Wie hoch ist die GWG Grenze 2022?

Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.

Hölzel Verlag - RW_UR Neuerungen: Geringwertige Wirtschaftsgüter 2023

Die Grenze für GWG wird von € 800,– auf € 1.000,– angehoben.

Mit 1. Jänner 2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,– auf € 1.000,– (ohne USt) angehoben.

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15.4.2022

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut oder kurz GWG liegt dann vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei dem Wirtschaftsgut handelt es sich um ein abnutzbares, bewegliches (körperliches) Anlagegut (z. B. Kopier-/Faxgerät, Rechen-/Kaffeemaschine).
  • Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar.

Was versteht man unter "selbstständig nutzbar"?

Selbstständig nutzbare GWG liegen dann vor, wenn sie für sich allein nutzbar sind. Hier einige Beispiele, die den Unterschied zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Nutzung verdeutlichen:

Selbstständig nutzbar sind z. B.:

Möbel, Bestecke, Geschirr, Porzellan, Wäsche (z. B. bei Gaststätten und Hotels), Gemälde, Einrichtungsgegenstände, Teppiche (soweit sie auf gebrauchsfertigem Boden verlegt sind), Werkzeuge (nicht aber maschinengebundene Werkzeuge), Laptops, Software, Stühle einer Gaststätte, Euro-Flachpaletten, Fernsehgeräte in Hotels, mobiles Autotelefon etc.

Nicht selbstständig nutzbar sind z. B.:

Gerüst- und Schalungsteile (wenn diese technisch aufeinander abgestimmt oder genormt sind), Ladeneinrichtung (soweit Baukastensystem), einzelne Teile einer Computeranlage (PC, Drucker, Bildschirm, Monitor etc.), maschinengebundene Werkzeuge etc.

Bei einer Schreibtischkombination, die aus einem Schreibtisch, einem Rollcontainer und einem Computertisch besteht, ist jedes Teil selbstständig nutzbar.

Achten Sie deshalb darauf, dass in der Rechnung für die einzelnen Teile separate Preise ausgewiesen werden. Einzelne Teile einer Computeranlage (PC, Drucker, Bildschirm, Monitor) sind nicht selbstständig nutzbar. Ausgenommen hiervon sind Laptops sowie Kombinationsgeräte (z. B. ein Gerät, das Fax, Drucker und Kopierer in sich vereint).

Die 800 EUR- bzw. 250 EUR bis 1000 EUR-Grenze

Preisnachlässe und Skontoabzüge vermindern die Anschaffungskosten von GWG und sind daher bei der Betrachtung der Preisgrenzen von 250 EUR, 800 EUR oder 1.000 EUR zu berücksichtigen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist bei der Frage, ob die betragsmäßige Grenze überschritten wird, immer außer Betracht zu lassen.

Sonderfall Einlage eines GWG

Wenn Sie ein privates Wirtschaftsgut auf Dauer betrieblich nutzen wollen, müssen Sie dies mit seinem tatsächlichen Wert (Teilwert) in das Betriebsvermögen einlegen. Wurde es innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage gekauft bzw. hergestellt, darf der Einlagewert höchstens die Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich der bis zur Einlage rechnerisch entfallenden Abschreibung (= Restwert) betragen.

Wie Sie den Ausführungen unter "Abschreibungen" (Absetzung für Abnutzung, AfA) entnehmen können, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entweder gleichmäßig über ihre Nutzungsdauer verteilt (lineare AfA) oder in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 Prozent (degressive AfA) abgeschrieben.

Davon macht § 13 Einkommensteuergesetz aber eine Ausnahme: Falls ein abnutzbares Anlagegut nicht mehr als 800 Euro (erstmals für Wirtschaftsjahre beginnend ab 1. Jänner 2020; ab dem 1. Jänner 2023 1.000 Euro) kostet, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort unter dem Titel "geringwertiges Wirtschaftsgut" als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wenn Ihnen ein Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze von 800 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer, zu verstehen. Sollten Sie z.B. eine Kleinunternehmerin/ein Kleinunternehmer sein, die/der nicht zur Regelbesteuerung optiert hat, sind die 800 Euro der Bruttoverkaufspreis.

Beispiel

Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer schafft für sein Büro folgende Gegenstände an: einen Drucker um 800 Euro, einen Organizer um 300 Euro, einen Scanner um 250 Euro (Nettopreise). Die Kosten sämtlicher Wirtschaftsgüter stellen sofort in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Würde der Preis des Druckers 801 Euro (netto) betragen, so wären seine Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer linear oder in fallenden Jahresbeträgen nach einem Prozentsatz von höchstens 30 Prozent degressiv abzuschreiben.

Bei buchführenden Unternehmerinnen/buchführenden Unternehmern hat die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung zu erfolgen, bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnerinnen/Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist das Jahr der Bezahlung maßgeblich.

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Einkommensteuergesetz (EStG)

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Wie buche ich GWG unter 250 Euro?

GWG bis 250 € (bis 2017: 150€) Nettobetrag: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit diesen geringen Anschaffungskosten dürfen sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden. Das bedeutet, dass der volle Betrag in dem Jahr die Einnahmen mindert und das Wirtschaftsgut sofort voll abgeschrieben ist.

Welche Summe kann man sofort abschreiben?

Wenn Du selbstständig oder Firmeninhaber bist Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut bis 800 Euro netto beziehungsweise 952 Euro brutto (bei Anschaffung bis Ende 2017 gilt ein Nettowert von 410 Euro) kannst Du sofort abschreiben, also im Jahr der Herstellung oder Anschaffung.

Wann fängt GWG an?

Laut § 6 EStG ist ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto ein geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG.

Wie hoch ist der Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter?

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen.