Sie sind bei der monatlichen Kontrolle Ihrer Kontoauszüge über einen ungewohnt hohen Betrag gestolpert? Oder haben den Eindruck, dass per Lastschrift mehr als ein vereinbarter Geldbetrag abgebucht worden ist – etwa vom Telefonanbieter oder Fitnessstudio? Wurde zu viel abgebucht, sollten Sie nach eingehender Prüfung die Lastschrift zurückholen. Show
Schreiben an Ihre Bank oder Internetzugang (bei Onlinebanking). Prüfen Sie zunächst den Betrag. Vergleichen Sie, ob der Rechnungsbetrag mit dem vom Konto abgebuchten Betrag übereinstimmt. Eine Rechnung erhalten Sie, wenn die Lastschrift für monatlich wechselnde Beträge gilt, etwa die Telefonkosten. Für regelmäßig fällige feste Beträge, beispielsweise die monatliche Gebühr fürs Fitnessstudio oder das Geld für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes, bekommen Sie meist gar keine Rechnung. Der Dienstleister bucht das Geld einfach am
vereinbarten Tag eines jeden Monats ab. Ist ein Betrag tatsächlich falsch abgebucht, können Sie ihn innerhalb von acht Wochen zurückholen. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Belastung Ihres Kontos zu laufen. Wenn Sie gar kein Mandat für einen Lastschrifteinzug erteilt oder das Mandat schriftlich widerrufen haben, bleiben Ihnen sogar 13 Monate Zeit, um das zu Unrecht abgebuchte Geld zurückbuchen zu lassen. Beauftragen Sie Ihre Bank schriftlich, den Betrag zurückzubuchen. Geben Sie den Betrag an, das Datum der Abbuchung und den Einreicher der Lastschrift. Beim Onlinebanking können Sie den Betrag der Lastschrift mit wenigen Mausklicks zurückholen oder die Lastschrift „zurückgeben“, wie die Banken formulieren. Auf dem Online-Kontoauszug gibt es dafür meist eine eigene Funktion „Lastschrift zurückgeben“. Die Rückgabe der Lastschrift wird Ihnen auf dem Kontoauszug bestätigt. Wichtig:
Die Rückgabe ist nur beim Lastschriftverfahren möglich, aber nicht bei Abbuchungsaufträgen und Überweisungen. Tipp: Ausführliche Informationen der Bundesbank zum Lastschriftverfahren finden Sie im Internet (Sepadeutschland.de).
Bei einer SEPA-Lastschrift gibt es das sogenannte „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld innerhalb von acht Wochen zurückholen können, ohne Gründe angeben zu müssen. Sie können eine Abbuchung aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats innerhalb von acht Wochen rückgängig machen (Recht auf bedingungslose Rückerstattung).Dazu müssen Sie sich an ihre Bank wenden und der konkreten Abbuchung widersprechen. Eine Begründung müssen Sie dafür nicht angeben. Sie können eine Abbuchung aber nur dann „zurückholen“, wenn es sich um eine Lastschrift aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats handelt. Geht es bei der Abbuchung, um eine von Ihnen freigegebene Überweisung oder um eine Kreditkartenzahlung, können Sie das Geld nicht zurückholen. Wenn Sie eine SEPA-Lastschrift bei Ihrer Bank rückgängig machen lassen, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie keine Zahlungen beim betreffenden Unternehmen offen haben. War die Zahlungsforderung des Unternehmens berechtigt, fällt nämlich eine Rücklastschriftgebühr an, die Sie dem Unternehmen ersetzen müssen. Achtung: Bei einem Widerspruch gegen eine Lastschrift fällt eine Rücklastschriftgebühr an! Weitere Fragen und Antworten?Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Bezahlen im Internet"? Sie haben eine andere Frage? Zu allen FAQs Frage stellen Wird bei Rücklastschrift nochmal abgebucht?In der Regel wiederholen Unternehmen diesen Vorgang nach zwei Wochen noch einmal und ziehen den fälligen Betrag erneut ab. Innerhalb von sechs Wochen kannst du jeder Lastschrift widersprechen (verlängerte Fristen von bis zu 13 Monaten bei nicht autorisierten Abbuchungen).
Was passiert wenn eine Lastschrift zurück geht?Die Lastschriftrückgabe bedeutet, dass Sie diese Abbuchung rückgängig machen. Sie lassen also das Geld, das der Empfänger oder die Empfängerin eingezogen hat, wieder zurück auf Ihr Konto buchen. Eine solche Rückbuchung lässt sich bereits mit wenigen Schritten veranlassen.
Ist eine Rücklastschrift schlimm?Eine Rücklastschrift bedeutet in der Regel, dass Ihr Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war. Die Forderung konnte nicht beglichen werden. Das zeigt der Bank, dass Sie bei der Zahlung Ihrer Forderungen nicht zuverlässig sind. Eine Rücklastschrift wird wahrscheinlich noch nicht zu einer Kreditablehnung führen.
Welche Gebühren fallen bei einer Rücklastschrift an?Die Kosten für die Rückbuchung liegen bei ca. 3€. Unabhängig vom Grund der Rücklastschrift belasten sie den Zahlungsempfänger, da dieser den Zahlungsvorgang mit seinem Auftrag zum Einzug ausgelöst hat.
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