaler Form.

Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt.

Das E-Rezept wird dann stufenweise ausgebaut. Künftig sollen auch u.a. Verordnungen für Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Wann startet das E-Rezept?

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Dieses Datum wurde aufgrund von technischen Schwierigkeiten aber verschoben. Zum 1. September 2022 können Sie E-Rezepte in Apotheken einlösen. Bislang sollen rund 500.000 E-Rezepte eingelöst worden sein.

Allerdings sind viele Arztpraxen technisch noch nicht in der Lage, E-Rezepte auszustellen. Sie dürfen zunächst weiterhin Papierrezepte ausstellen. Praxen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, können bereits E-Rezepte ausstellen. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nach.

Viele gesetzlich Versicherte haben auch noch nicht die technischen Voraussetzungen wie NFC-fähige Gesundheitskarte und PIN, um E-Rezepte nutzen zu können. Da viele den Authentifizierungs-und Anmeldeprozess für die E-Rezept-App aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen als schwierig empfinden, arbeitet man aktuell an einer einfacheren und dennoch sicheren Möglichkeit, um E-Rezepte einzulösen. Das E-Rezept wird voraussichtlich 2023 bundesweit eingeführt werden.

Wie kann ich das E-Rezept nutzen?

Um das E-Rezept nutzen zu können, laden Sie zunächst die App "Das E-Rezept" herunter. Sie ist in den gängigen App Stores von Google, Apple und auch Huawei verfügbar. Achten Sie vor dem Installieren auf den Herausgeber der App:

Die offizielle App stammt von der "gematik GmbH", die der Gesetzgeber mit der Umsetzung beauftragt hat.

Die E-Rezept-App läuft auf Smartphones, die den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben.

Um sich in der App anzumelden, benötigen Sie man zusätzlich eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, da diese den kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht, ähnlich wie bei EC-Karten, sowie eine PIN-Nummer. PIN und NFC-fähige Gesundheitskarte können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Viele Krankenkassen geben neue Karten schon länger aus. Es ist also gut möglich, dass Sie bereits eine passende Gesundheitskarte haben.

Ist Ihre elektronische Gesundheitskarte bislang noch nicht ausgetauscht, heißt es für Sie unter Umständen noch abzuwarten: Momentan gibt es wegen des bestehenden Chipmangels Engpässe.

Um sich in die App einzuloggen, müssen Sie sich mit der sogenannten 6-stelligen CAN-Nummer und einer PIN legitimieren. Die CAN finden Sie in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte. Die PIN bekommen Sie separat von der Krankenkasse.

Neue Funktion für Familienangehörige

Mit dem E-Rezept können weitere Familienmitglieder zur Nutzung in der App hinzugefügt werden. Dafür ist eine eGK des Familienangehörigen erforderlich (elektronische Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN), die in der App hinzugefügt werden. Eltern können für ihre gemeinsamen Kinder jeweils in der eigenen App ein Profil anlegen und gleichermaßen ein Rezept empfangen und digital in einer Apotheke einlösen. Gleiches gilt auch für Familienmitglieder ohne Smartphone. Die Anzahl an Profilen ist unbegrenzt.

Neu ab Juni 2022: Kartenlose Anmeldung bei ersten Krankenkassen möglich

Haben Sie sich über ein sicheres Identifikationsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse angemeldet?
Dann können Sie sich direkt, auch ohne Karte, in der E-Rezept-App anmelden.

Haben Sie sich noch nicht für die ePA Ihrer Krankenkasse angemeldet?
Dann müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Leider ist eine Identifizierung über das sogenannte Video-Ident-Verfahren, d.h. per Webcam oder Smartphone-Kamera und Ihrem Personalausweis, aktuell wegen Sicherheitslücken nicht mehr möglich.
Klären Sie daher bei Ihrer Krankenkasse, wie sich sich dort identifizieren können.
Nach der Identifizierung können sich in der E-Rezept-App anmelden, sofern Ihre Krankenkasse derzeit schon diese Form der Anmeldung unterstützt.

Einen Überblick über das neue Anmeldeverfahren in Bildern finden Sie in diesem PDF.

Was ist, wenn ich kein Smartphone oder Tablet habe?

Sie können das E-Rezept auch ohne Smartphone oder Tablet nutzen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann das E-Rezept ausdrucken und Ihnen auf Papier mitgeben. Diesen Ausdruck können Sie dann wie gewohnt bei einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Kann ich das E-Rezept auch über den PC abrufen und nutzen?

Am PC wird es eine "Anwendung der Versicherten" geben. Mit dieser können Sie E-Rezepte und Protokolle zum E-Rezept einsehen und löschen. Sie können hier aber keine E-Rezepte bei Apotheken einlösen. Das geht nur mit dem Papierausdruck aus der Arztpraxis oder mit Ihrer Smartphone-App.

Wie soll das E-Rezept funktionieren?

Schritt 1: Die Arztpraxis stellt nach Bedarf eine Verordnung über das benötigte Arzneimittel aus. Neu ist: Die Verordnung wird nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und von Hand unterschrieben. Arzt oder Ärztin signieren elektronisch.

Mit der elektronischen Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung direkt in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt gespeichert.

Videosprechstunden: Im Rahmen einer Videosprechstunde kann ebenfalls ein E-Rezept ausgestellt und in die App übermittelt werden. Somit müssen Sie nicht persönlich zur Arztpraxis.

Schritt 2: Sie als Patient:in entscheiden dann, ob Sie das E-Rezept auf Ihr Smartphone übermittelt oder ausgedruckt erhalten möchten. Auf dem Papierrezept ist ein 2D-Code zu sehen, der in der Apotheke einlesbar ist.

Schritt 3: Sie können das E-Rezept weiterhin persönlich in der Apotheke einlösen. Der Rezeptcode wird dort gescannt. Hierbei legen Sie entweder den Ausdruck in Papierform vor oder lassen das E-Rezept von Ihrem Smartphone auslesen. Sie können das E-Rezept aber künftig auch über die App an eine Versandapotheke weiterleiten und sich von dieser beliefern lassen.

Kommt das E-Rezept auch für Privatversicherte?

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Doch auch Privatversicherte sollen zukünftig Zugang zum E-Rezept bekommen.

Hierzu werden aktuell zwischen der gematik GmbH und dem Verband der Privaten Krankenversicherung die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Datenschutz und Datensicherheit beim E-Rezept

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.

Nur die verordnende Arztpraxis selbst und die Apotheke Ihrer Wahl können das E-Rezept einsehen.

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, gelöscht. Als Versicherte:r können Sie die Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig löschen.

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, können Sie es auch nur einmal einlösen.

Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert, so dass Sie es kein zweites Mal einlösen können.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Sie können das Rezept online einlösen, ohne dass Sie die Apotheke persönlich aufsuchen müssen. Die App zeigt Ihnen an, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Wege in die Apotheke sind nicht mehr erforderlich, sofern diese einen Lieferdienst anbieten.
  • Eine direkte Weiterleitung an Online-Apotheken ist ebenso möglich. Bislang mussten Sie für verschreibungspflichtige Arzneimittel das Papierrezept vorab per Post an die Versandapotheke schicken.
  • Waren Sie in einem Quartal bereits in der Arztpraxis, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können eingelöst werden, wenn Sie sie in die App laden.
  • Durch die Verknüpfung mit weiteren digitalen Anwendungen, wie dem E-Medikationsplan (eMP), haben Sie mehr Sicherheit. Fachärzt:innen und Apotheker:innen können gefährliche Wechselwirkungen schneller erkennen.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren oder versehentlich beschädigt werden.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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