Wie finde ich heraus, ob eine bestimmte person verstorben ist

Eine Erbschaft setzt grundlegend voraus, dass ein so genannter Erbfall eingetreten ist. Es muss mithin eine Person verstorben sei.

Bereits bei dieser grundlegenden Frage ist es aber nicht sichergestellt, dass man als Betroffener immer über die notwendigen Informationen verfügt.

Kontakt zu nahen Angehörigen bricht manchmal ab

Ist der eigene Vater zum Beispiel vor Jahren ins Ausland verzogen und ist der Kontakt bereits seit Jahren beidseitig eingestellt worden, dann bekommen es betroffene Kinder unter Umständen gar nicht mit, wenn der Vater verstirbt.

Aber auch im Inland kommt es immer wieder vor, dass die Beteiligten von einem Sterbefall, der sie erbrechtlich betrifft, keine Kenntnis haben.

Wenn der Bruch zu den Eltern oder zu anderen Familienmitgliedern so nachhaltig ist, dass man sich komplett aus den Augen verloren hat, dann dringt die Kunde von dem Tod eines selbst engsten Familienangehörigen manchmal nicht bis zu einem durch.

Sterberegister gibt Auskunft über das Ableben einer Person

Es gibt in Deutschland auch keine Behörde, die einem von Amts wegen von dem Tod eines nahen Angehörigen unterrichtet. Hat man den Verdacht, dass ein naher Angehöriger verstorben ist und kommt man zur Überprüfung dieses Verdachts über Verwandte oder Freunde nicht weiter, hat man lediglich die Möglichkeit selber aktiv zu werden.

Nach § 62 Personenstandsgesetz können nämlich enge Familienmitglieder Einsicht und Auskunft bei dem zuständigen amtlichen Sterberegister erhalten. Das zuständige Sterberegister wird von demjenigen Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betroffene verstorben ist.

Hat man auf diesem Weg die Frage geklärt, dass ein naher Angehörigen tatsächlich verstorben ist, dann bedeutet dies allerdings noch nicht, dass man auch automatisch Erbe geworden ist.

Erbe kraft Gesetz oder kraft Testament

Eine Erbschaft steht einem nämlich nach deutschem Recht grundsätzlich nur dann zu, wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat und in diesem letzten Willen angeordnet hat, dass eine bestimmte Person Erbe werden soll bzw. dann, wenn sich – in Ermangelung eines letzten Willens – die Erbfolge aus dem Gesetz ergibt.

Existiert ein Testament bzw. ein Erbvertrag der verstorbenen Person, dann muss diese so genannte letztwillige Verfügung nach dem Ableben des Betroffenen beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament dann in der Folge und teilt allen von dem Testament Betroffenen den Inhalt des Testaments mit.

Ist man also vom Erblasser in dem Testament als Erbe vorgesehen, hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt oder hat er einen nächsten Familienangehörigen von der Erbfolge ausgeschlossen, dann bekommt man hiervon zwingend durch entsprechende Nachricht des Gerichts Kenntnis, § 348 Abs. 3 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Als naher Angehöriger kann man beim zuständigen Nachlassgericht nach Eintritt eines Sterbefalls auch jederzeit nachfragen, ob eine letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegt bzw. bereits eröffnet wurde.

Kniffeliger wird es hingegen dann, wenn man als naher Familienangehöriger nach dem Tod einer Person keine Nachricht vom Nachlassgericht erhält.

In diesem Fall kann man mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass der Erblasser (wie die meisten Deutschen) kein Testament und keinen Erbvertrag errichtet hat.

Die gesetzliche Erbfolge muss man selber klären

In diesem Fall richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.

In den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist näher geregelt, wer gesetzlicher Erbe eines Verstorbenen wird.

Dem Grunde nach gilt hier: Je näher das Verhältnis zum Erblasser, desto eher wird man gesetzlicher Erbe. Insbesondere Kinder, Ehepartner, Enkelkinder, Geschwister, Nichten und Neffen und alle weiteren Verwandten des Erblassers müssen nach einem Sterbefall klären, ob sie gesetzliche Erben geworden sind.

Diese Nachforschungen muss man als Betroffener dabei selber anstellen. Auch bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge erhält man grundsätzlich keine Hilfestellung von einer Behörde oder einem Gericht.

Ist der Nachlass überschuldet?

Hat man sein Erbrecht positiv geklärt, dann hat man oft keine Ahnung, woraus die Erbschaft besteht und ob der Erblasser überhaupt über Vermögen verfügt hat.

Nachdem man nach deutschem Recht im Falle einer Erbschaft auch die Schulden eines Erblassers erbt, muss man hier sehr schnell reagieren und sich einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers verschaffen.

Kommt man hier zu dem Ergebnis, dass der Nachlass überschuldet ist, spricht viel dafür, dass man die Erbschaft ausschlägt. Diese Entscheidung muss man aber innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist von nur sechs Wochen treffen.

Je nachdem wo der Todesfall eintritt, müssen verschiedene Instanzen informiert werden. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich im Ernstfall wenden sollten. Wir erläutern die wichtigsten Schritte und generellen Abläufe.

Das Wichtigste zur Benarichtigung im Todesfall

  • Die erste Benachrichtigung im Todesfall richtet sich in der Regel an einen Arzt, der das Ableben offiziell feststellt und eine äußere Leichenschau vornimmt
  • Danach können Hinterbliebene entweder die Bestattung organisieren oder es folgen Ermittlungen zur Klärung der Todesursache
  • Je nach Art des Sterbefalls erhalten Angehörige auf verschiedenen Wegen eine Information zum Ableben – bei einem Unfall normalerweise von der Polizei.
  • Das Nachlassgericht kontaktiert die im Testament eingetragenen Erben, wobei die Dauer des Prozesses davon abhängt, wie schnell sie auffindbar sind

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Benachrichtigung: Todesfall-Regelungen

So sehr der Tod auch zum Leben gehört, wenn jemand gestorben ist, ist tatsächliche Konfrontation für Hinterbliebene in der Regel mit großen Herausforderungen verbunden. Doch vor allem in den ersten Stunden müssen Betroffene viele bedeutende Entscheidungen treffen, zu denen auch die korrekte Benachrichtigung nach einem Todesfall gehört, um wesentliche Räder in Gang zu setzen.

Oft ist der Todesfall absehbar, sodass eine Benachrichtigung und andere Vorgänge planbar sind – zum Beispiel bei einer schwerwiegenden Erkrankung. Manchmal trifft ein Sterbefall die Angehörigen jedoch unerwartet, wenn ein Familienmitglied bei einem Unfall oder durch ein Verbrechen ums Leben kommt. Trotz des großen Schocks und der emotionalen Belastung müssen sie sich mit den anfallenden Formalitäten beschäftigen und zeitnah Behördengänge erledigen. Doch die erste Todesfall-Benachrichtigung fällt nicht immer in ihren Aufgabenbereich.

Wer muss bei einem Tod benachrichtigt werden?

Eine Todesbenachrichtigung zieht formale Mechanismen nach sich, für die je nach Situation unterschiedliche Personen aktiv handeln müssen. Fakt ist, dass primär eine ärztliche Fachkraft Kenntnis vom Ableben eines Menschen erhalten und eine erste Leichenschau vornehmen muss, um beispielsweise die Todesursache zu erfahren. Wen die Todesfall-Benachrichtigung anschließend erreicht, hängt auch von den Ergebnissen der Untersuchung ab.

Die Szenarien, in denen ein Mensch verstirbt, können mannigfaltig sein. Und sie entscheiden über den Handlungsbedarf anwesender Personen. Folgende Situationen sind unter anderem möglich:

  • Der Sterbefall tritt zu Hause ein
  • Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
  • Tod durch einen Unfall, Mord oder Suizid

Die Umstände und der Ort bestimmen, in welchem Aufgabenbereich die Benachrichtigung über den Todesfall liegt. In allen Fällen gilt jedoch: Das erste To-do ist immer die erste Leichenschau, die äußere Untersuchung des Leichnams durch einen Arzt.

Sterbefälle: zu Hause, in Einrichtungen und öffentlich

Verstirbt ein Mensch in seiner Wohnung, müssen die Personen, die den Leichnam entdecken, umgehend einen Notarzt beziehungsweise den Hausarzt informieren. Die medizinische Fachkraft stellt den Tod eindeutig fest und untersucht den Körper des Verstorbenen äußerlich. Ist der untersuchende Arzt von einer natürlichen Todesursache überzeugt, stellt er einen Totenschein aus. Bei einem unnatürlichen Tod erhält die Polizei eine Benachrichtigung über den unklaren Todesfall, da sie bei einer zweifelhaften natürlichen Ursache ermitteln muss. Dann wird auch die Staatsanwaltschaft einbezogen.

Übernimmt ein Notarzt die äußere Leichenschau, kann er sich auf das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, bis der Hausarzt eintrifft. Für die Angehörigen gilt: Bis zur Ankunft eines Arztes dürfen sie keine Veränderungen am Leichnam vornehmen – beispielsweise an der Position oder der Kleidung.

Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, muss umgehend das Jugendamt verständigt werden – in der Regel obliegt diese Todesfall-Benachrichtigung dem zuständigen Arzt oder gegebenenfalls der Polizei.

Sollten Tiere im Haushalt des Verstorbenen leben, ist für deren Verpflegung und Unterbringung zu sorgen. Optional können Familienangehörige oder Freunde die Haustiere zunächst oder dauerhaft bei sich aufnehmen. Ansonsten müssen Hinterbliebene das Tierheim informieren.

Oft ereignet sich ein Todesfall in einer der nachstehenden Einrichtungen:

  • Krankenhaus
  • Hospiz
  • Pflegeheim
  • Seniorenheim

In dem Fall liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Mitarbeiter beziehungsweise der Leitung, dass ein Arzt eine Benachrichtigung zum Todesfall erhält.

Tritt das Ableben eines Menschen im öffentlichen Raum ein, beispielsweise durch einen Herzinfarkt oder einen Verkehrsunfall, wird schnellstmöglich der Rettungsdienst verständigt. Bei einem Freitod oder Mord können einige Wochen vergehen, bis der Leichnam von Ärzten und Ermittlern untersucht wurde und zur Beisetzung freigegeben wird.

Nach der Todesfall-Benachrichtigung: Wie geht es weiter?

Wer muss bei einem Tod benachrichtigt werden? Die Antwort ist vielschichtig. Nachdem ein Arzt das Ableben eindeutig festgestellt hat, sollten Angehörige innerhalb von 36 Stunden, sofern nicht bereits im Vorfeld erledigt, ein Bestattungsinstitut kontaktieren und die Bestattungsart sowie die Grabstelle festlegen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus – dafür müssen Hinterbliebene bestimmte Dokumente und in jedem Fall den amtlichen Totenschein vorlegen. Mit der Sterbeurkunde können Betroffene weitere Schritte einleiten, denn Arbeitgeber, die Vermietung, Banken, Versicherungen, etwa eine Sterbegeldversicherung, und dergleichen müssen ebenfalls eine Benachrichtigung über den Todesfall erhalten. Ferner sind Vereinsmitgliedschaften, Abonnements und Online-Accounts zu kündigen. Falls ein Testament existiert, ist das Nachlassgericht die richtige Anlaufstelle. War der Verstorbene gläubig und wünschte eine entsprechende Bestattung, erhält der Pfarrer eine Information.

Je nach Wunsch können die Hinterbliebenen zusätzlich eine Todesanzeige aufgeben, Einladungen für die Trauerfeier verschicken, Grabschmuck bestellen und eine Gaststätte für den Leichenschmaus auswählen und reservieren.

Es ist empfehlenswert, dass sich die Familienmitglieder untereinander absprechen, wer welche Aufgabe übernimmt. Man sollte sich nicht scheuen, in dieser schweren Zeit auch Unterstützung von außen anzunehmen – aus der Verwandtschaft und dem Freundeskreis oder von professionellen Helfern wie dem Kriseninterventionsteam, der Caritas oder anderen sozialen Stellen. Neben der Hilfe bei notwendigen Erledigungen können sie auch seelisch und moralisch behilflich sein.

Wann muss ich den Tod der Bank melden?

Banken werden nicht automatisch von Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt über den Tod eines Kontoinhabers informiert. Daher obliegt es den Angehörigen, den Erben oder Bevollmächtigten, die Bank über den Todesfall zu informieren. Dafür wird als Nachweis eine Sterbeurkunde benötigt.

Wer informiert Angehörige im Todesfall?

Wer Angehörige im Todesfall informiert, hängt von den Umständen ab. Ein mögliches Szenario ist das Ableben eines Menschen im Krankenhaus – in dem Fall kontaktiert beispielsweise die Leitung oder Verwaltung des Krankenhauses die Angehörigen, wenn entsprechende Kontaktdaten vorliegen. Alternativ erfolgt eine Information vor Ort, wenn sich Angehörige im Krankenhaus befinden. Ähnliches gilt für Seniorenheime. Zudem müssen die Einrichtungen klären, welcher Bestatter die Überführung übernimmt. Tritt der Tod in der Öffentlichkeit auf, erfolgt die Nachricht in der Regel seitens der Polizei.

Sobald Hinterbliebene eine Benachrichtigung zum Todesfall erhalten haben, sollten sie proaktiv weitere Familienangehörige informieren – auch für sich selbst, denn in der emotional belastenden Zeit kann der Beistand durch Verwandte sehr wichtig und hilfreich sein. Enge Freunde verdienen ebenfalls eine zeitnahe Information über das Ableben.

Wird man über den Tod der Eltern informiert?

Wenn ein Elternteil beispielsweise in einem Krankenhaus stirbt, liegen oft Angaben von Angehörigen vor, die im Sterbefall kontaktiert werden können. Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung ist die Frage weniger einfach zu beantworten. Der übliche Prozess sieht eine Meldung des Sterbefalls von Seiten des Standesamtes in Richtung Nachlassgericht vor, das wiederum nach einem Erbvertrag oder Testament forscht. Ist ein solches vorhanden, kontaktiert das Nachlassgericht die eingetragenen Erben. Allerdings existiert kein offizieller Vorgang, der immer eine Todesfall-Benachrichtigung an die Kinder sicherstellt. Das liegt im Regelfall in der Verantwortung sehr nahestehender Personen – zum Beispiel Ehepartner oder Mitbewohner.

Wann werden Angehörige nach einem Unfall informiert?

Wenn sich ein tödlicher Unfall, ein Gewaltverbrechen mit Todesfolge oder ein Suizid ereignet, obliegt es der Polizei, den Angehörigen die Todesfall-Benachrichtigung persönlich zu überbringen. Das geschieht normalerweise in Begleitung eines Teams der Krisenintervention oder eines Seelsorgers. Wann genau die Information erfolgt, hängt von den Umständen ab – in jedem Fall muss ein Arzt den Tod vorab eindeutig feststellen. Bei einem Verbrechen und Suizid muss die Polizei zudem ermitteln und die Staatsanwaltschaft einschalten.

Benachrichtigung bei Todesfall: Weitere Fragen

In herausfordernden Situationen kann jede Frage, auf die Hinterbliebene keine Antwort haben, schnell überwältigend wirken. Wenden Sie sich bei Unklarheiten jederzeit an mymoria – wir stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten zur Seite.

Wer muss von der Todesursache erfahren?

Die vom Arzt ermittelte Ursache eines Todes steht im vertraulichen Teil des Totenscheins, den nicht alle Personen problemlos einsehen können – das gilt ebenso für Hinterbliebene, denn das gesetzlich gegebene Recht zum Schutz der persönlichen Informationen besteht auch nach dem Tod. Allerdings erfordern bestimmte Situationen die Einsicht in den vertraulichen Teil. Dazu gehören zum Beispiel Krematorien, da bei einer geplanten Feuerbestattung eine zweite Leichenschau verpflichtend ist. In jedem Fall erfahren die Rechtsmedizin sowie die Staatsanwaltschaft von einer ungeklärten oder nicht natürlichen Todesursache und es folgt eine Obduktion zur weiteren Aufklärung.

Wie lange dauert die Benachrichtigung vom Nachlassgericht?

Viele Angehörige fragen sich: Wer informiert mich über eine Erbschaft und wann erfolgt die Benachrichtigung im Todesfall von gerichtlicher Seite? Wer vom Nachlassgericht benachrichtigt wird, bestimmt das Testament. Wann das geschieht, entscheidet wiederum der Auffindungsprozess der genannten Erben – das kann bis zu mehrere Monate dauern. Daher sollten Testamentsverfasser die Erben immer so genau wie möglich benennen – idealerweise in Kombination mit der zuletzt bekannten Wohnadresse.

Wie kann ich herausfinden, ob jemand gestorben ist?

Familienforschung ist ein weitverbreitetes Thema. Grundsätzlich können sich Betroffene „auf die Suche“ begeben, aber es existiert keine direkte Anlaufstelle, bei der sie in jedem Fall eine verbindliche Auskunft erhalten. Wenn der letzte Wohnort bekannt ist, können archivierte Nachrufe in lokalen Zeitungen hilfreich sein. Da viele Menschen eine Traueranzeige heutzutage online veröffentlichen, bietet sich auch eine Internetrecherche an. Prinzipiell führen die Standesämter Sterberegister – die Einsicht ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich.

Wo finde ich Namen von Verstorbenen?

Am einfachsten lässt sich ein Grab wohl über den Vornamen und Nachnamen des Verstorbenen suchen. Geben Sie diesen in das Suchformular der Verstorbenensuche Wien ein und starten die Suche, wird Ihnen angezeigt, falls auf den Friedhöfen der Friedhöfe Wien GmbH ein Grab des Verstorbenen existiert.

Wie kann ich ein Sterbedatum herausfinden?

Der Registerauszug Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") enthält Daten zur Verstorbenen/zum Verstorbenen und zum hinterbliebenen Ehegatten oder zur eingetragenen Partnerin/zum eingetragenen Partner.

Wer ist in der letzten Woche gestorben?

Wessen Todestag jährt sich heute? Ein aktueller Überblick über prominente Todesfälle und Gedenktage. ... Kürzlich verstorbene Persönlichkeiten..

Werde ich benachrichtigt wenn meine Eltern sterben?

Gäbe es ein solches, wäre es kein Problem jederzeit nachzuschauen wann wer wo verstorben ist und im umgekehrten Fall, wo seine nächsten Angehörigen wohnen. Tritt also nun ein Sterbefall ein und wird den Behörden gemeldet, geben diese sich mit den Angaben des Meldenden zufrieden.