Die gesetzliche Rente in Deutschland wird nach Entgeltpunkten berechnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißen sie auch Rentenpunkte. Es gibt eine Regel. Je mehr man verdient, umso höher wird die Rente. Es gibt aber auch Zeiten, in denen man ohne eigene Beitragszahlung Rentenansprüche erwerben kann.
Rentenpunkte gibt es auch für die Ausbildung, den Wehr-und Zivildienst, Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderung und Punkte für die Kindererziehung und die Pflege naher Angehöriger.
Die Hauptstütze der Rente: Die Rentenpunkte durch eigene ArbeitDie meisten Rentenpunkte sammelt man durch eigene Arbeit. Diese Zeiten nennt man Pflichtbeitragszeiten. Sie werden auch vollwertige Beitragszeiten genannt.
Für die Rentenhöhe sind sie die wichtigsten Entgeltpunkte.
Wer im Jahr 2016 ein Einkommen von 43.200 € hatte, erwirtschaftet für das Bundesgebiet (West) 1,1912 Rentenpunkte. Monatlich würde man eine Rente von 36,27€ (1,1912×30,45) erhalten.
Selbstständige und RentenpunkteSelbstständige können auch Pflichtmitglieder in der Deutschen Rentenversicherung sein. Das trifft auf selbstständige Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen und Handwerker zu. Bei den selbstständigen Handwerkern gibt es die sogenannte Handwerkerpflichtversicherung, die für mindestens 18 Jahre gilt. Sie alle tragen ihre Pflichtbeiträge in voller Höhe selbst.
Als Selbstständiger kann man sich auch auf Antrag pflichtig versichern. Dies sollte man aber genau überlegen, weil diese Pflichtversicherung dann bindend ist.
Freiwillige Versicherung als BeitragszeitenWer freiwillig versichert ist, zahlt aus der eigenen Tasche Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Es gibt einen Mindestbeitrag, Regelbeitrag und Höchstbeitrag. Die eingezahlten Beiträge gelten wie vollwertige Beiträge.
Für die Erwerbsminderungsrente gibt es die Zurechnungsszeit. Aus dieser errechnen sich ebenfalls wichtige
Rentenpunkte.
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Die KindererziehungszeitenFür die Erziehung der Kinder gibt es auch Punkte für den Versicherungsverlauf. Der Gesetzgeber honoriert die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Erziehung der Kinder.
Für ein Kind gibt es 3 Jahre Kindererziehungszeiten auf den Versicherungskonto in der Rente gut geschrieben. Meistens erhalten die Mütter diese
Punkte. Dies gilt für Kinder, die nach 1992 geboren sind. Pro Kind und Pro Jahr gibt es einen Punkt. Wenn eine Mutter also 3 Kinder nach 1992 geboren hat, erhält sie im Regelfall 9 Entgeltpunkte und 9 Jahre Wartezeit als Pflichtbeitragszeit gut geschrieben. Damit hat unsere Mutter auch einen Anspruch auf eine Regelaltersrente. Denn für diese Rente reichen 5 Jahre Wartezeit allein schon mit Kindererziehungszeiten aus. Für Geburten vor 1992 gibt es seit dem 01.07.2014 jeweils 2 Punkte pro
Kind. Die sogenannte Mütterrente hat den Zuschlag gebracht.
Minijobzeiten sind seit 2013 generell Pflichtbeitragszeiten. Man kann aber auch die andere Variante wählen und diese Zeiten versicherungsfrei stellen. Für diesen Fall erhalten Sie keine Entgeltpunkte im klassischen Sinne, sondern Zuschläge auf die allgemein ermittelten Entgeltpunkte. Daneben bekommt man noch Wartezeitmonate angerechnet. Faustformel 1 Jahr versicherungsfreier Minijob= 4 Monate Gutschrift Wartezeit. Die Wartezeit ist für einige Altersrenten wichtig.
Berufsausbildungszeiten36 Kalendermonate Berufsausbildungszeiten gibt es anerkannt. Gerechnet wird so, dass die Verdienste in der Berufsausbildung auf 75 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes angehoben werden. Schul-und Hochschulzeiten werden seit 2005 nur noch als beitragsfreie Anrechnungszeiten bewertet.
WehrdienstDer Wehrdienstleistende erhält vom Staat Beiträge für den Wehrdienst
gezahlt. Grundlage ist ein fiktives Einkommen von 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes. NVA-Wehrdienstzeiten in der ehemaligen DDR gelten auch als Beitragszeiten.
Beiträge für den Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) werden durch den Arbeitgeber eingezahlt. Diese Beiträge richten sich nach den Leistungen die der Arbeitgeber zahlt, wie Taschengeld, freie Kost und Logis.
Wer Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld bezieht ist generell gesetzlich pflichtversichert. Die anfallenden Beiträge werden vom Arbeitsamt oder der Krankenkasse an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Beim Arbeitslosengeld ist die Grundlage für die Beitragsberechnung ist ein bestimmter Prozentsatz des letzten Bruttoeinkommens.
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Pflegezeiten für FamilienpflegeWer einen nahen Angehörigen, der Pflegeleistungen von der Pflegekasse erhält, 14 Stunden in der Woche unentgeltlich pflegt, ist in
der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Die entstehenden Beiträge werden von der Pflegekasse bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt. Der Anspruch muss aber gemeldet werden, ansonsten wird es nicht anerkannt.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege länger als 2 Monate im Jahr erfolgt. Die Pflegeperson darf selbst nicht mehr als 30 Stunden in der Woche regulär neben der Pflege arbeiten.
Die Pflegezeit gibt es ab dem 01.01.2017 nur anerkannt, wenn der Pflegebedürftige den neuen Pflegegrad 2 -5 hat. Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden, also nicht im Pflegeheim.
- Die Pflege muss auf 2 Tage in der Woche auf mindestens 10 Stunden verteilt sein.
- Die Höhe der Beitragszahlung für die Rente, ist abhängig vom Pflegegrad.
Der Medizinische Dienst der Pflegekasse legt in einem Gutachten die Mindestpflegezeit fest. - Werden mehrere Personen von einem Familienangehörigen gepflegt, gibt es ein Zusammenrechnungsverfahren der Pflegezeit.
- Die 30 Stunden Erwerbsregelung gilt weiter fort. Die Pflege ist ein Ehrenamt. Es darf kein Zusatzeinkommen aus der Pflege generiert werden.
Wichtiger neuer Grundsatz:
Wer neben einem Pflegedienst Familienpflege betreibt, erhält ab 2017 weniger Rentenleistung gutgeschrieben, als wenn die Pflegeperson nur Pflegegeld erhält und vom Familienangehörigen allein gepflegt wird.
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Die Idee dahinter: Die Familienpflege soll stärker honoriert werden.
Antrag stellen: Pflegekassen vergessen oft die MeldungDie Gutschrift der Rentenpunkte für die Pflege gibt es nur auf Antrag. Es wird empfohlen, einmal im Jahr die Meldung der Pflegekasse zu kontrollieren. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Unser Fazit:
Die Rente speist sich aus vielen verschiedenen Entgeltpunkten. Diese sollten im Rahmen einer Kontenklärung von Zeit zu Zeit geprüft werden. Gerade die rechtliche und rechnerische Bewertung der Rentenzeiten ist für den Laien schwer durchschaubar und stellt oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Auch hier gilt es: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Prüfen der Rentenbescheide, Rentenauskünfte und Kontenklärungsbescheide ist unerlässlich für die spätere Rentenhöhe.
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