Hinzuverdienstgrenze Rente
So viel darfst Du zur Rente dazuverdienen
Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte
für Rente
Aktualisiert am 08. September 2022
Das Wichtigste in Kürze
- Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
- Für Frührentner gibt es jedoch eine Hinzuverdienstgrenze. Die liegt seit 2020 bei 46.060 Euro im Jahr. Verdienst Du mehr, wird Deine Rente gekürzt.
- Ab 2023 darfst Du als Frührentner ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen.
So gehst Du vor
- Ein gut bezahlter Nebenjob kann sich für Frührentner wegen der Corona-Pandemie besonders lohnen. Bleibe mit Deinem Verdienst unter 46.060 Euro, dann wird Deine Rente nicht gekürzt.
- Melde Deinen Nebenjob der Rentenversicherung, falls Du Frührentner bist.
Prüfe, ob eine Rentenkürzung Einfluss auf die Auszahlung Deiner Betriebsrente hat, bevor Du einen Job über der Hinzuverdienstgrenze annimmst.
Vielleicht bist Du in den Ruhestand gegangen, ohne dass Du Dich wirklich zur Ruhe gesetzt hast. Die einen sagen sich: Wer rastet, der rostet. Anderen ist ein Leben ohne Arbeit zu langweilig. Womöglich bist Du darauf angewiesen, Deine gesetzliche Rente aufzustocken. Wegen der Corona-Pandemie können Frührentner seit 2020 viel mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Und es gibt noch eine gute Nachricht: 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vollständig abgeschafft.
Was ist die Hinzuverdienstgrenze?
Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel Geld Du als Frührentner neben Deiner Rente verdienen darfst, ohne dass diese gekürzt wird. Nicht nur für vorgezogene Altersrenten sondern auch für Erwerbsminderungsrenten gibt es eine Hinzuverdienstgrenze.
Als Hinzuverdienst gilt bei Angestellten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt. Arbeitest Du selbstständig, ist Dein Hinzuverdienst der monatliche steuerrechtliche Gewinn. In der Sprache Deines Steuerberaters geht es dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen, etwa Vorruhestandsgeld, ist ein Hinzuverdienst.
Wer darf unbegrenzt dazuverdienen?
Nur wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI definiert und wird für Versicherte mit 35 Beitragsjahren mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 Satz 2 SGB VI). Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dieses Alter angehoben. Die neue Altersgrenze gilt erst ab dem Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge bis 1947 gibt es monatsweise Abstufungen.
2022 können zum Beispiel die Jahrgänge 1956 und 57 in den Ruhestand gehen. Die Altersgrenze für ersteren liegt bei 65 Jahre und zehn Monate. Wer im März 1956 geboren wurde, feierte im März 2021 seinen 65. Geburtstag und erreichte am 1. Januar 2022 die Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1957 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also im Januar 1957 geboren wurde, erreicht im Dezember 2022 sein Renteneintrittsalter. Mehr dazu liest Du auch in unserem Ratgeber zur Rente ab 63.
Für Versicherte mit 45 Beitragsjahren gelten andere Regeln. Ihr Renteneintrittsalter wird für die Jahrgänge von 1953 bis 1964 ebenfalls schrittweise angehoben – allerdings von 63 auf 65 Jahre. Diese besonders langjährig Versicherten können ebenfalls unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.
Etwas komplizierter wird es, wenn Du schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bist. Dann gilt für Dich eine Hinzuverdienstgrenze und Du musst der Rentenversicherung Deinen Nebenjob melden.
Übrigens: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von Altersvollrentnern wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung von 1,2 Prozent zahlen.
Hermann-Josef Tenhagen
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Welche Hinzuverdienstgrenze gilt 2023?
Wie in den Jahren 2020 und 2021 dürfen Frührentner auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben (§ 302 Abs. 8 SGB VI, § 34 SGB VI). Die Regierung wollte damit einen Anreiz für Rentner und Rentnerinnen schaffen, in überlasteten Bereichen wie dem Pflegesektor auszuhelfen. Allerdings ist es egal, in welcher Branche Du deinen Nebenjob machst – die Erhöhung gilt für alle mit vorgezogener Altersrente. Du kannst also bis zu 46.060 Euro im Jahr zusätzlich zu Deiner Rente hinzuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird. Unabhängig davon, ob Du selbstständig arbeitest oder angestellt bist.
Die Ampel-Koalition plante zunächst, die Höhe der Hinzuverdienstgrenze zu entfristen. Sonst wäre sie 2023 wieder auf 6.300 Euro zurückgefallen. Im September 2022 ging das Bundeskabinett aber noch einen Schritt weiter und beschloss: Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wird 2023 komplett abgeschafft. Dann kannst Du bei Deinem Ruhestand ab 63 so viel dazuverdienen, wie Du willst.
Dieses Vorhaben darf als Reaktion auf den Fachkräftemangel verstanden werden. Dieser wird nach Meinung vieler Experten noch zunehmen. Denn die geburtenstarken Jahrgänge aus den sechziger Jahren gehen in diesem Jahrzehnt in den Ruhestand und es kommen derzeit nicht genug junge Arbeitskräfte nach, um die Lücken zu füllen.
Welche reguläre Hinzuverdienstgrenze gilt für Frührentner?
Bis der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 023 in Kraft tritt, lautet die Grundregel: Wer vorzeitig in Altersrente geht und eine Rente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro pro Jahr beachten. Das trifft beispielsweise auf diejenigen zu, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht haben. Das ist die bereits weiter oben erwähnte Rente ab 63.
Ein Verdienst bis zu dieser Höhe wird nicht auf die Rente angerechnet, führt also nicht zu einer Kürzung. Somit würdest Du weiterhin Deine volle Rente bekommen. Die Grenze gilt einheitlich in allen Bundesländern (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI).
Wie stark wird die Rente gekürzt bei höherem Einkommen?
Wenn Du mehr verdienst, als es die Grenzen erlauben, bekommst Du nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Einkommen, das die Grenze von 46.060 Euro überschreitet, wird pauschal zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich um diesen Betrag.
Beispiel: Beate bezieht monatlich 1.500 Euro Rente, zusätzlich hat sie praktisch wieder Vollzeit gearbeitet und dabei 49.000 Euro im Jahr verdient. Das sind 2.940 Euro über der Hinzuverdienstgrenze. Von dieser Summe zieht die Rentenversicherung Beate 40 Prozent, also 1.176 Euro von der Rente ab. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 98 Euro pro Monat und Beate bekommt damit eine monatliche Rente von 1.402 Euro überwiesen.
Beispielrechnung mit aktueller Hinzuverdienstgrenze:
Quelle: Deutsche Rentenversicherung/Eigene Berechnungen (Stand: September 2022)
Die Kürzung Deiner Rente hat die Rentenversicherung bisher immer zum 1. Juli berechnet, wenn auch die Rentenerhöhungen greifen. Derzeit zahlt die Rentenversicherung bei einem Hinzuverdienst die Rente also immer nach einer Prognose für das Jahr aus. Liegen dann alle Einkommensnachweise vor, zahlt die Rentenversicherung Rente nach, falls sie zu niedrig geschätzt hat. Hast Du jedoch mehr verdient als die Schätzung der Rentenversicherung, musst Du den Überschuss zurückzahlen.
Daher ist es auch wichtig, der Rentenversicherung schon bei Renteneintritt einen möglichen Nebenjob und den zu erwartenden Verdienst zu melden. Ansonsten können Dir nämlich hohe Nachzahlungen drohen, wenn Du bis zum nächsten Juli zu viel Rente kassiert hast.
Alternativ können Rentner auch selbst festlegen, wie hoch ihre Teilrente ausfallen soll – dementsprechend viel dürfen sie dann hinzuverdienen.
Die Rentenversicherung hilft Dir bei Fragen zu einem möglichen Zusatzeinkommen. Wende Dich dafür am besten an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Hinzuverdienstdeckel: Wann wird die Rente gestrichen
Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel. Er greift, wenn Dein Einkommen aus dem Nebenjob zusammen mit der gekürzten Rente das höchste Einkommen übersteigt, das Du in den vergangenen 15 Jahren hattest. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett von Deiner Rente abgezogen. Fällt dieser Teil Deines Verdienstes höher aus als Deine Rente, wird Dir diese komplett gestrichen.
Die gute Nachricht: Der Hinzuverdienstdeckel wurde bei vorgezogenen Altersrenten im Zuge der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze 2020 praktisch außer Kraft gesetzt.
Ob der Hinzuverdienstdeckel bei Altersrenten 2023 ebenso wie die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft wird, ist allerdings noch nicht klar.
Wie erhöht ein Nebenjob Deine spätere Rente?
Wenn Du vorzeitig in Altersrente gehst und nebenbei noch Geld verdienst, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Rentenversicherung. Dadurch erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Allerdings können sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Verzichtest Du auf diese Befreiung, musst Du bei einem Monatslohn von 450 Euro pro Monat mit 16,20 Euro an Rentenbeiträgen rechnen (18,72 Euro ab Oktober 2022 bei einem Verdienst von 520 Euro). Hältst Du das ein Jahr lang durch, erhöht sich Deine monatliche Rente später um rund fünf Euro (Stand: September 2022).
Rentner, die mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten, müssen keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Sie können aber mit einer freiwilligen Versicherung weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und noch mehr Rentenpunkte sammeln.
Welchen Einfluss hat ein Nebenjob auf Deine Betriebsrente?
Solange die Hinzuverdienstgrenze noch nicht abgeschafft ist, solltest Du als Rentner oder Rentnerin mit Nebenjob bei Deiner Betriebsrente aufpassen. Es kann nämlich sein, dass deren volle Auszahlung an die Bedingung geknüpft ist, dass Du Deine volle gesetzliche Rente erhältst.
Wird Dir wegen zu hohem Nebenverdienst die Rente gekürzt, erhältst Du nur noch eine sogenannte Teilrente. Dann kann es sein, dass auch Deine Betriebsrente gekürzt wird. Im schlimmsten Fall wird die Auszahlung sogar komplett gestoppt, bis Du wieder Deine volle Rente beziehst.
Wirf also unbedingt einen Blick in die Vertragsbedingungen Deiner Betriebsrente oder informiere Dich bei dem zugehörigen Versicherungsträger, wenn Dir eine Rentenkürzung droht.
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung
Die Hinzuverdienstgrenze gilt auch für die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Das wird auch über 2022 hinaus so bleiben. Denn im Gegensatz zur Hinzuverdienstgrenze bei Frührenten wird sie nicht abgeschafft. Allerdings soll die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner erhöht werden.
Bei voller Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze 2023 von 6.300 Euro auf 17.272,50 Euro im Jahr angehoben.
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hinzuverdienstgrenze individuell errechnen lassen. Die Rentenversicherung hilft dabei. Hauptgrundlage für die individuelle Hinzuverdienstgrenze ist das höchste Gehalt, welches Du in den letzten 15 Jahren verdient und von dem Du in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Die Grenze liegt 2022 aber mindestens bei 15.989,40 Euro pro Jahr. Dieser Wert soll 2023 ebenfalls steigen. Und zwar um mehr als das Doppelte auf 34.545 Euro.
Wenn Du über diese Grenze hinzuverdienst, werden Dir genau wie bei der vorgezogenen Altersrente 40 Prozent des Verdienstes oberhalb der Grenze von Deiner Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Zudem gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente einen Hinzuverdienstdeckel, der auf die gleiche Art funktioniert wie bei den vorgezogenen Altersrenten.