Wie bekommt man einen neuen Zahnarzt?

Nicht immer verläuft die Behandlung beim Zahnarzt ohne Probleme. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unzufriedenheit mit Zahnersatz oder Füllungen, Verweigerung von Kassenleistungen oder überteuerte Rechnungen gehören zu häufigen Ärgernissen von Patient:innen.
  • Manchmal möchte man eine unabhängige zweite Meinung haben, z.B. zu seinem Heil- und Kostenplan oder zu einer vorgeschlagenen Therapie. 
  • Wir zeigen Ihnen welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.

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Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen helfen

In vielen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen in ihren Beratungsstellen eine persönliche Beratung zu Gesundheitsthemen an. Wer Fragen zu seinen Rechten als Patient:in hat oder wer mit seinem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gescheitert ist, kann sich dort von speziell geschulten Mitarbeiter:innen oder Honoraranwält:innen beraten lassen.

In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bieten die Verbraucherzentralen spezielle zahnärztliche Beratung, z. B. zum Thema Zahnersatz an. Dies geschieht in Kooperation mit Zahnärzt:innen der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Übersicht aller Beratungsstellen und Angebote der Verbraucherzentralen.

Hier finden Sie unabhängige Beratung

Die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (kurz: BAGP) ist eine Arbeitsgemeinschaft von regionalen unabhängigen Patientenstellen. Sie hilft und berät auch zu zahnärztlichen Themen.

Die Patientenstellen helfen z. B. bei Konflikten mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt oder der Krankenkasse. Sie beantworten allgemeine Fragen über Behandlungskosten und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und leisten Unterstützung bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Übersicht aller Beratungsstellen der BAGP

Viele Krankenkassen bieten einen Beratungsservice

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten einen kostenlosen, zahnärztlichen Beratungsservice für ihre Versicherten an. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Beratungsmöglichkeiten.

Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Kasse sogar verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Besteht ein Verdacht auf Mängel, etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse dies mit einem Mängelgutachten prüfen lassen. Dieser Service ist für Patient:innen kostenlos. Allerdings entscheidet die Krankenkasse und nicht Sie über die Frage, ob ein Gutachten angefertigt wird oder nicht.

Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Die Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV'n) bieten teilweise getrennt und teilweise gemeinsam Patientenberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern an. Wenn Sie sich als Patient:in sich zu zahnmedizinischen Behandlungen beraten lassen möchten, Fragen zum Heil- und Kostenplan haben oder eine Rechnung überprüfen möchten, finden Sie bei den Landeszahnärztekammern Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein kostenlose Beratungsangebote.

Wer den Verdacht hat, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat oder sich ansonsten falsch verhalten hat, kann sich direkt bei diesen Stellen beschweren. Im Falle von konkreten Anhaltspunkten sollten (Landes-)Zahnärztekammern und KZV'n in ihrer Funktion als Berufsaufsicht Verdachtsfällen nachgehen und diese gegebenenfalls ahnden.

Übersicht aller Beratungsangebote von Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Speziell zum Thema "Zahnersatz" haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern ein sogenanntes Zweitmeinungsmodell eingerichtet. Hier können Patient:innen sich in einer persönlichen Beratung eine zweite Meinung zu ihrer geplanten Zahnersatzbehandlung einholen. Vorteil: Die beratende Zahnärztin oder der beratende Zahnarzt darf die geplante Behandlung nicht selbst übernehmen, zieht also somit auch keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Beratung. Dieser Service steht allerdings nur gesetzlich Versicherten zu.

Hallo Zusammen,

ich bin nicht ganz zufrieden mit meinem Zahnarzt und suche einen neuen Zahnarzt. Könnt ihr mir bitte sagen, was ich genau beachten muß, wenn ich den Zahnarzt wechsel ?

Die Röntgenunterlagen muß er mir aushändigen ? Bekommt von seinem alten Zahnarzt alle getätigten Zahnbehandlungen aufgeschrieben, so daß der neue Zahnarzt einen Überblick hat, was alles gemacht wurde ?

Was mache ich , wenn er mir die Unterlagen nicht gibt ?

Vielen Dank

4 Antworten

Wie bekommt man einen neuen Zahnarzt?

Da musst du nichts beachten..einfach wechseln... und was gemacht wurde, das sieht er ja...hat ja auch Augen! Unterlagen...kann er alles über deine Versicherung einsehen!

Wie bekommt man einen neuen Zahnarzt?

Also ich habe meinen Zahnarzt "einfach so" gewechselt, ohne beim Ex-Zahnarzt Unterlagen einzufordern. Der neue Zahnarzt sieht doch was gemacht wurde und noch gemacht werden sollte^^ Bei meinem Zahnarzt war das gar kein Thema...

Wie bekommt man einen neuen Zahnarzt?

Ein Zahnarzt gibt keine Unterlagen raus, macht auch keinen Sinn. Bei jeder jährlichen Behandlung sollte man alles komplett neu röntgen, um auch versteckten Karies oder angegriffenene Zahlschmelz frühzeitig zu erkennen oder wie der neuste Stand der Dinge ist! Dein Gebiss verändert sich ja und bleibt nicht stehen! Mein neuer Zahnarzt macht das so. So kann man rechtzeitig eingreifen oder der Arzt kann den Patienten darauf aufmerksam machen, wo es bald ein Loch gibt, wenn er sich die Zähne nicht ordentlich pflegt.

Ein guter Zahnarzt macht sich bei der Routineuntersuche die Mühe, jeden einzelnen Zahn genauestens unter die Lupe zu nehmen und zwar jedes Mal. hab nämlich auch schon erlebt, dass Zahnärzte paar Sekunden drüber gehuscht sind und fertig. So sieht man natürlich nicht versteckte Probleme!

Bisherige Behandlungen muss der neue Arzt nicht wissen, der sieht das.

Wie bekommt man einen neuen Zahnarzt?

Wenn du dein Gebiss beim alten liegen lässt wär's blöde !

Was möchtest Du wissen?

Kann man einfach zu einem neuen Zahnarzt gehen?

Ein Wechsel mitten in einer laufenden Behandlung – auch wenn bisher erst nur der Heil- und Kostenplan erstellt wurde – ist nur aus einem triftigen Grund möglich. Das kann zum Beispiel ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sein.

Wie kann man Zahnarzt wechseln?

Deshalb müssen Patient:innen die Kasse informieren, wenn sie das zahnärztliche Fachpersonal wechseln wollen. Ein Wechsel während der laufenden Behandlung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Die Krankenkasse kann dies prüfen.