Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf

Mit der 9. GWB-Novelle, die Anfang Juni 2017 in Kraft getreten ist, wurden dem Bundeskartellamt erstmals Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, zu dem insbesondere das Lauterkeitsrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen, übertragen.

  • Sektoruntersuchungen
  • Amicus curiae
  • Hintergrund
  • Perspektiven

Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
(© Getty Images/Westend61)

Mit der Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes soll möglichen Defiziten bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten v.a. in der digitalen Wirtschaft begegnet werden. Das Bundeskartellamt kann nun vor allem verbraucherrechtliche Sektoruntersuchungen durchführen und sich zudem als „amicus curiae“ – also „Freund des Gerichts“ – an verbraucherrechtlichen Zivilrechtsstreitigkeiten beteiligen.
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Eingriffsbefugnisse wie die Möglichkeit zu Abstellungs- oder Rückerstattungsverfügungen sind der Behörde hingegen bislang in diesem Bereich nicht übertragen worden. Im Fokus des Gesetzgebers standen zunächst analysierende und beratende Funktionen.

Sektoruntersuchungen

Das Bundeskartellamt kann bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie bspw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Sektoruntersuchungen durchführen. Solche – seit einigen Jahren bereits im Kartellbereich durchgeführten – Untersuchungen können im Bereich des Verbraucherschutzes eingeleitet werden, wenn die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern beeinträchtigen. Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. Im Fokus der verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucher betreffen. Das Bundeskartellamt kann mit diesen Befugnissen Probleme aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben.

Sektoruntersuchung bei Vergleichsportalen

Im Oktober 2017 wurde eine Sektoruntersuchung im Bereich von Online-Vergleichsportalen eingeleitet. Für die Untersuchung wurden zahlreiche Portal-Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen oder Marktabdeckung befragt, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können.

Pressemitteilung zum Abschlussbericht der Sektoruntersuchung

Abschlussbericht

  • Pressemitteilung zur Einleitung der Sektoruntersuchung
  • Pressemitteilung zu ersten Ergebnissen und Konsultation
  • Weitere Informationen zum laufenden Verfahren

Video: Richtiger Umgang mit Vergleichsportalen im Internet

Das Bundeskartellamt hat in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung bei Vergleichsportalen im Internet u.a. eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verbrauchertipps finden Sie in diesem Video:

Sektoruntersuchung bei Smart-TVs

Im Dezember 2017 wurde eine Sektoruntersuchung im Bereich Smart-TVs eingeleitet. Beleuchtet werden soll insbesondere der Umgang der Hersteller von Smart-TVs mit den Nutzerdaten von der Datenerhebung bis hin zur kommerziellen Verwertung.
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Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung Smart-TVs hat das Bundeskartellamt im Juli 2020 in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Die Sektoruntersuchung hat offen gelegt, dass Smart-TVs über vielfältige Möglichkeiten verfügen, personenbezogene Daten zu erheben. Daher fordert das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Verbraucher-Informationen über die Datenverarbeitung bei Smart-TVs.

Pressemitteilung zum Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Smart-TVs

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Conclusion and Recommendations for action (in Englisch)

Zudem sind wesentliche Inhalte der Sektoruntersuchung Smart-TVs auf den nachfolgenden Folien veranschaulicht:

  • Verbraucherschutz bei Smart-TVs - Eine Untersuchung des Bundeskartellamtes

    Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
    Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
    (© GettyImages/alengo/Bundeskartellamt)

  • Verbraucherschutz bei Smart-TVs - Empfehlungen des Bundeskartellamtes

    Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
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    (© GettyImages/alengo/Bundeskartellamt)

  • Kauf und Nutzung von Smart TVs - Tipps für Verbraucher

    Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
    Welche bedeutung hat der verbraucherschutz beim kauf
    (© GettyImages/alengo/Bundeskartellamt)

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Sektoruntersuchung bei Nutzerbewertungen

Im Mai 2019 wurde eine Sektoruntersuchung im Bereich Nutzerbewertungen eingeleitet. Nutzerbewertungen stellen eine wichtige Entscheidungshilfe für Verbraucher dar, scheinen aber häufig gefälscht oder manipuliert zu sein. Das Bundeskartellamt untersucht die Funktionsweise von Bewertungssystemen, um herauszufinden, wie vertrauenswürdig Bewertungen sind und ob Verbraucherrechtsverstöße vorliegen.
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Im Juni 2020 hat das Bundeskartellamt die vorläufigen Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt.
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Anfang Oktober 2020 wurden die finalen Ergebnisse der Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet veröffentlicht. Im abschließenden Bericht klärt das Bundeskartellamt über die Hintergründe von Fake-Bewertungen auf und formuliert praktikable Lösungsansätze.
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Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Sektoruntersuchung wurde auch in einem neuen Beitrag zur Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“ des Bundeskartellamtes veröffentlicht: „Verbraucherrechtlicher Handlungsbedarf bei Nutzerbewertungen“.


Video mit Verbrauchertipps zum Umgang mit Nutzerbewertungen

Sektoruntersuchung zu mobilen Apps

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich der mobilen Apps, also Apps auf mobilen Endgeräten wie v. a. Smartphones und Tablets, durchgeführt. Mobile Apps haben längst den Verbraucheralltag erobert, ihre zahlreichen Vorteile gehen aber auch mit dem Risiko einher, dass ihre Nutzung nicht selten Rückschlüsse auf Verbrauchergewohnheiten, Gesundheitsdaten usw. erlaubt. In den letzten Jahren haben sich zudem immer ausgereiftere technische Möglichkeiten entwickelt, die das Nutzungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Anwendung einer App nachvollziehbar machen. Die Ergebnisse der Untersuchung hat das Bundeskartellamt im Juli 2021 in einem Bericht vorgestellt, der auch zahlreiche Tipps zum Umgang mit mobilen Apps enthält.

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Sektoruntersuchung bei Messenger- und Video-Diensten

Im November 2020 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung „Messenger- und Video-Dienste“ eingeleitet. Diese Dienste sind aus dem Verbraucheralltag nicht mehr wegzudenken. Über ihren Umgang mit den persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer herrscht jedoch Unsicherheit.
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Das Bundeskartellamt hat im Rahmen dieser Sektoruntersuchung zahlreiche Messenger- und Video-Dienste sowie Experten befragt, um hierzu mehr Klarheit zu erhalten und um mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären und konkretisieren zu können. Im November 2021 hat das Bundeskartellamt den Zwischenbericht „Branchenüberblick und Stimmungsbild Interoperabilität“ veröffentlicht, in dem die Ermittlungsergebnisse zu diesen beiden Themenbereichen dargestellt werden. Der Abschlussbericht soll im Jahr 2022 veröffentlicht werden.
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Weitere Informationen zum laufenden Verfahren

Sektoruntersuchung Scoring beim Online-Shopping

Im März 2022 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung Scoring beim Online-Shopping eingeleitet. Das Bundeskartellamt wird zum einen rund 50 Online-Händler von Waren unterschiedlicher Branchen zu deren Praxis bei der Durchführung von Bonitätsprüfungen bei Bestellungen im Internet durch Verbraucherinnen und Verbraucher befragen. Zum anderen werden rund zehn Wirtschaftsauskunfteien befragt, um zu analysieren, wie sogenannte Score-Werte zustande kommen, die häufig die Grundlage für Bonitätsprüfungen bilden.
Die Untersuchungsergebnisse werden nach Abschluss der Ermittlungen in einem Bericht zusammengefasst (siehe Pressemitteilung vom 31. März 2022).

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Amicus curiae

Mit der 9. GWB-Novelle wurden dem Bundeskartellamt zudem „amicus curiae“-Rechte vor Gericht übertragen, d. h. die Behörde kann – wie bereits zuvor im Kartellrecht – nun auch in bestimmten verbraucherrechtlichen Verfahren Einsicht in die Gerichtsakten nehmen und aus objektiver Warte eine Stellungnahme abgeben (§ 90 Abs. 6 GWB). Diese Rolle erleichtert der Behörde nicht zuletzt den Überblick darüber, welche Rechtsfragen sich bei den Gerichten stellen und in welchen Bereichen Durchsetzungsdefizite liegen.

Unterschiede zu der parallelen amicus-curiae-Regelung im Kartellrechtsbereich sind erstens, dass die Gerichte nicht zur lückenlosen Unterrichtung des Bundeskartellamts über alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten verpflichtet sind, und zweitens, dass sich die Beteiligung des Bundeskartellamtes als amicus curiae im Verbraucherschutz auf Verfahren mit Streitgegenständen von öffentlichem Interesse beschränkt. Deshalb recherchiert das Bundeskartellamt im Verbraucherschutzbereich i. d. R. selbst nach entsprechend relevanten Rechtsstreitigkeiten und wendet sich aktiv an die Gerichte. Angesichts der im Vergleich zum Kartellrecht nahezu unüberschaubaren Zahl von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten und weil die personellen Ressourcen des Bundeskartellamtes primär für die verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen (§ 32e Abs. 5 GWB) eingesetzt werden, kann dies nur in wenigen ausgewählten Fällen erfolgen.

Seit Einführung des Instruments hat sich das Bundeskartellamt bislang an einer zweistelligen Zahl verbraucherrechtlicher Zivilverfahren bei Instanzgerichten bzw. beim Bundesgerichtshof nach § 90 Abs. 6 GWB beteiligt und Unterlagen angefordert. Die Verfahren betrafen u. a. Verhaltensweisen von Facebook, CTS Eventim, Viagogo und Google, die für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern relevant waren (vgl.: Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2019/2020, S. 142 f.).

Auch im Hinblick auf seine verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen hat das Bundeskartell-amt als amicus curiae einzelne Dokumente bei Gerichten angefordert. Dies erfolgte zumeist ergänzend zu den Zivilrechtsurteilen, die ohnehin in Rechtsprechungsdatenbanken verfügbar waren bzw. bei den beteiligten Unternehmen angefordert werden konnten. So wurden beispielsweise im Rahmen der Sektoruntersuchung „Nutzerbewertungen“ auf diesen Wegen insgesamt rd. 70 Gerichtsurteile erfasst. Die zum Teil aufwändige Auswertung und Aufarbeitung dieser Urteile lieferte bei einigen Problemfeldern – im konkreten Verfahren bezüglich Fake-Bewertungen – wesentliche Erkenntnisse zum Stand der Rechtsprechung, die in die Berichte zu den Sektoruntersuchungen eingeflossen sind.

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Hintergrund

Traditionell erfolgt in Deutschland die Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes schwerpunktmäßig auf dem Zivilrechtsweg. So können insbesondere qualifizierte Einrichtungen, Verbände und Kammern die Unternehmen im Falle eines Gesetzesverstoßes abmahnen und ggfs. in einem zweiten Schritt bei den Gerichten entsprechende Klagen einreichen. Bekannte Akteure sind z.B. der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) und die Verbraucherzentralen der Länder sowie die Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de). Eine behördliche Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes gibt es in Deutschland im Allgemeinen nicht, es existieren lediglich einige spezifische behördliche Eingriffsbefugnisse, die auf Bundesebene beispielsweise der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Eisenbahnbundesamt und dem Luftfahrtbundesamt zustehen. Über solche regulierungsbezogenen Kompetenzen hinaus bestehen lediglich für grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht, die Gegenstand eines internationalen Rechtsdurchsetzungsersuchens sind, Eingriffsbefugnisse des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Das deutsche Recht geht damit einen Sonderweg, denn zahlreiche ausländische Rechtsordnungen greifen auf eine allgemeine Verbraucherschutzbehörde zurück. Oft liegen dabei Verbraucherschutz und Wettbewerbsschutz einheitlich in der Hand derselben Behörde (so z. B. in den Niederlanden, in Frankreich, Großbritannien und Australien). In der Tat laufen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in aller Regel in die gleiche Richtung. So profitiert der Verbraucher ebenso von offenen Märkten wie umgekehrt die Einhaltung des Verbraucherschutzrechtes im Interesse der sich lauter verhaltenden Unternehmen ist.

Als Defizite der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland, die gerade durch ein behördliches Einschreiten geschlossen werden könnten, werden in Wissenschaft und Praxis vor allem Nachweisschwierigkeiten aufgrund fehlender Ermittlungsbefugnisse sowie die geringe Breitenwirkung von Gerichtsentscheidungen im Einzelfall geschildert. Diese Defizite zeigen sich insbesondere im digitalen Verbraucheralltag, wo mitunter durch einen einzelnen Rechtsbruch eine sehr hohe Zahl an Verbrauchern geschädigt werden kann.

Außerdem führt das deutsche System der vornehmlich privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung dazu, dass Maßnahmen und Befugnisse innerhalb des europäischen Netzwerks der Verbraucherschutzbehörden im Inland nicht vollständig genutzt werden können.

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Perspektiven

In Erweiterung der bereits bestehenden verbraucherrechtlichen Befugnisse des Bundeskartellamtes steht daher zwecks Stärkung der behördlichen Verbraucherrechtsdurchsetzung die Verankerung zusätzlicher Entscheidungs- und Sanktionskompetenzen beim Bundeskartellamt in der Diskussion.

Siehe dazu auch eine Studie von Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Prof. Dr. Christoph Busch und Prof. Dr. Frauke Henning Bodewig, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht wurde.

Was macht ein Verbraucherschutz?

Der Verbraucherschutz umfasst die verschiedensten Rechtsvorschriften, die Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen sollen. Er umfasst z. B. Verbraucherrechte beim Kauf von Lebensmitteln und Produkten, beim Abschluss verschiedenster Verträgen sowie gegenüber Banken und Geldinstituten.

Wer ist der Verbraucher bei einem Kauf?

Der Verbrauchsgüterkauf ist in § 474 BGB definiert. Demnach handelt es sich dabei um einen Kauf einer beweglichen Sache, der Käufer ist dabei ein Verbraucher nach § 13 BGB, der Verkäufer ein Unternehmer nach § 14 BGB.

Welche Rechte habe ich bei einem Kauf?

Rechte und Pflichten der Vertragspartner Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 437 Nr. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz.

Was sind die Rechte der Verbraucher?

Die wichtigsten Rechte der Käufer sind Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Umtausch.