Wie groß darf eine Warensendung maximal sein?

E-Book-Reader, Handschuhe oder Brillen – all das lässt sich bequem als Warensendung der Deutschen Post verschicken. Solange es nur ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm hat und eine Maximalmaßen von 353 x 300 x 150 mm nicht überschreitet.

Die Warensendung darf ab dem 01.01.2020 in der Höhe nur noch maximal 5 cm betragen und kostet innerhalb Deutschlands 1,90 Euro (Gewicht bis 1.000 g) bzw. 2,20 Euro (Gewicht bis 1.000 g).

International werden abhängig von der Größe, des Gewichts der Sendung und der Zusatzleistungen zwischen 3,20 Euro und 20,50 Euro fällig. Zustellung erfolge in der Regel innerhalb von vier Werktagen. Bislang war es für Warensendungen die Maximalhöhe von 15 cm zulässig. Briefliche Mitteilungen sind als Warensendung weiterhin nicht erlaubt, Rechnungen und andere warenbegleitende Unterlagen können der Ware aber beigefügt werden.

Neue Vorschriften zur KennzeichnungDie Bücher- und Warensendung ist auf dem Umschlag über der Empfängeradresse deutlich mit der Abkürzung "BÜWA" zu kennzeichnen.Künftig dürfen   Bücher- und Warensendungen verschlossen eingeliefert werden. Der bisher offene Versand ist nicht mehr erforderlich aber die Sendungen dürfen durch die Mitarbeiter der Deutschen Post zu Prüfzwecken geöffnet werden.Vergleich Warensendung:


Neu ab 01.01.2020

Damit gibt es ab 1. Januar 2020 nur noch die folgenden beiden Produkte:
Bücher- und Warensendung 500: 1,90 Euro − Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 25 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 500 g
Bücher- und Warensendung 1000: 2,20 Euro -Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 25 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 1000 g


Bis 31.-12.2019:

Bücher- und Warensendung 5 cm Höhe: 2,20 Euro − Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 30 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 500 g
Bücher- und Warensendung 15 cm Höhe: 2,35 Euro -Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 30 cm; Höhe: bis 15 cm − Gewicht: 1000 g

Die Bücher- und Warensendung ist nicht mit Zusatzleistungen wie beispielsweise Einschreiben oder Nachnahme kombinierbar, sie können aber genau wie für Pakete ohne Aufpreis direkt an eine Packstation in der Nähe schicken zu lassen.Dies muss direkt beim Bestellprozess bzw. beim Versenden angegeben werden.

Sie müssen für den Verdsand nicht unbedingt einen Briefumschlag verwenden, sondern dürfen Waren auch im Karton verschicken. Der Karton muss nur die Maximalmaße der jeweiligen Versandart einhalten. Neben den neuen Produkten Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm und bis 1000 Gramm bietet sich für Kunden im nationalen Versand zusätzlich die Möglichkeit, ihre Bücher und Waren als Großbrief zu verschicken, der gegenüber der bisherigen "Büchersendung Groß" und "Warensendung Kompakt" zu einem geringen Mehrpreis eine kürzere Regellaufzeit bietet.

Als Bücher- und Warensendung (BÜWA) können alle Arten von Büchern und sonstigen Produkten verschickt werden. Es ist egal, ob der Empfänger für die Ware Geld bezahlt oder nicht.

  • Bücher- und Warensendungen dürfen maximal 35,3 x 25 x 5 cm groß sein.
  • Oberhalb der Empfängeradresse muss BÜWA vermerkt sein (handschriftlich, gedruckt oder gestempelt).
  • Die Sendung darf zugeklebt werden. Der früher übliche offene Versand wurde abgeschafft.

Von 2022 bis Ende 2024 gilt folgendes Porto:

  • BÜWA bis 500g: 1,95 Euro
  • BÜWA bis 1000g: 2,25 Euro
  • Mehr als 1kg: Unzulässig als BÜWA

Als Ware zählen sowohl gekaufte Produkte als auch Selbstgemachtes. Im eBay-Jargon wird die Warensendung auch als Sparversand bezeichnet. Das Porto ist preiswert, aber die Lieferzeit ist mit 3 bis 4 Werktagen ziemlich lang. Es gibt keine Sendungsverfolgung.

Einer BÜWA-Sendung dürfen keine persönlichen Briefe oder Zettel beigelegt werden. Allenfalls eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine unpersönliche Werbebeilage sind erlaubt.

Es brauchen keine Musterbeutelklammern verwendet werden, wie früher mal vorgeschrieben. BÜWA dürfen zugeklebt werden, aber zu Kontrollzwecken darf die Deutsche Post Sendungen öffnen.


Dieser Ratgeber bezieht sich auf Sendungen innerhalb Deutschlands. In Auslandsbriefen dürfen grundsätzlich keine Waren verschickt werden. Stattdessen müssen Sie leider ein teureres Päckchen oder Paket verschicken (Preisvergleichs-Rechner hier).

↑ zum Inhaltsverzeichnis

Warum dauert eine Warensendung länger?

Normale, voll bezahlte Briefe sind üblicherweise einen Tag nach dem Abschicken beim Empfänger. Die preiswerten Warensendungen brauchen hingegen 3 bis 4 Tage. Wie kommt das?

Um das Prinzip des Sparversands zu verstehen, muss man wissen, dass die Deutsche Post zwei unterschiedliche Prioritäten für die Sendungsbeförderung hat. Nämlich schnell und weniger schnell. Im schnellen Transportnetz werden Standardbriefe, Postkarten, etc. über Nacht transportiert. Alle zum Normalpreis frankierten Sendungen werden von der Deutschen Post i.d.R. binnen 24 Stunden zugestellt (von Montag bis Samstag).

Demgegenüber gibt es rabattierte Versandformen, wie z.B. Werbebriefe, Infopost oder die Warensendung. Solche Sendungen sind weniger eilig und deshalb günstiger. Diese Versandarten bearbeitet die Deutsche Post tagsüber in den Briefzentren, wenn weniger zu tun ist.

In der Hauptarbeitszeit, abends und nachts, werden vorrangig die "schnellen" Versandarten abgefertigt. Warensendungen bleiben also im Briefzentrum der Absenderregion und im Briefzentrum der Empfängerregion i.d.R. 1-2 Tage liegen. Dadurch ergibt sich insgesamt eine Lieferzeit von 3-4 Tagen.

Die Deutsche Post belohnt die längere Lieferzeit mit einem preiswerten Porto für Warensendungen, Infopost, Dialogpost, usw. Diese langsamen Versandarten sorgen für eine gleichmäßige Auslastung der Briefzentren, und davon profitiert die Deutsche Post betriebswirtschaftlich.

↑ zum Inhaltsverzeichnis

Porto für Bücher- und Warensendungen

Es gelten einheitliche Maximalmaße von 35,3 x 25 x 5 cm. Die früheren Versandarten Warensendung Kompakt und Warensendung Maxi mit 15cm Höhe wurden abgeschafft.

Sendungen dürfen zugeklebt werden. Es brauchen keine Musterbeutelklammern mehr verwendet werden. Hinweis für Gewerbetreibende: Das Porto für Bücher- Warensendungen enthält keine Umsatzsteuer.

GewichtsklassePorto 2022Bücher- / Warensendung 500g1,95 EuroBücher- / Warensendung 1kg2,25 Euro

↑ zum Inhaltsverzeichnis


Vorschriften zum Inhalt, Verpackung und Kennzeichnung

Die Deutsche Post hat einige Beschränkungen erlassen, damit die preiswerte Warensendung nur für ihren eigentlichen Bestimmungszweck verwendet wird. Quelle: www.deutschepost.de.

Wichtig ist der Vermerk BÜWA oberhalb der Lieferanschrift. Der Vermerk kann von Hand geschrieben sein (Großbuchstaben in Druckschrift) oder aufgedruckt oder aufgestempelt sein.

Verboten ist es, einer Warensendung Briefe, Hinweise oder sonstige individuelle Texte beizulegen. Ausgenommen davon sind Sachinformationen, wie z.B. eine Bedienungsanleitung zum Produkt. Eine Rechnung oder ein Lieferschein darf beigefügt werden, sofern sich das Dokumente auf das versandte Produkt bezieht.

Die Rechnung sollte am besten keine Anrede enthalten, weil solche persönlichen Texte laut Vorgabe der Deutschen Post unzulässig sind. Eine formlose Grußkarte oder Prospekte dürfen Sie hingegen beilegen, solange sie nicht Hauptbestandteil der Warensendung ist. Für den Versand von Papierwaren, Karton oder Kalendern als Warensendung gelten besondere Regelungen. Solche Produkte sollten mit einem Preisschild gekennzeichnet sein, um bei einer eventuellen Kontrolle durch die Deutsche Post als Verkaufswaren erkennbar zu sein.

Kataloge, Gutscheine, Tickets oder Gutachten sind generell in Warensendungen verboten.

Falls Sie ein Produkt verschicken, das seinerseits in einer weiteren Verpackung steckt, müssen Sie der Post die Erlaubnis zur Öffnung dieser Umverpackung erteilen (z.B. Armbanduhr in einem Schuberkarton). Bringen Sie dafür auf der Produktverpackung folgenden Vermerk an: "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden".


Spezielle Vorschriften zur Büchersendung

Für den Versand einer Büchersendung gelten generell die gleichen Vorschriften wie für eine Warensendung. Oberhalb der Lieferanschrift schreiben Sie bitte in Druckbuchstaben BÜWA. Der Umschlag darf zugeklebt werden.

Beachten Sie außerdem:

► Broschüren und Bücher dürfen als Büchersendung verschickt werden. Wichtig ist, dass sie fest gebunden sind und einen Einband oder Umschlag haben.

► Eine Loseblattsammlung ist keine Büchersendung. Ausgenommen sind Landkarten und Notenblätter. Diese sind von ihrer Natur her nicht gebunden und sind als Büchersendung trotzdem erlaubt.

► Eine Büchersendung darf keinen geschäftlichen Zwecken dienen. Werbebroschüren sind allenfalls als Beilage in einer Büchersendung erlaubt. Sie dürfen nicht der Hauptversandgegenstand sein.

► Es gilt außerdem die Einschränkung, dass Publikationen, die hauptsächlich von einem Unternehmen oder dessen Produkten handeln, in Büchersendungen verboten sind.

In Büchersendungen verboten sind laut Deutscher Post auch Geschäftsberichte, Kataloge, Flyer und ähnliche Werbedrucksachen.

↑ zum Inhaltsverzeichnis


Tipps, Tricks und Alternativen zur Warensendung


Wenn Sie Internetmarken der Deutschen Post kaufen, sollten Sie mit Marken für Waren- oder Büchersendungen keine Standardbriefe frankieren. Denn die Internetmarken enthalten einen Produktcode, der im Postzentrum eine automatische Trennung langsamer Sendungen von Standardbriefen bewirkt. Wenn Sie einen regulären Großbrief für € 1,60 also mit einer Internetmarke für € 2,25 frankieren, wird dieser womöglich nicht am Folgetag beim Empfänger sein, weil ihn die Sortieranlagen für eine Warensendung halten.

Eine Warensendung muss nicht immer die erste Wahl sein. Reguläre Versandarten der Deutschen Post wie z.B. der Maxibrief für € 2,75 erlauben ebenfalls das Verschicken relativ großer und schwerer Produkte. Oftmals ist ein Maxibrief sogar die bessere Alternative zum Päckchen, weil Päckchen einerseits teurer sind und auch nicht so schnell wie ein Brief sind.

Tipp: Sie müssen nicht unbedingt einen Briefumschlag verwenden, sondern dürfen Waren auch im Karton verschicken. Das gilt für alle Versandarten der Deutschen Post, die in die Kategorie "Brief" fallen. Der Karton muss bloß die Maximalmaße der jeweiligen Versandart einhalten. Bei einem Maxibrief also höchstens 5 cm dick.

Bei Amazon oder eBay finden Sie zahlreiche Angebote mit Kartons, die passgenau für Maxibriefe oder Warensendungen zugeschnitten sind.

Versenden Sie überwiegend regionale – also keine deutschlandweite – Post, können private Postdienste die günstigste Versandform für Sie sein. Häufig bieten Zeitungsverlage auch Postdienstleistungen an, weil die Zeitungszusteller sowieso jeden Tag unterwegs sind und dabei gleichzeitig Briefe ausliefern. Erkundigen Sie sich beim Zeitungsverlag in Ihrer Region, ob dieser Briefversand anbietet. Der regionale Versand ist meist einige Cent günstiger als mit der Deutschen Post.

Was ist der Unterschied zwischen Maxibrief und Warensendung?

Warensendungen werden ohne Tracking-ID verschickt und haben meist eine längere Lieferzeit. Beim Maxibrief erfolgt der Versand mit Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt meist schneller. Aus diesem Grund eignen sich Warensendungen besser für günstige Waren ohne Zeitdruck in der Zustellung.

Wie groß und schwer darf Warensendung sein?

Bücher- und Warensendung im Detail.

Wie groß darf eine Warensendung bei DHL sein?

DHL Paket bis 2 kg.

Was darf nicht in eine Warensendung?

Mit der Warensendung dürfen nur Waren verschickt werden Erlaubt sind je nach Anbieter Warenproben, Muster oder Gegenstände wie z.B. Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Textilien, und Haushaltswaren.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte