Wer muss Gehweg reinigen Baden Württemberg?

Wer muss den Gehweg reinigen? Vorschriften und Bußgelder zum Fegen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. August 2022

Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Räumpflicht

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg Bis 500 Euro
Bayern Geldbuße möglich
Berlin Bis 10.000 Euro
Brandenburg Bis 2.500 Euro
Bremen Geldbuße möglich
Hamburg Bis 50.000 Euro
Hessen Geldbuße möglich
Mecklenburg-Vorpommern Bis 1.300 Euro
Niedersachsen Bis 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen Geldbuße möglich
Rheinland-Pfalz Bis 500 Euro
Saarland Bis 500 Euro
Sachsen Bis 500 Euro
Sachsen-Anhalt Bis 5.000 Euro
Schleswig-Holstein Bis 511 Euro
Thüringen Bis 5.000 Euro

Laub vom Bürgersteig fegen im Herbst: Pflicht oder Kür?

Wer muss Gehweg reinigen Baden Württemberg?
Wer muss den Gehweg reinigen und was ist dabei zu beachten?

Im Herbst zeigen sich die Bäume in gelben, orangen und roten Blattkleidern, ehe sie beginnen, ihr Laub nach und nach abzuwerfen. Hausbesitzer müssen dann wieder zum Besen greifen, denn die abgefallenen Blätter können zu einer rutschigen Stolperfalle werden.

Doch wer muss konkret den Gehweg reinigen? Wie oft ist das Laub vom Bürgersteig zu entfernen? Wie sind die Blätter zu entsorgen? Darf man das Laub etwa auf die Straße kehren? Und was droht, wenn sich Hausbesitzer weigern, den Gehweg zu reinigen und ihrer Pflicht somit nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

  • Laub vom Bürgersteig fegen im Herbst: Pflicht oder Kür?
    • FAQ: Wer muss den Gehweg reinigen?
    • Weitere Informationen zur Kehrpflicht:
    • Blätter auf dem Bürgersteig: Muss ich Laub fegen?

FAQ: Wer muss den Gehweg reinigen?

Wer muss den Bürgersteig reinigen?

Grundsätzlich sind eigentlich die Städte und Gemeinden für das Räumen von Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben viele diese Verpflichtung an die Hausbesitzer abgegeben, sodass nun für die Anwohner die Gehwegreinigung Pflicht ist.

Was gehört zur Gehwegreinigung?

Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch Blütenblätter. Zudem ist es ggf. auch notwendig, auf dem Bürgersteig Unkraut zu entfernen. Die Pflicht besteht daher nicht nur in Herbst und Winter.

Wie oft muss man den Gehweg kehren?

Grundsätzlich besteht laut Gesetz die Verpflichtung Laub zu fegen, wie oft dies erfolgen muss, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Hier gilt es also entsprechend der Witterungsverhältnisse abzuwägen. In der Regel sollte es reichen, wenn Sie alle paar Tage das Laub kehren. Bei Regen oder Glätte kann dies aber auch öfter notwendig sein.

Drohen Sanktionen, wenn Hauseigentümer das Laub nicht fegen?

Wenn Sie das Laub nicht entfernen, liegt laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld variiert dabei je nach Bundesland und kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Übersicht liefert diese Tabelle.

Weitere Informationen zur Kehrpflicht:

Wer muss Gehweg reinigen Baden Württemberg?

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, den Schnee zu räumen? Hier erfahren Sie welche Regelungen gelten und wann Bußgelder bei Nichtbeachtung der Pflichten fällig werden können! » Weiterlesen...

Blätter auf dem Bürgersteig: Muss ich Laub fegen?

Wer muss Gehweg reinigen Baden Württemberg?
Laub kehren: Diese Pflicht haben die meisten Gemeinden auf die Anwohner übertragen.

Jedes Jahr, wenn das Laub sich langsam auf den Bürgersteigen ansammelt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg reinigen? Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Räumpflicht auf Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben diese die Verantwortung vielerorts an die Hausbesitzer übertragen. Weshalb diese dafür Sorge tragen müssen, dass vom nassen Laub keine Rutschgefahr ausgeht. Allerdings beschränkt sich die Kehrpflicht nicht nur auf Laub oder Schnee, denn mitunter sind auch Blütenblätter oder Unkraut vom Gehweg zu entfernen.

Wie oft die Anwohner zum Besen greifen müssen, schreibt der Gesetzgeber übrigens nicht vor. Abhängig vom Wetter kann es daher schon ausreichen, alle paar Tage den Bürgersteig zu fegen. Wollen Sie sich die Arbeit durch den Einsatz von Laubbläsern erleichtern, müssen Sie dabei die Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung beachten. Um eine Lärmbelästigungzu vermeiden, sind diese werktags nämlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt.

Nachdem wir die Frage: „Wer muss den Gehweg reinigen?“ geklärt haben, wollen wir noch kurz darauf eingehen, was droht, wenn Sie der Verpflichtung nicht nachkommen. Grundsätzlich liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld nach sich zieht. Wie hoch dieses ausfällt, legt das zuständige Bundesland fest. Sollten Personen wegen Versäumnissen bei der Kehrpflicht zu Schaden kommen, kann zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Herbstlaub richtig entsorgen

Auch wenn die Straßenbäume grundsätzlich Eigentum der Stadt sind, ist es nicht gestattet, das Laub auf die Straße zu fegen. Entsorgen Sie die Blätter stattdessen in der Biotonne oder auf dem Komposthaufen. Alternativ dazu können Sie auch der Umwelt etwas Gutes tun und Laubhaufen für Igelund andere Tiere im Garten belassen.

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Wer ist verpflichtet den Bürgersteig zu säubern?

In der Regel sind Städte und Gemeinden auf öffentlichen Straßen für das herbstliche Laubräumen zuständig. Allerdings übertragen die Kommunen die Räumpflicht für den Gehweg vor der eigenen Haustür oft auf die Hauseigentümer - auch wenn die Bäume am Straßenrand gar nicht ihnen, sondern der Stadt gehören.

Wer muss den Gehweg von Unkraut befreien?

Auf dem Gehwegstück, das direkt vor dem eigenen Grundstück liegt, ist man als Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet, vom Gehweg Unkraut und wuchernde Beikräuter komplett zu entfernen.

Wie oft muss der Gehweg gereinigt werden?

In den allermeisten Fällen gilt jedoch eine Pflicht, Winterdienst zu leisten, vom Bürgersteig Unkraut zu entfernen und auch Laub möglichst zeitnah vom Gehweg zu fegen. Vermieter können die Reinigungspflicht am Gehweg eventuell auch an ihre Mieter übertragen.

Wer muss Bürgersteig räumen?

Räumen und Streuen muss nach dem Gesetz grundsätzlich der Eigentümer des Gehweges, also in vielen Fällen die Gemeinde. "Die Kommunen übertragen diese Pflicht aber meistens an den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks", sagt Rechtsanwalt Hans Jürgen Gebhardt, Fachanwalt und Dozent für Verkehrsrecht.